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[Platzhalter: Cover]
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalfluss-rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Kreditverluste (“Expected Credit Loss”) aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 14.764,2 Mio, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, hat die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zum 31. Dezember 2024 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 418,7 Mio zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet.
Zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten hat die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Die im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste durch das Management zu treffenden Annahmen und Einschätzungen sind komplex und unterliegen einem erheblichen Ermessensspielraum.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen,
KONZERNABSCHLUSS
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insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind auch 2024 durch die geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöht.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat diesem Umstand durch kollektive Stufenzuteilung und In-Model Anpassung (Overlays) Rechnung getragen.
Details zur Methodik werden im Anhang zum Konzernabschluss, Kapitel 29. Risikomanagement, 31. Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos und 34. Bemessung des erwarteten Kreditverlustes dargestellt.
Aufgrund
des betraglichen Volumens der Risikovorsorgen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen und
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays, inkl. der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP-Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse geprüft und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer internen Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
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evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, 29. Risikomanagement, 31. Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos und 34. Bemessung des erwarteten Kreditverlustes.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
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Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandete Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art. 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Steiermärkischen Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.
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Konzernabschluss 2024
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz
Wien, den 12. März 2025
Sparkassen-Prüfungsverband1
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Gerhard MargetichMag. Reinhard Gregorich WirtschaftsprüferOberrevisor
1 Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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Rahmenbedingungen
Bei gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkener Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2024 das zweite Jahr in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen in der Industrieproduktion und im Bauwesen um (vorläufig) bis zu 0,9%. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,8%.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 2,9%, nach 7,8% im Jahr 2023. Im monatlichen Verlauf sank die Teuerung aber deutlich, um im November mit 1,9% und im Dezember mit 2,0% sogar nahe dem EZB Ziel zu liegen. Damit war das hohe Inflationsdifferenzial gegenüber der Eurozone kein Thema mehr. Die im Jahresvergleich gesunkenen Preise für Haushaltsenergie haben die Inflation am stärksten gedämpft.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2024 in Summe negativ (-1,0%). Eine rückläufige Industrieproduktion (-4,4%, davon -3,6% im Bauwesen) stand dabei einem insgesamt expansiven Dienstleistungssektor +0,5% gegenüber. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten einen Anstieg von +6,1%. Der Verkehrssektor (+0,3%) expandierte nur knapp über der Nulllinie. Der Handel (-2,0%) schrumpfte wie schon im Vorjahr, während die Land- und Forstwirtschaft (+3,0%) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,5%) zulegen konnten.
Die schwache Entwicklung in Deutschland belastete Österreichs Außenhandel, so dass sowohl Exporte (-2,9%) als auch Importe (-2,5%) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,4% des BIP nach 1,3% im Vorjahr einen etwas höheren Wert.
Die hohe Unsicherheit hemmte die Investitionen der Unternehmen, die um -2,9% unter dem Vorjahr lagen. Der private Konsum (-0,3%) war ebenfalls rückläufig, da die privaten Haushalte die stark gesunkene Inflation nur sehr verzögert wahrnahmen und trotz guter Kollektivvertragserhöhungen sparsam blieben.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich um ca. +0,6% auf 3.932.059 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich merklich um +6,8% auf 426.012 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 5,1% im Vorjahr auf 5,2% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2024 (bis Stand November), blieb jedoch unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0%).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2024 mit 6.550 Fällen deutlich höher als 2023 (+22%). Dabei waren Handel, Bau sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.920 Fällen (+0,8%) etwas höher als im Vorjahr. Auch die Insolvenzpassiva lagen über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2024 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2024 83,2% des BIP oder EUR 398,4 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60% vereinbart sind. Im Vorjahr lag der Vergleichswert mit EUR 371,7 Mrd. oder 78,6% des BIP deutlich darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2024 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 3,7% des BIP angestiegen sein; das Maastricht-Ziel beträgt maximal 3%. Auf der Einnahmenseite entwickelten sich die Verbrauchsteuern in Abhängigkeit vom privaten Konsum nur sehr schwach. Die Abschaffung der kalten Progression und das geringe Körperschaftsteueraufkommen wirkten ebenfalls negativ. Auf der Ausgabenseite führten die Hochwasserkatastrophe, das Baukonjunkturpaket und inflationsbedingt höhere Pensionszahlungen und Personalkosten zu einer Mehrbelastung.
Aufgrund der rückläufigen Inflation und der Konjunkturschwäche im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz von 4,0% in vier Schritten im Juni, September, Oktober und Dezember 2024 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf nunmehr 3,0%. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2024 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts. Im Neugeschäft sind die Kreditzinsen allerdings nicht mehr weiter gestiegen.
Die Banken konnten trotz Rezession die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,1%. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+1,8%), während Privatkredite 2024 (-1,2%) rückläufig waren.
KONZERNLAGEBERICHT
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Bei Wohnbaukrediten (-1,9%) ging der Rückgang mit rückläufigen Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,2% mit Stand vom 3. Quartal 2024).
Die Sparquote erhöhte sich deutlich von 8,7% im Vorjahr auf (vorläufig) 11,4% des verfügbaren Einkommens privater Haushalte. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen von Retailkunden bis November 2024 mit 5,3% durchaus dynamisch, da die privaten Haushalte infolge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ihre Konsumausgaben zurückhielten. Bei den Unternehmen waren Einlagen ebenfalls (+0,9%) angestiegen, da Investitionsprojekte verschoben und liquide Mittel zurückgehalten wurden. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) war im Vergleich zum Vorjahr stabil und betrug im November 2024 95,4% (2023: 97,1%).
Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Dezembersitzung den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen. Die Kreditvergabestandards haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend hat sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstig entwickelt. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko aus Wohnimmobilienfinanzierungen festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.434,97 Ende 2023 um 6,6% auf 3.663,01 Ende 2024 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2024 mit EUR 9,2 Mrd. um fast 10% niedriger als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,7 Mrd. (-1,5%) und der Provisionssaldo EUR 3,8 Mrd. (+7%).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 8,7 Mrd. um 2,9% über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 4,9 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 8,3% entsprach. Bei einer nahezu unveränderten Bilanzsumme von EUR 1.021,3 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,1 Mrd. (-20,9% unter dem Vorjahr).
Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkassen gehören als Teil der Erste Group Bank AG zu den führenden Bankinstituten in Zentral- und Osteuropa (CEE) und engagieren sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente, kohlenstoffärmere und gerechtere Gesellschaft. Als eines der ersten Mitglieder der Net Zero Banking Alliance (NZBA) wurden Ziele für ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 und einen Netto-Null-Bankbetrieb bis 2030 aufgestellt. Nachhaltigkeit ist eine der wichtigsten Säulen der Gesamtstrategie der Sparkassen.
Die Sparkassen haben das Umfeld, in dem sie tätig sind, untersucht und eine Analyse durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells der Sparkassen gegenüber Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus der notwendigen Umstellung auf eine kohlenstoffärmere Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht, die sich aus dem Klimawandel und den Umweltrisiken ergeben.
Österreich gehört zu den Ländern mit mittlerer Leistung im Klimaschutz-Index. Die bisherigen Erfolge im Bereich des Klimaschutzes, wie das Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sind positiv. Einige der für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel erforderlichen Gesetze (wie das Energieeffizienzgesetz und das Gesetz über erneuerbare Wärme) wurden 2023 verabschiedet. Leider ist Österreich nicht auf dem Weg, sein ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Bislang ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht mit dem verbindlichen Ziel Österreichs vereinbar, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems bis 2030 um 36% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmen, die für den Zeitraum 2021-2030 erwogen werden, läuft das Land Gefahr, dieses Ziel um 9 Prozentpunkte zu verfehlen. Vor 2020 wurden die Emissionsminderungen im Energie- und Industriesektor durch einen Anstieg des Endenergieverbrauchs in Gebäuden und im Verkehr ausgeglichen, die ein erhebliches Potenzial für
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Emissionsminderungen aufweisen. Derzeit ist Österreich ein wichtiges Transitland für den alpenquerenden Straßengüterverkehr. Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen wird für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität besonders wichtig sein.
Österreich ist führend bei den erneuerbaren Energien. 81% seines Strommixes besteht aus erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Wasserkraft. Dennoch sind in Österreich noch erhebliche Investitionen erforderlich, um das Ziel eines 100%igen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Der Anteil der erneuerbaren Energien (einschließlich Biokraftstoffe) am österreichischen Energiemix beträgt 34,9%. Bei der Elektrifizierung des Straßenverkehrs und dem Anteil der elektrifizierten Bahnkilometer liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt. Auch der Markt für emissionsfreie Straßenfahrzeuge entwickelt sich rasch.
Was die soziale Dimension des grünen Übergangs betrifft, so scheint die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Verkehrs- und Energiedienstleistungen in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten eine geringere Herausforderung darzustellen.
Der „Future of Growth“-Bericht des Weltwirtschaftsforums vom Jänner 2024 listet sieben Archetypen von Wachstumspfaden (A-G) auf. Diese Archetypen des Wachstumspfads sind keine geschlossenen Gruppen mit exakten Grenzen; sie stellen vielmehr einen intuitiven Ansatz zur Hervorhebung relevanter gemeinsamer Wachstumserfahrungen zwischen Ländergruppen dar (Scores 0-100). Archetyp A, zu dem Österreich gehört, ist charakteristisch für eine Gruppe von Volkswirtschaften mit hohem Einkommen, die sich durch eine starke Leistung bei den Säulen Inklusivität (74,1), Innovationsfähigkeit (70,6) und Widerstandsfähigkeit (66,7) auszeichnen. Der Wert des Archetyps für Nachhaltigkeit (54,1) ist deutlich schwächer als die Leistung in den anderen Säulen, und er ist auch durch ein moderates Pro-Kopf-BIP-Wachstum von 0,7% in den letzten fünf Jahren gekennzeichnet. Das Profil des Archetyps deutet auf einen starken Vorstoß in Richtung größerer Inklusivität und Innovationsfähigkeit sowie auf den Aufbau von Widerstandsfähigkeit hin, doch obwohl die Nachhaltigkeitsleistung über dem globalen Durchschnitt liegt, gibt es Raum für weitere Fortschritte.
Dies hat folgende Auswirkungen auf die Sparkassen:
1. Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Net Zero bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer, im Besonderen im CEE Raum, ab.
2. Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl EU-Mittel als auch finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern.
3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Firmenkunden, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordert. Auch die Sparkassen müssen diese Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell integrieren, die Transparenz verbessern und robuste Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen.
4. Energiewende: Grundlegend für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen.
5. Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse.
6. Finanzielle Verwaltung: Ein Gleichgewicht zwischen der Geschwindigkeit des Übergangs und den sozialen/wirtschaftlichen Kosten ist von entscheidender Bedeutung.
7. Bewältigung physischer Risiken im eigenen und kundenseitigen Portfolio: Da Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und
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Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite muss die Lücke im Versicherungsschutz genau überwacht und gut verwaltet werden.
8. Nicht-umweltbezogene Risiken: Chancen ergeben sich in Bereichen wie Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung, Abfall- und Wasserwirtschaft, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
9. Übergang und nachhaltige Finanzierungen: Die wachsende Nachfrage nach grünen Anleihen und Krediten sowie nach Übergangsfinanzierungen unterstützt zusammen mit dem Engagement für nachhaltige Finanzierungen die Rolle der Sparkassen als Vorreiter beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts steigen die Anforderungen laufend an. CRR III tritt per 01.01.2025 in Kraft. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24.07.2024 wurde das In-Kraft-Treten der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko nach Basel IV (Fundamental Review of the Trading Book) aus Wettbewerbsgründen von 01.01.2025 auf 01.01.2026 verschoben, weil Basel IV in den USA frühestens per 01.01.2026 umgesetzt wird.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt. Die Vorgaben von DORA sind von den betroffenen Unternehmen – somit auch von den Sparkassen – bis 17.01.2025 zu implementieren.
Die Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro ist mit 08.04.2024 in Kraft getreten. Mit ihr werden Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die herkömmliche Überweisungen nach der SEPA-VO (VO (EU) 260/2012) anbieten, verpflichtet, ebenfalls Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten (Entgegennahme und Versendung). Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen ab 09.01.2025, für die Versendung von Echtzeitüberweisungen ab 09.10.2025.
Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die KIM-V der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Novelle der KIM-V mit der Vereinfachung auf ein Ausnahmekontingent ist per 01.07.2024 in Kraft getreten; damit wurde die Ausnutzung und Steuerung des Ausnahmekontingents vereinfacht. Das FMSG hat Anfang Dezember 2024 empfohlen, die KIM-V per 30.06.2025 auslaufen zu lassen. Anfang Oktober 2024 hat das FMSG der FMA empfohlen, einen Systemrisikopuffer gemäß § 23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 01.07.2025 festzulegen. Die neuen Puffervorgaben, die in der FMA-Kapitalpuffer-Verordnung umgesetzt werden, sollen ab 01.07.2025 gelten. Das FMSG wird die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen des sektoralen Systemrisikopuffers in Zusammenschau mit den Auswirkungen der CRR III auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 evaluieren.
Die Umsetzung der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht erfolgte verspätet mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle, welche am 18.07.2024 in Kraft trat. Verbandsklagen zum Verbraucherschutz nach den neuen Bestimmungen können von sogenannten Qualifizierten Einrichtungen erhoben werden und sowohl auf Unterlassung als auch auf Abhilfe (Leistung oder Gestaltung) gerichtet sein. Die bereits bisher bestehenden Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsverfolgung (etwa Klagen nach §§ 28ff KSchG und 14 UWG) bleiben parallel hierzu weiter bestehen. Die Implikationen der neuen Verbandsklagemöglichkeiten auf Unternehmer, einschließlich der Banken, wird die Praxis zeigen; insbesonder bei der Klage auf Abhilfe handelt es sich um ein neues Klagsinstrument, das noch nicht gerichtlich erprobt ist.Zudem ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt, bis 20.11.2025 ins österreichische Recht umzusetzen (mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die
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Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl. I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Es ist möglich, dass der EuGH zufolge der maßgeblichen Kriterien (staatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Steueranwender einen Vorteil gewährt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht) das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem. Art 107 Abs 1 AEUV erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2024 (Erweiterung der Taxonomie um die verbleibenden 4 Umweltziele), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ESRS), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken), EU-Lieferkettengesetz (CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive)), Green Claims Directive begleiten. Zudem ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (RL (EU) 2022/2464, Corporate Sustainability Reporting Directive) noch in das österreichische Recht umzusetzen (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 06.07.2024 vorgesehen), wobei der Großteil der Sparkassen so auch die Steiermärkische Sparkasse aufgrund des Konzernprivilegs derzeit noch von der Pflicht zu Berichterstattung ausgenommen ist (aktueller Stand NaDiVeG; vorbehaltlich des NaBeG).
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2024 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2025 sowie ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht. Die ESMA plant, sich im kommenden Jahr auf strategische Prioritäten wie die Unterstützung nachhaltiger, transparenter EU-Finanzmärkte zu konzentrieren. Hauptschwerpunkt soll die Umsetzung neuer Mandate sein, darunter die Green-Bonds- und MiCAR-Vorgaben sowie die Einführung des ersten Consolidated Tape Provider und die Implementierung des Digital Operational Resilience Act (DORA).
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 insbesondere die folgenden fünf Prioritäten festgelegt:
1) Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) und Verbesserung der Single Rulebooks;
2) Stärkung der risikobasierten und zukunftsorientierten Finanzstabilität für eine nachhaltige Wirtschaft;
3) Verbesserung der Dateninfrastruktur und Einrichtung des Datenportals;
4) Aufnahme neuer Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der DORA- und MiCAR-Verordnung;
5) Entwicklung verbraucherorientierter Mandate und Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zum neuen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie zur neuen Behörde „AMLA“.
Die Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2025 auseinandersetzen:
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1) Resilienz des Bankensektors Fokus auf Kredit- und Immobilienrisiken: Es sollen insbesondere Kredit- und Immobilienrisiken genau analysiert und durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen begrenzt werden.
2) Digitalisierung, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence, AI): Die Auswirkungen von AI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle sollen genauer erfasst werden und in Folge in die Risikobeurteilung der Kreditinstitute einfließen.
3) Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken): Die regulatorischen ESG -Neuerungen aus dem CRR/CRD-Paket sollen in die laufende Aufsicht und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) integriert werden.
4) Governance: Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten soll durch die Klarstellung aufsichtlicher Anforderungen sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den Bankprüfern und im Bereich der Geldwäscheprävention weiter gestärkt werden.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten des SSM für den Zeitraum 2025 bis 2027 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle Bedrohungen und schwere geopolitische Schocks, (ii) die wirksame und zeitnahe Behebung anhaltender wesentlicher Mängel und (iii) die Stärkung der Digitalisierungsstrategien und Angehen neu auftretender Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben.
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam verfolgt, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
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Wirtschaftliches Umfeld in Südosteuropa
In Nordmazedonien liegt die Konjunkturprognose für das Jahr 2024 bei 2,0%. Im Jahr 2025 wird mit einem Wachstum von rund 2,6% gerechnet. Die Arbeitslosigkeit konnte von 13,1% auf 12,5% reduziert werden. Die Inflation betrug rund 3,3%; es wird erwartet, dass sie im Jahr 2025 auf etwa 3,0% fällt.
Nach den Wahlen im Juni 2024 hat sich die politische Macht in Richtung des rechten Spektrums verlagert. Die neue Koalition unter der Führung der VMRO-DPMNE sollte stabil bleiben und eine pro-europäische Politik beibehalten, jedoch wird keine schnelle Lösung für das bilaterale Problem mit Bulgarien erwartet.
Das Wirtschaftswachstum von Bosnien und Herzegowina blieb stabil. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Wachstum des BIP von rund 2,0% erwartet. Die Prognose für das Wirtschaftswachstum 2025 beträgt 2,4%. Die Arbeitslosigkeit blieb unverändert bei 13,1%. Es wird erwartet, dass die Inflation im Jahr 2024 bei 1,6% liegen wird, und im Jahr 2025 auf 2,2% ansteigt.
Die Kommunalwahlen im Oktober brachten keine großen Veränderungen da die größten Parteien ihre Positionen erfolgreich verteidigten. Die Ankündigung im März 2024, dass die EU ihre Beitrittsverhandlungen aufnehmen wird, brachte nur kurzzeitig positive Impulse, da die Herausforderungen angesichts der erhöhten innenpolitischen Spannungen bestehen bleiben.
Für das Jahr 2024 wird in Kroatien ein Wirtschaftswachstum von 3,5% erwartet. Im Jahr 2025 soll das Wachstum bei 2,9% liegen. Die Arbeitslosenquote wird für 2025 auf 4,8% geschätzt, was eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2024 (5,2%) darstellt. In den letzten Monaten hat sich die Inflation weiter abgeschwächt und wird für 2024 bei 2,9% erwartet. Im Jahr 2025 soll sie sich weiter auf 2,7% verringern.
Die Kroatische Demokratische Union (HDZ) gewann die Parlamentswahl 2024 und bildete eine Koalition mit der rechtspopulistischen Partei „Domovinski pokret“, während Zoran Milanović die Präsidentschaftswahl 2024/25 mit deutlicher Mehrheit für sich entschied und sich somit eine zweite Amtszeit als Präsident sicherte.
In Serbien wird für 2024 ein stabiles Wirtschaftswachstum von 4,0% erwartet, welches sich im Jahr 2025 auf 4,5% verbessern sollte. Die Inflation betrug 4,7% und die Arbeitslosigkeit 8,5%. Die öffentliche Verschuldung beträgt 47,6% des BIP. Der Wechselkurs EUR/RSD bleibt im Wesentlichen stabil und pendelt um 117,10 RSD.
Unterdessen könnten die anhaltenden Proteste in Serbien, die zum Rücktritt des Premierministers führten, zu einer Verzögerung bei der Umsetzung geplanter Projekte für die Expo 2027 führen und somit das erwartete Wirtschaftswachstum für 2025 schwächen.
In Slowenien rechnet man für 2024 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4%. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein BIP-Wachstum von rund 2,2% erwartet. Die Arbeitslosigkeit stagnierte bei 3,7% im Jahr 2024. Die Inflation betrug rund 2,0% mit der Erwartung einer Inflationserhöhung auf 2,7% im Jahr 2025.
Unter Ministerpräsident Robert Golob gab es im Jahr 2024 keine bedeutenden politischen Veränderungen in Slowenien. Die nächste Parlamentswahl ist für das Jahr 2026 angesetzt.
Haftungsverbund
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG ist Mitglied des im Jahre 2001 geschaffenen, ab 1. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe. Für weitere Details verweisen wir auf den Anhang, Kapitel „Allgemeine Angaben“.
Geschäftsverlauf 2024
Entwicklung im Konzern
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat im vergangenen Geschäftsjahr seine Marktposition als Universalbank in der Region, sowohl in der Steiermark als auch in der Westbalkanregion, weiter erfolgreich ausgebaut.
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Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Der Rückgang der Inflation sowie Zinssenkungen, die schwache Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2024 geprägt.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2024 für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern trotz der geschilderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen sehr zufriedenstellend und es konnte das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar knapp übertroffen werden.
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis betrug 459,6 Mio. EURO (459,5 Mio. EURO). Die größten Einflussfaktoren auf dieses Ergebnis waren einerseits der Anstieg im Zins- und Provisionsüberschuss sowie die gestiegenen Ergebnisse der At Equity-bewerteten Unternehmen und andererseits der Anstieg der Wertberichtigungen.
Der Zinsüberschuss stieg - trotz sinkendem Zinsniveau - um 4,3% auf 551,7 Mio. EURO (529,1 Mio. EURO).
Der Provisionsüberschuss erhöhte sich auf 203,5 Mio. EURO und lag somit um 7,6% über dem Vergleichswert des Vorjahres (189,1 Mio. EURO). Den größten Beitrag hierzu leistete wiederum der Zahlungsverkehr mit einem Ergebnis von insgesamt 117,2 Mio. EURO (+8,6%). Die Provisionen im Wertpapiergeschäft stiegen um 9,2% auf 43,5 Mio. EURO an.
Das Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen stieg um 6,0% auf 126,7 Mio. EURO (119,5 Mio. EURO). Den größten Beitrag leistet hier wiederum das anteilige Ergebnis der kroatischen Tochterbank (Erste & Steiermärkische Bank d.d) von 101,1 Mio. EURO (98,9 Mio. EURO).
Daraus ergibt sich ein Anstieg bei den Betriebserträgen um 41,8 Mio. EURO (+4,7%) auf 935,0 Mio. EURO (893,2 Mio. EURO).
Der Personalaufwand stieg um 5,5% auf 175,4 Mio. EURO im Vergleich zum Vorjahr (166,2 Mio. EURO) an. Dies ist insbesondere auf die inflationsgetriebenen Steigerungen bei den Lohnkosten zurückzuführen.
Inflationsbedingte Kostensteigerung gab es in nahezu allen Bereichen. Insgesamt ergibt sich ein Anstieg im Sachaufwand um 2,0% von 108,9 Mio. EURO auf 111,0 Mio. EURO. Wesentliche Einflussfaktoren waren einerseits der Anstieg bei den IT-Aufwendungen (+5,5 Mio. EURO) und andererseits der Rückgang bei den Marketingaufwendungen. Hier war im Vorjahr ein außerordentlicher Aufwand (2,4 Mio. EURO) im Zusammenhang mit der Bildung einer Rückstellung für den in Verbindung mit Wohnbaufinanzierungen ausgelobten Jungfamilienbonus enthalten. Nachdem der Einlagensicherungsfonds nunmehr per 30.6.2024 über dem gesetzlichen Erfordernis dotiert ist, fielen die Kosten für die Einlagensicherung mit 7,5 Mio. EURO um -36,6% niedriger aus als im Vorjahr.
Insgesamt resultierte daraus ein von 587,4 Mio. EURO um 5,4% auf 619,0 Mio. EURO gestiegenes Betriebsergebnis.
Beim Bewertungserfolg von Wertpapieren und Beteiligungen ergibt sich aufgrund der Effekte der Fair Value-Bewertung ein Rückgang um 5,1 Mio. EURO auf 5,8 Mio. EURO (10,9 Mio. EURO).
Im sonstigen betrieblichen Erfolg in Höhe von insgesamt 5,8 Mio. EURO (5,2 Mio. EURO) wurden insbesondere die Ergebnisse der Bewertung der Beteiligungen an den Tochterbanken in Südosteuropa verbucht. Im Vergleich zum Vorjahr (4,0 Mio. EURO) gab es einen gestiegenen Aufwertungsbedarf - im Wesentlichen bedingt durch die Aufwertung bei der slowenischen Tochterbank (Banka Sparkasse d.d.) - in Höhe von 9,6 Mio. EURO. In dieser Position ist auch die Dotierung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 28 (2. Satz) UStG in Höhe von -11,4 Mio. EURO enthalten. Diese Befreiung könnte durch den Europäischen Gerichtshof oder die Europäische Kommission als eine mit dem Unionsrecht unvereinbare Beihilfe eingestuft werden.
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Die Wertberichtigungen für Kundenkredite stiegen aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen deutlich um 40,4 Mio. EURO an. Der Saldo in dieser Position liegt bei -76,8 Mio. EURO (-36,4 Mio. EURO).
Die Bilanzsumme im Konzern ist im Vergleich zum 31.12.2023 um 5,7% oder 1,2 Mrd. EURO auf 22,5 Mrd. EURO gestiegen.
Auf der Passivseite sind die Kundeneinlagen um 4,7% auf 16,7 Mrd. EURO (16,0 Mrd. EURO) angestiegen. Aufgrund der guten Kundenliquidität gingen die Einlagen von Kreditinstituten um -7,7% zurück und betrugen 1,3 Mrd. EURO (1,4 Mrd. EURO).
Auf der Aktivseite blieben die Forderungen an Kreditinstitute mit 2,1 Mrd. EURO (2,0 Mrd. EURO) nahezu unverändert. Im Kundengeschäft wiesen die Kredite und Forderungen an Kund:innen aufgrund der nach wie vor verhaltenen Kreditnachfrage in Österreich nur einen leichten Anstieg um +2,2% auf 15,3 Mrd. EURO auf.
Die Kosten-Ertrags-Relation (CIR) verbesserte sich weiter auf 33,8% (34,2%).
Entwicklung in Österreich
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG als Konzernmutter stellt mit einer Bilanzsumme (nach IFRS) von 20,0 Mrd. EURO wie in den Vorjahren den überwiegenden Anteil an der Konzernbilanzsumme von 22,5 Mrd. EURO. Das effektive Bilanzsummenwachstum von +5,3% ist im Wesentlichen auf die Volumensteigerungen bei Kundeneinlagen (+3,8%) sowie bei Kundenkrediten (+1,3%) zurückzuführen.
Aus dem insgesamt sehr positiven Geschäftsverlauf 2024 resultiert ein Periodenergebnis (nach IFRS) in Höhe von 497,0 Mio. EURO (496,0 Mio. EURO).
Der Zinsüberschuss entwickelte sich trotz gesunkenen Zinsniveaus erfreulich und betrug 461,7 Mio. EURO (443,4 Mio. EURO).
Der Provisionsüberschuss erhöhte sich auf 176,6 Mio. EURO und lag somit um 8,5% über dem Vergleichswert des Vorjahres (162,8 Mio. EURO). Den größten Beitrag hierzu leistete wiederum der Zahlungsverkehr mit einem Ergebnis von insgesamt 96,1 Mio. EURO (+10,5%). Das Provisionsergebnis im Wertpapiergeschäft konnte im Vergleich zum Vorjahr um 9,1% bzw. um 3,6 Mio. EURO gesteigert werden.
Beim Bewertungserfolg von Wertpapieren und Beteiligungen ergibt sich aufgrund der Effekte der Fair Value-Bewertung ein Rückgang um 4,4 Mio. EURO auf 7,1 Mio. EURO (11,6 Mio. EURO).
Das anteilige Periodenergebnis von zum anteiligen Eigenkapital bewerteten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stieg um 15,7 Mio. EURO auf 170,9 Mio. EURO.
Insgesamt ergibt sich ein Anstieg bei den Betriebserträgen um 47,7 Mio. EURO auf 838,5 Mio. EURO (+6,0%).
Die Betriebsaufwendungen stiegen um 4,7% von 239 Mio. EURO auf 250,2 Mio. EURO.
Der Personalaufwand (135,5 Mio. EURO/+4,9%), aber auch der Sachaufwand (103,6 Mio. EURO/+5,4%) stiegen vor allem aufgrund inflationsbedingter Mehrkosten.
Daraus resultiert ein um 6,6% gestiegenes Betriebsergebnis von 588,3 Mio. EURO (551,9 Mio. EURO).
Die Wertberichtigungen für Kundenkredite stiegen auf -70,6 Mio. EURO (-25,7 Mio. EURO) und sind vor allem durch die deutlichen Zuflüsse im Problemkreditportfolio geprägt.
Im sonstigen betrieblichen Erfolg in Höhe von insgesamt 59,8 Mio. EURO (60,8 Mio. EURO) wurden insbesondere die Ergebnisse der Bewertung der Beteiligungen an den Tochterbanken in Südosteuropa mit einem Aufwertungsbedarf in Höhe von 55,0 Mio. EURO verbucht. Diese entfallen mit 37,0 Mio. EURO auf die Sparkasse Bank AD Skopje, mit 9,6 Mio. EURO auf die Banka Sparkasse d.d. und mit 8,4 Mio. EURO auf die Sparkasse Bank d.d. Bosna i Herzegowina.
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Des Weiteren ist im sonstigen betrieblichen Erfolg die Dotierung der Rückstellung im Zusammenhang mit der Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 28 (2. Satz) UstG in Höhe von -11,4 Mio. EURO enthalten.
Die geplante Dividende aus dem Jahresgewinn 2024 beträgt 3,92 EURO je dividendenberechtigter Aktie, das sind 29.948.800,00 EURO.
Entwicklung in Südosteuropa
Alle Tochterbanken wiesen im Jahr 2024 insgesamt ein starkes Wachstum bei den Krediten und Spareinlagen auf. Trotz globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten konnte bei allen Tochterbanken ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden.
Die Sparkasse Bank AD Skopje (Sparkasse Nordmazedonien) erwirtschaftete ein Periodenergebnis von 28,5 Mio. EURO, welches deutlich über dem Vorjahresergebnis (25,2 Mio. EURO) liegt. Der ROE betrug 13,2% und die CIR konnte auf erfreuliche 44,8% reduziert werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 9,7% und die Kundeneinlagen stiegen um 18,4% an. Die Bilanzsumme stieg um 13,5% auf 1,7 Mrd. EURO.
Die Sparkasse Bank d.d. Bosna i Herzegowina (Sparkasse Bosnien und Herzegowina) erwirtschaftete ein Periodenergebnis in der Höhe von 20 Mio. EURO und liegt damit um 2,7 Mio. EURO über dem Vorjahresergebnis. Der ROE betrug 12,4% und die CIR lag bei 52,0%. Sowohl die Kundenkredite (+6,0%) als auch die Kundeneinlagen (+4,7%) weisen im Vergleich zum Vorjahr sehr gute Wachstumsraten auf. Die Bilanzsumme konnte um 4,9% auf 1,2 Mrd. EURO gesteigert werden.
Die Erste & Steiermärkische Bank d.d. (Erste Bank Kroatien) erzielte im Teilkonzernergebnis (inkl. Erste Bank Montenegro) ein Periodenergebnis in Höhe von 246,6 Mio. EURO, welches um 5,4 Mio. EURO über dem Vorjahresergebnis liegt. Der ROE lag bei 14,4% und die CIR betrug 47,3%. Sowohl die Kundenkredite (+5,6%) als auch die Kundeneinlagen (+10,3%) weisen im Vergleich zum Vorjahr erfreuliche Wachstumsraten auf. Die Bilanzsumme stieg um beachtliche 11,9% und liegt bei 16,5 Mrd. EURO.
Die Erste Bank AD Novi Sad (Erste Bank Serbien) erzielte im Teilkonzern ein Periodenergebnis in der Höhe von 68,0 Mio. EURO, welches deutlich über dem Vorjahresergebnis (47,1 Mio. EURO) liegt. Der ROE lag bei 15,1% und die CIR konnte auf 53,6% reduziert werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 3,8% und der Kundeneinlagen 11,9%. Die Bilanzsumme wurde um 9,9% gesteigert und liegt bei 3,7 Mrd. EURO.
Die Banka Sparkasse d.d. (Banka Sparkasse Slowenien) erwirtschaftete ein Periodenergebnis von 17,4 Mio. EURO, welches aufgrund von Wertberichtigungen für Kundenkredite (+5,4 Mio. EURO) nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr ist. Der ROE betrug 10,0% und die CIR lag bei 49,8%. Die Kundenkredite konnten um 5,1% und die Kundeneinlagen um 6,1% gesteigert werden. Die Bilanzsumme stieg um 5,5% und liegt bei 1,8 Mrd. EURO.
Die Mobilienleasing Gesellschaften in Südosteuropa finanzieren Mobilien und Kraftfahrzeuge und verwalten derzeit ein Gesamtobligo von 1,1 Mrd. EURO. Aufgrund der guten Entwicklung der Investitionen in SEE liegt das Neugeschäftsvolumen um 8,65% über dem Vorjahreswert. Die Leasinggesellschaften erzielten ein IFRS-Ergebnis von 10,5 Mio. EURO, das aufgrund höherer Refinanzierungskosten um 1,2 Mio. EURO unter dem Vorjahresergebnis liegt.
Die Ergebnisse der strategischen Beteiligungen im erweiterten Heimmarkt in Südosteuropa bestätigen die stabile und langfristig orientierte Geschäftsstrategie der Steiermärkischen Sparkasse in Südosteuropa.
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Finanzielle Leistungsindikatoren
 
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Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Der Anfangsbestand an eigenen Aktien in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG am 1.1.2024 597 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug am 31.12.2024 daher unverändert 597 Stück.
Corporate Social Responsibility
Es gibt kein Miteinander ohne Verantwortung füreinander. Das gilt für jede Form der Beziehung auch für die Beziehung eines Unternehmens zur Gesellschaft. Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet genau diese Verantwortung, die Unternehmen für die Gesellschaft übernehmen. Die Steiermärkische Sparkasse lebt diese Philosophie schon seit 1825 und verknüpft damit auch konkrete Ziele, nämlich die nachhaltige Wertschöpfung und Wertsicherung für ihre Kund:innen.
Das gelingt nur dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen die Chancen und Risiken berücksichtigt werden, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen ergeben. Zum anderen gilt es alle relevanten Interessengruppen einzubeziehen. Das sind insbesondere Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Corporate Social Responsibility steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit. 2021 hat der Vorstand eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die genau dort ansetzt und die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales umfasst. Daraus leiten sich die logischen Handlungsfelder ab: Umwelt, Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Gesellschaft und Corporate Governance. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Jahr 2024 adaptiert und insbesondere aufgrund des Ergebnisses der im Rahmen des Projektes zur Umsetzung der CSRD durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse angepasst.
Jedes Handlungsfeld der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst Themen, die durch konkrete Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten vorangetrieben werden. Klar festgelegte Ziele und die permanente Überprüfung der Ziele und Prozesse definieren dabei den Weg in die Zukunft. Damit ist auch sichergestellt, dass die Steiermärkische Sparkasse die Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes einhalten kann, wobei die Steiermärkische Sparkasse derzeit noch in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der ERSTE Group Bank AG einbezogen ist. Nach Überführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das österreichische Recht (NaBeG) ist davon auszugehen, dass die Steiermärkische Sparkasse verpflichtet sein wird, eine eigene nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen.
Nachhaltigkeit ist auch eine wichtige Komponente bei Investitionsentscheidungen. „Sustainable Finance“ heißt, nachhaltige Produkte anzubieten, sowohl in der Veranlagung als auch in der Finanzierung. Es heißt aber noch viel mehr, nämlich Kund:innen zu beraten und zu unterstützen, Nachhaltigkeit in ihre finanziellen Entscheidungen einzubinden oder Transformationsprozesse zu begleiten.
Werte zu schaffen und zwar auf verantwortungsvolle Art und Weise betrifft aber nicht allein individuelle Investitionen. Es betrifft ebenso die Allgemeinheit. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat im Jahr 2024 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unterstützt, und das nicht nur in der Steiermark, sondern auch in den Westbalkanländern, die zum erweiterten Heimmarkt zählen.
Ein modernes Bankinstitut ermöglicht Chancen und finanziert Träume für Kund:innen, aber auch für Mitarbeiter:innen. Arbeitgeber:in zu sein bedeutet folglich mehr als marktgerecht und leistungsorientiert zu bezahlen. Es bedeutet, Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und zu erfüllen, vor allem für junge Menschen. Dazu zählen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und klar vereinbarte Ziele mit Beurteilungsgesprächen (Management by Objectives). Die Grundlage dafür bildet das im Jahr 2015 in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkasse AG eingeführte Karrieremodell. Es basiert unter anderem auf funktionsbezogener Bezahlung statt fixer Zulagen und stellt Leistung und Verantwortung ins Zentrum der Entlohnung. Zusätzlich bietet die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG im Bereich Gesundheitsmanagement zahlreiche Seminare, Workshops und Beratungen an, die sehr gerne von Mitarbeiter:innen genutzt werden.
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Forschung und Entwicklung
Die Erbringung von Bankdienstleistungen die Kernkompetenz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist auf den ersten Blick kein Feld für Forschung und Entwicklung, wie man es aus anderen Wirtschaftssparten kennt. Dennoch nimmt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote und Services, basierend auf aktuellen Innovationen etwa im digitalen Bereich – einen zentralen Platz im Unternehmen ein.
Auch wenn durch die Geschäftstätigkeit keine unmittelbaren negativen Einflüsse auf die Umwelt entstehen, so ist Ökologie ein bedeutender Bestandteil der Unternehmenspolitik. Ökologische Verantwortung heißt etwa, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erfüllt. Darüber hinaus verfügt die Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG seit November 2015 über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, das laufend weiterentwickelt wird.
Risikomanagement
Hinsichtlich der Erläuterungen der Risiken sowie der Ziele und Methoden im Risikomanagement wird auf die Ausführungen im Anhang (Note 29) verwiesen.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk (das COSO Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation in den USA, die helfen soll, Finanzberichterstattungen durch ethisches Handeln, wirksame Interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern) zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense Modells legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen im Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Accounting vor. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die Steiermärkische Sparkasse gesteuert, wobei gleichzeitig
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die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind eindeutig zugeordnet.
Darüber hinaus verfügen wesentliche Tochtergesellschaften über eigene Rechnungswesen-Abteilungen, die in enger Abstimmung mit dem Bereich Accounting arbeiten. Die Zuständigkeiten des Bereichs Accounting umfassen im Wesentlichen die Erstellung der Einzel-, Konzernjahres- und Konzernzwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse einiger Tochtergesellschaften, die Finanzbuchhaltung und die Konzernverrechnung, Steuern sowie das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Dem Bereich Accounting obliegt die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden von der Erste Group Konzernrichtlinien erstellt, die für den gesamten Sparkassensektor anzuwenden sind. Diese Richtlinien gelten für alle konsolidierten Tochtergesellschaften des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Bereich Accounting werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und Risikobeurteilung unterzogen. Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z. B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
Interne Revision als eigene Organisationseinheit, die prozessunabhängig jedoch so vorgangsnah wie möglich mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem im Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des internen Kontrollsystems, befasst ist.
Das Rechnungswesen der Steiermärkischen Sparkasse und der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften sowie der Tochterbanken in Nordmazedonien und Bosnien wird in SAP FI geführt. Die von den übrigen ausländischen Konzerneinheiten direkt in das Konsolidierungssystem übermittelten Abschlussdaten werden im Bereich Accounting zunächst auf Plausibilität geprüft. Im Konsolidierungssystem (TAGETIK) erfolgen dann die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen unter anderem die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden wesentliche Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Nachfolgend bildet die Erstellung der nach IFRS und BWG sowie UGB geforderten Anhangsangaben den Abschluss der Konsolidierung. Für die Erstellung dieser Angaben sowie die Redaktion und das Layout des Anhangs wird auch auf eigenerstellte Lösungen zurückgegriffen. Die Rechnungswesen-Systeme sowie die vorgelagerten Anwendungen sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
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Durch die unterjährige Pflicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften (sämtliche in- und ausländische Kredit- und Finanzinstitute), monatlich ihre Ist- und Prognoseergebnisse an die Bereiche Accounting und Controlling und ALM zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zu reagieren.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS auf konsolidierter Basis sowie IFRS Einzelabschluss der Steiermärkischen Sparkasse und der Tochterbanken) informiert. Zusätzlich werden weitere Controlling- und Risikodaten kommuniziert. Der Vorstand erhält diese Informationen monatlich mit zusätzlichen Detailberichten sowie auch die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß UGB.
Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Die Interne Revision prüft insbesondere:
Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank
Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank
bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung
rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z. B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsaus-schuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
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Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Zu den Risiken zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie zum Beispiel im Gaza-Streifen sowie der andauernde Krieg in der Ukraine. Auch die Konjunkturschwäche in China sowie die Spannungen mit den USA bezüglich der in Aussicht gestellten restriktiveren Zollpolitik zählen zu den Abwärtsrisiken. Die europäischen Fiskalregeln könnten gleichzeitig in mehreren Ländern zu einer zu raschen Konsolidierung öffentlicher Haushalte führen und die Konjunktur stärker dämpfen. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie verbunden mit einem noch größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2024 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2025 mit maximal +0,7% wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad zurückkehren wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2026 gehen die Prognosen von einer weiteren Konjunkturerholung aus (BIP maximal +1,3%).
Die Inflation hat sich schon 2024 deutlich reduziert. Laut Prognosen ist 2025 ein weiterer Rückgang auf 2,3% bis 2,6% wahrscheinlich. Ein Erreichen des Zielwertes der EZB von nahe 2,0% könnte ab dem Jahr 2026 erfolgen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2024 trotz Rezession relativ stabil. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2025 bei 5,4% (laut Eurostat-Definition) liegen und 2026 leicht auf 5,2% zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,5% (2025) und 5,2% (2026) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2025 für Kredite mit +1,2% geringer als bei Einlagen mit +2,0%. Die Unternehmen investieren kaum und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte konsumieren nur sehr verhalten, daher ist die Sparquote hoch und begünstigt das Einlagenwachstum bzw. auch (vorzeitige) Tilgungen von Privatkrediten. 2026 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +1,3% moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von nur mehr +0,6% prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter davon aus, dass 2025 drei weitere Zinssenkungen von in Summe 75 Basispunkten erfolgen dürften. Begründung dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Steiermärkische Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2025 entsprechend der Zinspolitik der EZB deutlich sinken wird. Entsprechend positiv sollten sich die sinkenden Zinsen für Wertpapieranleger auswirken. Dies unter der Annahme, dass die Aktienkurse nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Steiermärkische Sparkasse auch 2025 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen sieht die Steiermärkische Sparkasse im Einklang mit der stark gestiegenen Sparquote auf 11,4% eine vorerst anhaltend dynamische Volumenentwicklung im Markt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die schwache Konsumbereitschaft der privaten Haushalte, die bei hoher wirtschaftlicher Unsicherheit sparsam sind. Im Corporate-Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen. Frühestens ab 2026 geht die Steiermärkische Sparkasse im Einklang mit den gesunkenen Zinsannahmen von wieder geringerem Einlagenwachstum aus.
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Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum etwas über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail-, vor allem aber im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Ein gewisses Abwärtsrisiko ergibt sich aus dem Wohnungsneubau, der noch länger in der Rezession verharren dürfte. Bei den Konsumkrediten ist geplant nach den Tiefpunkten in den Vorjahren das Niveau von vor der Pandemie wieder zu erreichen. Unternehmenskund:innen möchte die Steiermärkische Sparkasse ungebrochen bei der Finanzierung der Realwirtschaft unterstützen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen nur mehr im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Auf der Aufwandseite plant die Steiermärkische Sparkasse 2025 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2024 orientieren.
Das geplante Betriebsergebnis im Jahr 2025 wird wegen des Rückgangs im Zinsüberschuss trotz ambitioniertem Plan bei Provisionen im Jahresvergleich rückläufig geplant.
Die erhöhten Risikokosten stehen 2025 in Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem schwachen Wirtschaftsausblick. Mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft im weiteren Verlauf der Planungsperiode wird angenommen, dass sich die Risikokosten wieder auf Normalniveau einpendeln werden.
Auch im Geschäftsjahr 2025 ist es das Ziel auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden weiterhin mit unveränderter Intensität verfolgt werden.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse sein. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für die Kund:innen geschaffen werden. Hierbei steht die finanzielle Gesundheit aller Kund:innen im Mittelpunkt. Es ist unser Anspruch, den Menschen ein finanziell selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Langjährige Kundenbeziehungen und Partnerschaften sind hier Schlüsselfaktoren für den Erfolg.
Der Ausbau des Private Bankings zu einem Kompetenzschwerpunkt wird weiterhin konsequent in der Konzernmutter in Österreich verfolgt.
Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf der aktiven Unterstützung von Transformationsprozessen und Investitionen zu mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Begleitung unserer Kund:innen auf diesem Weg. Im Kommerzgeschäft liegt ein besonderes Augenmerk auf der Finanzierung von Investitionen zur wachstumsorientierten Transformation des Geschäftsmodells.
Insgesamt wird ein ausgewogenes Wachstum in allen Branchen angestrebt.
Ein negatives Szenario für 2025 wäre eine Fortdauer der Rezession. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglicht es aber den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig ein verlässlicher Partner für die Kund:innen und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss den Richtlinien gemäß IFRS 9 entsprechen.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen
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Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet; Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten Lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten Lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe der Kund:innen in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kundenforderungen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kundenforderungen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Risikomanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Risikovorsorge eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktueller Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wurde Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) angewendet. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert.
Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkten bei den einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 wird
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darüber hinaus keine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) als notwendig erachtet.
Finanz- und Vermögenslage
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere und Zentralbankguthaben, die als Liquiditätspuffer dienen. Neben einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel des Steiermärkische Sparkasse-Konzern betragen 3.357,1 Mio. EURO. Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital.
Das harte Kernkapital (CET1) beträgt 3.343,8 Mio. EURO und das zusätzliche Kernkapital (AT1) beträgt 0,0 Mio. EURO. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf 13,3 Mio. EURO.
Die harte Kernkapitalquote liegt mit 27,5% (24,4%) wiederum weit über den Mindestanforderungen.
Bericht über Zweigniederlassungen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterhält insgesamt 195 Filialen und regionale Beratungszentren (ohne SB-Standorte), davon 119 in der Steiermark, 1 in Wien, 39 in Bosnien sowie 36 in Nordmazedonien. Des Weiteren befinden sich in der Steiermark 36 SB-Standorte.
Per Jahresende waren in den Filialen und regionalen Beratungszentren des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 2.610 (2.614) bankbetriebliche Mitarbeiter:innen (abzüglich dienstüberlassenen Personals) beschäftigt.
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Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung................................................................................................................................29
Konzern-Gesamtergebnisrechnung.......................................................................................................................................30
Konzernbilanz...........................................................................................................................................................................31
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung......................................................................................................................32
Konzern-Kapitalflussrechnung...............................................................................................................................................34
ANHANG (NOTES) ZUM KONZERN-ABSCHLUSS DES STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN............................36
Allgemeine Angaben................................................................................................................................................................36
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze.........................................................................................................................37
a)Grundsätze der Erstellung...........................................................................................................................................37
b)Währungsumrechnung.................................................................................................................................................37
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen................................................................38
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS....................................................................................................38
ERTRAGSLAGE.........................................................................................................................................................................41
1. Segmentberichterstattung..................................................................................................................................................41
2. Zinsüberschuss....................................................................................................................................................................47
3. Provisionsüberschuss.........................................................................................................................................................48
4. Dividendenerträge...............................................................................................................................................................50
5. Handelsergebnis..................................................................................................................................................................50
6. Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten............................................51
7. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen................51
8. Verwaltungsaufwand...........................................................................................................................................................51
9. Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten...................................................................................................................................................................53
10. Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten.................................................................................................................................................................53
11. Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten.............................................................................................53
12. Sonstiger betrieblicher Erfolg...........................................................................................................................................55
13. Ertragsteuer.......................................................................................................................................................................56
14. Gewinnverwendung...........................................................................................................................................................59
FINANZINSTRUMENTE – WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE............................................................60
ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE.................................................67
15. Kassenbestand und Guthaben.........................................................................................................................................67
16. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.........................................................68
17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.................................................................69
18. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.........................................................70
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE................................................72
19. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente....................................72
20. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente..........................73
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE....................................................................74
21. Derivate...............................................................................................................................................................................75
22. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte...........................76
FINANZINSTRUMENTE – SONSTIGE ANGABEN...................................................................................................................77
23. Fair Value von Finanzinstrumenten.................................................................................................................................77
24. Hedge Accounting.............................................................................................................................................................85
25. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten........................................................................86
26. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten..........................................................................................................87
27. Sicherheiten.......................................................................................................................................................................87
28. Wertpapiere.......................................................................................................................................................................88
RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENT..................................................................................................................................89
29. Risikomanagement............................................................................................................................................................89
30. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis...........................................................................................................................95
31. Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos...................................................................................98
32. Kreditrisikovolumen.........................................................................................................................................................104
33. Verwendung von Sicherheiten.......................................................................................................................................108
34. Bemessung des erwarteten Kreditverlustes..................................................................................................................111
KONZERNABSCHLUSS 2024 NACH IFRS
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
29
35. Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten....................................................114
36. Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken................................................................................................115
37. Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen.........................123
38. Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance.........................................................................................127
39. Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen......................................................................................129
40. Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden.....................................................................................132
41. Marktrisiko........................................................................................................................................................................136
42. Liquiditätsrisiko................................................................................................................................................................139
43. Operationelles Risiko.......................................................................................................................................................142
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE AKTIVA........................................................................................144
44. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien..............................144
45. Sonstige Vermögenswerte.............................................................................................................................................146
LEASING..................................................................................................................................................................................148
46. Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber..............................................................................................148
47. Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer...........................................................................................149
RÜCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN.................................................151
48. Sonstige Verbindlichkeiten.............................................................................................................................................151
49. Rückstellungen.................................................................................................................................................................151
50. Eventualverbindlichkeiten...............................................................................................................................................157
EIGENKAPITAL INKLUSIVE RÜCKLAGEN.............................................................................................................................158
51. Kapital................................................................................................................................................................................158
52. Nicht beherrschende Anteile..........................................................................................................................................159
KONSOLIDIERUNGSKREIS.....................................................................................................................................................160
53. Tochterunternehmen......................................................................................................................................................160
54. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen..................................................................160
55. Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen............................................................................................................164
SONSTIGE ANGABEN............................................................................................................................................................167
56. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären...................................167
57. Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen...............................................................................171
58. Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung und außerhalb Österreichs und Gesamtkapitalrentabilität.......171
59. Restlaufzeitengliederung................................................................................................................................................172
60. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag..............................................................................................................................173
61. Zuwendungen der öffentlichen Hand............................................................................................................................174
62. Darstellung des Anteilsbesitzes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum 31. Dezember 2024...................175
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN.........................................................................................................................................178
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER..............................................................................................................182
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
30
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR MioNotes20242023
Zinsüberschuss2551,7529,1
Zinserträge 822,0712,4
Sonstige ähnliche Erträge 46,841,0
Zinsaufwendungen -310,5-219,7
Sonstige ähnliche Aufwendungen -6,5-4,7
Provisionsüberschuss3203,5189,1
Provisionserträge 238,2219,5
Provisionsaufwendungen -34,7-30,4
Dividendenerträge414,211,4
Handelsergebnis513,312,3
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten65,810,9
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen 126,7119,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen719,720,9
Personalaufwand8-175,4-166,2
Sachaufwand8-111,0-108,9
Abschreibung und Amortisation8-29,6-30,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten90,60,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten100,00,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten11-76,8-36,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg125,85,2
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft -1,90,4
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 548,6556,2
Steuern vom Einkommen13-87,7-95,7
Periodenergebnis 460,9460,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis 1,21,1
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis 459,6459,5
Ergebnis je Aktie
In der Kennziffer „Ergebnis je Aktie“ wird das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Perioden-ergebnis der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien gegenübergestellt. Es gibt keine Bezugs- bzw. Wandlungsrechte, deshalb entfällt die Berechnung des verwässerten Gewinnes je Aktie.
in EUR20242023
Ergebnis je Aktie60,1760,14
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
31
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio20242023
Periodenergebnis460,9460,5
Sonstiges Ergebnis79,332,7
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist63,810,4
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,8-9,7
Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten82,123,2
Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können-19,1-3,1
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*)0,00,0
Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist15,522,2
Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten5,01,3
Gewinn/Verlust der Periode5,01,3
Umgliederungsbeträge0,00,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken0,00,1
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*)10,021,8
Währungsumrechnung1,0-0,8
Gewinn/Verlust der Periode1,0-0,8
Umgliederungsbeträge0,00,0
Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können-0,5-0,2
Gewinn/Verlust der Periode-0,5-0,2
Umgliederungsbeträge0,00,0
Gesamtergebnis540,2493,2
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen1,31,1
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens538,8492,1
*) nach Steuerlatenz saldiert.
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 Ertragsteuern.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
32
Konzernbilanz
in EUR MioNotes20242023
AKTIVA   
Kassenbestand und Guthaben152.258,21.674,2
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading2112,04,3
Derivate2112,04,3
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte22181,0167,4
Eigenkapitalinstrumente2261,153,1
Schuldverschreibungen22118,6112,6
Kredite und Darlehen an Kunden221,31,7
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte19, 20486,1345,8
Eigenkapitalinstrumente20215,8133,7
Schuldverschreibungen19270,3212,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte1617.734,117.388,9
Schuldverschreibungen16909,0889,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute162.060,92.031,9
Kredite und Darlehen an Kunden1614.764,214.468,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing46568,6533,5
Sachanlagen44150,5151,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien4497,398,2
Immaterielle Vermögensgegenstände4412,313,5
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen54944,8848,3
Laufende Steuerforderungen 130,88,4
Latente Steuerforderungen131,51,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1717,716,9
Sonstige Vermögensgegenstände4533,842,0
Summe der Vermögenswerte 22.498,621.294,2
in EUR MioNotes20242023
PASSIVA und EIGENKAPITAL   
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading218,29,1
Derivate218,29,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten1818.671,718.025,2
Einlagen von Kreditinstituten181.251,21.356,1
Einlagen von Kunden1816.733,415.979,9
Verbriefte Verbindlichkeiten18663,6672,2
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 23,517,0
Leasingverbindlichkeiten4716,016,1
Rückstellungen49192,9187,0
Laufende Steuerverpflichtungen1336,545,2
Latente Steuerverpflichtungen1348,919,8
Sonstige Verbindlichkeiten48127,5108,3
Gesamtes Eigenkapital513.396,82.883,6
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital5112,112,8
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital513.384,82.870,9
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital 22.498,621.294,2
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
33
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR MioGezeichnetes KapitalKapital-rücklagenGewinn-rücklagenFair Value RücklageWährungs-rücklageNeube-wertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänenEigentümern des Mutter-unterneh-mens zuzu-rechnendes EigenkapitalNicht beherr-schenden Anteilen zuzu-rechnendes EigenkapitalGesamtes Eigenkapital
Kapital Stand 1. Jänner 202355,5118,62.302,60,3-17,5-60,42.399,112,22.411,4
Veränderung - Eigene Aktien0,00,0-3,00,00,00,0-3,00,0-3,0
Gewinnausschüttung 0,00,0-20,00,00,00,0-20,0-0,6-20,6
Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen0,00,40,00,00,00,00,40,00,4
Änderung im Konsolidierungskreis und Anteilsveränderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen0,00,02,20,00,00,02,20,02,2
Sonstige Veränderungen0,00,00,10,00,00,00,10,00,1
Gesamtergebnis0,00,0459,540,8-0,8-7,5492,11,1493,2
Periodenergebnis0,00,0459,50,00,00,0459,51,1460,5
Sonstiges Ergebnis0,00,00,040,8-0,8-7,532,60,032,7
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,0-7,5-7,50,0-7,5
Veränderung der Fair Value-Rücklage0,00,00,019,00,00,019,00,119,1
Veränderung der Währungsrücklage0,00,00,00,0-0,80,0-0,80,0-0,8
Sonstige Veränderungen OCI (Ant.d.sonst.Erg. aus assoz. Untern. u. Gemeinschaftsu. bilanziert nach Equity-Methode)0,00,00,021,90,00,021,90,021,9
Kapital Stand 31. Dezember 202355,5119,02.741,341,1-18,2-67,92.870,912,82.883,6
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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in EUR MioGezeichnetes KapitalKapital-rücklagenGewinn-rücklagenFair Value RücklageWährungs-rücklageNeube-wertung aus leistungs-orientierten VersorgungsplänenEigentümern des Mutter-unterneh-mens zuzu-rechnendes EigenkapitalNicht beherr-schenden Anteilen zuzu-rechnendes EigenkapitalGesamtes Eigenkapital
Kapital Stand 1. Jänner 202455,5119,02.741,341,1-18,2-67,92.870,912,82.883,6
Veränderung - Eigene Aktien0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Gewinnausschüttung 0,00,0-25,00,00,00,0-25,0-2,0-27,0
Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Änderung im Konsolidierungskreis und Anteilsveränderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Sonstige Veränderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Gesamtergebnis0,00,0459,677,71,00,6538,81,3540,2
Periodenergebnis0,00,0459,60,00,00,0459,61,2460,9
Sonstiges Ergebnis0,00,00,077,71,00,679,20,179,3
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,00,60,60,00,6
Veränderung der Fair Value-Rücklage0,00,00,067,70,00,067,70,167,7
Veränderung der Währungsrücklage0,00,00,00,01,00,01,00,01,0
Sonstige Veränderungen OCI (Ant.d.sonst.Erg. aus assoz. Untern. u. Gemeinschaftsu. bilanziert nach Equity-Methode)0,00,00,010,00,00,010,00,010,0
Kapital Stand 31. Dezember 202455,5119,03.176,0118,8-17,3-67,33.384,812,13.396,8
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio20242023
Periodenergebnis460,9460,5
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten  
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht finanziellen Vermögenswerten20,026,7
Erfolge aus At Equity-bewerteten Unternehmen-76,9-87,5
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen80,139,0
Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten-5,2-2,2
Sonstige Anpassungen-8,1-11,8
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile  
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading-4,80,7
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte  
Eigenkapitalinstrumente-4,1-3,6
Schuldverschreibungen-4,3-12,0
Kredite und Darlehen an Kunden0,50,5
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet  
Schuldverschreibungen-52,4-11,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte  
Schuldverschreibungen-19,9-26,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute-29,1131,1
Kredite und Darlehen an Kunden-359,2-264,4
Forderungen aus Finanzierungsleasing-35,0-34,7
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit15,1-11,4
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading-0,93,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten  
Einlagen von Kreditinstituten-105,0-525,4
Einlagen von Kunden754,5306,3
Verbriefte Verbindlichkeiten49,0197,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten6,40,9
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit-0,248,6
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit681,3224,7
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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in EUR Mio20242023
Einzahlungen aus Veräußerung  
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente0,015,0
Assoziierte Unternehmen0,00,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände18,610,1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien0,01,2
Auszahlungen für Erwerb  
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente0,0-1,1
Assoziierte Unternehmen0,00,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände-31,2-25,8
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien-4,9-7,8
Erwerb von Tochterunternehmen (abzüglich erworbener Zahlungsmittel)0,00,0
Verkauf von Tochterunternehmen0,00,0
Cash Flow aus Investitionstätigkeit-17,5-8,5
Kapitalerhöhung0,00,4
Kapitalherabsetzung0,00,0
Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss0,00,0
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen-25,0-20,0
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen0,00,0
Sonstige Finanzierungstätigkeit-54,9-3,0
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit-79,8-22,6
Zahlungsmittelbestand*) am Beginn der Periode1.674,21.480,6
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit681,3224,7
Cash Flow aus Investitionstätigkeit-17,5-8,5
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit-79,8-22,6
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode2.258,21.674,2
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden443,3514,1
Gezahlte Ertragssteuern (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)-77,7-36,8
Erhaltene Zinsen868,9777,4
Erhaltene Dividenden14,211,4
Gezahlte Zinsen-362,1-238,0
*) Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Beträge in dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Allgemeine Angaben
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG (Steiermärkische Sparkasse) wurde 1825 gegründet und ist die älteste Sparkasse der Steiermark. Sie hat ihren Firmensitz in 8010 Graz, Sparkassenplatz 4. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredite, Hypothekardarlehen, Wertpapierhandel und Derivativgeschäft, Wertpapier-verwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarkt-dienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel und Leasing an. Geografisch bietet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern seine Dienstleistungen neben der Steiermark auch in Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien an.
Per Jahresende 2024 hält die Steiermärkische Verwaltungssparkasse 73,8 % an der Steiermärkische Sparkasse. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkische Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend, wurden 2024 wiederum erhebliche Mittel insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
Die Steiermärkische Sparkasse ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an. Nach den Bestimmungen zum Haftungsverbund, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder gegeben.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z. B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Kunden-forderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist. Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des Haftungsverbundes in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
Da Wertpapiere der Steiermärkische Sparkasse an einem geregelten Markt (Wiener Börse) zugelassen sind, ist die Steiermärkische Sparkasse gemäß § 245 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzern-abschluss zu erstellen. Aufgrund der EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungs-legungsstandards (1606/2002/EG) ist die Steiermärkische Sparkasse verpflichtet, den Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.
Im Jahr 2014 wurden Financial Reporting (FINREP) und Common Reporting (COREP) von der Europäischen Banken-aufsicht (EBA) eingeführt und repräsentieren ein verpflichtendes regulatorisches Rahmenwerk, das von EU-ansässigen Kreditinstituten anzuwenden ist.
ANHANG (NOTES) ZUM KONZERN-ABSCHLUSS DES STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Die Steiermärkische Sparkasse ist aufgrund des Artikels 22 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro) seit 2014 verpflichtet, die Eigenmittelerfordernisse der CRR sowohl auf Einzelinstitutsbasis als auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen.
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a)Grundsätze der Erstellung
Der Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für das Geschäftsjahr 2024 und die Vergleichs-informationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Steiermärkische Sparkasse unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Steiermärkische Sparkasse ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten des Konzerns, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Steiermärkische Sparkasse keine Rechte, die den Zugang des Konzerns zu seinen Vermögenswerten bzw. die Nutzung seiner Vermögenswerte oder die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Die Angabe der Vorjahreswerte erfolgt im Folgenden in Klammerdarstellung und bezieht sich auf den Konzern-abschluss 31. Dezember 2023. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Mio. EURO. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Steiermärkische Sparkasse wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat 31. März 2025.
b)Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Steiermärkische Sparkasse wird in Euro, der funktionalen Währung der Steiermärkische Sparkasse, der Muttergesellschaft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Zur Währungsumrechnung werden die Umrechnungskurse der Zentralbanken der jeweiligen Länder herangezogen. Bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist, werden die Richtkurse der Europäischen Zentralbank herangezogen.
i. Transaktionen und Salden in fremder Währung
Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls jeweils gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nachfolgend werden monetäre Vermögens-werte und Schulden in einer Fremdwährung zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die
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funktionale Währung umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ ausgewiesen. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem historischen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, d. h. aus ihnen resultieren keine Umrechnungsdifferenzen. Nicht monetäre Posten, die zu ihrem Fair Value in einer Fremdwährung bewertet werden (z. B. Beteiligungen), werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Bemessung des Fair Values umgerechnet, sodass die Umrechnungsdifferenzen Teil des Fair Value-Ergebnisses sind.
ii. Umrechnung der Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe (ausländischer Tochtergesellschaften und Filialen) werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die Berichtswährung der Steiermärkische Sparkasse (Euro) umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Euro erfolgt mit dem Durchschnittskurs für die jeweilige Berichtsperiode, der auf Basis der täglichen Wechselkurse ermittelt wird. Ein im Zusammenhang mit dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft entstehender Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte wie Kundenstock und Marke sowie Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden an den Fair Value werden als Vermögenswerte und Schulden dieser ausländischen Tochtergesellschaft behandelt und mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden in dem Posten „Währungsrücklage“ in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Das kumulierte Ergebnis wird in dem Posten „Währungsrücklage“ in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Beim Abgang einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ berücksichtigt.
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 Ertragsteuern)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungs-grundsätze“)
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungs-legungsgrundsätze“)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze, Note 31 Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos)
Rückstellungen (Note 49 Rückstellungen)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 49 Rückstellungen)
Beherrschung von Tochtergesellschaften (Note 53 Tochterunternehmen)
Maßgeblicher Einfluss bei assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Note 54 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 55 Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen)
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorange-gangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen
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sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das Geschäftsjahr 2024 sind keine für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern relevanten Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen verpflichtend anzuwenden.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden. Die Änderungen von IAS 21 wurden von der EU übernommen.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, anzuwenden. Der Standard ersetzt IAS 1. Die Zielsetzung von IFRS 18 besteht darin, Anforderungen an die Darstellung und die Offenlegung von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke festzulegen, um sicherzustellen, dass diese relevante Informationen liefern, die die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens getreu darstellen.
Die Anwendung von IFRS 18 wird zu Anpassungen in der Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern führen, die durch eine neue obligatorische Zwischensumme „Betriebsgewinn oder -verlust“ verursacht werden. Außerdem werden neue Offenlegungen im Bereich vom Management definierten Leistungskennzahlen bereitgestellt.
Änderungen von IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit. Die Änderungen von IAS 21 wurden im August 2023 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen enthalten Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern erwartet.
Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7: Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7 wurden im Mai 2024 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beabsichtigt, diese Änderungen vorzeitig im Jahr 2025 anzuwenden.
Die Änderungen von IFRS 9 ermöglichen es einem Unternehmen, eine finanzielle Verbindlichkeit, die über ein elektronisches Zahlungssystem beglichen wird, vor dem Erfüllungstag als beglichen zu betrachten. Darüber hinaus enthalten sie Klarstellungen für die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in den Bereichen: Vertragsbedingungen, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung im Einklang stehen, nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte und vertraglich verknüpfte Instrumente. Die Änderungen an IFRS 7 bringen neue Offenlegungspflichten für Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Cashflows ändern können.
Die Änderungen an IFRS 9 werden zu einer anderen SPPI-Bewertung von finanziellen Vermögenswerten führen, deren Zinsen basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen angepasst werden. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird sie nicht mehr danach beurteilen, ob die Auswirkungen von Anpassungen geringfügig sind, sondern danach, ob die angepassten Cashflows wesentlich von den vertraglichen Cashflows abweichen könnten, ohne eine solche Eventualfunktion. Es wird nicht erwartet, dass sich durch die neue Beurteilung die Bewertung der betroffenen finanziellen Vermögenswerte ändert. Die anderen Änderungen an IFRS 9 werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern haben. Änderungen an IFRS 7 werden zu neuen Offenlegungen führen.
Jährliche Verbesserungen, Band 11. Im Juli 2024 hat der IASB eine Reihe verschiedener Änderungen von bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden. Aus der Anwendung dieser
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Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
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1. Segmentberichterstattung
Die externe Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Berichterstattung und spiegelt die Entscheidungs- und Verantwortungsstruktur des Managements wider (management approach gem. IFRS 8 Geschäftssegmente).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfügt über folgende vier berichtspflichtige Segmente:
Regionen
Kommerz
Internationales Geschäft
Restaktivitäten
Das Segment Regionen umfasst das Ergebnis der Geschäftsbeziehungen mit Privatkund:innen in der Steiermark und in Wien sowie Geschäftsbeziehungen mit kommerziellen Klein- und Mittelbetrieben in der Steiermark ausgenommen Graz.
Das Segment Kommerz umfasst die Geschäftsbeziehungen mit Klein- und Mittelbetrieben in Graz und Wien und mit zentral betreuten kommerziellen Großbetrieben sowie Projektfinanzierungen und genossenschaftlichen Wohnbau. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aus Beteiligungen an Finanzinstituten in Österreich diesem Segment zugerechnet.
Im Segment Internationales Geschäft sind im Wesentlichen die Ergebnisse aus den Beteiligungen an Bank- und Finanzinstituten in Südosteuropa enthalten. Die Steiermärkische Sparkasse ist an folgenden ausländischen Banken beteiligt: Erste & Steiermärkische Bank in Kroatien, Sparkasse Bank in Bosnien und Herzegowina, Erste Bank Novi Sad in Serbien, Banka Sparkasse in Slowenien und Sparkasse Bank Skopje in Nordmazedonien. Die Steiermärkische Sparkasse ist außerdem an Finanzinstituten in Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien beteiligt.
Für das Segment Internationales Geschäft werden folgende geografische Teilsegmente unterschieden:
Bosnien und Herzegowina
Nordmazedonien
Kroatien
Serbien
Slowenien
Sonstiges Internationales Geschäft
Jedes geografische Teilsegment beinhaltet die Beteiligungen an den Bank- und Finanzinstituten des jeweiligen Landes.
Das Teilsegment "Sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen in Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
Das Segment Restaktivitäten beinhaltet die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten, das Bilanzstrukturergebnis, Einmaleffekte, die zur Wahrung der Vergleichbarkeit keinem Segment zugeordnet werden, sowie das freie Kapital (definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen IFRS-Kapital und dem den Segmenten zugeordneten durchschnittlichen ökonomisch notwendigen Kapital).
Den einzelnen Segmenten entsprechend zugeordnet werden: Refinanzierungskosten der Beteiligungen, Zinsen in Zusammenhang mit notleidenden Krediten sowie die Kosten für die Fonds zur Einlagensicherung und Abwicklung.
ERTRAGSLAGE
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Die Eigenkapitalallokation erfolgt auf Basis eines ökonomischen Ansatzes, welcher für die interne Steuerung der Geschäftsbereiche herangezogen wird. Die Zuteilung des Eigenkapitals erfolgt für das operationale Risiko über die Betriebskosten und für das Kreditrisiko über die risikogewichteten Aktiva, wofür eine erforderliche Quote von 12% zum Ansatz gebracht wurde. Das Marktrisiko wurde ebenfalls in die Kapitalallokation miteinbezogen.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses in den Segmenten erfolgt gemäß Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag), wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Restaktivitäten zugerechnet wird. Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung (Produkt-, Vertriebsfix- und Overheadkosten) auf Geschäftsfeldebene dargestellt. Die Segmentinformationen stimmen mit den IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden überein.
Vergleichbarkeit der Zahlen für 2024 und 2023
Die Darstellung der Zahlen für 2024 und 2023 in den folgenden Tabellen folgt der Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Segmente nach Kerngeschäftsbereichen
in EUR Mio
Regionen
Kommerz
 
2024
2023
2024
2023
Summe Aktiva (Periodenende)
6.902,7
7.033,4
6.280,3
6.003,7
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
12.708,1
11.977,0
2.772,5
2.896,5
Zinsüberschuss
256,1
257,4
110,3
117,0
Provisionsüberschuss
142,7
132,0
29,2
26,6
Dividendenerträge
0,0
0,0
1,0
0,3
Handelsergebnis
2,7
2,0
1,1
1,0
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
-0,3
0,6
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
0,0
0,0
8,8
8,2
Verwaltungsaufwand
-191,2
-184,1
-40,3
-37,1
davon Abschreibung und Amortisation
-8,4
-8,5
-4,9
-4,8
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-32,0
-10,0
-40,1
-16,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg
2,0
-1,3
4,4
-0,3
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
180,3
196,0
74,1
99,8
Steuern vom Einkommen
-43,3
-47,0
-17,5
-23,8
Periodenergebnis
137,0
149,0
56,6
76,0
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
-0,2
-0,1
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
137,0
149,0
56,4
75,9
 
 
 
 
 
Betriebserträge
401,6
391,4
150,1
153,7
Betriebsaufwendungen
-191,2
-184,1
-40,3
-37,1
Betriebsergebnis
210,3
207,3
109,8
116,6
 
 
 
 
 
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
2.380,6
2.342,5
4.144,0
3.738,5
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
353,8
343,5
508,3
458,6
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Kosten-Ertrags-Relation
47,6 %
47,0 %
26,8 %
24,2 %
Eigenkapitalverzinsung
38,7 %
43,4 %
11,1 %
16,6 %
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44
44
Segmente nach Kerngeschäftsbereichen
in EUR Mio
Int. Geschäft
Restaktivitäten
Gesamte Gruppe
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Summe Aktiva (Periodenende)
4.633,5
4.121,1
4.682,1
4.136,0
22.498,6
21.294,2
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
2.877,8
2.635,8
4.140,2
3.785,0
22.498,6
21.294,2
Zinsüberschuss
78,9
81,8
106,5
72,8
551,7
529,1
Provisionsüberschuss
28,7
28,2
2,8
2,3
203,5
189,1
Dividendenerträge
0,4
0,4
12,8
10,8
14,2
11,4
Handelsergebnis
8,6
8,7
0,8
0,6
13,3
12,3
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
-0,1
-3,6
6,2
13,9
5,8
10,9
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
126,7
119,5
0,0
0,0
126,7
119,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
10,9
12,7
0,0
0,0
19,7
20,9
Verwaltungsaufwand
-74,2
-73,2
-10,3
-11,3
-316,0
-305,8
davon Abschreibung und Amortisation
-15,9
-16,9
-0,3
-0,4
-29,6
-30,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-2,8
-10,5
-1,9
0,6
-76,8
-36,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg
8,8
4,8
-9,4
2,0
5,8
5,2
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
186,5
168,8
107,7
91,6
548,6
556,2
Steuern vom Einkommen
-5,0
-3,1
-21,9
-21,8
-87,7
-95,7
Periodenergebnis
181,5
165,7
85,8
69,8
460,9
460,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
-1,1
-1,0
0,0
0,0
-1,2
-1,1
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
180,4
164,8
85,8
69,8
459,6
459,5
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
254,1
247,7
129,2
100,4
935,0
893,2
Betriebsaufwendungen
-74,2
-73,2
-10,3
-11,3
-316,0
-305,8
Betriebsergebnis
179,9
174,5
118,9
89,0
619,0
587,4
 
 
 
 
 
 
 
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
3.498,4
3.461,9
487,6
693,3
10.510,6
10.236,2
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
471,3
462,0
1.794,4
1.370,9
3.127,8
2.635,0
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
944,8
848,3
0,0
0,0
944,8
848,3
Kosten-Ertrags-Relation
29,2 %
29,6 %
n.a.
n.a.
33,8 %
34,2 %
Eigenkapitalverzinsung
38,3 %
35,7 %
n.a.
n.a.
14,7 %
17,4 %
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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45
Geografische Segmentierung
Das Segment Österreich umfasst die Geschäftssegmente Regionen, Kommerz und Restaktivitäten. Das geografische Segment Südosteuropa (SEE) beinhaltet fünf Segmente, die jeweils die Ergebnisse der Tochterunternehmen und der assoziierten Unternehmen (At Equity-bewertet) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern beinhalten, sowie die Refinanzierungskosten der Beteiligungsbuchwerte, deren Bewertung und die Erträge aus der Refinanzierung der Tochtergesellschaften:
Bosnien und Herzegowina umfasst die Sparkasse Bank Bosnien und Herzegowina und die Sparkasse Leasing Sarajevo (beide vollkonsolidiert)
Nordmazedonien – umfasst die Sparkasse Bank Skopje und die Sparkasse Leasing Skopje (beide vollkonsolidiert)
Kroatien umfasst den Teilkonzern Erste & Steiermärkische Bank (At Equity-bewertet), die Erste & Steiermärkische Leasing (At Equity-bewertet)
Serbien umfasst die sRent Belgrad (vollkonsolidiert), den Teilkonzern Erste Bank Novi Sad (At Equity-bewertet) und die Erste Leasing Belgrad (At Equity-bewertet)
Slowenien – umfasst die Banka Sparkasse (At Equity-bewertet)
Das Teilsegment "Sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen nach Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
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Geografische Segmentierung
31. Dezember 2024in EUR Mio
Österreich
Bosnien & Herze-gowina
Nord-mazedo-nien
Kroatien
Serbien
Slowenien
Sonstige
Summe Aktiva (Periodenende)
17.865,0
1.348,9
1.898,3
1.065,1
230,2
50,3
40,7
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
19.620,8
1.127,6
1.524,5
160,0
47,8
8,2
9,7
Zinsüberschuss
472,9
34,1
49,1
-4,7
0,0
-0,3
0,6
Provisionsüberschuss
174,8
16,2
12,3
0,2
0,1
0,0
0,1
Dividendenerträge
13,8
0,2
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
Handelsergebnis
4,7
3,5
5,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
5,9
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
104,3
17,9
4,5
0,0
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
8,8
1,8
4,4
0,0
4,7
0,0
0,0
Verwaltungsaufwand
-241,9
-29,5
-32,3
0,0
-4,4
0,0
-8,0
davon Abschreibung und Amortisation
-13,6
-4,3
-7,1
0,0
-4,0
0,0
-0,5
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-74,0
-3,0
-0,9
0,2
0,3
0,0
0,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg
-3,0
-0,5
-0,4
0,0
0,0
9,6
0,0
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
362,1
22,9
37,2
100,8
18,6
13,8
-6,7
Steuern vom Einkommen
-82,6
-2,0
-5,5
0,9
-0,1
0,1
1,6
Periodenergebnis
279,4
20,9
31,7
101,7
18,4
13,9
-5,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
-0,2
0,0
-1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
279,2
20,9
30,6
101,7
18,4
13,9
-5,1
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
680,9
55,8
70,8
100,0
22,7
4,2
0,7
Betriebsaufwendungen
-241,9
-29,5
-32,3
0,0
-4,4
0,0
-8,0
Betriebsergebnis
439,0
26,3
38,5
100,0
18,2
4,2
-7,3
 
 
 
 
 
 
 
 
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
7.012,2
731,8
1.011,6
1.330,9
299,8
68,4
55,9
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
2.656,5
103,4
147,0
159,7
43,5
8,2
9,6
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
768,8
128,3
47,6
0,0
Kosten-Ertrags-Relation
35,5 %
52,8 %
45,6 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Eigenkapitalverzinsung
10,5 %
20,2 %
20,9 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
47
47
47
Geografische Segmentierung
31. Dezember 2023in EUR Mio
Österreich
Bosnien & Herze-gowina
Nord-mazedo-nien
Kroatien
Serbien
Slowenien
Sonstige
Summe Aktiva (Periodenende)
17.173,2
1.226,1
1.612,0
1.006,1
213,5
36,3
27,1
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
18.658,5
1.067,4
1.329,2
169,4
53,8
8,7
7,3
Zinsüberschuss
447,3
34,7
46,5
-0,4
0,6
-0,1
0,5
Provisionsüberschuss
160,9
16,7
11,3
0,2
0,1
0,0
0,0
Dividendenerträge
11,1
0,2
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
Handelsergebnis
3,6
3,3
5,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
14,5
0,0
0,0
-3,6
0,0
0,0
0,0
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
102,7
12,3
4,5
0,0
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
8,2
1,3
3,8
0,0
7,5
0,0
0,0
Verwaltungsaufwand
-232,6
-27,9
-30,4
0,0
-6,9
0,0
-8,0
davon Abschreibung und Amortisation
-13,7
-3,7
-6,3
0,0
-6,3
0,0
-0,6
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-25,9
-5,3
-4,9
-0,2
-0,2
0,0
0,1
Sonstiger betrieblicher Erfolg
0,4
-2,4
0,0
4,0
2,3
1,2
-0,3
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
387,4
20,7
31,6
102,8
15,7
5,7
-7,7
Steuern vom Einkommen
-92,6
-1,9
-3,2
0,2
-0,1
0,0
1,8
Periodenergebnis
294,8
18,9
28,5
103,0
15,5
5,7
-5,8
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
-0,1
-0,9
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
294,7
18,0
28,5
103,0
15,5
5,7
-5,8
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
645,5
56,2
67,0
99,0
20,5
4,5
0,5
Betriebsaufwendungen
-232,6
-27,9
-30,4
0,0
-6,9
0,0
-8,0
Betriebsergebnis
412,9
28,3
36,6
99,0
13,6
4,5
-7,5
 
 
 
 
 
 
 
 
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
6.774,3
671,0
959,6
1.408,7
317,9
72,1
32,7
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
2.173,0
95,2
137,4
169,1
45,1
8,7
6,6
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
0,0
0,0
0,0
704,8
110,0
33,5
0,0
Kosten-Ertrags-Relation
36,0 %
49,6 %
45,4 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
Eigenkapitalverzinsung
13,6 %
18,9 %
20,7 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
48
48
48
2. Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Posten ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungs-grundsätze“ beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskund:innen auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Der Posten „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze “ beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9 und IAS 37 Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwert des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinskosten auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zins-aufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zins-erträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
49
49
49
in EUR Mio
2024
2023
Finanzielle Vermögenswerte AC
814,5
707,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
7,4
5,3
Zinserträge
822,0
712,4
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
1,1
1,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
9,7
8,2
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
0,0
0,0
Sonstige Vermögensgegenstände
36,0
30,4
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
0,0
1,3
Sonstige ähnliche Erträge
46,8
41,0
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
868,7
753,4
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
-310,5
-219,7
Zinsaufwendungen
-310,5
-219,7
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
-3,8
-1,8
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
2,6
2,6
Sonstige Verbindlichkeiten
-5,3
-5,5
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
Sonstige ähnliche Aufwendungen
-6,5
-4,7
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
-317,0
-224,3
Zinsüberschuss
551,7
529,1
In den verschiedenen Posten für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 15,4 Mio. EURO (2023 9,4 Mio. EURO) erfasst. Darüber hinaus werden in der Zeile „Finanzielle Vermögens-werte AC“ Verluste in Höhe von 0,3 Mio. EURO (2023: Gewinne in Höhe von 2,1 Mio. EURO) aus vertraglichen Modifikationen von Finanzinstrumenten, die der Stufe 1 zugeordnet sind, dargestellt.
Die in den Zeilen „Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten“ und „Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesenen Beträge betreffen fast ausschließlich das Interbankengeschäft sowie Einlagen und Refinanzierungen bei Zentralnotenbanken.
3. Provisionsüberschuss
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die er für Kund:innen erbringt, Gebühren- und Provisionseinkommen. Provisionserträge werden auf Basis der mit den Kund:innen im Vertrag spezifizierten Gegenleistung bewertet. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst diese Erlöse, wenn er eine zugesagte Leistung an einzelne Kund:innen überträgt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, Haftungsprovisionen und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depot-geschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungs-geschäft und dem Bausparvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen, wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb und Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungs-provisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Die transaktionsbasierten Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienst-leistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit Kund:innen, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungs-bereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
50
50
50
Zum Beispiel, in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektiv-verzinsung eines Finanzinstruments sind, werden im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
in EUR Mio
2024
2023
 
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
15,7
-1,9
15,1
-1,6
Eigene Emissionen
1,8
0,0
3,6
0,0
Überweisungsaufträge
13,9
-1,6
11,4
-1,3
Sonstige
0,1
-0,3
0,1
-0,3
Clearing und Abwicklung
0,0
0,0
0,0
0,0
Vermögensverwaltung
15,1
-1,2
13,0
-1,1
Depotgeschäft
11,6
-0,6
10,2
-0,6
Treuhandgeschäfte
0,2
0,0
0,1
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
144,7
-27,6
132,0
-24,2
Kartengeschäft
28,7
-17,0
25,7
-14,7
Girokonten von Kunden
60,9
0,0
57,2
0,0
Sonstige
55,1
-10,5
49,1
-9,5
Vermittlungsprovisionen
23,6
-0,6
23,2
-0,6
Fondsprodukte
4,8
0,0
4,8
0,0
Versicherungsprodukte
13,4
-0,2
13,0
-0,2
Bausparvermittlungsgeschäft
3,1
-0,1
3,0
-0,1
Devisentransaktionen
2,4
-0,3
2,4
-0,3
Sonstige(s)
0,0
0,0
0,0
0,0
Strukturierte Finanzierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Servicegebühren - Verbriefungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
22,1
-2,3
20,6
-1,9
Erhaltene, gegebene Garantien
16,5
-0,3
15,7
-0,4
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
0,8
-0,2
0,7
-0,1
Sonstiges Kreditgeschäft
4,8
-1,8
4,2
-1,4
Sonstige(s)
5,2
-0,5
5,2
-0,5
Provisionserträge und -aufwendungen
238,2
-34,7
219,5
-30,4
Provisionsüberschuss
203,5
189,1
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern für Geschäfte, in denen er Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, verdient. Diese beliefen sich auf 25,1 Mio. EURO (2023: 21,7 Mio. EURO).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von 99,9 Mio. EURO (2023: 92,6 Mio. EURO) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge aus Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten beträgt 28,3 Mio. EURO (2023: 26,5 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
51
51
51
4. Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Dieser Posten umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d. h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio
2024
2023
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
4,3
3,5
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
10,0
8,0
Dividendenerträge
14,2
11,4
5. Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivität von Fair Value Hedges und Cashflow Hedges. Außerdem werden Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften in diesem Posten ausgewiesen.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel “Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Währungsumrechnung: i. Transaktionen und Salden in fremder Währung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 24 Hedge Accounting beschrieben.
in EUR Mio
2024
2023
Wertpapier- und Derivativgeschäft
0,2
0,1
Devisentransaktionen
13,1
12,1
Handelsergebnis
13,3
12,3
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
52
52
52
6. Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden.
in EUR Mio
2024
2023
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend erfolgswirksam zum Fair Value bewertet
5,8
10,9
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
5,8
10,9
Im Jahr 2024 sind 1,7 Mio. EURO (2023: 4,4 Mio. EURO) Bewertungserfolge aus Schuldverschreibungen sowie 3,9 Mio. EURO (2023: 6,4 Mio. EURO) Bewertungserfolge aus Beteiligungen in diesem Posten ausgewiesen.
7. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und aus Operating-Leasingvereinbarungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 Sonstiger betrieblicher Erfolg.
in EUR Mio
2024
2023
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
9,0
8,4
Sonstige Operating-Leasing-Verträge
10,7
12,6
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
19,7
20,9
8. Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, gesetzliche und freiwillige Sozial-aufwendungen, personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in diesem Posten dargestellt. Weiters können Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen Teil des Personalaufwands sein.
Für detaillierte Informationen zur Vergütung (inklusiver erfolgsabhängiger Vergütung) von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 56 Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet dieser Posten Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Re-strukturierungsrückstellungen können im Sachaufwand ausgewiesen werden.
Abschreibung und Amortisation
Dieser Posten beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte, sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
53
53
53
in EUR Mio
2024
2023
Personalaufwand
-175,4
-166,2
Laufende Bezüge
-140,9
-133,5
Sozialversicherung
-28,2
-25,8
Langfristige Personalrückstellungen
-0,7
-1,6
Sonstiger Personalaufwand
-5,6
-5,3
Sachaufwand
-111,0
-108,9
Beiträge zur Einlagensicherung
-7,5
-11,8
IT-Aufwand
-47,3
-41,8
Raumaufwand
-12,1
-12,6
Aufwand Bürobetrieb
-14,3
-13,1
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
-10,1
-12,1
Rechts- und Beratungskosten
-7,7
-6,8
Sonstiger Sachaufwand
-12,0
-10,7
Abschreibung und Amortisation
-29,6
-30,7
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
-5,3
-5,7
Selbst genutzte Immobilien
-5,7
-5,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-3,2
-3,2
Kundenstock
0,0
0,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
-15,4
-16,3
Verwaltungsaufwand
-316,0
-305,8
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 3,4 Mio. EURO (2023: 3,2 Mio. EURO) berücksichtigt.
Durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen
(gewichtet nach Beschäftigungsgrad)
2024
2023
Inland
1.436
1.440
Ausland
1.174
1.174
Gesamt
2.610
2.614
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
54
54
54
9. Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio
2024
2023
Gewinne aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,6
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,6
0,0
10. Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio
2024
2023
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
0,0
0,0
Verkauf von Forderungen aus Finanzierungsleasing
0,0
0,0
Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten AC
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
11. Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte in diesem Posten dargestellt.
in EUR Mio
2024
2023
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
-56,1
-37,9
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
-60,1
-43,2
Direktabschreibungen
-0,1
0,0
Eingänge abgeschriebener Kredite und Forderungen
5,4
5,4
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
-1,3
-0,1
Finanzierungsleasing
-1,7
-1,0
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
-1,3
-0,6
Direktabschreibungen
-0,4
-0,4
Eingänge abgeschriebener Kredite und Forderungen
0,0
0,1
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
0,0
0,0
Zuführungen zu Rückstellungen für Verpflichtungen und gegebenen Garantien (netto)
-18,9
2,4
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-76,8
-36,4
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
55
55
55
In der nachfolgenden Tabelle wird die Überleitung des Ergebnisses aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten zu den in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dargestellt:
in EUR Mio
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
 
Ergebnis aus Wertminde-rungen von Finanz-instrumenten
Sonstige erfolgs-wirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän. 2024
 
 
 
-410,3
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
-80,1
0,0
0,0
-80,1
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
0,0
-11,8
0,0
-11,8
Ausbuchungen aufgrund von Verkäufen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen
0,0
0,0
20,9
20,9
Änderungen Konsolidierungskreis
0,0
0,0
0,0
0,0
Währungsdifferenzen
0,0
-0,2
0,0
-0,2
Sonstige
0,0
0,6
0,0
0,6
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez. 2024
 
 
 
-480,8
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert
-0,3
0,0
0,0
-0,3
Direktabschreibungen
-0,6
0,0
0,0
-0,6
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
5,5
0,0
0,0
5,5
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
-1,3
0,0
0,0
-1,3
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-76,8
0,0
0,0
-76,8
in EUR Mio
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
 
Ergebnis aus Wertminde-rungen von Finanz-instrumenten
Sonstige erfolgs-wirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän. 2023
 
 
 
-377,3
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
-41,7
0,0
0,0
-41,7
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
0,0
-7,9
0,0
-7,9
Ausbuchungen aufgrund von Verkäufen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen
0,0
0,0
20,2
20,2
Änderungen Konsolidierungskreis
0,0
0,0
0,0
0,0
Währungsdifferenzen
0,0
0,2
0,0
0,2
Sonstige
0,0
-3,8
0,0
-3,8
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez. 2023
 
 
 
-410,3
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert
0,4
0,0
0,0
0,4
Direktabschreibungen
-0,4
0,0
0,0
-0,4
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
5,5
0,0
0,0
5,5
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
-0,1
0,0
0,0
-0,1
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-36,4
0,0
0,0
-36,4
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
56
56
56
12. Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt.
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds, sonstige Steuern sowie Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse von At Equity-bewerteten Unternehmensbeteiligungen und Gewinne und Verluste aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften.
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges be-rücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio
2024
2023*)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-3,7
-4,6
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
-1,8
-1,9
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
-1,9
0,4
Bankenabgabe
-1,9
0,4
Finanztransaktionssteuer
0,0
0,0
Sonstige Steuern
0,0
0,0
Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds
0,0
-3,1
Sonstige betriebliche Erträge
9,5
9,8
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
3,4
4,4
Ergebnis aus Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
4,4
1,5
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
1,7
3,9
Sonstiger betrieblicher Erfolg
5,8
5,2
*) Die Gliederung des Vorjahres wurde angepasst.
Im Juli 2024 legte das Bundesfinanzgericht im Verfahren einer österreichischen Bank dem EuGH die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt.
Mit einer Entscheidung ist erfahrungsgemäß in etwa ein bis zwei Jahren zu rechnen. Aus heutiger Sicht besteht nach unseren Einschätzungen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe bejahen wird. Zudem ist noch ein Rückforderungsbeschluss der EU-Kommission notwendig, die in einem gesonderten Beihilfeverfahren feststellen muss, dass die Beihilfe im Binnenmarkt nicht vereinbar und damit auch materiell rechtswidrig ist. Auch dies wird als wahrscheinlich eingestuft. Der Rückstellungsbetrag liegt einer bestmöglichen Schätzung zugrunde. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt 11,4 Mio. EURO. Die Dotierung der Rückstellung ist im „Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen“ enthalten.
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf 5,7 Mio. EURO (2023: 6,2 Mio. EURO).
At Equity-bewertete Unternehmen
Der im Berichtsjahr für die Erste Bank Kroatien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keine Wertänderung (2023: Wertaufholung in der Höhe 0,4 von Mio. EURO). Weiters ergab sich aus dem Werthaltigkeitstest für die Erste Bank Serbien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, keine Wertänderung (2023: Wertaufholung in der Höhe von 2,4 Mio. EURO). Der für die Banka Sparkasse Slowenien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab eine Wertaufholung in der Höhe von 9,6 Mio. EURO (2023: Wertaufholung in der Höhe von 1,2 Mio. EURO). Die entsprechenden Bewertungsergebnisse
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
57
57
57
sind im Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/ Erträgen ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Note 54 verwiesen.
13. Ertragsteuer
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich entweder als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
PILLAR 2
Im Dezember 2022 wurde das EU-weite Mindestbesteuerungssystem Pillar 2 als EU-Richtlinie beschlossen und ist auch für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern als international tätiger Teil-Konzern der Erste Group relevant. Zum 31. Dezember 2024 wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die vorübergehend verpflichtend anzuwendende Ausnahme nach IAS 12 von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an.
Die Steiermärkische Sparkasse als eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft unterliegt gemäß § 9 Abs 1 MinBestG der primären Ergänzungssteuer. Die Erste Group als oberste Muttergesellschaft hat gemäß § 76 Abs 2 Z 2 MinBestG die gesetzliche Verpflichtung die gesamte Mindeststeuer an das Finanzamt abzuführen. Mit Vertrag vom 03.06.2024 wurde die Weiterverrechnung der von der Erste Group für die Steiermärkische Sparkasse entrichteten Ergänzungssteuer beschlossen.
Die von der Erste Group zu entrichtende Ergänzungssteuer errechnet sich aus der Differenz zwischen dem gemäß GloBE festgesetzten Mindeststeuersatz von 15 % und dem effektiven Steuersatz je Steuerhoheitsgebiet. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist in folgenden Steuerhoheitsgebieten tätig: Österreich, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien. Die effektive Steuerbelastung liegt in allen Steuerhoheitsgebieten über 15 %, mit Ausnahme der Steuerhoheitsgebiete Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien.
Durch die Einführung des Minimum Global Tax Law in Nordmazedonien inklusive einer Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax (QDMTT) entfällt in Österreich die Verpflichtung zur Abführung einer primären Ergänzungssteuer für Nordmazedonien. Das bedeutet, dass die primäre Ergänzungssteuer lediglich für die Steuerhoheitsgebiete Bosnien-Herzegowina und Serbien von der Steiermärkischen Sparkasse an die Erste Group als Abgabepflichtige abzuführen hat. Die Ergänzungssteuer für das Steuerhoheitsgebiet Nordmazedonien wird in Nordmazedonien eingehoben und abgeführt.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragssteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio
2024
2023
Laufender Steueraufwand/Steuerertrag
-77,9
-84,4
laufende Periode
-80,7
-83,7
Vorperiode
2,8
-0,7
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag
-9,8
-11,2
laufende Periode
-8,6
-11,2
Vorperiode
-1,2
0,0
Gesamt
-87,7
-95,7
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
58
58
58
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio
2024
2023
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
548,6
556,2
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz 23 % (Vorjahr: 24 %)
-126,2
-133,5
Auswirkungen abweichender Steuersätze
7,6
7,0
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
35,6
33,4
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
-2,1
-2,0
Steueraufwand/-ertrag aufgrund von Änderungen des Steuersatzes und Einführung zusätzlicher Steuern
0,0
0,2
Steueraufwand/(ertrag) aus Ergänzungsteuer der Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II)
-3,5
0,0
Aperiodischer Steueraufwand/-ertrag
1,6
-0,7
Steueraufwand/-ertrag aus anderen Effekten
-0,7
-0,1
Gesamt
-87,7
-95,7
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
in EUR Mio
2024
2023
 
Ergebnis vorSteuern
Ertragsteuern
Ergebnis nachSteuern
Ergebnis vorSteuern
Ertragsteuern
Ergebnis nachSteuern
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
82,1
-18,9
63,2
23,2
-5,3
17,9
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
5,0
-0,5
4,5
1,3
-0,2
1,2
Anteilige erfolgsneutrale EK-Veränderung von At Equity-bewertete Unternehmen1)
10,0
0,0
10,0
21,9
0,0
21,9
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen
0,8
-0,2
0,6
-9,7
2,2
-7,5
Währungsumrechnung
1,0
0,0
1,0
-0,8
0,0
-0,8
Gesamt
98,9
-19,6
79,3
35,9
-3,3
32,7
1) nach Steuerlatenz saldiert
Die Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis sind durch die Erfassung von Ergebnissen aus Werthaltigkeitsprüfungen beeinflusst. Die Zuordnung der Ergebnisse aus Werthaltigkeitsprüfungen basiert auf dem Ansatz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern, nicht werthaltige Beträge von latenten Steuerforderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis aufzuteilen. Die Zuordnung erfolgt anteilig basierend auf der Entstehung der zugrundeliegenden temporären Differenzen.
Die auf die Fair Value-Rücklage entfallenden Ertragsteuern sind darüber hinaus durch unterschiedliche Steuersätze auf gegenläufige Veränderungen innerhalb der Fair Value-Rücklage beeinflusst.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
59
59
59
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2024
in EUR Mio
2024
2023
2024
2023
Gesamt
über Gewinn- und Verlustrechnung
über sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Positionen:
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVPL
2,1
1,7
-11,6
-9,4
-1,9
-1,9
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,5
0,9
-33,9
-14,9
-19,4
0,0
-19,4
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
8,6
11,9
-0,3
0,0
-3,6
-3,6
0,0
Derivate − Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sachanlagen
0,5
0,4
-5,3
-5,0
-0,2
-0,2
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
1,2
1,5
0,0
0,0
-0,3
-0,3
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0,2
0,3
0,0
0,0
-0,1
-0,1
0,0
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
11,7
13,0
0,0
0,0
-1,3
-1,1
-0,2
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
1,7
3,2
0,0
0,0
-1,5
-1,5
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,6
-0,9
0,3
0,3
0,0
Sonstiges
3,2
3,2
-25,3
-24,0
-1,4
-1,4
0,0
Nicht werthaltige Steuerposition aus temporären Differenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Latente Steuerposition aus kumulierten Verlustvorträgen nach Werthaltigkeitsüberprüfung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Auswirkung der Saldierung gemäß IAS 12.71
-28,2
-34,4
28,2
34,4
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
1,5
1,8
-48,9
-19,8
-29,3
-9,8
-19,6
Summe laufende Steuern
0,8
8,4
-36,5
-45,2
1,0
-77,9
0,0
Summe Steuern
2,3
10,2
-85,5
-65,0
-28,4
-87,7
-19,6
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
60
60
60
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2023
in EUR Mio
2023
2022
2023
2022
Gesamt
über Gewinn- und Verlustrechnung
über sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Positionen:
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVPL
1,7
2,3
-9,4
-6,8
-3,1
-3,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,9
1,1
-14,9
-9,6
-5,5
0,0
-5,5
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
11,9
18,6
0,0
0,0
-6,7
-6,7
0,0
Derivate − Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sachanlagen
0,4
0,2
-5,0
-4,6
-0,2
-0,2
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
1,5
2,0
0,0
0,0
-0,5
-0,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0,3
0,4
0,0
0,0
-0,1
-0,1
0,0
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
13,0
12,5
0,0
0,0
0,5
-1,7
2,2
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
3,2
3,9
0,0
0,0
-0,7
-0,7
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,9
-1,2
0,3
0,3
0,0
Sonstiges
3,2
3,0
-24,0
-25,3
1,5
1,5
0,0
Nicht werthaltige Steuerposition aus temporären Differenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Latente Steuerposition aus kumulierten Verlustvorträgen nach Werthaltigkeitsüberprüfung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Auswirkung der Saldierung gemäß IAS 12.71
-34,4
-41,9
34,4
41,9
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
1,8
2,0
-19,8
-5,6
-14,5
-11,3
-3,3
Summe laufende Steuern
8,4
7,2
-45,2
-3,9
-40,0
-84,4
0,0
Summe Steuern
10,2
9,2
-65,0
-9,5
-54,5
-95,7
-3,3
Die latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Es bestehen keine nicht werthaltigen Steuerpositionen aus temporären Differenzen. Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
14. Gewinnverwendung
Für 2024 belief sich der Jahresüberschuss der Steiermärkische Sparkasse gemäß den österreichischen Rechnungs-legungsvorschriften auf 319,1 Mio. EURO (2023: 353,8 Mio. EURO). Das Kapital erhöhte sich entsprechend.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende an die Aktionär:innen in Höhe von 3,92 EURO je Aktie (2023: 3,27 EURO je Aktie) zur Auszahlung zu bringen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
61
61
61
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanz-instrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate, „EIR“) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Aus-zahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berück-sichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanz-instruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktions-kosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
ii. Fair Value
Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
das Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte; und
die Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts.
Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen dargestellt“.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinsaufwendungen werden berechnet, indem der
FINANZINSTRUMENTE – WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
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EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit angewendet wird. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst Wertminderungen seiner finanziellen Vermögenswerte aus Schuld-instrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, seiner Leasingforderungen und seiner außerbilanziellen Kredit-risiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen.
Der erwartete Kreditverlust (expected credit loss, „ECL“) wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe des Anteils der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, die aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultieren, bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (wie in Stufe 1). Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Finanzinstrumente in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission anzugleichen. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Steiermärkische Sparkasse-Konzern generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Zuordnung in die Stufe 3 bei allen Geschäften mit einer Kund:in führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften mit der Kund:in erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen mit der Kund:in. Die Wertminderung der Finanzinstrumente in Stufe 3 wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts (d.h. den Nettobuchwert) berechnet. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired, „POCI“) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Die Bewertung der erwarteten Kreditverluste enthält Cashflows, die aus Sicherheiten und jenen vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern gehaltenen Finanzgarantien erwartet werden, welche als integraler Vertragsbestandteil der finanziellen Vermögenswerte angesehen werden, deren Risiko garantiert wird. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Bank in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral. Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere
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Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zur Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 34 Bemessung des erwarteten Kreditverlustes enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerts der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 34 Bemessung des erwarteten Kreditverlustes enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswerts und der erhaltenen Gegenleistung in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Zeile „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanz-instrumenten“ erfasst.
ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäfts und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neu-verhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kredit-nehmers zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden und daher der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden muss.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Zinsanpassungen kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswerts und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswerts als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
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die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); oder
das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:innen resultiert):
Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswerts im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist;
Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswerts unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten); oder
die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kund:innen angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:innen), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswerts führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswerts und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswerts bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswerts erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungs-gebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Zeile „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum
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Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswerts durch Erfassung eines Modifikations-gewinns oder -verlusts angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswerts, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Ver-mögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstru-menten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswerts aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii. Abschreibungen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn er keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswerts und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrags verzichtet, um Kund:innen bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkund:innen in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forbearance sind in Note 38 Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkund:innen durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
iv. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanz-instrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i. SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest, „SPPI“) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessens-entscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungs-prozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodells, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale von Krediten im Geschäft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden
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Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Benchmark-Tests für Kredite, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potentiellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft der Steiermärkische Sparkasse-Konzern, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
Inkongruente Zinskomponenten beziehen sich auf variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte bei denen: - die Laufzeit des Referenzzinssatzes (z. B. Euribor) von der Häufigkeit der Zinsfixierung abweicht („Tenor Mismatch“), - Zeitverzögerungen entstehen, wenn der Zinssatz vor Beginn der Zinsperiode fixiert wird, oder - solche Merkmale kombiniert werden. Um solche inkongruenten Zinskomponenten einer SPPI-Beurteilung zu unterziehen, hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen sogenannten „Benchmark-Test“ entwickelt. Mit diesem Test wird überprüft, ob die inkongruenten Zinskomponenten zu (undiskontierten) vertraglichen Cashflows führen könnten, die sich erheblich von einem „Benchmark-Deal“ unterscheiden, der solche Inkongruenzen nicht aufweist. Bei Vermögens-werten mit Zinsinkongruenzen, die sich nur aus zeitverzögerten Zinssätzen ergeben (d. h. ohne „Tenor Mismatch“), gilt das SPPI-Kriterium basierend auf einer qualitativen Beurteilung als erfüllt, wenn die zeitliche Differenz zwischen der Fixierung des Zinssatzes und dem Beginn der Zinsperiode nicht mehr als einen Monat beträgt.
Die Durchführung des quantitativen Benchmark-Tests war besonders beim Übergang zu IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für das zu diesem Zeitpunkt bestehende Portfolio relevant. In der Folge wurde die Ausreichung neuer Kredite mit Zinsinkongruenzen weitgehend eingeschränkt, so dass ein quantitativer Benchmark-Test nur in Ausnahmefällen angewendet wird.
ii. Beurteilung des Geschäftsmodells
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäfts-modell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswerts zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäfts-modell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte, geändert haben.
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswerts stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“
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durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellen-werten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extra-polationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf revolvierende Kredit-fazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zu Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 34 Bemessung des erwarteten Kreditverlustes enthalten. Die Entwicklung der Risikovorsorgen ist in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken beschrieben.
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Finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Brutto-buchwert abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Posten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden im Posten „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen im Steiermärkische Sparkasse-Konzern die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäfts mit Kund:innen (ausgenommen bestimmte erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft (einschließlich Reverse-Repurchase-Geschäfte), Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18.
15. Kassenbestand und Guthaben
In den Posten „Guthaben bei Zentralbanken“ und „Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten“ werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralnotenbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Ein Teil der Guthaben bei Zentralbanken sind Mindestreserveeinlagen, die zum Stichtag 238,1 Mio. EURO (2023: 213,6 Mio. EURO) betrugen. Die Mindestreservepflicht errechnet sich aus bestimmten Bilanzposten und ist im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum zu erfüllen. Daher unterliegen die Mindestreserveeinlagen keinen Verfügungsbeschränkungen.
in EUR Mio
2024
2023
Kassenbestand
190,9
247,6
Guthaben bei Zentralbanken
1.895,8
1.294,7
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
171,5
131,9
Kassenbestand und Guthaben
2.258,2
1.674,2
ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
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16. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
17,2
0,0
0,0
17,2
0,0
0,0
0,0
0,0
17,2
Regierungen
595,4
11,0
0,0
606,4
0,0
0,0
0,0
0,0
606,4
Kreditinstitute
229,0
0,0
0,0
229,0
0,0
0,0
0,0
0,0
229,0
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
56,5
0,0
0,0
56,5
0,0
0,0
0,0
0,0
56,4
Gesamt
898,0
11,0
0,0
909,1
-0,1
0,0
0,0
-0,1
909,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
15,1
0,0
0,0
15,1
0,0
0,0
0,0
0,0
15,1
Regierungen
600,7
22,2
0,0
622,9
0,0
0,0
0,0
0,0
622,9
Kreditinstitute
201,8
0,0
0,0
201,8
0,0
0,0
0,0
0,0
201,8
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
45,3
4,0
0,0
49,3
0,0
0,0
0,0
0,0
49,3
Gesamt
862,9
26,2
0,0
889,1
-0,1
0,0
0,0
-0,1
889,0
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
2.060,5
1,1
0,0
2.061,6
-0,7
0,0
0,0
-0,7
2.060,9
Gesamt
2.060,5
1,1
0,0
2.061,6
-0,7
0,0
0,0
-0,7
2.060,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
2.032,1
0,5
0,0
2.032,6
-0,7
0,0
0,0
-0,7
2.031,9
Gesamt
2.032,1
0,5
0,0
2.032,6
-0,7
0,0
0,0
-0,7
2.031,9
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
70
70
70
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
317,0
25,6
0,7
0,0
343,3
-0,4
-0,5
-0,2
0,0
-1,1
342,2
Sonstige Finanzinstitute
390,9
19,2
13,5
0,0
423,6
-0,5
-0,5
-5,7
0,0
-6,7
416,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
5.037,8
2.953,3
394,4
13,2
8.398,7
-26,6
-93,2
-181,7
0,0
-301,5
8.097,1
Haushalte
5.082,5
744,9
183,8
6,1
6.017,3
-7,3
-23,5
-78,6
0,0
-109,4
5.907,9
Gesamt
10.828,3
3.743,0
592,3
19,3
15.182,8
-34,8
-117,7
-266,2
0,0
-418,7
14.764,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
296,1
27,1
0,0
0,0
323,2
-0,3
-0,8
0,0
0,0
-1,1
322,0
Sonstige Finanzinstitute
471,6
79,8
18,3
0,0
569,6
-0,9
-1,6
-4,9
0,0
-7,4
562,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.543,5
3.306,6
276,8
14,3
8.141,2
-18,5
-106,8
-119,1
0,0
-244,4
7.896,7
Haushalte
4.879,7
753,1
152,9
4,6
5.790,3
-9,6
-24,9
-68,8
0,0
-103,2
5.687,0
Gesamt
10.190,7
4.166,6
448,0
18,9
14.824,2
-29,3
-134,1
-192,7
0,0
-356,2
14.468,0
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
2,4
0,0
0,0
0,0
2,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,4
Sonstige Finanzinstitute
6,1
0,0
0,0
0,0
6,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
5,2
0,3
0,1
0,0
5,6
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
5,4
Haushalte
3,8
0,0
0,0
0,0
3,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,8
Gesamt
17,5
0,3
0,1
0,0
17,9
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,2
17,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
2,0
0,0
0,0
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,0
Sonstige Finanzinstitute
5,5
0,0
0,0
0,0
5,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,5
Nicht finanzielle Gesellschaften
5,0
1,0
0,1
0,0
6,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
5,9
Haushalte
3,4
0,0
0,2
0,0
3,6
0,0
0,0
-0,2
0,0
-0,2
3,4
Gesamt
15,9
1,0
0,3
0,0
17,2
0,0
0,0
-0,3
0,0
-0,3
16,9
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
71
71
71
18. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Der Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in dem Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgs-wirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio
2024
2023
Täglich fällige Einlagen
15,6
61,0
Termineinlagen
1.235,6
1.295,1
Einlagen von Kreditinstituten
1.251,2
1.356,1
Einlagen von Kunden
in EUR Mio
2024
2023
Täglich fällige Einlagen
11.266,3
11.248,7
Spareinlagen
4.700,0
4.488,8
Sonstige Finanzinstitute
14,3
33,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
604,5
540,8
Haushalte
4.081,1
3.914,9
Nicht-Spareinlagen
6.566,3
6.759,9
Regierungen
425,5
588,8
Sonstige Finanzinstitute
126,7
147,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
2.439,0
2.568,5
Haushalte
3.575,0
3.454,8
Termineinlagen
5.467,1
4.731,2
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
5.467,1
4.731,2
Spareinlagen
5.081,4
4.201,4
Sonstige Finanzinstitute
72,9
55,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
338,0
262,1
Haushalte
4.670,5
3.884,1
Nicht-Spareinlagen
385,7
529,8
Regierungen
44,5
93,2
Sonstige Finanzinstitute
120,7
146,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
179,8
237,4
Haushalte
40,7
52,9
Einlagen von Kunden
16.733,4
15.979,9
Regierungen
470,0
682,0
Sonstige Finanzinstitute
334,7
382,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
3.561,4
3.608,9
Haushalte
12.367,3
11.306,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio
2024
2023
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
108,3
163,1
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
555,4
509,0
Anleihen
555,2
458,6
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
0,2
50,4
Verbriefte Verbindlichkeiten
663,6
672,2
Von den begebenen Schuldverschreibungen werden im Folgejahr 146,3 Mio. EURO (2023: 160,7 Mio. EURO) fällig.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
72
72
72
Nachrangige Verbindlichkeiten
Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden in dem Posten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Ergänzungskapital ist gemäß Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert. Entsprechende Instrumente weisen eine Ursprungslaufzeit von mindestens fünf Jahren auf, sind nachrangiger Natur und dürfen, unter anderem, keinen Anreiz zur vorzeitigen Tilgung enthalten, dem Inhaber kein Anrecht auf eine Beschleunigung der Rückzahlung einräumen und keine Zins- bzw. Dividendenzahlungen inkludieren, die in ihrer Höhe von der Bonität des Emittenten beeinflusst werden.
Im Berichtszeitraum betrugen die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten 3,5 Mio. EURO. (2023: 4,8 Mio. EURO).
Die nachrangigen Verbindlichkeiten beinhalten 4 nachrangige Schuldverschreibungen mit Laufzeiten zwischen zwei Monaten und eineinhalb Jahren, welche in Euro denominiert sind.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
73
73
73
19. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income, „FVOCI“) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegen-buchung erfolgt im OCI und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income, „OCI“) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichts-periode werden im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Zeile enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlust-rechnung in die Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen, d. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodells beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Ver-einnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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74
74
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
 
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Fort-geführte Anschaf-fungs-kosten
Kumulierte Veränder-ungen im sonstigen Ergebnis
Fair Value
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
272,6
0,0
0,0
272,6
-0,1
0,0
0,0
-0,1
272,5
-3,7
268,8
Kreditinstitute
1,5
0,0
0,0
1,5
0,0
0,0
0,0
0,0
1,5
0,0
1,5
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
274,1
0,0
0,0
274,1
-0,1
0,0
0,0
-0,1
274,0
-3,7
270,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
219,4
0,0
0,0
219,4
-0,1
0,0
0,0
-0,1
219,3
-8,7
210,7
Kreditinstitute
1,5
0,0
0,0
1,5
0,0
0,0
0,0
0,0
1,5
0,0
1,5
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
221,0
0,0
0,0
221,0
-0,1
0,0
0,0
-0,1
220,9
-8,7
212,2
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
20. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapital-veränderungsrechnung im Posten „Fair Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Dividenden-erträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögens-werte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2024 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente FVOCI des Konzerns auf 215,8 Mio. EURO (2023: 133,7 Mio. EURO), die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente FVOCI vor Steuern betrug 166,5 Mio. EURO (2023: 84,4 Mio. EURO).
Im Jahr 2024 wurden keine Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI verkauft und es erfolgte somit keine Umgliederung vom kumulierten sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklage aus diesem Sachverhalt. Im Jahr 2023 wurden 501.002 Stück Aktien an der Erste Group Bank AG mit einem Buchwert von 13,9 Mio. EURO verkauft. Der kumulative Gewinn (nach Steuern), der bei der Ausbuchung vom kumulierten sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklage übertragen wurde, belief sich auf 1,1 Mio. EURO.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
75
75
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Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss, „FVPL”) zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird, z. B. noch nicht abgeschlossene Kredit-syndizierungen, wenn der Kredit am Markt zum Verkauf angeboten wird. Weiters werden finanzielle Vermögenswerte, die von vollkonsolidierten Investmentfonds gehalten werden, zum FVPL bewertet, da sie auf Fair Value-Basis ge-managt und beurteilt werden.
Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kunden betroffen.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterposten „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in dem Unterposten „Eigenkapital-instrumente“ bzw. in Note 22 in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 Derivate.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht-derivativen finanziellen Vermögens-werten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Zeile „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Zeile „Dividenden-erträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Zeile „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Zeile „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
76
76
76
21. Derivate
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Interest Rate Options, Currency Swaps und Currency Options zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
Derivate – Held for Trading
Derivate – Hedge Accounting
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuchs als auch Derivate des Bankbuchs, im Posten „Derivate“ ausgewiesen.
Derivate Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in dem Posten „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswerts (z. B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern begibt gewisse finanzielle Verbindlichkeiten, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist.
Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in dem Posten „Derivate“ ausgewiesen.
Derivate – Held for Trading
in EUR Mio
Nominale
Fair Value
Nominale
Fair Value
 
Gesamt
 
 
Gesamt
 
 
 
2024
positiv
negativ
2023
positiv
negativ
Derivate des Bankbuchs
1.342,2
12,0
-8,2
643,3
4,3
-9,1
Zinssatz
1.131,3
8,6
-8,1
318,1
4,0
-3,7
Devisengeschäft
210,9
3,4
-0,1
325,3
0,3
-5,4
Gesamt
1.342,2
12,0
-8,2
643,3
4,3
-9,1
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
77
77
77
22. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio
2024
2023
 
verpflichtend
verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
61,1
53,1
Schuldverschreibungen
118,6
112,6
Regierungen
43,2
48,6
Kreditinstitute
7,8
2,7
Sonstige Finanzinstitute
56,6
51,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
11,0
10,0
Kredite und Darlehen an Kunden
1,3
1,7
Regierungen
0,2
0,3
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
1,1
1,4
Haushalte
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
181,0
167,4
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
78
78
78
23. Fair Value von Finanzinstrumenten
Die Fair Value-Bewertung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er, unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle, ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist.
Kredite
Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten, die das SPPI („solely payments of principal and interest“) Kriterium nicht erfüllen, entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfalls-wahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwarteten Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente
Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instruments angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuld-instrumenten (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zins-untergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungs-strömen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente
Für nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die nicht über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividend-Discount-Modell und die Multiplikatoren-Methode.
Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögens-werten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens dar.
FINANZINSTRUMENTE – SONSTIGE ANGABEN
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstruments, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigen-kapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Levered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Levered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Prof. Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird.
In seltenen Fällen wird die Multiplikator-Methode verwendet. Dieser Ansatz verwendet Kurse und andere relevante Informationen aus Markttransaktionen mit vergleichbaren Unternehmen eines Beteiligungsunternehmens zur Ableitung eines Multiplikators. Mit Hilfe dieses Multiplikators wird der Fair Value des Beteiligungswerts oder Unternehmenswerts ermittelt.
OTC-Derivate
Derivate, die an liquiden Märkten gehandelt werden (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsennotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps), werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle, Options-modelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente in nicht ausreichend liquiden Märkten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von in Euro besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) vorgenommen. Beim CVA richtet sich die Anpassung nach dem erwarteten positiven Risiko des Derivats und der Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei. Der DVA wird durch das erwartete negative Exposure des Derivats und die Ausfallwahrscheinlichkeit der Erste Group bestimmt. Die Modellierung des erwarteten Exposures basiert auf Optionsreplikationsstrategien oder Monte-Carlo-Simulationstechniken.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von -1,0 Mio. EURO (2023: -0,1 Mio. EURO) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. EURO (2023: 0,0 Mio. EURO).
Basierend auf einer durchgeführten Analyse wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Die Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis eines Service-Level-Agreements in der Erste Group, wo eine unabhängige Validierungsabteilung eingerichtet wurde, um die Funktionstrennung zwischen Einheiten für die Modellentwicklung, Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z. B. Marktdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Dieser Kategorie werden börsengehandelte Derivate (Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodells am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Markt-parameter verwendet.
Dieser Kategorie werden neben OTC- Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds sowie auch eigene Emissionen dargestellt.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischer-weise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss Given Default, LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d. h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden.
Illiquide Anleihen und nicht börsennotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z. B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind.
Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen.
Die Zuteilung der entsprechenden Levels wird für alle Positionen am Ende des Berichtszeitraums festgelegt.
Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in den jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
in EUR Mio
Notierte Marktpreise in aktiven Märkten
Bewertung auf Marktdaten basierend
Bewertungsmethode nicht auf Marktdaten basierend
Gesamt
 
Level 1
Level 2
Level 3
2024
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
86,5
0,7
93,8
181,0
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
61,1
61,1
Schuldverschreibungen
86,5
0,7
31,4
118,6
Kredite und Darlehen
0,0
0,0
1,3
1,3
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
329,4
73,5
83,3
486,1
Derivate
0,0
11,9
0,1
12,0
Summe der Aktiva
415,9
86,1
177,1
679,1
Derivate
0,0
8,2
0,0
8,2
Summe der Passiva
0,0
8,2
0,0
8,2
in EUR Mio
Notierte Marktpreise in aktiven Märkten
Bewertung auf Marktdaten basierend
Bewertungsmethode nicht auf Marktdaten basierend
Gesamt
 
Level 1
Level 2
Level 3
2023
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
86,0
0,7
80,8
167,4
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
53,1
53,1
Schuldverschreibungen
86,0
0,7
26,0
112,6
Kredite und Darlehen
0,0
0,0
1,7
1,7
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
233,2
1,5
111,1
345,8
Derivate
0,0
4,3
0,0
4,3
Summe der Aktiva
319,2
6,4
191,9
517,5
Derivate
0,0
9,1
0,0
9,1
Summe der Passiva
0,0
9,1
0,0
9,1
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Veränderungen der Volumina in Level 1 und Level 2
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
Es gab wie im Vorjahr keine Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio
Jän. 2023
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe/ Tilgungen
Transfer in Level 3
Transfer aus Level 3
Währungs-umrech-nung
Dez. 2024
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
80,8
4,9
0,0
8,7
-0,6
0,0
0,0
0,0
93,8
Eigenkapital-instrumente
53,1
3,9
0,0
4,2
-0,1
0,0
0,0
0,0
61,1
Schuld-verschreibungen
26,0
0,9
0,0
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
31,4
Kredite und Darlehen
1,7
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
1,3
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
111,1
0,0
0,8
7,0
-0,7
49,0
-84,1
0,2
83,3
Derivate
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Summe der Aktiva
191,9
5,0
0,8
15,7
-1,3
49,0
-84,1
0,2
177,1
in EUR Mio
Jän. 2023
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe/ Tilgungen
Transfer in Level 3
Transfer aus Level 3
Währungs-umrech-nung
Dez. 2023
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
55,6
6,8
0,0
19,5
-0,5
0,0
-0,6
0,0
80,8
Eigenkapital-instrumente
43,1
6,4
0,0
3,6
0,0
0,0
0,0
0,0
53,1
Schuld-verschreibungen
10,3
0,4
0,0
15,9
0,0
0,0
-0,6
0,0
26,0
Kredite und Darlehen
2,2
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
1,7
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
104,3
0,0
0,0
45,3
-38,3
0,0
0,0
-0,2
111,1
Derivate
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Summe der Aktiva
159,8
6,9
0,0
64,7
-38,8
0,0
-0,6
-0,2
191,9
Reklassifizierungen zwischen in und aus Level 3 resultieren aus der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren bzw. nicht-beobachtbaren Parametern.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio
2024
2023
AKTIVA
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,1
0,0
Derivate
0,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
4,8
6,8
Eigenkapitalinstrumente
3,9
6,4
Schuldverschreibungen
0,9
0,4
Kredite und Darlehen
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
0,0
0,0
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
Gesamt
4,9
6,8
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstruments von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
83
83
83
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produktkategorie
Fair Value in EUR Mio
Bewertungsverfahren
Wesentliche nicht beobachtbare Parameter
Bandbreiten der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt)
2024
 
 
 
 
 
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen)
 
 
 
 
 
 
55,5
 
 
 
 
 
Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode
 
 
 
 
 
Beta Levered
 
 
 
Abhängig von Branche:
Erholungs- und Freizeitindustrie 1,01
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) 1,00-1,05
Vermögensverwaltung 1,24Transport 0,88
Länderrisikoprämie
 
Österreich 0,38 %-0,44 %, Kroatien 1,79 %
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 9,00 %-12,06 %
7,0
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
2023
 
 
 
 
 
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen)
 
 
 
 
 
 
46,3
 
 
 
 
 
Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode
 
 
 
 
 
Beta Levered
 
 
 
Abhängig von Branche:
Erholungs- und Freizeitindustrie 1,01
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) 0,98-1,03
Vermögensverwaltung 1,21Transport 0,97
Länderrisikoprämie
 
Österreich 0,43 %-0,58 %, Kroatien 2,04 %
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 9,77 %-12,27 %
7,6
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von 3,1 Mio. EURO (2023: 2,9 Mio. EURO) wurden auf Basis von Expertenschätzungen bewertet.
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
2024
2023
 
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Schuldverschreibungen
1,4
-1,8
2,0
-2,5
Gewinn- und Verlustrechnung
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstiges Ergebnis
1,4
-1,8
2,0
-2,5
Eigenkapitalinstrumente
15,5
-10,6
13,1
-8,9
Gewinn- und Verlustrechnung
14,3
-9,8
12,1
-8,3
Sonstiges Ergebnis
1,3
-0,8
1,0
-0,6
Gesamt
17,0
-12,4
15,1
-11,5
Gewinn- und Verlustrechnung
14,3
-9,8
12,1
-8,3
Sonstiges Ergebnis
2,7
-2,6
3,0
-3,1
Zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values. Bei nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten würden Erhöhungen (Verringerungen) aller für die Eigenkapitalkostenberechnung verwendeten Inputfaktoren (isoliert betrachtet) zu einer niedrigeren (höheren) Fair Value-Bewertung führen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
84
84
84
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -75 Basis-punkten,
für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit der adjustierten Nettoinventarwertmethode bewertet wurden, die Bewertungsbandbreite zwischen -10 % und +10 %,
für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit dem Dividenden-Discount-Modell bzw. der vereinfachten Ertragswertmethode bewertet wurden, die Kosten für das Eigenkapital zwischen -2 % und +2 %.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
85
85
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Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio
2024
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Aktiva
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
2.258,2
2.258,2
0,0
0,0
2.258,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
17.734,1
17.416,9
849,2
26,0
16.541,7
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.060,9
2.079,6
0,0
0,0
2.079,6
Forderungen an Kunden
14.764,2
14.462,1
0,0
0,0
14.462,1
Schuldverschreibungen
909,0
875,2
849,2
26,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
568,6
568,6
0,0
0,0
568,6
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen
17,7
17,7
0,0
0,0
17,7
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
Einlagen von Kreditinstituten
1.251,2
1.220,1
0,0
0,0
1.220,1
Einlagen von Kunden
16.733,4
16.732,7
0,0
0,0
16.732,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
663,6
666,4
0,0
666,0
0,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
23,5
23,5
0,0
0,0
23,5
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Verpflichtungen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
n.a.
12,0
0,0
0,0
12,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
n.a.
56,3
0,0
0,0
56,3
in EUR Mio
2023
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Aktiva
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
1.674,2
1.674,2
0,0
0,0
1.674,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
17.388,9
16.862,5
816,1
28,2
16.018,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.031,9
2.044,2
0,0
0,0
2.044,2
Forderungen an Kunden
14.468,0
13.974,0
0,0
0,0
13.974,0
Schuldverschreibungen
889,0
844,3
816,1
28,2
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
533,5
533,5
0,0
0,0
533,5
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen
16,9
16,9
0,0
0,0
16,9
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
Einlagen von Kreditinstituten
1.356,1
1.319,5
0,0
0,0
1.319,5
Einlagen von Kunden
15.979,9
15.957,7
0,0
0,0
15.957,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
672,2
665,6
0,0
665,2
0,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
17,0
17,0
0,0
0,0
17,0
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Verpflichtungen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
n.a.
13,6
0,0
0,0
13,6
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
n.a.
31,2
0,0
0,0
31,2
In der oben stehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values werden mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstitute wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfalls-wahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Kredite und Darlehen wurden in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden. Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
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Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf denselben Bewertungsmodellen, wie oben für die Verbindlichkeiten im Abschnitt „zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente“ beschrieben.
In Bezug auf außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanz-garantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
24. Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Hedge Accounting. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
i. Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden im Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ erfasst und ist Teil des Buchwerts des Grundgeschäfts.
Für beendete Sicherungsbeziehungen wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt. Für Portfolio Fair Value Hedges von Zinsänderungsrisiken wird die Fair Value-Anpassung der beendeten Sicherungsbeziehung linear amortisiert und in der Gewinn- und Verlust-rechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
ii. Cashflow Hedge
Um Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsströme zu vermeiden und in Folge das Zinsergebnis zu stabilisieren, werden Cashflow Hedges angewendet. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes von Sicherungsinstrumenten, die im Rahmen von designierten und qualifizierten Cashflow Hedges eingesetzt werden, wird im sonstigen Ergebnis in der „Cashflow Hedge-Rücklage“ erfasst. Der ineffektive Teil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ ausgewiesen. Zur Bestimmung des effektiven/ineffektiven Teils, wird das Derivat mit seinem „Clean Price“ (d. h. exklusive der Zinskomponente) betrachtet. Wenn die abgesicherte Zahlung in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließt, werden die Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument vom sonstigen Ergebnis in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht (zumeist in den Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“). Betreffend die Bilanzierung von Grundgeschäften bei Cashflow Hedges besteht keine Abweichung im Vergleich zu Situationen, in denen keine Sicherungsbeziehung angewendet wird.
Für beendete Sicherungsbeziehungen verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der im sonstigen Ergebnis erfasst wurde, in der „Cashflow Hedge-Rücklage“, bis die Transaktion erfolgt.
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Absicherung von Zinsrisiken
Die Ziele des Marktrisikomanagements in den Bankbüchern des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind die Optimierung der Risikoposition unter Berücksichtigung der ökonomischen Umwelt und der Wettbewerbssituation sowie unter Beachtung des Marktwertrisikos und des Effekts auf den Zinsüberschuss sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition für den Konzern.
Die Hedging-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Haupt-steuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Um diese zu steuern, stehen die folgenden Instrumente zur Verfügung: Für Maßnahmen zur Stabilisierung der Cashflows werden Cashflow Hedges verwendet. Für Maßnahmen zur Verringerung des Marktwertrisikos werden Fair Value Hedges eingesetzt.
Fair Value Hedges werden dazu verwendet, fix verzinste oder strukturierte Geschäfte in Transaktionen mit Geldmarkt-bindung zu drehen. Gemäß der Zins- und Hedgestrategie werden im Bedarfsfall verbriefte Verbindlichkeiten nicht geldmarktgebundener Emissionen mittels Fair Value Hedges in solche gewandelt. Als Instrumente für diese Fair Value Hedges werden überwiegend Zinsswaps eingesetzt. Zur Absicherung des Wechselkursrisikos werden Kassa-geschäfte, Währungsoptionen, Währungsswaps, Devisentermingeschäfte oder Bilanzposten in einer gesicherten Währung verwendet.
Cashflow Hedges werden wenn es die Marktumstände erforderlich machen dazu verwendet, geldmarktgebundene Geschäfte in fix verzinste zu drehen und dadurch das Zinsertragsrisiko zu reduzieren, um eine Mindestverzinsung zu gewährleisten.
Zur Senkung der Komplexität aufgrund der geplanten Umstellung der Treasury-Systeme und des Überganges von IAS 39 auf IFRS 9 mit Stichtag 01.01.2018 wurden im Jahr 2017 sämtliche Sicherungsgeschäfte zu Eigenen Emissionen bzw. Termineinlagen (Fair Value Hedges) mit einem Gesamtvolumen von 129,6 Mio. EURO aufgelöst. Die Anpassung des Grundgeschäftes betreffend das jeweilige gesicherte Risiko in der Höhe von gesamt 23,0 Mio. EURO wird über die Restlaufzeit des gesicherten Risikos bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsüberschuss“ dargestellt. In der Berichtsperiode wurde aus dieser Auflösung ein Betrag in der Höhe von 2,6 Mio. EURO in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
25. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet Pensionsgeschäfte und ISDA-Rahmenverträge zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Derivate sowie die zugehörigen Variation Margins und Verträge erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung nach Maßgabe der dargestellten Kriterien.
Die Effekte aus einer Saldierung sind für den Abschlussstichtag nicht materiell und werden daher nicht gesondert dargestellt. Die Verbindlichkeiten aus Nachschussmargen (Variation Margins) betragen zum 31.12.2024 2,0 Mio. EURO (2023: 4,7 Mio. EURO).
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26. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
in EUR Mio
2024
2023
 
Buchwert übertragener Vermögenswerte
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten
Buchwert übertragener Vermögenswerte
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kunden
2.480,2
0,0
2.827,5
0,0
Gesamt
2.480,2
0,0
2.827,5
0,0
Bei den übertragenen Finanzvermögenswerten handelt es sich um Kundenforderungen guter Bonität, die den gesetzlichen Vorgaben (Pfandbriefgesetz, EU-Verordnung) entsprechen und zur Deckung der hypothekarisch besicherten Pfandbriefe der Erste Group Bank AG übertragen wurden.
Die folgende Tabelle zeigt Fair Values der übertragenen Vermögenswerte.
in EUR Mio
2024
2023
 
Fair Value übertragener Vermögens-werte
Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten
Netto-positionen
Fair Value übertragener Vermögens-werte
Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten
Netto-positionen
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kunden
2.429,5
0,0
2.429,5
2.731,0
0,0
2.731,0
Gesamt
2.429,5
0,0
2.429,5
2.731,0
0,0
2.731,0
27. Sicherheiten
Nachstehende Vermögenswerte wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gestellt:
in EUR Mio
2024
2023
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
Forderungen an Kunden
277,4
324,0
Finanzielle Vermögenswerte
123,6
115,1
Gesamt
401,0
439,1
Bei den Vermögenswerten handelt es sich um Kreditforderungen (Kundenforderungen guter Bonität) sowie um Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere.
Der Wert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 9.799,8 Mio. EURO (2023: 9.396,1 Mio. EURO). Der Wert der Garantien, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhalten hat, beträgt 277,7 Mio. EURO (2023: 321,4 Mio. EURO).
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28. Wertpapiere
2024
2023
 
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio
AC
Verpflich-tend FVPL
Designiert FVPL
FVOCI
Gesamt
AC
Verpflich-tend FVPL
Designiert FVPL
FVOCI
Gesamt
Schuldverschreib-ungen und andere zinsbezogenen Wertpapiere
909,0
118,6
0,0
270,3
1.297,9
889,0
112,6
0,0
212,2
1.213,8
Börsenotiert
888,3
62,0
0,0
268,8
1.219,1
859,4
61,3
0,0
210,7
1.131,4
Nicht börsenotiert
20,7
56,6
0,0
1,5
78,9
29,6
51,3
0,0
1,5
82,4
Eigenkapital-bezogene Wertpapiere
0,0
61,1
0,0
215,8
276,9
0,0
53,1
0,0
133,7
186,8
Börsenotiert
0,0
0,0
0,0
211,4
211,4
0,0
0,0
0,0
130,1
130,1
Nicht börsenotiert
0,0
61,1
0,0
4,4
65,5
0,0
53,1
0,0
3,5
56,6
Gesamt
909,0
179,8
0,0
486,1
1.574,8
889,0
165,7
0,0
345,8
1.400,6
Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren ausgewiesen. Von den Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren werden im Folgejahr 209,2 Mio. EURO (2023: 160,1 Mio. EURO) fällig.
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29. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat ein, auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß denen das Eingehen von Risiken in der ganzen Gruppe stattfindet. Die Risikostrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und berücksichtigt ebenfalls den erwarteten Einfluss externer Umweltfaktoren auf die geplanten Geschäfts- und Risikoentwicklungen.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipen, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limitüberschreitungen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat das Internet als Medium für die Offenlegungspflicht gemäß Artikel 434 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) in der Europäischen Union und der Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gewählt. Details finden sich auf der Webseite der Steiermärkische Sparkasse unter https://www.sparkasse.at/steiermaerkische/wir-ueber-uns/regulatorische-berichte.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Der Vorstand und insbesondere die Risikovorständin (Chief Risk Officer - CRO) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur des Steiermärkische Sparkasse-Konzern aus. Die Risikokontrolle und –steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern verantwortet im Zusammenwirken mit den Chief Risk Officers der Tochterbanken die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Der Vorstand wird zur Erfüllung operativer Risikokontrollfunktionen sowie zur Wahrnehmung von Zuständigkeiten des strategischen Risikomanagements auf Konzernebene von mehreren Bereichen unterstützt. Die folgenden Risiko-managementfunktionen berichten direkt an den CRO:
Strategisches Risikomanagement
Operatives Risikomanagement
Workout Management
Compliance und Recht
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
Risikoausschuss des Aufsichtsrates
Performance Team
Local Operational Risk Committee
RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENT
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Team ALM
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung im Enterprise-wide Risk Management (ERM) bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z. B. EZB-Leitfaden für ICAAP).
Das ERM-Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Bank angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das ERM-Regelwerk ist ein modulares und umfassendes Management- und Steuerungssystem innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und ein wesentlicher Teil des gruppenübergreifenden Steuerungs- und Managementinstrumentariums. Das ERM-Regelwerk als effektives internes Steuerwerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement – RAS), Limits und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung, Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die ERM-Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei der Verfolgung seiner Geschäftsziele zu akzeptieren bereit ist. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchen-limits, maximale Kreditvergabelimits und operative Limits.
Das Risk Appetite Statement (RAS) des Konzerns dient als strategische Grundlage, welche das maximale tolerierbare Risiko definiert, um die Unternehmensziele innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu erreichen. Das RAS stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Weiters besteht das RAS aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung und aus qualitativen Aussagen in Form von wesentlichen Risikoprinzipien, die einen Teil der Risikomanagement-Richtlinien bilden.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
sicherzustellen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren,
Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen der Gruppe festzusetzen und
die Finanzkraft der Gruppe und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
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Die Festsetzung des RAS auf Konzernebene erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass der Konzern innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an das im Governance-Prozess vorgesehene Management und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS-Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwerts führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vorabdefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation im Rahmen des Governance-Prozesses und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden basierend auf dem Risikoappetit des Konzerns ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risiko-entscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risiko-managementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Der Risikoappetit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird unter Berücksichtigung der genehmigten Proportionalitätsrichtlinien auf die relevanten lokalen Tochterunternehmen heruntergebrochen. Das lokale RAS unterliegt jeweils der Genehmigung der lokalen Vorstände sowie des Gesamtvorstandes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und steht in Einklang mit dem Konzern RAS. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kann darüber hinaus weitere verpflichtende Auflagen und Limits im lokalen RAS definieren, um die Einhaltung des Konzern RAS und der Risikostrategie sicherzustellen.
Weiters hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine aggregierte und konsolidierte RAS-Übersicht, das Risk Dashboard, implementiert, welche die Entwicklungen des Risikoprofils der Gruppe und der lokalen Einheiten ver-anschaulicht, indem das Risikopotenzial und die Risikolimite verglichen werden. Das Risk Dashboard wird dem Vorstand und wesentliche Auszüge daraus dem Risikoausschuss des Aufsichtsrates regelmäßig präsentiert, um die Überprüfung, Aufsicht und das Monitoring des Risikoprofils der Gruppe sowie der lokalen Tochterunternehmen zu unterstützen.
ESG-Risikotreiber sind im Risikoappetit und in der Risikostrategie verankert und sind auch Bestandteil der Risikomaterialitätsbeurteilung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Sie sind in die Risikotaxonomie als allgemeine oder transversale Risikotreiber integriert, welche die Hauptrisikokategorien wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Nicht-Finanzielle (NFR) und anderer Risiken beeinflussen.
Portfolio- und Risikoanalyse
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern setzt Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die ein-gegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung (Risk Materiality Assessment - RMA) ist ein regelmäßiger Prozess zur Risikoidentifizierung sowie zur Bewertung von möglichen Auswirkungen dieser Risiken auf das Risikoprofil des Konzerns. Es dient dem Management als Steuerungsinstrument bei Entscheidungen hinsichtlich der Allokation von ökonomischem Kapital in der Säule 2 (ICAAP) oder von Liquiditätspuffern im ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process), sowie bei der Festlegung weiterer Risikosteuerungsmaßnahmen. Risikosteuerungs- und -
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mitigationsmaßnahmen werden an die spezifischen Merkmale jedes einzelnen Risikos angepasst, wobei es dem jeweiligen Materialitätslevel entsprechende allgemeine Vorgaben gibt, die einzuhalten sind.
Darüber hinaus liefert die RMA entscheidende Inputs für verschiedene Risikomanagementaktivitäten, wie z. B. die Definition von Prioritäten und strategischen Maßnahmen als Teil der Risikostrategie des Konzerns, die Festlegung von Limits innerhalb des Risikoappetits sowie die Szenariengestaltung für den Comprehensive Stresstest.
Konzentrationsrisikomanagement
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird auf einer jährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Ermittelte Risikokonzentrationen werden für die Szenariogestaltung des Comprehensive-Stresstests berücksichtigt und unter Stressbedingungen gemessen. Das Ergebnis der Risiko-konzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems des Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei.
Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil des Konzerns zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender aber durchaus plausibler Szenarien die Robustheit der Risiko-berechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Die komplexesten Stresstestaufgaben sind Szenario-Stresstests, in denen die Auswirkungen verschiedener ökonomischer Szenarien, inklusive von Rückkoppelungseffekten auf alle wesentlichen Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko) umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die zugehörigen Volumina von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Gewinn- und Verlustsensitivitäten mit einbezogen. Zusätzlich zu den Standard Szenario-Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese werden herangezogen, um ein Szenario oder eine Kombination aus Szenarien zu identifizieren, welche die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells überprüft.
Für Stresstests werden spezielle Instrumente verwendet, um die Auswirkung bestimmter makroökonomischer Variablen (z. B. BIP oder Arbeitslosenquoten) auf Risikoparameter überzuleiten, die eine Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansätzen darstellen. Bei der Definition der Stressparameter ist insbesondere die hinreichende Granularität unter Berücksichtigung von Besonderheiten wichtig (z. B. spezifische Entwicklungen in Ländern, Branchen oder Segmenten).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat Klimarisiken im Comprehensive Stresstest integriert. Insbesondere sind sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken aufgrund prognostizierter Klimaveränderungen enthalten. Die Weiterentwicklung der klimabasierten Stressanalyse wird den strategischen Gesamtansatz des Konzerns zum Klimarisiko unterstützen.
Die Ergebnisse der internen Stresstests werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Der zuletzt erstellte Comprehensive-Stresstest zeigte keine Verletzung der gestressten RAS-Schwellenwerte.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1, welche sich auf die Fähigkeit des Konzerns bezieht, alle kapitalbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht
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des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend dem EZB Leitfaden für ICAAP und bestimmt, ob der Konzern über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen er ausgesetzt ist. Die ökonomische und die normative Perspektive sind in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert. Mit diesem Ansatz steigert der Konzern die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der Risikomaterialitätsbeurteilung erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken des Konzerns in Säule 2 abzudecken. Sowohl das ökonomische Kapital als auch das Deckungspotenzial werden auf Basis des CRR-Konsolidierungskreises des Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Mutterunternehmen und auf Grundlage der IFRS-Rechnungslegungsstandards berechnet.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Konzentrationsrisiko, das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Wechselkursrisiko aus Beteiligungen, das Credit-Spread-Risiko im Bankbuch, das Risiko aus Fremdwährungskrediten (in den SEE-Töchtern) sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,9 % berechnet. Im Rahmen einer konservativen Risikomanagementpolitik und -strategie berücksichtigt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2024 51,9 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf dem Säule 1+ Ansatz, also auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln ergänzt um Säule 2 Anpassungen, welche erforderlich sind um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z. B. Ausschluss von Tier 2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss/Shortfall des Erwarteten Verlusts, etc.).
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken/unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen. Ende 2024 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 41,6 % und somit konform mit dem Konzern RAS.
Der Vorstand, die Risikomanagementgremien und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsrechnung informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), mögliche Verluste aufgrund von Stresssituationen, der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess des Konzerns.
Angewendete Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.), sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren.
Die Planungstätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern im gesamten Prozess der Gruppe durchgeführt und folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Gesamtkapitalerfordernis nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
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Sonstige Risiken beinhalten das Risiko aus dem Geschäftsmodell.
Sanierungs- und Abwicklungspläne
Die Richtlinie (EU) 2014/59 (Bank Recovery and Resolution Directive BRRD) in der jeweiligen Fassung wird in Österreich durch das ‘Sanierungs- und Abwicklungsgesetz BaSAG’ in nationales Recht umgesetzt. Am 7. Juni 2019 wurde ein gesetzgebendes Bankenpaket (EU Banking Package) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Dieses EU-Bankenpaket umfasst in der jeweiligen Fassung die Richtlinie (EU) Nr. 2013/36 (CRD IV) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie die BRRD und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMR). Das EU-Bankenpaket trat am 27. Juni 2019 in Kraft und wurde in Österreich am 28. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Sanierungsplanung. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern übermittelt der Ersten Group jährlich einen aktualisierten Gruppensanierungsplan. Gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) übermittelt die Erste Group jährlich einen Gruppensanierungsplan an das gemeinsame Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team JST). Der Gruppensanierungsplan wird regelmäßig von der EZB beurteilt. Er beschreibt potenzielle Maßnahmen zur Wiederaufstockung der Kapital- und Liquiditätsressourcen der Bank, um eine Reihe von sowohl idiosynkratischen als auch marktweiten Stressszenarien bewältigen zu können. Das Sanierungs-Rahmenwerk ist bezüglich Indikatoren und deren Limits weitgehend mit dem Risikoappetit-Rahmenwerk abgestimmt, um ein umfassendes Enterprise wide Risk Management sicherzustellen. Maßgeblich ist dabei, dass in einer schwerwiegenden Krisensituation nahe dem Ausfall oder drohenden Ausfalls des Instituts ausreichend Sanierungskapazität vorhanden ist, um die Sanierungsindikatoren wieder zurück in den grünen Bereich führen zu können. Die im Sanierungsplan definierte Abfolge der Berichterstattung ermöglicht eine zeitnahe und angemessene Eingriffsmöglichkeit im Falle einer Sanierung. Darüber hinaus sind die Beurteilung des Gruppensanierungsplans sowie die Einstufung der gesamten Sanierungskapazität Teil der SREP-Beurteilung (Supervisory Review and Evaluation Process).
Abwicklungsplanung. Die Erste Group wirkt bei der Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörden mit, die im BaSAG und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM Regulation) vorgesehen sind. Das rechtliche Rahmenwerk erlaubt eine Multiple-Point-of-Entry (MPE) Abwicklungs-strategie oder eine Single-Point-of-Entry (SPE) Abwicklungsstrategie. Die von den Abwicklungsbehörden im Abwicklungskolleg getroffene gemeinsamen Entscheidung legt für die Erste Group den MPE-Ansatz fest, bestehend aus sieben separaten Abwicklungsgruppen mit Tochtergesellschaften in den Hauptländern der Erste Group in Zentral- und Osteuropa sowie in Österreich allerdings mit SPE-Ansatz innerhalb eines Landes. Daraus ergeben sich Abwicklungsgruppen in Österreich, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Slowenien und der Slowakei. Bei einer MPE-Strategie hat eine Bankengruppe somit mehrere Abwicklungseinheiten als Eingangspunkt für die Abwicklung. Die Abwicklungspläne (inklusive Abwicklungsstrategie und MREL-Entscheidung) werden regelmäßig durch die Abwicklungsbehörden aktualisiert und unterliegen der gemeinsamen Entscheidung des Abwicklungskollegs. Die Steiermärkische Sparkasse ist Teil der Abwicklungsgruppe Österreich.
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MREL. Mit der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) eingeführt. MREL-Bescheide werden von der nationalen Abwicklungsbehörde für Abwicklungsgruppen und für relevante Tochterunternehmen von Abwicklungseinheiten ausgestellt sie spiegeln somit die Abwicklungsstrategie wider und basieren auf der vom Abwicklungskolleg getroffenen gemeinsamen MREL-Entscheidung. Die Mindestanforderungen werden ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gesamtrisikobetrag (Total Risk Exposure Amount TREA) sowie an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure LRE). MREL-Kennzahlen sind ein integrierter Bestandteil des Risikoappetit- und des Sanierungs-Rahmenwerks des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
30. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Die Steiermärkische Sparkasse ist gemäß Artikel 22 CRR (Verordnung (EU) 575/2013)2 aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien) verpflichtet, die Eigenmittelanforderungen seit 2014 auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen. Die Ersterhebung sowie -meldung erfolgte nach Rücksprache mit der Finanzmarktaufsicht und OeNB mit Stichtag 31.12.2014.
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Letzteres setzt die Anforderungen der CRD IV und CRD V 3 in nationales Recht um.
Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, welche auf den unterschiedlich definierten Anforderungen gemäß IFRS, CRR und BWG basieren:
Nach CRR und BWG umfasst der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis hauptsächlich Kreditinstitute gemäß Artikel 4 (1) (1) CRR, Wertpapierfirmen gemäß Artikel 4 (1) (2) CRR, Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 (1) (18) CRR sowie Finanzinstitute gemäß Artikel 4 (1) (26) CRR. Im Gegensatz dazu sind gemäß IFRS alle anderen Unternehmen, die laut CRR nicht konsolidiert werden, wie z. B. Versicherungsunternehmen, im IFRS-Konsolidierungs-kreis zu berücksichtigen.
Unternehmen können gemäß der CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden. Gemäß Artikel 19 (1) CRR können Unternehmen aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden, wenn die Gesamtsumme ihrer Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten unter dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge liegt: 10 Mio. EURO oder 1 % der Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten des Mutterunternehmens. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (1) CRR an.
Gemäß Artikel 19 (2) CRR können Unternehmen auch dann ausgenommen werden, wenn die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzen zwar überschritten werden, allerdings die Unternehmen aufsichtsrechtlich vernachlässigt werden können. Die Ausnahme von Unternehmen auf Grundlage von Artikel 19 (2) CRR bedarf der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR für Unternehmen an, welche die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzwerte nur unbedeutend überschreiten, und hält die in diesem Artikel ebenfalls definierten Anforderungen für den Genehmigungsprozess ein. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR nicht für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen an. Die Steiermärkische Sparkasse wendet Artikel 19 (2) CRR in gleicher Weise an.
Die österreichischen Sparkassen sind aufgrund der Haftungsverbundverträge als Tochterunternehmen Teil des Konsolidierungskreises der Erste Group. Darüber hinaus bildet die Erste Group Bank AG mit den Sparkassen ein institutsbezogenes Sicherungssystem gemäß Artikel 113 (7) CRR. Den Veröffentlichungserfordernissen für das
2 Sowohl die CRD IV als auch CRR wurden seit Inkrafttreten im Jahr 2014 ergänzt, unter anderem durch die Richtlinie (EU) 2019/878
(CRD V) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR 2) und (EU) 2020/873 (CRR Quick Fix).
3 Umsetzung der CRD V erfolgte durch die BWG Novelle (BGBl I 2021/98) und ist mit 31.05.2021 in Kraft getreten.
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institutsbezogene Sicherungssystem im Sinne des Artikels 113 (7) e CRR wird durch die Veröffentlichung des Konzern-abschlusses der Erste Group Bank AG entsprochen, der alle Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems umfasst.
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1 AT 1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2 T 2) zusammen. Zur Ermittlung der Kapitalquoten werden die jeweiligen Kapitalkomponenten nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzüge und Filter dem Gesamtrisiko gegenübergestellt.
Die Mindestkapitalquoten des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns inklusive der Kapitalpufferanforderungen für das Jahresende 2024 betragen 7,3020 % für das harte Kernkapital (CET1), 8,8020 % für das Kernkapital (Tier 1, Summe aus CET1 und zusätzlichem Kernkapital (AT 1)) und 10,8020 % für die Gesamteigenmittel (Summe aus Tier 1 und Tier 2).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat zum Berichtsstichtag die Eigenmittelanforderungen erfüllt. Die veröffentlichten Eigenmittelbestandteile werden auch für die interne Kapitalsteuerung verwendet.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Antrag auf Anrechnung von Jahresendgewinnen nach Artikel 26 (2) CRR gestellt.
Die ausgewiesene Gliederung der Kapitalstrukturtabelle sowie die Zahlen gemäß Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen. Mögliche Änderungen können sich aufgrund von Änderungen der vorliegenden Regulatorischen Technischen Standards ergeben. Positionen, welche für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern nicht von Relevanz sind, werden nicht ausgewiesen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Risikostruktur gemäß EU-Verordnungen (EU) 575/2013 (CRR) und (EU) 2019/876 (CRR 2):
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Kapitalstruktur gemäß EU-Richtlinie 575/2013 (CRR) und 2019/876 (CRR 2)
in EUR Mio
 
2024
2023
 
Artikel gemäß CRR
Basel 3
Basel 3
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
26 (1) (a) (b), 27 bis 30, 36 (1) (f), 42
150,3
150,3
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
36 (1) (f), 42
-11,5
-35,9
Einbehaltene Gewinne
26 (1) (c), 26 (2)
3.020,2
2.623,2
Unterjähriger Gewinn
26 (2)
0,0
0,0
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
4 (1) (100), 26 (1) (d)
33,7
-45,5
Sonstige Rücklagen
4 (117), 26 (1)
215,8
189,9
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen
4 (1) (120), 84
0,0
0,0
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheitsbeteiligungen
479, 480
0,0
0,0
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicherungsgeschäfte für Zahlungsströme
33 (1) (a)
0,0
0,0
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
33 (1) (b)
0,0
0,0
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
33 (1) (c), 33 (2)
-0,3
-0,1
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
34, 105
-2,5
-2,1
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
467, 468
0,0
0,0
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250 %
36 (1) (k)
0,0
0,0
(-) Geschäfts- oder Firmenwert
4 (1) (113), 36 (1) (b), 37
0,0
0,0
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
4 (1) (115), 36 (1) (b), 37 (a)
-12,0
-12,9
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
36 (1) (c), 38
0,0
0,0
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1) (d), 40, 158, 159
0,0
-14,1
Unterjährige, nicht geprüfte, Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014)
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
469 bis 472, 478, 481
0,0
0,0
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1) (j)
0,0
0,0
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
 
-8,7
-2,2
(-) Abzug von CET1 bei Inanspruchnahme von Art. 3 CRR
3
-41,2
-41,6
Hartes Kernkapital (CET1)
50
3.343,8
2.809,2
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99
99
 
2024
2023
in EUR Mio
Artikel gemäß CRR
Basel 3
Basel 3
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
 
 
 
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
51 (a), 52 bis 54, 56 (a), 57
0,0
0,0
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
52 (1) (b), 56 (a), 57
0,0
0,0
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
85, 86
0,0
0,0
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
489, 491
0,0
0,0
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4 (1) (27), 56 (d), 59, 79
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital
474, 475, 478, 481
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1) (j)
0,0
0,0
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
61
0,0
0,0
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1)
25
3.343,8
2.809,2
Ergänzungskapital (Tier 2)
71
 
 
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
62 (a), 63 bis 65, 66 (a), 67
7,6
31,7
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
63 (b) (i), 66 (a), 67
0,0
0,0
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
87, 88
0,0
0,0
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital
 
 
 
zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
480
0,0
0,0
Übergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz stehenden Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangige Darlehen
490, 491
0,0
0,0
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
62 (d)
5,7
40,7
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
62 (c)
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
476, 477, 478, 481
0,0
0,0
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4 (1) (27), 66 (d), 68, 69, 79
0,0
0,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
71
13,3
72,4
Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2)
4 (1) (118) und 72
3.357,1
2.881,6
Erforderliche Eigenmittel
92 (3), 95, 96, 98
971,9
920,6
Harte Kernkapitalquote
92 (2) (a)
27,5
24,4
Kernkapitalquote
92 (2) (b)
27,5
24,4
Eigenmittelquote
92 (2) (c)
27,6
25,0
Risikostruktur gemäß EU-Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio
2024
2023
 
Gesamtrisiko (Berechnungsbasis)
Erforderliche Eigenmittel
Gesamtrisiko (Berechnungsbasis)
Erforderliche Eigenmittel
Gesamtrisikobetrag
12.148,6
971,9
11.508,1
920,6
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft
10.906,1
872,5
10.339,8
827,2
Standardansatz (SA)
2.716,7
217,3
2.404,0
192,3
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
8.189,4
655,2
7.935,7
634,9
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
282,2
22,6
289,7
23,2
Bemessungsgrundlage für operationale Risiken
958,3
76,7
802,3
64,2
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risikopositionen an die Kreditbewertung
2,0
0,2
1,0
0,1
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge
0,0
0,0
75,4
6,0
31. Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
ESG Risikomanagement
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern integriert ESG-Faktoren in seinem Risikomanagement- und Industriestrategie Rahmenwerk. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet dabei eine ESG-Faktor-Heatmap,
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die von der Erste Group zur Verfügung gestellt wird, um jene Industriesegmente zu identifizieren, die ESG-Risikofaktoren ausgesetzt sein könnten, bzw. die anfälliger für ESG Risiken sind.. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet Industriestrategien und Kreditvergabestandards, um die Portfoliosteuerung im Hinblick auf ESG-Risiken zu unterstützen.
Weiters wurde im Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein ESG-Risikorahmenwerk zur Beurteilung materieller ESG-Faktoren und der damit verbundenen Risiken im Kreditprozess eingeführt. Auf diese Weise berücksichtigt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ESG Risikokriterien bei Kreditentscheidungen.
Bei großen Unternehmens-, Gewerbeimmobilien- und Wohnimmobilientransaktionen führt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine systematische ESG-Analyse anhand eines internen, digitalen ESG-Beurteilungsfragebogen durch. Der Fragebogen ist ein zwingendes Erfordernis im Rahmen des Kredit- und Monitoringprozesses. Durch eine umfassende ESG-Risikobeurteilung kann der Steiermärkische Sparkasse-Konzern feststellen, wie sich bestimmte ESG-Faktoren positiv oder negativ auf die finanzielle Performance der Kund:innen auswirken könnten. Der Frage-bogen ermöglicht es, ESG-Risiken oder ESG-Chancen der Kund:innen zu identifizieren.
Bestimmte Fragen im Fragebogen können auch eine eingehende Beurteilung erfordern, um die Art und Schwere der ESG-Risiken der Kund:innen zu verstehen. Der Fragebogen ist wichtiger Bestandteil von definierten Kreditanträgen und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert; er ermöglicht dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern, das Geschäftsmodell der Kund:innen im Zusammenhang mit dem Übergang auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu verstehen.
Darüber hinaus werden ESG-relevante Daten für bestimmte Arten von Sicherheiten gemäß den in der Group Collateral Management Policy bzw. Haftungsverbund-Sicherheitenmanagement Policy enthaltenen Definitionen für die Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung von Immobiliensicherheiten erhoben. Umweltaspekte, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, müssen in der Immobilienbewertung berücksichtigt werden, was zu einem höheren oder niedrigeren Bewertungsergebnis führen kann. Darüber hinaus müssen auch Risiken berücksichtigt werden, die sich aus sozialen (z. B. Standort und Verkehr, Massenurbanisierung - als Indikatoren für die leichte Erreichbarkeit für die Bevölkerung) und Governance-Faktoren (wie unangemessene Geschäftspraktiken wie Steuerhinterziehung oder Bestechung des finanzierten Unternehmens, das Eigentümer des als Sicherheit dienenden Gebäudes ist) ergeben. Für Gewerbeimmobilien ab gewissen Größenordnungen werden ESG-relevante Informationen inkl. Bemessungen zum ökologischen Fußabdruck des Gebäudes, einschließlich Informationen über den Flächenverbrauch, die Flächeneffizienz und das Vorhandensein einer Zertifizierung als nachhaltiges Gebäude im Zuge des "Technical Object Ratings" erhoben.
Durch ESG-Risiken ist der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Im Hinblick auf die Kreditrisikomessung und die internen Modelle wurde 2022 ein entsprechendes Projekt in der Erste Group zur Definition und Erfassung relevanter Klimarisikotreiber für Ratingsysteme gestartet, um die Berücksichtigung von Klimarisiken in künftigen Modellentwicklungsinitiativen explizit sicherzustellen. Bei den LGD-Modellen wird das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert berücksichtigt. Seit 2023 werden ESG-Faktoren als Soft-Facts im Unternehmensrating berücksichtigt.
Darüber hinaus wird analysiert, wie ESG-Risiken bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes integriert werden können. Zum 31. Dezember 2024 werden keine Overlays dafür als notwendig erachtet.
Für die Bewertung und das Management von physischen Risiken verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Intelligence-Daten von Munich Re. Im vergangenen Jahr hat die Erste Group gemeinsam mit der Universität Graz eine Wesentlichkeitsanalyse physischer Risiken durchgeführt, um die wichtigsten Gefahren und Klimawandelszenarien zu identifizieren, die für das Sicherheitenportfolio relevant sind. Die Ergebnisse dieser Analyse, welche die Bedeutung von Überschwemmungen, Feuer, Trockenheit, Meeresspiegelanstieg und Hitze hervorheben, werden in das Sicherheitenmanagement integriert, wobei ein mittleres Klimawandelszenario von 2 bis 3 °C Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 (Representative Concentration Pathway 4.5 / Shared Socioeconomic Pathway 2, entwickelt vom Intergovernmental Panel on Climate Change) als vernünftige Annahme zugrunde gelegt wird. Bei sehr hohen physischen Risiken für einen Standort würde der Sicherheitenwert negativ beeinflusst werden.
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Um die potenziellen Auswirkungen des physischen Risikos zu bewerten, wurde im Rahmen des internen Stresstests ein intern entwickeltes Modell für physische Klimarisiken eingesetzt. Unter Anwendung der von der Munich Re bereitgestellten Klimarisiko-Scores für die Sicherheiten des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns wurde für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern das Überschwemmungsrisiko als wichtigstes Risiko ermittelt.
Von den in der Tabelle „Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien” dargestellten Industrien hat sich der Steiermärkische Sparkasse-Konzern dazu bekannt, die strategische Initiative Net-Zero Banking Alliance im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Erste Group zu unterstützen und für bestimmte kohlenstoffintensive Branchen Zwischenziele für 2030 festzulegen und somit die Migration des „Transitionsrisikos“ des Portfolios des Steiermärkische Sparkasse Konzerns zu unterstützen.
Für die folgenden materiellen Sektoren wurden Einzelziele für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern festgelegt: Wohnbaukredite, gewerbliche Immobilien, Stromerzeugung, Wärme- und Dampferzeugung, und Eisen und Stahl. Für die Sektoren Zementherstellung, Automobilherstellung und Öl- und Gas-Upstream wurden gemeinsame Sparkassenziele definiert, die von dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterstützt werden.
Methoden des Kreditrisikomanagements
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Operative Kreditentscheidungen werden von den für das Kreditrisikomanagement zuständigen lokalen Einheiten getroffen sowie auf Konzernebene vom Operativen Kreditrisiko Management.
Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und Corporategeschäft die strategische Ausrichtung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und stellt Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung.
Internes Ratingsystem
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern regelt seine Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kreditnehmer:innen das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:innen, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kreditausfallrisiko wird im Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern vergibt für jedes Kreditengagement und im Rahmen jeder Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kreditausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das erforderliche Kompetenz-niveau innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und gegebenenfalls die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Konzerngesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppen-weiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfall-wahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Bank den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
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In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kreditausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Bereich Retail-Privat zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:innen, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Privatkund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Bank (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien, und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweilige Kund:innen zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die verwendeten internen Ratingmodelle und Risikoparameter werden von Teams von Spezialist:innen in Zusammen-arbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. laufend weiterentwickelt. Alle Säule 1- und 2- sowie IFRS9-Modelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modell-entwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Die zentrale Organisationseinheit der Erste Group Model Validation ist verantwortlich für die Definition der Validierungsmethoden und -standards, die für alle Kreditrisikomodelle angewandt werden. Alle Säule-1-, wesentlichen Säule-2- und IFRS9-Modelle unterliegen einer jährlichen Validierung, während für nicht-materielle Säule-2- und IFRS9 Modelle ein regelmäßiger Validierungszyklus implementiert wird. Von der Validierungsseite werden dabei qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung, zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und im Falle von IRB-Modellen anschließend den Aufsichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Leistungsfähigkeit der IRB-Ratingmodelle, unter anderem anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzugs.
Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern, Änderungen der gruppen-weiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden nach dem doppelten Genehmigungsverfahren innerhalb der Gruppe erteilt. Die entsprechenden Strukturen der Holding und der lokalen Modellausschüsse spiegeln gemeinsame Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über die Säule 1 IRB- und Säule 2-Kreditrisikomodelle sowie über die Methoden betreffend IFRS9-Parameter wider. Verantwortlichkeiten werden je nach Modellumfang zugewiesen (gruppenweite oder lokal entwickelte Modelle). In diesem Zusammenhang sind die Gremien Strategic Risk Executive Committee und Strategic Risk Management Committee in der Erste Group sowie das Team Risikomanagement (welches aus Vertretern von definierten Sparkassen und der Erste Group besteht) eingerichtet.
Die letztendliche Verantwortung für alle Modelle, die innerhalb der Erste Group (auf konsolidierter Ebene) verwendet werden, liegt beim Group CRO.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kund:innen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst:
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben
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könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungs-maßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf die Kreditnehmer:innen zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von 100 EURO,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von 500 EURO,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilitites of default, PDs)für aufsichts-rechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wird das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kommen durch-schnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Die bosnische Aufsichtsbehörde hat für lokale Banken eine temporäre Verordnung erlassen, die besagt, dass ein Zins-anstieg von mehr als 2 % bei Privatkundenkrediten zu keinem Ausfall führen darf. Daher wird per 31. Dezember 2024 ein Kreditrisikovolumen von 1,6 Mio. EURO in Stufe 2 anstelle von Stufe 3 im betroffenen Retail-Portfolio gehalten.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limit-Managementsystem überwacht und im Fall von Limitüberschreitungen erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen ist ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden durch die lokalen Einheiten des operativen Risikomanagements und dem Workout-Management für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und der Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kund:innen mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitäts-überprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kommerz-Kund:innen basiert auf einem automatisierten Früh-warnsystem. Im Retail-Risikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolio-entwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kund:innen durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
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Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden regelmäßig überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kund:innen durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um Rückführungen zu maximieren.
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32. Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente (Derivate und Schuldinstrumente) – Held for Trading (HfT)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen unten ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garanten)
Nettingeffekte
sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Das Kreditrisikovolumen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhöhte sich um 0,8 % oder 211,1 Mio. EURO von 25.301,2 Mio. EURO zum 31. Dezember 2023 auf 25.512,4 Mio. EURO zum 31. Dezember 2024.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio
Kreditrisiko-volumen
Wertbe-richtigungen
Anpassungen
Buchwert
Dez 24
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
171,6
-0,1
0,0
171,5
Finanzinstrumente - Held for Trading
12,0
0,0
0,0
12,0
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
119,9
0,0
0,0
119,9
Schuldverschreibungen
118,6
0,0
0,0
118,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
1,3
0,0
0,0
1,3
Schuldinstrumente FVOCI
274,1
-0,1
-3,7
270,3
Schuldverschreibungen
274,1
-0,1
-3,7
270,3
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
18.153,5
-419,5
0,0
17.734,1
Schuldverschreibungen
909,1
-0,1
0,0
909,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.061,6
-0,7
0,0
2.060,9
Kredite und Darlehen an Kunden
15.182,8
-418,7
0,0
14.764,2
Ford. aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
17,9
-0,2
0,0
17,7
Forderungen aus Finanzierungsleasing
580,6
-12,1
0,0
568,6
Außerbilanzielle Risikopositionen
6.182,7
-50,8
0,0
 
Gesamt
25.512,4
-482,8
-3,7
18.894,1
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
106
106
106
in EUR Mio
Kreditrisiko-volumen
Wertbe-richtigungen
Anpassungen
Buchwert
Dez 23
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
132,0
0,0
0,0
131,9
Finanzinstrumente - Held for Trading
4,3
0,0
0,0
4,3
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
114,3
0,0
0,0
114,3
Schuldverschreibungen
112,6
0,0
0,0
112,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
1,7
0,0
0,0
1,7
Schuldinstrumente FVOCI
221,0
-0,1
-8,7
212,2
Schuldverschreibungen
221,0
-0,1
-8,7
212,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
17.745,9
-357,0
0,0
17.388,9
Schuldverschreibungen
889,1
-0,1
0,0
889,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.032,6
-0,7
0,0
2.031,9
Kredite und Darlehen an Kunden
14.824,2
-356,2
0,0
14.468,0
Ford. aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
17,2
-0,3
0,0
16,9
Forderungen aus Finanzierungsleasing
543,5
-10,0
0,0
533,5
Außerbilanzielle Risikopositionen
6.523,0
-45,4
0,0
 
Gesamt
25.301,2
-412,9
-8,7
18.402,0
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wert-berichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value Änderungen des Nettobuchwerts von Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Segmentierungs-kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
Rohstoffe
586,7
185,0
50,5
28,4
850,5
Energie
737,7
172,8
11,5
1,8
923,8
Bau & Baustoffe
959,1
293,9
56,4
67,8
1.377,2
Automobile
226,3
65,2
23,3
5,2
320,1
Zyklische Konsumgüter
404,3
165,6
38,8
50,9
659,7
Nicht-zyklische Konsumgüter
316,1
204,9
19,2
31,6
571,7
Maschinenbau
336,6
74,0
32,8
19,7
463,0
Transport
374,6
70,9
11,0
6,4
462,8
Telekommunikation, Medien & Technologie
238,6
57,3
11,4
7,8
315,0
Gesundheit und Dienstleistungen
726,7
170,1
20,4
16,9
934,1
Hotels und Freizeit
388,5
167,9
36,3
51,1
643,8
Immobilien
3.775,9
1.309,6
288,9
234,1
5.608,5
Öffentlicher Sektor
1.262,6
10,0
11,1
0,1
1.283,8
Finanzinstitute
5.527,1
30,6
4,1
14,1
5.575,9
Haushalte
4.948,3
222,4
154,6
108,9
5.434,2
Sonstige
79,7
0,7
5,0
2,7
88,1
Gesamt
20.888,7
3.200,9
775,3
647,4
25.512,4
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
107
107
107
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
Rohstoffe
641,2
117,4
37,4
30,6
826,6
Energie
677,2
173,0
18,0
1,8
870,1
Bau & Baustoffe
989,0
236,0
51,7
50,6
1.327,4
Automobile
240,5
56,9
4,5
4,2
306,1
Zyklische Konsumgüter
479,4
136,7
36,1
56,5
708,6
Nicht-zyklische Konsumgüter
346,8
141,2
40,5
18,6
547,1
Maschinenbau
400,3
37,0
13,9
12,3
463,5
Transport
322,0
66,3
8,4
7,8
404,5
Telekommunikation, Medien & Technologie
223,6
54,7
7,4
6,5
292,2
Gesundheit und Dienstleistungen
693,6
174,2
5,7
15,8
889,4
Hotels und Freizeit
367,9
148,1
24,5
54,7
595,3
Immobilien
3.813,0
1.311,1
190,9
120,0
5.435,0
Öffentlicher Sektor
1.238,2
0,0
0,1
0,0
1.238,3
Finanzinstitute
5.756,2
21,6
21,6
12,8
5.812,2
Haushalte
5.133,4
117,4
125,3
102,3
5.478,5
Sonstige
97,5
1,0
5,5
2,6
106,6
Gesamt
21.419,8
2.792,7
591,6
497,1
25.301,2
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2024 mit 81,9 % (2023: 84,7 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 12,5 % (2023: 11,0 %) betrug. Das Kreditrisiko-volumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 3,0 % (2023: 2,3 %) des Gesamtbetrages, und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 2,5 % (2023: 2,0 %).
Nach Branchen entfallen die höchsten Beträge auf Kund:innen im Immobilienwesen (5.608,5 Mio. EUR oder 22,0 %), gefolgt von Kredite und Darlehen an Finanzinstitute (5.575,9 Mio. EURO oder 21,9 % des gesamten Kreditrisikovolumens) und Krediten und Darlehen an private Haushalte (5.434,2 Mio. EURO oder 21,3 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldner:innen und Kontrahent:innen und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
Kernmärkte
20.226,4
3.175,2
772,2
641,3
24.815,1
Österreich
17.172,4
2.566,1
614,7
559,0
20.912,1
Nordmazedonien
1.554,9
393,0
73,7
33,7
2.055,4
Bosnien
895,6
209,6
82,7
39,6
1.227,5
Kroatien
425,4
4,8
0,2
8,1
438,5
Slowenien
68,4
1,7
0,9
0,7
71,7
Serbien
92,8
0,1
0,0
0,1
93,0
Montenegro
16,9
0,0
0,0
0,0
16,9
Sonstige EU Länder
616,1
9,6
3,0
5,8
634,6
Sonstige Industrieländer
43,6
1,7
0,2
0,3
45,7
Emerging Markets
2,6
14,3
0,0
0,0
17,0
Südosteuropa/GUS
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
Asien
0,5
0,0
0,0
0,0
0,5
Lateinamerika
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
Naher Osten/Afrika
1,5
14,3
0,0
0,0
15,9
Gesamt
20.888,7
3.200,9
775,3
647,4
25.512,4
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
108
108
108
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
Kernmärkte
20.859,6
2.777,6
584,1
491,2
24.712,4
Österreich
18.068,0
2.137,5
468,6
406,3
21.080,4
Nordmazedonien
1.285,5
455,6
61,2
32,0
1.834,3
Bosnien
882,3
166,7
53,5
42,5
1.145,0
Kroatien
442,5
13,8
0,1
8,5
464,8
Slowenien
71,1
0,7
0,7
1,6
74,2
Serbien
90,9
0,1
0,0
0,3
91,3
Montenegro
19,2
3,2
0,0
0,0
22,4
Sonstige EU Länder
523,0
13,7
3,9
5,7
546,3
Sonstige Industrieländer
34,6
0,5
1,2
0,2
36,5
Emerging Markets
2,7
0,9
2,4
0,0
5,9
Südosteuropa/GUS
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
Asien
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
Lateinamerika
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Naher Osten/Afrika
1,7
0,9
2,4
0,0
5,0
Gesamt
21.419,8
2.792,7
591,6
497,1
25.301,2
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich einen Rückgang um -168,3 Mio. EURO oder -0,8 % aufweist, erhöhte es sich in den SEE-Kernmärkten um 270,9 Mio. EURO oder 7,5 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 27 ohne Kernmärkte) erhöhte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um 88,2 Mio. EURO oder 16,1 %. Weiters war ein Anstieg in den sonstigen Industrieländern (9,2 Mio. EURO) zu beobachten. In den Schwellen-ländern erhöhte sich das Kreditrisikovolumen um 11,0 Mio. EUR. Auf die Länder des Kernmarktes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern entfielen am 31. Dezember 2024 97,3 % (2023: 97,7 %) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Risikokategorien
Die Berichterstattung über Segmente des Steiermärkische Sparkasse-Konzern richtet sich nach der internen Führungs- und Steuerungsstruktur und erfolgt auf Grundlage einer geografischen Segmentierung.
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
Österreich
18.150,2
2.608,4
618,9
574,0
21.951,5
Steiermärkische Sparkasse
17.756,3
2.525,5
604,3
566,8
21.452,8
sLeasing Süd
327,3
82,9
14,6
7,2
431,9
Sonstiges Österreich-Geschäft
66,7
0,0
0,0
0,0
66,7
Zentral- und Osteuropa
2.738,5
592,6
156,5
73,4
3.560,9
Bosnien
1.040,2
208,9
82,7
39,6
1.371,4
Nordmazedonien
1.696,4
383,6
73,8
33,7
2.187,5
Serbien
1,8
0,0
0,0
0,1
1,9
Gesamt
20.888,7
3.200,9
775,3
647,4
25.512,4
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
Österreich
19.086,8
2.170,7
476,8
422,4
22.156,7
Steiermärkische Sparkasse
18.686,9
2.103,0
466,5
415,7
21.672,0
sLeasing Süd
332,5
67,7
10,4
6,7
417,3
Sonstiges Österreich-Geschäft
67,4
0,0
0,0
0,0
67,4
Zentral- und Osteuropa
2.333,0
621,9
114,8
74,8
3.144,5
Bosnien
968,7
167,3
53,5
42,5
1.232,0
Nordmazedonien
1.361,4
454,6
61,3
32,0
1.909,3
Serbien
2,9
0,1
0,0
0,3
3,3
Gesamt
21.419,8
2.792,7
591,6
497,1
25.301,2
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
109
109
109
33. Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Collateral Management ist in der Abteilung Strategisches bzw. Operatives Risikomanagement integriert. Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ bzw. mit der „Haftungsverbund Sicherheiten Management Policy“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb des Konzerns zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach vorgegebenen Grund-sätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichts-rechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisiko-minderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung von Enterprise wide Risk Management der Erste Group. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungs-fähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Prozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Zumeist werden folgende Sicherheiten akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und Natürlichen Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird.
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch befugte Mitarbeiter:innen in den jeweiligen Ländern. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängigen fachkundigen Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei den Bewerter:innen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich deren Qualifikation und Unabhängigkeit. Eine Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig zumindest jährlich an die Verwertungserlöse unter Berücksichtigung absehbarer Szenarien (wie zu erwartender Immobilienpreisentwicklung aufgrund von Elementarereignissen) angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement system-unterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren oder wenn definierte Schwellwerte überschritten werden. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
110
110
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Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann eine Einzelkund:in betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Retail-Bank weist aufgrund seiner Kundenstruktur und der verschiedenen Märkte, in denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für die Sicherheitengeber:in genehmigten Limits liegen.
Im Zuge von Zwangsvollstreckungen erworbene Sicherheitenobjekte werden ordnungsgemäß verkauft. Der Erlös wird zur Reduktion bzw. Rückzahlung der offenen Forderung verwendet. Im Allgemeinen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf diese Art erworbene Immobilien nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Zum 31. Dezember 2024 bestanden keine derartigen Vermögensgegenstände im Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
In der folgenden Tabelle wird das Kreditrisikovolumen, aufgegliedert nach Finanzinstrumenten, den zugewiesenen Sicherheiten gegenübergestellt. Der Wert der zugewiesenen Sicherheiten entspricht dem Belehnwert nach internen Abschlägen und wird durch den Forderungsbetrag begrenzt.
Kreditrisikovolumen nach Finanzinstrumenten und Sicherheiten
 
 
davon besichert durch
 
IFRS 9 wertminderungsrelevant
in EUR Mio
Kredit-risiko-volumen
Sicher-heiten gesamt
Garantien
Realsich-erheiten / Immobilien
Sonstige
Kredit-risiko-volumen ohne Sicher-heiten
Weder überfällig noch einzel-wert-gemindert
Überfällig aber nicht einzelwert-gemindert
Wert-gemindert
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
171,6
0,0
0,0
0,0
0,0
171,6
171,6
0,0
0,0
Schuldinstrumente - Held for Trading
12,0
0,0
0,0
0,0
0,0
12,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
119,9
1,1
0,1
1,0
0,0
118,8
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
274,1
0,0
0,0
0,0
0,0
274,1
274,1
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
18.153,5
10.008,0
486,7
8.831,5
689,8
8.145,5
17.390,0
164,6
599,0
Schuldverschreibungen
909,1
206,4
206,4
0,0
0,0
702,6
909,1
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.061,6
0,0
0,0
0,0
0,0
2.061,6
2.061,6
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
15.182,8
9.801,6
280,3
8.831,5
689,8
5.381,2
14.419,3
164,6
599,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
17,9
0,7
0,0
0,0
0,7
17,2
17,4
0,3
0,1
Forderungen aus Finanzierungsleasing
580,6
353,7
0,0
0,0
353,7
227,0
522,8
47,8
10,0
Außerbilanzielle Risikopositionen
6.182,7
618,2
7,1
372,3
238,9
5.564,5
5.566,3
0,0
32,1
davon andere Zusagen
584,3
82,6
0,0
9,9
72,7
501,8
0,0
0,0
0,0
Gesamt
25.512,4
10.981,7
493,9
9.204,8
1.283,0
14.530,7
23.942,3
212,7
641,2
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
111
111
111
 
 
davon besichert durch
 
IFRS 9 wertminderungsrelevant
in EUR Mio
Kredit-risiko-volumen
Sicher-heiten gesamt
Garantien
Realsich-erheiten / Immobilien
Sonstige
Kredit-risiko-volumen ohne Sicher-heiten
Weder überfällig noch einzel-wert-gemindert
Überfällig aber nicht einzelwert-gemindert
Wert-gemindert
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
132,0
0,0
0,0
0,0
0,0
132,0
132,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente - Held for Trading
4,3
0,0
0,0
0,0
0,0
4,3
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
114,3
1,5
0,1
1,4
0,0
112,8
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
221,0
0,0
0,0
0,0
0,0
221,0
221,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
17.745,9
9.568,1
443,2
8.432,8
692,1
8.177,8
17.075,0
217,5
453,5
Schuldverschreibungen
889,1
118,3
118,3
0,0
0,0
770,8
889,1
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
2.032,6
0,0
0,0
0,0
0,0
2.032,6
2.032,6
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
14.824,2
9.449,9
324,9
8.432,8
692,1
5.374,3
14.153,3
217,5
453,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
17,2
1,0
0,0
0,1
0,9
16,3
16,6
0,3
0,3
Forderungen aus Finanzierungsleasing
543,5
334,7
0,0
0,0
334,7
208,8
488,7
45,7
9,1
Außerbilanzielle Risikopositionen
6.523,0
628,7
7,7
375,3
245,8
5.894,3
6.012,6
0,3
28,4
davon andere Zusagen
481,8
73,3
0,0
9,9
63,4
408,4
0,0
0,0
0,0
Gesamt
25.301,2
10.534,0
450,9
8.809,7
1.273,5
14.767,2
23.945,7
263,9
491,3
Die Sicherheiten mit wertgeminderten Risikopositionen zum 31. Dezember 2024 belaufen sich auf 307,8 Mio. EURO (31. Dezember 2023: 237,7 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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112
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34. Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind im Steiermärkische Sparkasse-Konzern in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgs-neutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss, ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits zum Zugangszeitpunkt eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets, POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab. Die drei Stufen werden im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ beschrieben.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk, SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der über die Gesamtlaufzeit berechneten Ausfallwahrscheinlichkeit (lifetime probability of default, LT PD), bei der die Signifikanz mittels eines Vergleichs mit den Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos wurden Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos ergibt sich, wenn sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet, wobei jeweils die Restlaufzeit des Finanzinstruments berücksichtigt wird. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings für jede Konzerngesellschaft festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Überschreitet eine Herabstufung eine vordefinierte Anzahl von Ratingstufen, resultiert daraus eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und der Restlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wobei annualisierte oder kumulierte Werte herangezogen werden. Der Schwellenwert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgelegt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden, da jedoch die Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit sehr niedrig ist, wird keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos ausgelöst.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9, wenn notwendig adaptiert wurden) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet um eine Insolvenz oder eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkennen, dass die Kreditnehmer:in in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat zusätzliche Kriterien für die kollektive Bewertung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aufgrund infolge zahlreicher geopolitischer Konflikte sowie der daraus resultierenden makroökonomischen Auswirkungen auf Portfolioebene eingeführt.
Sicherheitsschwelle (backstop)
Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwerts und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und prozentuellem Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten und Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Berechnung der Wertberichtigungen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default, EAD), wobei auch ein Umrechnungs-faktor (credit conversion factor, CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default, LGD). Die Parameter definieren sich wie folgt:
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schuldner:in die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt und ausfällt, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default, 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default, LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der nach Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default, 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime exposure at default, LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Tilgungen und die erwarteten Ziehungen innerhalb des vereinbarten Rahmens bis zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit (Lifetime PD) wird durch Beobachtung der historischen Ausfälle über eine verfügbare Historie ermittelt. Die berechneten Lifetime-PDs werden extrapoliert, z. B. durch Matrix-multiplikation, um sicherzustellen, dass die endgültige Lifetime-PD die Laufzeit der Kredite ab der erstmaligen Erfassung abdeckt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Rating-Bandbreite gleich hoch ist. Zusätzlich wird das Risikoland als zusätzlich relevantes Merkmal für die Lifetime-PD für die zentralen Modelle der Group (Large) Corporates mittels der zukunftsbezogenen Informationen (forward-looking information, FLI) berücksichtigt.
Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungs-profile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapital-erfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
115
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35. Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisiko-volumen (AC und FVOCI)
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
19.186,9
4.282,3
628,4
19,3
24.116,9
698,2
24.815,1
Österreich
16.252,6
3.785,4
551,7
16,9
20.606,6
305,5
20.912,1
Nordmazedonien
1.394,5
238,9
30,1
0,1
1.663,6
391,8
2.055,4
Bosnien
944,0
243,4
37,7
2,3
1.227,5
0,0
1.227,5
Kroatien
417,0
12,5
8,1
0,0
437,6
0,9
438,5
Slowenien
69,0
1,9
0,7
0,0
71,7
0,0
71,7
Serbien
92,8
0,1
0,1
0,0
93,0
0,0
93,0
Montenegro
16,9
0,0
0,0
0,0
16,9
0,0
16,9
Sonstige EU Länder
591,0
19,8
5,8
0,0
616,7
17,9
634,6
Sonstige Industrieländer
42,2
3,3
0,3
0,0
45,7
0,1
45,7
Emerging Markets
15,8
1,2
0,0
0,0
17,0
0,0
17,0
Südosteuropa/GUS
0,3
0,1
0,0
0,0
0,4
0,0
0,4
Asien
0,5
0,0
0,0
0,0
0,5
0,0
0,5
Lateinamerika
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,2
Naher Osten/Afrika
14,8
1,1
0,0
0,0
15,9
0,0
15,9
Gesamt
19.835,8
4.306,5
634,6
19,3
24.796,2
716,2
25.512,4
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisiko-volumen (AC und FVOCI)
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
18.812,4
4.819,3
479,8
13,9
24.125,4
587,0
24.712,4
Österreich
16.252,2
4.139,0
399,5
12,2
20.803,0
277,5
21.080,4
Nordmazedonien
1.210,9
288,7
28,7
0,1
1.528,4
305,9
1.834,3
Bosnien
790,9
311,3
41,3
1,6
1.145,0
0,0
1.145,0
Kroatien
430,1
25,6
8,5
0,0
464,2
0,6
464,8
Slowenien
60,2
9,4
1,6
0,0
71,2
3,0
74,2
Serbien
48,9
42,2
0,3
0,0
91,3
0,0
91,3
Montenegro
19,2
3,2
0,0
0,0
22,4
0,0
22,4
Sonstige EU Länder
466,5
55,5
5,7
5,3
533,0
13,3
546,3
Sonstige Industrieländer
33,4
2,9
0,2
0,0
36,5
0,0
36,5
Emerging Markets
4,9
1,0
0,0
0,0
5,9
0,0
5,9
Südosteuropa/GUS
0,3
0,1
0,0
0,0
0,4
0,0
0,4
Asien
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
0,0
0,4
Lateinamerika
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
Naher Osten/Afrika
4,1
0,9
0,0
0,0
5,0
0,0
5,0
Gesamt
19.317,2
4.878,7
485,8
19,2
24.700,9
600,3
25.301,2
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired - Risikopositionen) bestehen aus finanziellen Vermögens-werten, die bereits bei Erwerb oder Entstehung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen. Das nicht nach IFRS 9 wertgeminderte Kreditrisikovolumen wird zum Fair Value bewertet.
Die ausgefallenen POCI-Risikopositionen beliefen sich auf 6,7 Mio. EURO (2023: 5,5 Mio. EURO), die nicht ausge-fallenen auf 12,6 Mio. EURO (2023: 13,8 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
116
116
116
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und geografischen Segmenten
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigungen
NPE-Deckungsquote
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wertge-mindert nach IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
17.233,0
3.824,2
566,7
16,9
310,8
-21,3
-108,0
-238,5
0,0
2,8 %
42,1 %
0,0 %
Steiermärkische Sparkasse
16.841,0
3.785,9
559,5
16,9
249,5
-19,2
-105,7
-234,5
0,0
2,8 %
41,9 %
0,0 %
sLeasing Süd
386,5
38,3
7,2
0,0
0,0
-2,1
-2,2
-4,1
0,0
5,8 %
56,4 %
0,0 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
5,5
0,0
0,0
0,0
61,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
2.602,9
482,4
67,9
2,4
405,4
-26,1
-32,9
-54,0
0,0
6,8 %
79,6 %
0,0 %
Bosnien
1.088,0
243,4
37,7
2,3
0,0
-8,2
-11,5
-31,0
0,0
4,7 %
82,4 %
0,0 %
Nordmazedonien
1.513,1
238,9
30,1
0,1
405,4
-17,9
-21,4
-22,9
0,0
9,0 %
76,1 %
0,0 %
Serbien
1,8
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
3,9 %
100,0 %
0,0 %
Gesamt
19.835,8
4.306,5
634,6
19,3
716,2
-47,4
-140,8
-292,6
0,0
3,3 %
46,1 %
0,0 %
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigungen
NPE-Deckungsquote
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wertge-mindert nach IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
17.157,4
4.281,0
415,6
17,5
285,2
-17,1
-115,4
-161,7
0,0
2,7 %
38,9 %
0,0 %
Steiermärkische Sparkasse
16.797,0
4.224,1
408,9
17,5
224,6
-15,7
-112,9
-158,7
0,0
2,7 %
38,8 %
0,0 %
sLeasing Süd
353,6
56,9
6,7
0,0
0,0
-1,4
-2,4
-3,0
0,0
4,2 %
45,1 %
0,0 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
6,8
0,0
0,0
0,0
60,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
2.159,8
597,7
70,2
1,7
315,1
-22,8
-40,8
-52,5
0,0
6,8 %
74,8 %
0,0 %
Bosnien
877,9
311,2
41,3
1,6
0,0
-7,5
-14,0
-30,0
0,0
4,5 %
72,8 %
0,0 %
Nordmazedonien
1.279,0
286,4
28,7
0,1
315,1
-15,2
-26,7
-22,2
0,0
9,3 %
77,4 %
0,0 %
Serbien
2,9
0,2
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,3
0,0
11,6 %
100,0 %
0,0 %
Gesamt
19.317,2
4.878,7
485,8
19,2
600,3
-39,9
-156,2
-214,2
0,0
3,2 %
44,1 %
0,0 %
36. Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzposten.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanz-instrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
117
117
117
erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 oder umgekehrt führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Schuldverschreibungen
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 155,1 Mio. EURO (2023: 136,8 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 136,2 Mio. EURO (2023: 111,3 Mio. EURO).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
-0,7
-0,6
0,6
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,7
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,7
-0,6
0,6
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,7
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
-0,7
-0,5
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,7
Stufe 2
0,0
-0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,7
-0,7
0,5
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,7
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
118
118
118
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31.12.2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 171,4 Mio. EURO (2023: 81,8 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 140,6 Mio. EURO (2023: 81,0 Mio. EURO).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
-29,3
-23,4
6,1
-40,7
52,5
0,0
0,0
0,0
-34,8
Regierungen
-0,3
-0,1
0,0
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,4
Sonstige Finanz-institute
-0,9
-0,7
0,1
-0,7
1,5
0,0
0,0
0,2
-0,5
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-18,5
-17,7
4,8
-26,0
30,9
0,0
0,0
-0,1
-26,6
Haushalte
-9,6
-4,8
1,2
-13,9
19,9
0,0
0,0
-0,1
-7,3
Stufe 2
-134,1
-49,9
37,3
92,9
-64,0
0,0
0,0
0,0
-117,7
Regierungen
-0,8
0,0
0,0
0,3
-0,3
0,0
0,0
0,3
-0,5
Sonstige Finanz-institute
-1,6
-0,5
0,2
1,1
-1,3
0,0
0,0
1,7
-0,5
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-106,8
-47,3
33,9
65,2
-37,0
0,0
0,0
-1,0
-93,2
Haushalte
-24,9
-2,0
3,3
26,4
-25,4
0,0
0,0
-1,0
-23,5
Stufe 3
-192,7
0,0
0,0
-91,3
-2,7
0,5
19,6
0,5
-266,2
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Sonstige Finanz-institute
-4,9
0,0
0,0
-3,1
-0,1
0,0
0,3
2,1
-5,7
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-119,1
0,0
0,0
-70,6
-1,6
0,5
3,9
5,2
-181,7
Haushalte
-68,8
0,0
0,0
-17,6
-1,0
0,0
15,4
-6,5
-78,6
POCI
0,0
0,0
0,0
-1,1
0,0
0,0
1,1
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanz-institute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesell-schaften
0,0
0,0
0,0
-0,8
0,0
0,0
0,3
0,5
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
-0,4
0,0
0,0
0,9
-0,5
0,0
Gesamt
-356,2
-73,3
43,5
-40,2
-14,2
0,5
20,7
0,5
-418,7
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
119
119
119
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
-26,1
-22,2
5,6
-27,0
34,8
0,0
0,0
5,4
-29,3
Regierungen
-0,1
-0,1
0,0
-0,5
0,4
0,0
0,0
0,0
-0,3
Sonstige Finanz-institute
-0,9
-0,7
0,1
-1,0
1,5
0,0
0,0
0,0
-0,9
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-15,7
-16,3
4,3
-9,8
16,6
0,0
0,0
2,4
-18,5
Haushalte
-9,4
-5,1
1,3
-15,6
16,3
0,0
0,0
3,0
-9,6
Stufe 2
-122,4
-29,0
19,3
57,7
-59,7
0,0
0,0
0,0
-134,1
Regierungen
-1,0
0,0
0,0
0,7
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,8
Sonstige Finanz-institute
-1,5
-1,1
0,3
3,0
-1,5
0,0
0,0
-0,8
-1,6
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-96,9
-26,6
16,0
33,4
-33,6
0,0
0,0
0,8
-106,8
Haushalte
-22,9
-1,3
2,9
20,6
-24,1
0,0
0,0
-0,1
-24,9
Stufe 3
-173,8
0,0
0,0
-1,7
-32,4
-0,2
20,2
-4,8
-192,7
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanz-institute
-4,3
0,0
0,0
29,9
-30,5
0,0
0,0
0,0
-4,9
Nicht finanzielle Gesell-schaften
-95,2
0,0
0,0
-26,7
-0,9
-0,1
7,1
-3,2
-119,1
Haushalte
-74,2
0,0
0,0
-4,9
-1,1
0,0
13,1
-1,6
-68,8
POCI
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanz-institute
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
-0,2
0,1
0,0
Nicht finanzielle Gesell-schaften
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,3
-0,1
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
Gesamt
-322,3
-51,2
24,9
29,2
-57,3
-0,2
20,1
0,6
-356,2
Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht-revolvierender Kreditzusagen gebildet werden, sind in der Spalte „Zugänge“ ausgewiesen. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge für Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Sie spiegeln auch Geschäfte wider, bei denen die erstmalige Erfassung der Wertberichtigungen erfolgt ist, nachdem diese Geschäfte aufgrund der Anwendung der in Note 37 beschriebenen kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisiko bereits der Stufe 2 zugeordnet worden waren.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte "Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
120
120
120
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2024 kumuliert auf 11,5 Mio. EURO (2023: 7,7 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Krediten und Darlehen an Kunden AC wider.
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)“ werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Krediten und Darlehen an Kunden AC, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichti-gungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde-liegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
2024
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2 und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 3
POCI
in EUR Mio
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene
Zu Nicht-Ausgefallene von Ausgefallene
Regierungen
10,1
4,3
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
13,6
29,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
968,3
887,3
152,3
13,9
26,8
0,3
0,0
0,0
Haushalte
322,1
245,4
40,0
7,9
16,1
0,5
0,2
0,3
Gesamt
1.314,2
1.166,2
192,9
21,9
43,1
0,8
0,2
0,3
2023
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2 und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 3
POCI
in EUR Mio
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene
Zu Nicht-Ausgefallene von Ausgefallene
Regierungen
8,7
23,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
64,6
37,5
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
1.279,1
454,5
92,5
5,4
32,3
0,1
0,0
0,1
Haushalte
352,6
199,9
28,2
5,6
23,0
0,7
0,2
0,6
Gesamt
1.705,1
715,4
121,1
11,0
55,4
0,8
0,2
0,7
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 2.926,2 Mio. EURO (2023: 3.136,2 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 991,5 Mio. EURO (2023: 1.399,9 Mio. EURO).
Für in 2024 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf 2,3 Mio. EURO (2023: 0,7 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
121
121
121
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
0,0
-0,2
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
-0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,1
Gesamt
-0,3
-0,2
0,1
0,1
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,2
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
0,0
-0,2
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 2
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
-0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,3
Gesamt
-0,4
-0,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,3
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Gehaltene Schuldinstrumente
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Stufe 2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuld-verschreibungen FVOCI während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
122
122
122
zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt. Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 oder umgekehrt führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Forderungen aus Finanzierungsleasing
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
Stufe 1
-1,9
-0,2
0,4
-1,9
0,8
0,0
0,0
0,0
-2,9
Stufe 2
-4,0
-0,2
0,1
1,4
-1,2
0,0
0,0
0,0
-4,0
Stufe 3
-4,0
0,0
0,0
-0,8
-0,5
0,0
0,0
0,0
-5,2
Gesamt
-10,0
-0,4
0,5
-1,3
-0,9
0,0
0,0
0,0
-12,1
in EUR Mio
Stand zum
Zugänge
Ausbuch-ungen
Sonstige Änderungen des Kredit-risikos (netto)
Transfer zwischen Stufen
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Abschreib-ungen
Sonstige Anpas-sungen
Stand zum
 
Jän. 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2023
Stufe 1
-2,1
-0,1
0,0
-0,2
0,3
0,0
0,0
0,0
-1,9
Stufe 2
-3,4
-0,3
0,1
0,1
-0,5
0,0
0,0
0,0
-4,0
Stufe 3
-3,7
0,0
0,4
-0,5
-0,3
0,0
0,0
0,0
-4,0
Gesamt
-9,1
-0,4
0,5
-0,6
-0,4
0,0
0,0
0,0
-10,0
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Forderungen aus Finanzierungsleasing während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wert-berichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Forderungen aus Finanzierungsleasing dargestellt. Das betrifft sowohl Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2024 kumuliert auf 0,3 Mio. EURO (2023: 0,2 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing wider.
Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Forderungen aus Finanzierungsleasing wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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123
123
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)“ werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Forderungen aus Finanzierungsleasing, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständigen Abschreibungen von Forderungen aus Finanzierungsleasing wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
in EUR Mio
2024
2023
Transfers zwischen Stufe 1 und 2
 
 
Zu Stufe 2 von Stufe 1
15,3
16,2
Zu Stufe 1 von Stufe 2
26,4
18,7
Transfers zwischen Stufe 2 und 3
 
 
Zu Stufe 3 von Stufe 2
3,2
2,1
Zu Stufe 2 von Stufe 3
0,2
0,4
Transfers zwischen Stufe 1 und 3
 
 
Zu Stufe 3 von Stufe 1
2,2
2,2
Zu Stufe 1 von Stufe 3
0,2
0,4
Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 31,3 Mio. EURO (2023: 28,0 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 6,8 Mio. EURO (2023: 10,1 Mio. EURO).
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio
2023
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Änderung Kreditrisiko (netto)
Sonstige
2024
Stufe 1
7,6
23,9
-5,8
-8,9
-8,2
0,0
8,7
Stufe 2
18,0
0,0
-16,3
13,0
4,5
0,0
19,2
Stufe 3
17,2
0,0
-10,1
0,3
13,6
0,0
21,0
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
42,8
24,0
-32,2
4,4
9,9
0,0
48,8
in EUR Mio
2022
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Änderung Kreditrisiko (netto)
Sonstige
2023
Stufe 1
5,5
17,0
-4,6
-6,4
-5,2
1,4
7,6
Stufe 2
20,0
0,0
-12,1
10,1
-3,1
3,1
18,0
Stufe 3
18,7
0,0
-2,1
0,4
0,1
0,1
17,2
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
44,2
17,0
-18,8
4,1
-8,2
4,5
42,8
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund der erstmaligen Erfassung von Kreditzusagen und Finanzgarantien während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“, werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder Ausgefallen (zum 31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder Ausgefallen
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
124
124
124
kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr). Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Ausgefallen“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder Ausgefallen auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr), die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgs-neutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
in EUR Mio
2024
2023
Transfers zwischen Stufe 1 und 2
 
 
Zu Stufe 2 von Stufe 1
140,7
105,0
Zu Stufe 1 von Stufe 2
132,7
141,2
Transfers zwischen Stufe 2 und ausgefallen
 
 
Zu ausgefallen von Stufe 2
6,6
5,9
Zu Stufe 2 von ausgefallen
1,2
1,5
Transfers zwischen Stufe 1 und ausgefallen
 
 
Zu ausgefallen von Stufe 1
1,4
1,8
Zu Stufe 1 von ausgefallen
0,1
0,1
Die Nominale von nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 957,6 Mio. EURO (2023: 1.189,9 Mio. EURO). Die Nominale der nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanz-garantien, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 ausgebucht wurden, beliefen sich auf 866,4 Mio. EURO (2023: 728,5 Mio. EURO).
37. Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Überblick über Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information, FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativ-szenarien werden, gemeinsam mit der Szenariengewichtung, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mit Hilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und teilweise auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die verbleibende Laufzeit ab dem 4. Jahr erfolgt auf Grundlage von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverzerrte und szenariengewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunfts-bezogener Informationen von den gewichteten Ergebnissen für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variable sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Arbeitslosenquote und die Inflationsrate. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Grundlage für die
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
125
125
125
Ableitung alternativer Szenarien ist das BIP. Darüber hinaus gingen die wirtschaftlichen Auswirkungen des andauernden Krieges in der Ukraine und die aufkommenden Konflikte im Nahen Osten mit einem Anstieg der Inflation und/oder der Zinssätze einher. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern passte die Makro-Shift-Modelle an, um die erwarteten Auswirkungen auf die Kreditrisikoparameter widerzuspiegeln.
Die FLI-Makro-Shift Modelle werden regelmäßig rekalibriert, um die wichtigsten Makrovariablen zu berücksichtigen, wobei die Variablen mit der höchsten statistischen Relevanz einbezogen werden. Im Falle der zentralen Modelle für Group (Large) Corporates ist eine eigene zentrale Organisationseinheit der Erste Group für die Überprüfung der Lifetime-PDs einschließlich der zukunftsbezogenen Informationen, welche auf dem Risikoland basieren und die Makroentwicklung in den verschiedenen Ländern unterscheidet, verantwortlich.
Die Sensitivitäten bei Stufenzuordnung und Wertberichtigungen in Bezug auf Makroszenarien werden im Abschnitt Kollektive Bewertung weiter unten dargestellt.
Kollektive Bewertung
Zusätzlich zur standardmäßigen Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, d. h. eine Verschiebung in die Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale angesichts neu auftretender Risiken, die von Standardmodellen nicht erfasst werden. Diese Vorgehensweise wurde mit allen betroffenen Tochtergesellschaften abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Im Dezember 2024 wandte der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für bestimmte Branchen an. Die im Dezember 2023 angewandte kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen, die auf der Korrelation zum wirtschaftlichen Abschwung basiert, und für ausgewählte Branchen aus dem Energiesektor (Produktion und Verteilung von Energie und Wärme), einschließlich energieintensiver Branchen (Metalle und Chemikalien), wurden entfernt bzw. umgewandelt:
die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für ausgewählte Branchen aus dem Energiesektor aufgrund der Verzerrungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und den Preis von Gas/Energie: Diese wurde im Juni 2024 auf der Grundlage der regelmäßigen Bewertung der Rahmenbedingungen (Exit Trigger) für die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos außer Kraft gesetzt. Es wurde der Schluss gezogen, dass das Risiko im Falle des Energiesektors/energieintensiver Industrien gemindert wurde (ausreichende Gasreserven in Europa, stabilisierte Energiepreise).
die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen aufgrund des Krieges in der Ukraine als Kombination von Branchen mit Korrelation zum wirtschaftlichen Abschwung (zyklische Branchen) und der einjährigen IFRS-PD. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die hohe globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich einige Branchen im Jahr 2023 besser entwickelten, was durch das im Jahr 2024 überprüfte Rating bestätigt wurde, sind andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und Kosteninflation sowie zusätzlich mit einer geringeren Nachfrage konfrontiert. Letzteres spiegelt sich noch nicht in den Finanzdaten der Kunden wider, und es wird weiterhin mit einer Herabstufung der Ratings gerechnet. Daher wurden im November 2024 die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen umgewandelt/neu bewertet, um eine bessere Verbindung mit internen Risikomanagementprozessen zu gewährleisten. Es wurde die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos mit der Branchenstrategie verknüpft (Branchen Stage Overlay), die Risiken und Änderungen in der Risikobewertung widerspiegelt, denen unser Portfolio ausgesetzt ist, anstelle der zuvor verwendeten allgemeinen Definition zyklischer Branchen. Die Branchenstrategie umfasst alle zwölf Unternehmensbranchen und ihre Untersegmente. Die Branchen werden systematisch gemäß dem Risikomanagement-Framework der Erste Group (Branchenstrategien und Hauptrisiken) bewertet. Potenzielle Risiken haben sich jedoch möglicherweise noch nicht auf Kundenebene manifestiert und fließen noch nicht in die Finanzdaten oder Ratings der Kunden ein. Daher werden
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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mittels eines Schwellenwerts, welcher durch die einjährige IFRS-PD festgelegt ist, Kunden identifiziert, die potenziell betroffen sein könnten, was widerspiegelt, dass eine bessere Ratingeinstufung (und damit PD) die Kreditwürdigkeit auf Kundenebene definiert.
Bei einem Teil des Retail-Portfolios in der Sparkasse Bank Bosnien wurden durch vorübergehende Maßnahmen Zinserhöhungen auf Portfolioebene technisch begrenzt. Nach Ablauf dieser Maßnahmen geht die Bank davon aus, dass die Zinsen wieder auf ein Niveau angehoben werden, das den ursprünglichen Kreditverträgen entspricht. Deshalb hat die Bank für dieses Portfolio eine zusätzliche kollektive Stufenbewertung durchgeführt. Per 31. Dezember 2024 beträgt das betroffene Kreditrisikovolumen 4,0 Mio. EURO und die zusätzlichen Wertberichtigungen 0,1 Mio. EURO.
Im November 2024 wurden in Bosnien und Herzegowina weiters aufgrund von Überschwemmungen eine neue kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eingeführt, um physische Risiken abzudecken. Dies führte zu einem zusätzlichen Kreditrisikovolumen von 24,5 Mio. EURO in der Stufe 2 und eine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes um 0,3 Mio. EURO.
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Die folgenden Analysetabellen zeigen die Auswirkungen der kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und der zukunftsbezogenen Informationen sowohl auf die Verschiebung von Kreditrisikovolumen in Stufe 2 als auch den daraus resultierenden Anstieg der Wertberichtigungen.
Im Dezember 2024 betrug das Kreditrisikovolumen in Stage 2 aufgrund der Anwendung kollektiver Bewertungen der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos 1.270,4 Mio. EURO (2023: 2.444,5 Mio. EURO); dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von 22,0 Mio. EURO (2023: 46,3 Mio. EURO) angefallen.
Wie oben beschrieben, wurden die zukunftsbezogenen Informationen auf Basis der neuesten Makroszenarien im vierten Quartal 2024 neu bewertet. Unter Berücksichtigung der Überprüfung der modellinternen Anpassungen (Anwendung der modellierten Gewichtungen der Positiv- und Negativszenarien bei allen Modellen) sank das Kreditrisikovolumen in Stufe 2 aufgrund zukunftsbezogener Informationen zum 31. Dezember 2024 auf 396,1 Mio. EURO (2023: 475,7 Mio. EURO). Die Wertberichtigungen, die aufgrund angepasster zukunftsbezogener Informationen ausgewiesen werden, betragen per 31. Dezember 2024 37,6 Mio. EURO (2023: 43,0 Mio. EURO).
Bei den Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes bedeutet ein positives Vorzeichen (+) eine Auflösung und ein negatives Vorzeichen (-) eine Zuführung. Die angeführten Werte sind das Ergebnis von internen Simulationen.
Auswirkungen auf Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
 
 
 
 
Stufe 2-Effekt durch
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Gesamt
Stufenver-schiebungen
angepassten zukunfts-bezogenen Informationen
Dez 24
 
 
 
 
 
Österreich
17.233,0
3.824,2
21.057,1
1.153,1
352,3
Steiermärkische Sparkasse
16.841,0
3.785,9
20.626,9
1.119,5
352,2
sLeasing Süd
386,5
38,3
424,7
33,6
0,1
Sonstiges Österreich-Geschäft
5,5
0,0
5,5
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
2.602,9
482,4
3.085,3
117,2
43,8
Bosnien
1.088,0
243,4
1.331,5
78,0
38,2
Nordmazedonien
1.513,1
238,9
1.752,0
39,2
5,6
Serbien
1,8
0,0
1,8
0,0
0,0
Gesamt
19.835,8
4.306,5
24.142,4
1.270,4
396,1
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
127
127
127
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
 
 
 
 
Stufe 2-Effekt durch
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Gesamt
Stufenver-schiebungen
angepassten zukunfts-bezogenen Informationen
Dez 23
 
 
 
 
 
Österreich
17.157,4
4.281,0
21.438,4
2.141,6
435,3
Steiermärkische Sparkasse
16.797,0
4.224,1
21.021,1
2.086,1
434,8
sLeasing Süd
353,6
56,9
410,6
55,5
0,5
Sonstiges Österreich-Geschäft
6,8
0,0
6,8
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
2.159,8
597,7
2.757,5
302,9
40,3
Bosnien
877,9
311,2
1.189,1
137,0
22,4
Nordmazedonien
1.279,0
286,4
1.565,4
165,9
17,9
Serbien
2,9
0,2
3,0
0,0
0,0
Gesamt
19.317,2
4.878,7
24.195,9
2.444,5
475,7
Auswirkungen auf Wertberichtigungen nach geografischen Segmenten
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Gesamt
Stufenver-schiebungen
angepassten zukunfts-bezogenen Informationen
Dez 24
 
 
 
 
 
Österreich
-21,3
-108,0
-129,2
-18,6
-25,6
Steiermärkische Sparkasse
-19,2
-105,7
-124,9
-16,9
-25,4
sLeasing Süd
-2,1
-2,2
-4,3
-1,7
-0,2
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
-26,1
-32,9
-58,9
-3,4
-12,1
Bosnien
-8,2
-11,5
-19,6
-1,4
-7,7
Nordmazedonien
-17,9
-21,4
-39,3
-2,0
-4,4
Serbien
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-47,4
-140,8
-188,2
-22,0
-37,6
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Gesamt
Stufenver-schiebungen
angepassten zukunfts-bezogenen Informationen
Dez 23
 
 
 
 
 
Österreich
-17,1
-115,4
-132,5
-37,6
-33,1
Steiermärkische Sparkasse
-15,7
-112,9
-128,7
-36,4
-32,7
sLeasing Süd
-1,4
-2,4
-3,8
-1,2
-0,4
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
-22,8
-40,8
-63,6
-8,8
-9,9
Bosnien
-7,5
-14,0
-21,6
-1,8
-5,6
Nordmazedonien
-15,2
-26,7
-41,9
-6,9
-4,4
Serbien
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-39,9
-156,2
-196,0
-46,3
-43,0
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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128
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38. Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Forbearance Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungs-konditionen. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
die Kund:innen würden ohne Forbearance Maßnahme notleidend werden.
Kund:innen, die in einer Workout Einheit betreut werden;
Zusätzlich für Nicht-Retail-Kund:innen gelten:
Kund:innen mit Frühwarnsignalen;
Kund:innen haben eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Herabstufung des internen Ratings führt;
Kund:innen mit einer erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit.
Forbearance-Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertrags-bedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
Verzicht auf eine ausfallsrelevante Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50 % der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retail-Kund:innen);
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail-Kund:innen)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
129
129
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Performing-Forbearance Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
eine weitere Forbearance-Maßnahme ergriffen wird;
die Kund:innen hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tage geraten und die Kund:innen in der Vergangenheit bereits in der Non-Performing Forbearance Kategorie eingestuft waren;
die Kund:innen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien erfüllen;
für Unternehmen, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann.
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
es liegen keine Gründe für eine Einstufung als notleidend vor;
die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen;
es ist mindestens ein Jahr vergangen seit einem der nachfolgenden Ereignissen:
oseitdem weitere Forbearance Maßnahmen gewährt wurden;
oseit dem Stundungsende;
oseit der Einstufung der Kund:innen als notleidend;
oseit dem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde.
Kreditrisikovolumen, Risikopositionen im Forbearance-Status und Wertberichtigungen
in EUR Mio
Kredite und Darlehen
Schuldver-schreibungen
sonstige Bilanz-positionen
Kreditzusagen und Finanz-garantien
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
17.844,2
1.301,8
3.790,5
2.575,8
25.512,4
davon im Forbearance-Status gesamt
818,0
0,0
0,0
38,1
856,1
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
17.235,1
1.301,8
3.774,9
2.553,2
24.865,0
davon im Forbearance-Status
550,6
0,0
0,0
25,7
576,3
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
-160,0
-0,2
-7,1
-20,8
-188,2
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status
-19,0
0,0
0,0
-0,7
-19,7
Notleidendes Kreditrisikovolumen
609,2
0,0
15,6
22,6
647,4
davon im Forbearance-Status
267,4
0,0
0,0
12,4
279,8
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
-271,5
0,0
-10,5
-12,6
-294,6
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status
-99,9
0,0
0,0
-7,1
-107,1
in EUR Mio
Kredite und Darlehen
Schuldver-schreibungen
sonstige Bilanz-positionen
Kreditzusagen und Finanz-garantien
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
17.419,3
1.222,6
3.958,4
2.700,9
25.301,2
davon im Forbearance-Status gesamt
518,8
0,0
0,0
20,9
539,7
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
16.956,4
1.222,6
3.946,9
2.678,1
24.804,1
davon im Forbearance-Status
363,0
0,0
0,0
10,7
373,7
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
-170,2
-0,2
-8,2
-18,3
-196,9
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status
-11,8
0,0
0,0
-0,2
-12,0
Notleidendes Kreditrisikovolumen
462,9
0,0
11,5
22,8
497,1
davon im Forbearance-Status
155,8
0,0
0,0
10,2
166,0
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
-197,0
0,0
-6,2
-12,8
-216,0
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status
-47,6
0,0
0,0
-6,1
-53,7
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
130
130
130
Arten von Forbearance-Maßnahmen
in EUR Mio
Risikopositionen im Forbearance-Status
Änderung von Konditionen
Refinanzierung
Dez 24
 
 
 
Kredite und Darlehen
818,0
723,6
94,4
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
0,0
Kreditzusagen
38,1
28,9
9,2
Gesamt
856,1
752,5
103,6
in EUR Mio
Risikopositionen im Forbearance-Status
Änderung von Konditionen
Refinanzierung
Dez 23
 
 
 
Kredite und Darlehen
518,8
451,4
67,4
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
0,0
Kreditzusagen
20,9
13,8
7,1
Gesamt
539,7
465,2
74,5
Kredite und Darlehen beinhalten auch Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Auswirkungen von unwesentlichen vertraglichen Modifikationen von Schuldinstrumenten AC der Stufe 2 und 3
in EUR Mio
2024
 
Kredite und Forderungen
Fortgeführte Anschaf-fungskosten vor Modifikation
Modifikationsgewinne/-verluste (netto)
Regierungen
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
2,1
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
512,3
-1,2
Haushalte
145,1
0,0
Gesamt
659,4
-1,3
in EUR Mio
2023
 
Kredite und Forderungen
Fortgeführte Anschaf-fungskosten vor Modifikation
Modifikationsgewinne/-verluste (netto)
Regierungen
0,7
0,0
Sonstige Finanzinstitute
22,4
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
459,5
-0,3
Haushalte
120,7
0,0
Gesamt
603,3
-0,4
Zum 31. Dezember 2024 belief sich der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten AC, die im laufenden Jahr während ihrer Zuordnung zu Stufe 2 oder 3 unwesentlichen vertraglichen Modifikationen unterlagen und in Stufe 1 übertragen wurden, auf 114,8 Mio. EURO (2023: 102,2 Mio. EURO).
39. Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
131
131
131
Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rück-stellungen für andere Zusagen.
Zum 31. Dezember 2024 war das ausgewiesene notleidende bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen durch Wertberichtigungen (alle Stufen zusammen) zu 75,0 % (2023: 83,5 %) gedeckt.
Im Verlauf des Jahres 2024 erhöhte sich das notleidende Kreditrisikovolumen um 150,3 Mio. EURO bzw. um 30,2 % von 497,1 Mio. EURO auf 647,4 Mio. EURO. Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Risikopositionen sowie Rückstellungen für andere Zusagen erhöhten sich um 70,5 Mio. EURO bzw. 17,2 % von 410,3 Mio. EURO zum 31. Dezember 2023 auf 480,8 Mio. EURO zum 31. Dezember 2024. Aus dieser Entwicklung resultierte ein Rückgang des Deckungsgrades des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen um -8,5 Prozentpunkte.
In den folgenden Tabellen ist der Deckungsgrad des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten) dargestellt. Die Unterschiede im Deckungsgrad zwischen den einzelnen Berichtsegmenten resultieren aus der Risikosituation der verschiedenen Märkte, aus unterschiedlichen Besicherungs-quoten sowie den lokalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.
Die NPE-Quote (Non-Performing Exposure-Ratio NPE Ratio) errechnet sich aus dem notleidenden Kreditrisiko-volumen dividiert durch das gesamte Kreditrisikovolumen. Die NPE-Deckungsquote entspricht dem Quotienten aus gesamten Wertberichtigungen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und notleidenden Kredit-risikovolumen in den AC und FVOCI Portfolios. Sicherheiten werden in der NPE-Deckungsquote nicht berücksichtigt.
Notleidendes Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Notleidend
Kreditrisiko-volumen
Wertbe-richti-gungen
Sicherheiten für NPE
NPE-Quote
NPE-Deck-ungs-quote
NPE-Besicherungsquote
in EUR Mio
Gesamt
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
574,0
571,3
21.951,5
21.640,7
-367,8
296,0
296,0
2,6 %
2,6 %
64,4 %
51,6 %
51,8 %
Steiermärki-sche Sparkasse
566,8
564,1
21.452,8
21.203,3
-359,4
293,4
293,4
2,6 %
2,7 %
63,7 %
51,8 %
52,0 %
sLeasing Süd
7,2
7,2
431,9
431,9
-8,4
2,6
2,6
1,7 %
1,7 %
116,6 %
36,1 %
36,1 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
66,7
5,5
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
-73,3 %
47,7 %
Zentral- und Osteuropa
73,4
69,9
3.560,9
3.155,5
-113,0
11,8
11,8
2,1 %
2,2 %
161,6 %
16,1 %
16,9 %
Bosnien
39,6
39,6
1.371,4
1.371,4
-50,7
6,9
6,9
2,9 %
2,9 %
127,8 %
17,5 %
17,5 %
Nordmazedonien
33,7
30,2
2.187,5
1.782,2
-62,2
4,8
4,8
1,5 %
1,7 %
206,0 %
14,4 %
16,1 %
Serbien
0,1
0,1
1,9
1,9
-0,1
0,0
0,0
4,6 %
4,6 %
122,8 %
29,3 %
29,3 %
Gesamt
647,4
641,2
25.512,4
24.796,2
-480,8
307,8
307,8
2,5 %
2,6 %
75,0 %
47,5 %
48,0 %
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
132
132
132
Notleidend
Kreditrisiko-volumen
Wertbe-richti-gungen
Sicherheiten für NPE
NPE-Quote
NPE-Deckungsquote
NPE-Besicherungsquote
in EUR Mio
Gesamt
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
AC und FVOCI
Gesamt
AC und FVOCI
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
422,4
419,6
22.156,7
21.871,5
-294,2
225,1
225,1
1,9 %
1,9 %
70,1 %
53,3 %
53,6 %
Steiermärkische Sparkasse
415,7
413,0
21.672,0
21.447,4
-287,4
222,5
222,5
1,9 %
1,9 %
69,6 %
53,5 %
53,9 %
sLeasing Süd
6,7
6,7
417,3
417,3
-6,8
2,6
2,6
1,6 %
1,6 %
101,8 %
39,4 %
39,4 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
67,4
6,8
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
88,5 %
36,5 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
74,8
71,6
3.144,5
2.829,4
-116,1
12,6
12,6
2,4 %
2,5 %
162,1 %
16,8 %
17,6 %
Bosnien
42,5
42,5
1.232,0
1.232,0
-51,6
7,9
7,9
3,5 %
3,5 %
121,4 %
18,5 %
18,5 %
Nordmazedonien
32,0
28,8
1.909,3
1.594,2
-64,2
4,7
4,7
1,7 %
1,8 %
222,6 %
14,6 %
16,2 %
Serbien
0,3
0,3
3,3
3,3
-0,3
0,0
0,0
8,6 %
8,6 %
116,4 %
15,3 %
15,3 %
Gesamt
497,1
491,3
25.301,2
24.700,9
-410,3
237,7
237,7
2,0 %
2,0 %
83,5 %
47,8 %
48,4 %
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
133
133
133
40. Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Krediten und Darlehen an Kunden unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite und Darlehen an Kunden umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Währungen
in EUR Mio
EUR
SEE-Lokalwährung
CHF
USD
Sonstige(s)
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
 
Österreich
13.423,8
0,0
174,4
5,9
1,9
13.606,0
Steiermärkische Sparkasse
12.991,9
0,0
174,4
5,9
1,9
13.174,1
sLeasing Süd
431,9
0,0
0,0
0,0
0,0
431,9
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
703,1
1.470,4
0,0
3,0
0,0
2.176,6
Bosnien
161,2
735,2
0,0
0,0
0,0
896,4
Nordmazedonien
541,6
735,3
0,0
3,0
0,0
1.279,9
Serbien
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Gesamt
14.127,0
1.470,4
174,4
8,9
1,9
15.782,6
in EUR Mio
EUR
SEE-Lokalwährung
CHF
USD
Sonstige(s)
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
 
Österreich
13.166,3
0,0
196,2
6,0
3,4
13.371,9
Steiermärkische Sparkasse
12.749,0
0,0
196,2
6,0
3,4
12.954,6
sLeasing Süd
417,3
0,0
0,0
0,0
0,0
417,3
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Zentral- und Osteuropa
845,1
1.101,9
0,0
1,7
66,0
2.014,8
Bosnien
266,4
579,3
0,0
0,0
0,0
845,7
Nordmazedonien
577,8
522,6
0,0
1,7
66,0
1.168,2
Serbien
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,9
Gesamt
14.011,4
1.101,9
196,2
7,8
69,4
15.386,7
„SEE-Lokalwährung“ bezieht sich auf das geografische Segment SEE, wobei die lokale Währung der jeweiligen Landeswährung entspricht (z. B. MKD in Nordmazedonien, BAM in Bosnien etc.).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
134
134
134
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 24
 
 
 
 
 
Österreich
10.227,0
2.258,5
578,5
542,0
13.606,0
Steiermärkische Sparkasse
9.899,8
2.175,7
563,9
534,8
13.174,1
sLeasing Süd
327,3
82,9
14,6
7,2
431,9
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentral- und Osteuropa
1.584,5
420,9
104,0
67,2
2.176,6
Bosnien
634,9
163,6
58,3
39,6
896,4
Nordmazedonien
949,4
257,4
45,7
27,5
1.279,9
Serbien
0,2
0,0
0,0
0,1
0,3
Gesamt
11.811,5
2.679,5
682,4
609,2
15.782,6
in EUR Mio
Niedriges Risiko
Anmerkungs-bedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 23
 
 
 
 
 
Österreich
10.603,3
1.955,0
419,8
393,9
13.371,9
Steiermärkische Sparkasse
10.270,7
1.887,3
409,4
387,2
12.954,6
sLeasing Süd
332,5
67,7
10,4
6,7
417,3
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Zentral- und Osteuropa
1.414,4
453,9
77,5
69,0
2.014,8
Bosnien
631,4
128,8
43,0
42,4
845,7
Nordmazedonien
782,5
325,0
34,4
26,2
1.168,2
Serbien
0,5
0,1
0,0
0,3
0,9
Gesamt
12.017,7
2.408,9
497,2
462,9
15.386,7
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (Non-Performing-Loans NPL), aufgegliedert nach geografischen Segmenten, den Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite gegenübergestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
135
135
135
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Notleidend
Kundenkredite
Wertbe-richti-gungen
Sicherheiten für NPL
NPL-Quote
NPL-Deckungsquote
NPL-Besicherungsquote
in EUR Mio
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
542,0
542,0
13.606,0
13.604,8
-328,4
291,9
291,9
4,0 %
4,0 %
60,6 %
53,9 %
53,9 %
Steiermärki-sche Sparkasse
534,8
534,8
13.174,1
13.172,8
-320,0
289,3
289,3
4,1 %
4,1 %
59,8 %
54,1 %
54,1 %
sLeasing Süd
7,2
7,2
431,9
431,9
-8,4
2,6
2,6
1,7 %
1,7 %
116,6 %
36,1 %
36,1 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
-73,3 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
67,2
67,2
2.176,6
2.176,6
-102,5
11,7
11,7
3,1 %
3,1 %
152,6 %
17,5 %
17,5 %
Bosnien
39,6
39,6
896,4
896,4
-45,5
6,9
6,9
4,4 %
4,4 %
114,8 %
17,5 %
17,5 %
Nordmazedonien
27,5
27,5
1.279,9
1.279,9
-56,9
4,8
4,8
2,1 %
2,1 %
207,2 %
17,4 %
17,4 %
Serbien
0,1
0,1
0,3
0,3
-0,1
0,0
0,0
27,2 %
27,2 %
104,6 %
29,3 %
29,3 %
Gesamt
609,2
609,2
15.782,6
15.781,4
-430,9
303,7
303,7
3,9 %
3,9 %
70,7 %
49,8 %
49,8 %
Notleidend
Kundenkredite
Wertbe-richti-gungen
Sicherheiten für NPL
NPL-Quote
NPL-Deckungsquote
NPL-Besicherungsquote
in EUR Mio
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
393,9
393,9
13.371,9
13.370,2
-261,8
221,0
221,0
2,9 %
2,9 %
66,5 %
56,1 %
56,1 %
Steiermärki-sche Sparkasse
387,2
387,2
12.954,6
12.952,9
-255,0
218,3
218,3
3,0 %
3,0 %
65,9 %
56,4 %
56,4 %
sLeasing Süd
6,7
6,7
417,3
417,3
-6,8
2,6
2,6
1,6 %
1,6 %
101,8 %
39,4 %
39,4 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
36,5 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
69,0
69,0
2.014,8
2.014,8
-104,7
12,5
12,5
3,4 %
3,4 %
151,8 %
18,1 %
18,1 %
Bosnien
42,4
42,4
845,7
845,7
-46,0
7,9
7,9
5,0 %
5,0 %
108,3 %
18,5 %
18,5 %
Nordmazedonien
26,2
26,2
1.168,2
1.168,2
-58,4
4,6
4,6
2,2 %
2,2 %
222,7 %
17,4 %
17,4 %
Serbien
0,3
0,3
0,9
0,9
-0,3
0,0
0,0
32,8 %
32,8 %
107,8 %
15,3 %
15,3 %
Gesamt
462,9
462,9
15.386,7
15.385,0
-366,5
233,5
233,5
3,0 %
3,0 %
79,2 %
50,4 %
50,4 %
Kundenkredite (brutto), notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Bei den Krediten und Darlehen an Kunden errechnet sich die NPL-Quote aus der Division der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden durch die Summe aller Kredite und Darlehen an Kunden und weicht daher von der im Abschnitt „Kreditrisikovolumen“ angegebenen NPE-Quote ab. Bei den Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kunden handelt es sich zum überwiegenden Teil um Immobilien.
Der Deckungsgrad der NPL ergibt sich aus der Division der gesamten Wertberichtigungen durch den Bruttobuchwert der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden. Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
136
136
136
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach geografischen Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wertge-mindert nach IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 24
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
9.649,0
3.401,5
537,4
16,9
1,3
-16,2
-92,2
-220,0
0,0
2,7 %
40,9 %
0,0 %
Steiermärki-sche Sparkasse
9.262,6
3.363,2
530,2
16,9
1,3
-14,1
-90,0
-216,0
0,0
2,7 %
40,7 %
0,0 %
sLeasing Süd
386,5
38,3
7,2
0,0
0,0
-2,1
-2,2
-4,1
0,0
5,8 %
56,4 %
0,0 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
1.690,7
418,3
65,1
2,4
0,0
-21,6
-29,4
-51,5
0,0
7,0 %
79,1 %
0,0 %
Bosnien
665,3
191,1
37,7
2,3
0,0
-5,7
-8,8
-31,0
0,0
4,6 %
82,4 %
0,0 %
Nordmazedonien
1.025,3
227,1
27,4
0,1
0,0
-15,9
-20,7
-20,4
0,0
9,1 %
74,5 %
0,0 %
Serbien
0,2
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
3,9 %
100,0 %
0,0 %
Gesamt
11.339,8
3.819,8
602,5
19,3
1,3
-37,7
-121,6
-271,5
0,0
3,2 %
45,1 %
0,0 %
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wertge-mindert nach IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
9.190,0
3.773,1
389,9
17,2
1,7
-12,9
-102,0
-147,0
0,0
2,7 %
37,7 %
0,0 %
Steiermärki-sche Sparkasse
8.836,3
3.716,2
383,2
17,2
1,7
-11,5
-99,5
-144,0
0,0
2,7 %
37,6 %
0,0 %
sLeasing Süd
353,6
56,9
6,7
0,0
0,0
-1,4
-2,4
-3,0
0,0
4,2 %
45,1 %
0,0 %
Sonstiges Österreich-Geschäft
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Zentral- und Osteuropa
1.452,7
492,8
67,6
1,7
0,0
-18,4
-36,2
-50,0
0,0
7,4 %
74,1 %
0,0 %
Bosnien
556,6
246,3
41,2
1,6
0,0
-4,8
-11,1
-30,0
0,0
4,5 %
72,9 %
0,0 %
Nordmazedonien
895,7
246,3
26,1
0,1
0,0
-13,6
-25,1
-19,8
0,0
10,2 %
75,7 %
0,0 %
Serbien
0,4
0,2
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,3
0,0
11,6 %
100,0 %
0,0 %
Gesamt
10.642,8
4.265,9
457,4
18,9
1,7
-31,3
-138,2
-197,0
0,0
3,2 %
43,1 %
0,0 %
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen keine wertgeminderte Kredite und Darlehen, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI-Kredite sind finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Kreditvergabe eine beeinträchtigte Bonität aufweisen.
Die ausgefallenen POCI-Kredite belaufen sich auf 6,7 Mio. EURO (2023: 5,5 Mio. EURO), während die nicht ausgefallenen 12,6 Mio. EURO (2023: 13,4 Mio. EURO) betragen.
Die oben dargestellten NPL-Kredite beinhalten keine nach IFRS 9 erfassten Abschreibungen. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterscheidet zwischen vertraglichen Abschreibungen (Schuldenerlass gegenüber der ausge-fallenen Kund:in, entweder bedingungslos oder unter Auflagen) und technischen Abschreibungen (Forderungs-beseitigung aus den Büchern mangels vernünftiger Erwartung der Verwertung, wobei der Rechtsanspruch gegenüber der Kund:in noch besteht). Beide Arten von Abschreibungen haben zur Voraussetzung, dass alle angemessenen Workout-Maßnahmen und Betreibungsverfahren für einen optimalen Zahlungsrückfluss angewendet wurden. Im Falle
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
137
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von besicherten Krediten ist eine Abschreibung vor der Verwertung der Sicherheiten nicht zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zusätzliche technische Abschreibungsauslöser umfassen Vollstreckung, Wert-losigkeit der Forderung / Sicherheiten, rechtsverbindlicher Konkurs / Liquidation oder anderer wirtschaftlicher Verlust der Ansprüche. Der Gesamtbetrag von Abschreibungen während der Berichtsperiode, die noch immer Gegenstand von Vollzugsmaßnahmen sind, beläuft sich auf 6,4 Mio. EURO (2023: 4,3 Mio. EURO).
41. Marktrisiko
Definition und Überblick
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko und Aktienrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird lediglich in der Steiermärkische Sparkasse ein Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR betrieben (Handelsbuchtätigkeit von geringem Umfang).
Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden für die Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken Rate-Shocks-Szenarien gemäß EBA Regulatory Technical Standard on the supervisory outlier tests (EBA/RTS/2022/10) mit deren Auswirkungen auf den zukünftigen Nettozinsertrag verwendet.
Folgende Rate-Shocks-Szenarien kommen zur Anwendung:
Basisszenario
Paralleler Aufwärtsschock
Paralleler Abwärtsschock
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern ergeben sich folgende aufsummierte Werte:
in EUR Mio
Nettozinsertrag
Differenz zu Basisszenario
Veränderung
Dez 24
 
 
 
Basisszenario (Annahme keine Änderung)
392,7
0,0
0,0 %
Paralleler Aufwärtsschock
439,0
46,3
11,8 %
Paralleler Abwärtsschock
300,6
-92,1
-23,5 %
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
339,0
-53,7
-13,7 %
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
436,9
44,2
11,3 %
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
448,4
55,7
14,2 %
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
279,8
-112,9
-28,7 %
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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in EUR Mio
Nettozinsertrag
Differenz zu Basisszenario
Veränderung
Dez 23
 
 
 
Basisszenario (Annahme keine Änderung)
512,9
0,0
0,0 %
Paralleler Aufwärtsschock
550,2
37,3
7,3 %
Paralleler Abwärtsschock
434,6
-78,3
-15,3 %
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
453,9
-59,0
-11,5 %
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
547,9
35,0
6,8 %
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
557,4
44,5
8,7 %
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
415,3
-97,6
-19,0 %
Neben der Nettozinsertragssimulation (Rate-Shocks) misst der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch die Auswirkungen von Zinskurvenveränderungen (sechs Zinsschock-Szenarien) auf die Barwertveränderung der Bankpositionen mittels der Methodik gemäß EBA Regulatory Technical Standard on the supervisory outlier tests (EBA/RTS/2022/10). Per Ende 2024 beträgt der maximale Barwertverlust auf das Bankbuch des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 117,7 Mio. EURO (3,52 % des Tier I Kapitals). Per 31.12.2023 betrug der Barwertverlust des -200 Basispunktezinsschocks 148,7 Mio. EURO (5,3% des Tier I Kapitals). Der Rückgang des Barwertverlustes lässt sich unter anderem auf Bilanzstrukturveränderungen, angepasste Modelle und Methoden sowie Bewegungen der EUR-Zinskurve zurückführen.
Analyse des Marktrisikos
Zinsänderungsrisiko des Bankbuches
Zinsänderungsrisiko ist das Risiko negativer Veränderungen auf den Economic Value (Barwert) oder auf den Netto-zinsertrag aufgrund von Veränderungen des Zinsumfeldes. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten, der Zinsanpassungszeitpunkte, des Basisrisikos sowie des Optionsrisikos von Aktiva und Passiva einschließlich Derivate.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Nettozinsertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderung der Barwerte sowie die Veränderungen des Nettozinsertrages implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zins-anpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Unter Berücksichtigung der internen Model Risk Management Policy und regulatorischer Anforderungen, wurden im Jahr 2024 alle wesentlichen Verhaltensmodelle aktualisiert. Die Überarbeitung umfasst unter anderem die Verlängerung der historischen Beobachtungsperiode, sodass jetzt auch die aktuelle Zinsentwicklung und kontenspezifischen Information in die Modelle einfließen.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Artikel 4 (k) der EBA Regulatory Technical Standard on the supervisory outlier tests (EBA/RTS/2022/10), sowie gemäß Artikel 3 (7) der Commission Delegated Regulation (EU) 2024/856, angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR und MKD werden diese Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwerts von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen des Marktpreises für das Kreditrisiko, der Liquidität und der Veränderung anderer potenzieller Merkmale kreditrisikobehafteter Instrumente. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit seinem Wertpapierportfolio im Bankbuch ausgesetzt.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Z-Spreads für Staatsanleihen und Corporate Benchmark Bond Kurven für Unternehmensanleihen verwendet. Das in die Berechnung einbezogene Portfolio umfasst alle Anleihen, die um Fair Value bewertet werden, sowie seit 2024 zusätzlich jene At-Cost bewertete Anleihen, die nicht zentralbankfähig sind.
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Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Pillar 2-Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Für Bankbuch Positionen wird zukünftig das Risiko einer Veränderung des Spreads (abgeleitet aus historischen Daten) eines Instruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h. wie sich der Credit-Spread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung/eines bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeitsbereichs bewegt, in Bezug auf den Economic Value (Barwert) bzw. des Nettozinsertrages berechnet.
Wechselkursrisiko
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist verschiedenen Arten von Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese umfassen sowohl Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen als auch sonstige wechselkursbezogene Risiken.
Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Diese Risiken haben ihren Ursprung in kunden-bezogenen Transaktionen oder dem Eigenhandel und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremd-währungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limite beschränkt. Die internen Limits werden vom Team ALM festgelegt.
In der folgenden Tabelle sind die offenen Fremdwährungsposten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu den angegebenen Stichtagen ausgewiesen (ohne strukturellen Devisenpositionen aus Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften).
in EUR Mio
Dez 24
Dez 23
Bosnische Mark (BAM)
49,7
26,7
Britischer Pfund (GBP)
0,1
0,3
Japanischer Yen (JPY)
0,0
0,1
Mazedonischer Denar (MKD)
3,9
12,4
Schweizer Franken (CHF)
0,7
0,6
US Dollar (USD)
3,8
1,2
Sonstige Währungen
0,5
0,4
Gesamt
58,9
41,7
Der Anstieg der offenen Positionen resultiert vor allem aus der Heimwährung Bosnische Mark (BAM) der Auslandsbeteiligung Sparkasse Bank d.d. BiH.
Im Gesamtrisikobetrag für Fremdwährungsrisiken werden zusätzlich strukturelle Devisenpositionen aus Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften berücksichtigt.
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko beschreibt die Sensitivität von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Marktpreise von Aktien. Das im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bestehende Limit mit maximal 2,0 % des Wertpapierportfolios wurde im Jahr 2024 nicht überschritten.
Hedging
Zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken können ausgewählte Kundenpositionen oder eigene Emissionen mittels derivativer Instrumente (Swaps) abgesichert werden. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Lenkungsgremium ist das Team ALM sowie das übergeordnete Performance Team.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Haupt-steuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter "Hedging" eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Cashflow Hedges“, „Fair Value Hedges“ und „Net
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Investment Hedges“ Verwendung. „Hedges“ innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns werden gegebenenfalls zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos oder zur Absicherung des Währungsrisikos verwendet.
42. Liquiditätsrisiko
Definition und Überblick
Das Liquiditätsrisiko wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) 575/2013, Verordnung (EU) 2015/61 und Kreditinstitute- Risikomanagementverordnung (KI RMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung betrachtet. Dementsprechend wird unterschieden zwischen dem Marktliquiditäts-risiko, d. h. dem Risiko, dass die Unternehmen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage sind, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungs-risiko, d. h. dem Risiko, dass die Banken im Steiermärkische Sparkasse-Konzern nicht in der Lage sein werden, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder die Finanzlage der Konzernmitglieder zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags des Konzerns betrifft.
Liquiditätsstrategie
Auch 2024 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Das Volumen an Kundeneinlagen stieg zum Jahresende auf 16.733,4 Mio. EURO (2023: 15.979,9Mio. EURO), das sind 74,4 % der Bilanzsumme. Die Loan to Deposit Ratio (erweitert um verbriefte Einlagen an Kund:innen exkl. Banken) beträgt 88,2 %.
Die Liquiditätsstrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für 2024 wurde erfolgreich umgesetzt. Die wesentlichen Punkte der Liquiditätsstrategie umfassen:
Reinvestitionsstrategie: Halten eines ausreichend hohen High Liquid Assets Wertpapierportfolios zur Einhaltung der regulatorischen und internen Liquiditätskennzahlen – Collateral Management
Adäquate Fristigkeitsstruktur bei der Liquiditätsneuaufnahme (Interbankgelder)
Begebung von Emissionen an Kunden
Steuerung der regulatorischen und internen Liquiditätsrisikokennziffern Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio, Survival Period Analysis sowie Structural Liquidity Ratio
Steuerung der modifizierten Loan to Deposit Ratio
Steuerung des Nostro Account Managements
Steuerung und Reporting der im Notfallsplan des Steiermärkische Sparkasse-Konzern definierten Frühwarn-indikatoren (Negative Publicity, Distance to Insolvency, Survival Period Analysis, Entwicklung Spareinlagen, NPL Coverage Ratio und modifizierte Loan to Deposit Ratio).
Im Jahr 2024 wurden rd. 152,2 Mio. EURO Anleihen zum Verkauf an Kund:innen emittiert. Das Emissionsvolumen war damit geringer als das Volumen von Ausläufern bzw. Rückkäufen.
Liquiditätskennzahlen
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verankert. Die LCR entsprechend der Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß der Verordnung (EU) No 575/2013 in der jeweils aktuell gültigen Fassung werden im Steiermärkische Sparkasse-Konzern berechnet.
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Die LCR wird auf Einzelinstitutsebene auf täglicher Basis berechnet und monatlich der Bankenaufsicht gemeldet. Zusätzlich wird die NSFR monatlich berechnet und quartalsweise der Aufsicht übermittelt.
Sowohl die LCR als auch die NSFR sind Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR sowie NSFR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegen, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period“ Analyse auf Einzelinstituts- und Konzernebene gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschieden definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systemischen und unternehmens-spezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarkt-finanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Des Weiteren wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab und wird wöchentlich auf Einzelinstitutsebene berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ der Steiermärkische Sparkasse und des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird auf Einzelinstitutsebene monatlich berechnet.
Alle oben genannten Metriken (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig an das Team ALM sowie an den Vorstand berichtet. Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und für die Steiermärkische Sparkasse an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Neben der regelmäßigen Liquiditätsberichterstattung an das Team ALM und den Gesamtvorstand ist das FTP-System („Funds Transfer Pricing“) ein weiteres wichtiges Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns. Da die Planung des Refinanzierungsbedarfs für das Liquiditätsmanagement von grundlegender Bedeutung ist, wird tourlich eine detaillierte Übersicht über den Refinanzierungsbedarf im Planungszeitraum für den gesamten Steiermärkische Sparkasse-Konzern erstellt.
Der umfassende Krisenplan der Steiermärkische Sparkassen stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisen-management involvierten Parteien im Krisenfall sicher, dieser wird laufend aktualisiert. Die Krisenpläne der Tochter-unternehmen werden lokal erstellt.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsdeckungsquote
Die aufsichtsrechtliche LCR wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch über dem internen Limit bleibt, überwacht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („Counterbalancing Capacity“).
Die LCR des Steiermärkische Sparkasse-Konzern befindet sich auf einem stabilen, hohen Niveau. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hält damit weiterhin einen mehr als komfortablen Puffer weit über den internen und externen Limiten hinaus.
in EUR Mio
Dez 24
Dez 23
Liquiditätspuffer
4.622,6
4.061,7
Netto-Liquiditätsabfluss
2.075,6
2.165,8
Liquiditätsdeckungsquote
222,7 %
187,5 %
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Struktureller Liquiditäts-Gap
Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Die positive Entwicklung des strukturellen Liquiditäts-Gaps innerhalb des ersten Jahres resultiert aus dem höheren Liquiditätspuffer. Das höhere Gap im letzten Laufzeitband ergibt sich durch einen Anstieg des Eigenkapitals.
0-12 Monate
1-3 Jahre
3-5 Jahre
> 5 Jahre
in EUR Mio
Dez 24
Dez 23
Dez 24
Dez 23
Dez 24
Dez 23
Dez 24
Dez 23
Liquiditäts-Gap
2.003,5
1.673,1
803,6
906,1
579,2
523,2
-3.320,1
-3.038,8
Ein Überhang der Aktiva wird mit positivem Vorzeichen dargestellt, ein Überhang der Passiva mit negativem Vorzeichen. Zuflüsse aus liquiden Wertpapieren und anderen zentralbankfähigen Aktiva in Höhe von 1.333,1 Mio. EURO (hievon 448,5 Mio. EURO andere zentralbankfähige Aktiva), die als Sicherheit bei den für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern zugänglichen Zentralbanken verwendet werden können, werden nicht mit der vertraglichen Fälligkeit, sondern im ersten Laufzeitband berücksichtigt.
Realisierbare Liquidität
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beobachtet regelmäßig seine realisierbare Liquidität, die aus dem Kassen-bestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren.
Terminstruktur der realisierbaren Liquidität
in EUR Mio
bis 1 Woche
1 Woche -1 Monate
1-3 Monate
3-6 Monate
6-12 Monate
Dez 24
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
1.901,8
0,0
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva -Wertpapiere/Lires
2.767,6
-37,2
-9,8
-9,8
-113,0
Andere zentralbankfähige Aktiva
448,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Realisierbare Liquidität
5.117,9
-37,2
-9,8
-9,8
-113,0
in EUR Mio
bis 1 Woche
1 Woche -1 Monate
1-3 Monate
3-6 Monate
6-12 Monate
Dez 23
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
1.261,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva - Wertpapiere/Lires
2.690,3
-21,0
-12,9
-33,8
-88,5
Andere zentralbankfähige Aktiva
517,8
0,0
0,0
0,0
0,0
Realisierbare Liquidität
4.469,3
-21,0
-12,9
-33,8
-88,5
Die Zahlen in der obigen Tabelle zeigen die Summe der möglichen realisierbaren Liquidität in einem „Going Concern“-Szenario unter Berücksichtigung von Abschlägen der Zentralbanken. In einem Krisenszenario können widrige Markt-entwicklungen und Transferrestriktionen innerhalb des Konzerns das Gesamtvolumen reduzieren. Negative Zahlen stellen fällige Positionen der verfügbaren Liquiditätsreserve dar. Positive Zahlen mit Termin über einer Woche sind Positionen, die nicht unmittelbar als realisierbare Liquidität zur Verfügung stehen.
Das Volumen der realisierbaren Liquidität verbleibt auf einem hohen Niveau, das verschafft dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen komfortablen Liquiditätspuffer.
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Finanzielle Verbindlichkeiten
In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 dargestellt:
in EUR Mio
Buchwert
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 24
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
18.648,2
19.550,9
15.950,7
1.389,5
1.747,9
462,8
Einlagen von Kreditinstituten
1.251,2
2.134,4
37,0
563,2
1.118,1
416,1
Einlagen von Kunden
16.733,4
16.707,2
15.912,0
664,3
89,9
40,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
555,4
600,0
1,6
55,3
537,3
5,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
108,3
109,3
0,0
106,6
2,6
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
8,2
8,2
0,0
0,3
5,3
2,5
Derivate Bankbuch
8,2
8,2
0,0
0,3
5,3
2,5
in EUR Mio
Buchwert
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 23
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
18.008,2
18.963,7
15.298,1
1.305,2
1.778,0
582,4
Einlagen von Kreditinstituten
1.356,1
2.225,2
70,6
499,5
1.113,7
541,4
Einlagen von Kunden
15.979,9
16.020,0
15.225,8
629,7
124,2
40,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
509,0
550,8
1,7
117,6
430,7
0,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
163,1
167,6
0,0
58,4
109,3
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
9,1
9,1
5,3
0,2
2,0
1,7
Derivate Bankbuch
9,1
9,1
5,3
0,2
2,0
1,7
Die Kundeneinlagen setzen sich Ende 2024 aus 91,0 % EUR, 4,0 % BAM, 4,0 % MKD, 0,7 % USD und die restlichen 0,4 % aus anderen Währungen zusammen. Das Volumen von täglich fälligen Kundeneinlagen lag am 31. Dezember 2024 bei 11,3 Mrd. EURO (2023: 11,2 Mrd. EURO).
Nach Kundensegmenten verteilten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zum 31. Dezember 2024 wie folgt: 65,5 % private Haushalte, 8,8 % größere Unternehmen, 21,1 % Klein- und Mittelbetriebe, 1,9 % sonstige Finanzinstitute und 2,8 % öffentliche Hand.
43. Operationelles Risiko
In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern das operationelle Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten, die durch Versagen von Personen, unzureichenden oder fehlerhaften internen Prozessen und Systemen oder durch externe Ereignisse, einschließlich rechtlicher Risiken, entstehen kann. Nichtfinanzielle Risiken (NFR) umfassen sowohl operationelles Risiko als auch Reputationsrisiko. Der operationelle Risikoappetit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern legt die Limits und Eskalationsstufen im Einklang mit der Risikostrategie des Konzerns für das Eingehen von Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit fest. Das OpRisk Regelwerk ist ein modularer, vernetzter und umfassender Ansatz, der in das Steuerungs- und Risikomanagementsystem der Banken und des Konzerns integriert ist. Das OpRisk Regelwerk erfüllt das interne Risikomanagement und externe regulatorische Anforderungen.
Organisation und Governance
Die Aufgaben des Operationellen Risikomanagements leiten sich aus dem „three lines of defence model“ ab. Das tägliche Management des operationellen Risikos ist die Hauptverantwortung des Linienmanagements. Das Linien-management ist verantwortlich für Identifizierung, Bewertung und Management des Risikos von Produkten, Aktivitäten, Prozessen und Systemen. Die Organisationseinheit „Strategisches Risikomanagement“ steuert unabhängig das konzernweite Management des operationellen Risikos, identifiziert Risiken und berichtet über diese auf Konzernebene. Die NFR-Funktion definiert das NFR-Rahmenwerk und fördert ein konsistentes System für den Konzern.
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Das Local Operational Risk Committee (LORCO) nimmt Stellung zu strategischen Themen die signifikante Auswirkung auf das NFR-Profil haben können, dient als Abstimmungsplattform für Risikoentscheidungen betreffend nicht finanzielle Risiken und entscheidet über Maßnahmen oder Eskalationen an den Vorstand der Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Nichtfinanzielles Risiko Regelwerk und Quantifizierung
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet seit 2009 den Advanced Measurement Approach (AMA) und teilweise den Basic Indicator Approach (BIA).
Das operationale Risiko Regelwerk besteht aus verschiedenen Elementen des AMA. Die Risikoidentifikation erfolgt durch die Erfassung interner Verlustdaten, Szenarioanalysen und Key Risk Indicators (KRI) zur Messung der Änderungen des Risikoniveaus. Risikoindikatoren werden periodisch überprüft, um Risikopotenziale für Verluste früh-zeitig zu erkennen. Der Prozess der Risikoidentifizierung umfasst die Identifizierung neuer Risikotypen, Risikotreiber oder einen Risikoanstieg. Die Risikobewertung ist ein fortlaufender Prozess vom Linienmanagement, das proaktiv relevante nichtfinanzielle Risiken identifiziert, analysiert und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Minderung evaluiert und die verbleibenden Risiken bewertet. Dies gilt sowohl für den Betrieb als auch für die Änderung der Bankprozesse (z. B. Zulassung neuer Produkte, Outsourcings). Das Linienmanagement bewertet die Risiken entsprechend der Auswirkung des Schadensausmaßes und meldet die Restrisiken an die entsprechenden Eskalationslinien zur Risiko-steuerung. Der Level der nicht finanziellen Risken wird anhand einer Risikoskalierungsmatrix ermittelt, die die Kategorisierung für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern festlegt. Die Risikoüberwachung von Korrektur-maßnahmen erfolgt regelmäßig. Die regelmäßige Risikoberichterstattung bietet detaillierte Informationen für die Geschäfts- und Risikomanagementeinheiten, die Geschäftsleitung und den Vorstand, allen voran der halbjährliche Group OpRisk Report, der über die jüngsten Verluste, die Verlustentwicklung, NFR-Entscheidungen, Risikoindikatoren, Schlüsselkennzahlen und den VaR des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für operationelle Risiken informiert. Institute, die dem Basic Indicator Approach (BIA) folgen, haben interne Instrumente zur Erfassung von Verlustdaten, zur Zulassung neuer Produkte und Auslagerungen implementiert.
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden die regulatorischen und wirtschaftlichen Kapitalanforderungen für operationale Risiko auf zwei Arten gemessen. In der Steiermärkische Sparkasse kommt der „Advanced Measurement Approach (AMA)“ zum Einsatz, in den Tochterbanken der „Basic Indicator Approach (BIA)“. Die Grundlage für die Berechnung der BIA Kapitalanforderung ist der Dreijahresdurchschnitt des Bruttoeinkommens, der mit einem Pauschalsatz von 15 % multipliziert wird. Gemäß AMA wird das erforderliche Kapital anhand eines internen VaR-Modells unter Berücksichtigung interner Daten, externer Daten (Operational Riskdata eXchange Association Konsortialdaten), Szenarioanalyse, Geschäftsumfeld und interner Risikokontrollfaktoren berechnet. Die AMA-Kapital-berechnung basiert auf dem Verlustverteilungsansatz. Die einzelnen Verteilungen der Schadenhäufigkeit und des Schadenschweregrads werden berechnet und mit Hilfe der Monte-Carlo-Simulation zur Verlustverteilung ermittelt.
Darüber hinaus erhielt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die Genehmigung, das Konzernversicherungs-programm einschließlich der firmeneigenen Versicherungstochter (Erste Reinsurance s.a.) für den Risikotransfer und die Berücksichtigung als “Mitigant” in der Kapitalanforderungsberechnung im Rahmen des AMA zu nutzen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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44. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“, Wertminderungen in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude 33 – 66
Umbauten auf eigenen und fremden Liegenschaften 15 – 50
Betriebs und Geschäftsausstattung 5 – 20
Personenkraftwagen4 – 8
IT-Hardware 4 – 6
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Gewinne oder Verluste aus Wertminderungen oder Wertaufholungen und aus der Ausbuchung des Vermögenswerts (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswerts), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasing-Verträgen“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden bewegt sich in der Bandbreite von 15 bis 100 Jahren. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ dargestellt.
Immaterielle Vermögenswerte
Die Immateriellen Vermögenswerte des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfassen Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer in Jahren
Computersoftware 4 – 10
Kundenstock bis zu 10
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE AKTIVA
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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146
146
Wertminderungen
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswerts, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ansonsten erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE), der der Vermögenswert angehört.
Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio
Anschaf-fungswerte
Veränderung Konsolidie-rungskreis
Währungs-umrechnung
Zugänge
Abgänge
Umgliederung
Anschaf-fungswerte
 
2023
(+)
(+/-)
(+)
(-)
(+/-)
2024
Immaterielle Vermögenswerte
66,6
0,0
0,1
4,1
-1,4
0,0
69,4
Firmenwerte
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
0,0
-0,4
Kundenstock
10,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,6
Sonstige (insbesondere Software)
56,0
0,0
0,0
4,1
-1,0
0,0
59,2
Sachanlagen
322,1
0,0
0,2
26,6
-29,7
2,3
321,6
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
138,4
0,0
0,1
2,3
-4,5
2,4
138,8
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
126,0
0,0
0,0
11,4
-4,1
-0,1
133,3
Sonstige Mobilien
57,6
0,0
0,1
12,9
-21,1
0,0
49,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
170,0
0,0
0,0
5,4
-1,2
-2,3
171,8
Gesamt
558,8
0,0
0,2
36,1
-32,3
0,0
562,8
Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio
Kumulierte Abschreibungen
Währungsumrechnung
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Zu-/Abschreibungen
Veränderung Konsolidierungskreis
Buchwerte2)
Buchwerte
 
 
 
 
 
 
2024
2023
 
(-)
(+/-)
(-)
(+/-)1)
(+/-)
 
 
Immaterielle Vermögenswerte
-57,1
0,0
-5,3
0,0
0,0
12,3
13,5
Firmenwerte
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock
-10,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige (insbesondere Software)
-46,9
0,0
-5,3
0,0
0,0
12,3
13,5
Sachanlagen
-186,4
-0,1
-18,0
0,0
0,0
135,1
135,6
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
-72,4
0,0
-2,7
0,0
0,0
66,4
66,4
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
-96,0
0,0
-7,1
0,0
0,0
37,3
33,0
Sonstige Mobilien
-18,0
0,0
-8,2
0,0
0,0
31,4
36,1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-74,8
0,0
-3,1
0,2
0,0
97,0
97,9
Gesamt
-318,4
-0,1
-26,5
0,2
0,0
244,4
246,9
1) Außerplanmäßige Abschreibungen sind im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten.
2) Die Entwicklung der Nutzungsrechte wird in Note 47 näher erläutert.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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147
147
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten voll abgeschriebener, aber noch genutzter Sachanlagen betragen 172,1 Mio. EURO (2023: 169,1 Mio. EURO) und die Anschaffungs- und Herstellungskosten voll abgeschriebener, aber noch genutzter immaterieller Vermögenswerte belaufen sich auf 40,8 Mio. EURO (2023: 38,0 Mio. EURO).
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio
Buchwerte
Buchwerte
 
2024
2023
Sachanlagen
15,4
15,5
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
14,8
15,0
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
0,0
0,0
Sonstige Mobilien
0,6
0,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,3
0,3
Gesamt
15,6
15,8
Im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind keine Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, enthalten.
Details zu den in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverträgen, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Leasingnehmer ist, werden in Note 47 Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer beschrieben.
Fair Value und Fair Value-Hierarchie von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
 
2024
2024
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
97,3
224,6
0,0
0,0
224,6
in EUR Mio
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
 
2023
2023
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
98,2
222,7
0,0
0,0
222,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.
Die Fair Values von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden von Expert:innen mit entsprechender fach-licher Qualifikation ermittelt. Für Immobilien, die sich im Besitz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern befinden, werden die Bewertungen hauptsächlich mittels des Vergleichswert- und Ertragswertverfahrens durchgeführt. Grund-lagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettrans-aktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Ver-pflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet. Derartige Bewertungen werden in Level 3 der Fair Value-Hierarchie ausgewiesen.
45. Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio
2024
2023
Vorauszahlungen
4,8
4,3
Vorräte
11,2
11,1
Übrige Vermögensgegenstände
17,7
26,6
Sonstige Vermögenswerte
33,8
42,0
Unter den Vorräten werden vor allem Immobilien-Projektentwicklungen ausgewiesen. Der Posten „Übrige Vermögens-gegenstände“ beinhaltet im Wesentlichen offene Verrechnungsforderungen aus der Wertpapier- und Zahlungs-verkehrsabwicklung.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
148
148
148
Treuhandvermögen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen er im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
149
149
149
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt.
46. Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber
Auf Leasinggeberseite wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in dem Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Rest-werte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände im Posten „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen“ erfasst.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mindert Risiken aus allen etwaigen Rechten, die sie an den zugrunde-liegenden Vermögenswerten behält. Dies wird vor allem durch Restwertgarantien, variable Leasingzahlungen in Fällen, in denen vereinbarte Obergrenzen überschritten werden, und Rückkaufvereinbarungen mit Dritten, erreicht.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasing-geber tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Finanzierungsleasing
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing Mobilien. Für Forderungen aus Finanzierungsleasing ergibt sich die folgende Überleitung des Brutto-Investitionswerts auf den Barwert der aus-stehenden Leasingzahlungen:
in EUR Mio
2024
2023
Ausstehende Leasingzahlungen
619,8
584,9
Nicht garantierte Restwerte
4,0
4,0
Bruttoinvestition
623,8
588,9
Nicht realisierter Finanzierungsertrag
-43,1
-45,4
Nettoinvestition
580,6
543,5
Barwert nicht garantierter Restwerte
-3,5
-3,5
Barwert ausstehender Leasingzahlungen
577,1
540,0
Restlaufzeitengliederung
Bruttoinvestition
Barwert ausstehender Leasingzahlungen
Bruttoinvestition
Barwert ausstehender Leasingzahlungen
in EUR Mio
2024
2024
2023
2023
< 1 Jahr
157,3
143,1
120,7
110,7
1-2 Jahre
161,8
149,5
152,6
141,9
2-3 Jahre
122,4
113,9
132,1
120,9
3-4 Jahre
101,3
95,0
101,8
92,4
4-5 Jahre
63,9
60,1
64,3
58,2
> 5 Jahre
17,1
15,5
17,4
15,9
Gesamt
623,8
577,1
588,9
540,0
In 2024 wurden Zinserträge für Forderungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von 35,5 Mio. EURO erfasst (2023: 30,4 Mio. EURO). Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von Forderungen aus Finanzierungsleasing sind in dem
LEASING
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
150
150
150
Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanz-instrumenten“ (Note 10) ausgewiesen.
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
12,1
0,3
0,0
0,0
12,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
12,3
Kreditinstitute
0,7
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,7
Sonstige Finanzinstitute
6,2
0,0
0,3
0,0
6,5
-0,1
0,0
-0,2
0,0
-0,3
6,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
359,6
69,1
8,2
0,0
436,9
-2,3
-3,6
-4,0
0,0
-9,9
427,0
Haushalte
115,5
7,1
1,6
0,0
124,2
-0,5
-0,4
-1,1
0,0
-1,9
122,3
Gesamt
494,0
76,5
10,0
0,0
580,6
-2,9
-4,0
-5,2
0,0
-12,1
568,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
3,6
3,0
0,0
0,0
6,7
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
6,6
Kreditinstitute
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,6
Sonstige Finanzinstitute
7,5
0,0
0,0
0,0
7,6
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
7,5
Nicht finanzielle Gesellschaften
309,6
88,1
6,9
0,0
404,6
-1,4
-3,7
-2,8
0,0
-7,9
396,8
Haushalte
114,8
7,1
2,2
0,0
124,1
-0,5
-0,3
-1,2
0,0
-2,0
122,1
Gesamt
436,1
98,3
9,1
0,0
543,5
-1,9
-4,0
-4,0
0,0
-10,0
533,5
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Operating Leasing
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Operating Leasing sowohl Mobilien als auch Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio
2024
2023
< 1 Jahr
17,4
16,1
1-2 Jahre
12,6
20,3
2-3 Jahre
11,0
11,3
3-4 Jahre
9,6
9,9
4-5 Jahre
8,5
7,7
> 5 Jahre
27,6
28,8
Gesamt
86,7
94,2
Es wurden keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasingverträgen erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
47. Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer
Gemäß IFRS 16 weist die Leasingnehmer:in sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus.
Das Nutzungsrecht wird über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen“ erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing im Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
151
151
151
Zu Beginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch den Steiermärkische Sparkasse-Konzern hinreichend sicher ist.
Bei der Ermittlung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern üblicher-weise den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Für Mobilien besteht der Grenzfremdkapitalzinssatz aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten im Posten „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich werden Mobilien wie IT Ausstattung und Geldausgabeautomaten für den Geschäftsbetrieb gemietet.
Nutzungsrechte
in EUR Mio
2024
2023
 
Buchwert
Zugänge
Abschreibung
Buchwert
Zugänge
Abschreibung
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
14,8
3,0
-3,0
15,0
3,4
-2,8
Sachanlagen
0,6
0,2
-0,1
0,5
0,1
-0,1
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
in EUR Mio
2024
2023
< 1 Jahr
3,2
1,5
1-5 Jahre
8,3
9,1
> 5 Jahre
5,2
6,2
Gesamt
16,7
16,8
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf 0,2 Mio. EURO (2023: 0,2 Mio. EURO). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von 0,1 Mio. EURO (2023: 0,1 Mio. EURO) bzw. 0,0 Mio. EURO (2023: 0,0 Mio. EURO) erfasst. In 2024 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen auf 2,7 Mio. EURO (2023: 2,6 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
152
152
152
48. Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio
2024
2023
Erhaltene Vorauszahlungen
0,7
0,6
Übrige Verbindlichkeiten
126,8
107,7
Sonstige Verbindlichkeiten
127,5
108,3
Zum 31. Dezember 2024 sind in der Zeile „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von 0,7 Mio. EURO (2023: 0,6 Mio. EURO) erfasst. Im Berichtsjahr 2024 erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, betragen 0,0 Mio. EURO (2023: 1,1 Mio. EURO).
Der Posten „Übrige Verbindlichkeiten“ enthält insbesondere offene Verrechnungsposten sowie sonstige Verbindlich-keiten aus dem Zahlungsverkehr und gegenüber dem Finanzamt.
49. Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Der Bilanzposten „Rück-stellungen“ beinhaltet:
Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 bilanziert werden;
Rückstellungen für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen und Finanzgarantien, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 9 bilanziert werden; und
übrige Arten von Rückstellungen, die nach IAS 37 bilanziert werden wie z. B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 32 Kreditrisikovolumen und Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 50 Eventualverbindlichkeiten beschrieben.
Es kann zwischen folgenden Arten von Rückstellungen in der Geschäftstätigkeit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterschieden werden:
in EUR Mio
2024
2023
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter
125,4
132,8
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
48,8
42,8
Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten
1,6
3,0
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,0
2,7
Sonstige Rückstellungen
15,0
5,7
Rückstellungen
192,9
187,0
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Diese beziehen sich größtenteils auf Versorgungspläne in Österreich und werden nachfolgend näher beschrieben. Darüber hinaus bestehen leistungsorientierte Versorgungs-pläne für ausländische Tochtergesellschaften in Bosnien und Nordmazedonien.
In Österreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne überwiegend für im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die
RÜCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
153
153
153
Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Arbeitnehmer:innen von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis im Steiermärkische Sparkasse-Konzern vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeber:in oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit ab-hängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:innen darstellen.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschafts-barwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Berechnung beinhaltet versicherungsmathematische Annahmen, welche unten näher beschrieben werden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden in der Eigenkapital-veränderungsrechnung im Posten „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis erfasst. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen“ ausgewiesen. Neu-bewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Personalaufwand“ erfasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
154
154
154
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio
Pensions-rückstellung
Abfertigungs-rückstellung
Jubiläums-rückstellung
Summe
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
 
 
 
 
31. Dezember 2020
70,0
79,1
12,5
161,7
31. Dezember 2021
63,8
74,1
11,9
149,8
31. Dezember 2022
55,0
63,1
10,6
128,7
Zugang Konsolidierungskreis/sonstige Zugänge
0,0
0,2
0,0
0,2
Dienstzeitaufwand
0,0
0,8
0,5
1,3
Zinsaufwand
1,9
2,3
0,4
4,6
Zahlungen
-5,4
-6,3
-0,3
-12,0
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres
3,4
6,3
0,0
9,7
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
2,4
5,6
0,0
8,0
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
1,0
0,7
0,0
1,7
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres
0,0
0,0
0,2
0,2
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
 
 
 
 
31. Dezember 2023
55,0
66,5
11,4
132,8
Zugang Konsolidierungskreis/sonstige Zugänge
0,0
0,0
0,0
0,0
Dienstzeitaufwand
0,0
0,8
0,5
1,3
Zinsaufwand
1,7
2,2
0,4
4,2
Zahlungen
-5,4
-5,7
-0,5
-11,5
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres
-1,2
0,5
0,0
-0,7
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
-1,2
0,6
0,0
-0,6
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres
0,0
0,0
-0,6
-0,6
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
0,0
0,0
-0,1
-0,1
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,1
0,1
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
0,0
0,0
-0,7
-0,7
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
 
 
 
 
31. Dezember 2024
50,1
64,2
11,1
125,4
Versicherungsmathematische Annahmen
Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Zinssätzen, künftigen Pensionsanhebungen, künftigen Gehaltsentwicklungen und Sterblichkeit.
Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen der österreichischen Gesellschaften:
in %
2024
2023
Zinssatz
3,48
3,27
Erwartete Pensionserhöhung
3,10
3,10
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter:in individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder der österreichischen Gesellschaften:
in %
2024
2023
Zinssatz
3,48
3,27
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
4,00
4,00
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
155
155
155
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrundeliegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Die Auswirkungen der südosteuropäischen Tochtergesellschaften sind im Vergleich zu den österreichischen Gesellschaften, deren Werte in der Tabelle angeführt sind, unwesentlich.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
in EUR Mio
Pensions-rückstellung
Abfertigungs-rückstellung
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
48,2
61,5
109,7
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
52,1
67,1
119,2
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
-
67,1
67,1
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
-
61,5
61,5
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
53,9
-
53,9
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
46,5
-
46,5
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
In der folgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Leistungsauszahlungen in jeder der folgenden Perioden dargestellt:
in EUR Mio
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2025
5,2
4,3
9,5
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2026
5,0
2,3
7,3
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2027
4,7
2,6
7,3
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2028
4,4
2,7
7,1
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2029
4,2
4,8
8,9
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2030 - 2034
16,9
25,3
42,1
Laufzeit
In der folgenden Tabelle ist die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung dargestellt:
in Jahren
2024
2023
Pensionen
7,5
7,7
Abfertigungen
9,4
9,9
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Für Finanzgarantien werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kredit-zusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
156
156
156
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 36 Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken unter „Kreditzusagen und Finanzgarantien“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien“.
IAS 37 Rückstellungen
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
in EUR Mio
2023
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Abzinsung
Wechselkurs- und andere Änderungen
2024
Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten
3,0
1,4
-0,4
-2,4
0,0
0,0
1,6
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,7
0,3
0,0
-1,0
0,0
0,0
2,0
Sonstige Rückstellungen
5,7
11,5
-0,6
-1,7
0,1
0,0
15,0
belastende Verträge
2,4
0,0
-0,2
0,0
0,1
0,0
2,2
Restrukturierung
0,9
0,1
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,6
sonstige
2,4
11,4
0,0
-1,7
0,0
0,0
12,1
Rückstellungen
11,3
13,3
-1,0
-5,1
0,1
0,0
18,6
in EUR Mio
2022
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Abzinsung
Wechselkurs- und andere Änderungen
2023
Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten
6,8
0,1
-0,1
-3,8
0,0
0,0
3,0
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
6,1
1,7
0,0
-0,6
0,0
-4,5
2,7
Sonstige Rückstellungen
2,9
2,6
-0,3
0,0
0,1
0,5
5,7
belastende Verträge
1,8
0,0
0,0
0,0
0,1
0,5
2,4
Restrukturierung
1,0
0,2
-0,3
0,0
0,0
0,0
0,9
sonstige
0,1
2,4
0,0
0,0
0,0
0,0
2,4
Rückstellungen
15,8
4,3
-0,4
-4,4
0,1
-4,0
11,3
Im Jahr 2023 erfolgte eine Reklassifizierung von Rückstellungen zwischen IAS 37 und IFRS 9 in Höhe von 4,5 Mio. EURO. Die Reklassifizierung wird in der Spalte Wechselkurs- und andere Änderungen dargestellt. Der Zugang wird im Kapitel Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kreditzusagen und Finanzgarantien in der Spalte Sonstige dargestellt.
Ab dem Jahr 2024 werden die Abzinsungen gesondert dargestellt und die Vergleichswerte wurden analog angepasst. Die Darstellung der sonstigen Rückstellungen wurde weiter untergliedert. Die Vergleichswerte wurden ebenso analog angepasst. Weiters wurde zwischen Verbrauch und Auflösungen eine Umgliederung vorgenommen.
Unter dem Posten „Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten“ werden ausstehende Verpflichtungen ausgewiesen, wie Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft, der Vermögensverwaltung oder Rechtsstreitigkeiten betreffend Konsumentenschutzthemen, die sich im Zusammenhang mit dem üblichen Bankgeschäft ergeben.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
157
157
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Im Juli 2024 legte das Bundesfinanzgericht im Verfahren einer österreichischen Bank dem EuGH die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt.
Mit einer Entscheidung ist erfahrungsgemäß in etwa ein bis zwei Jahren zu rechnen. Aus heutiger Sicht besteht nach unseren Einschätzungen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe bejahen wird. Zudem ist noch ein Rückforderungsbeschluss der EU-Kommission notwendig, die in einem gesonderten Beihilfeverfahren feststellen muss, dass die Beihilfe im Binnenmarkt nicht vereinbar und damit auch materiell rechtswidrig ist. Auch dies wird als wahrscheinlich eingestuft. Der Rückstellungsbetrag liegt einer bestmöglichen Schätzung zugrunde. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt 11,4 Mio. EURO.
Rückstellung für überlassene Mitarbeiter:innen (belastende Verträge)
Eine Rückstellung für überlassene Mitarbeiter:innen wird für zukünftige laufende Personalaufwendungen für Mitarbeiter:innen gebildet, die aufgrund kollektivvertraglicher oder faktischer Regelungen unkündbar sind und die nicht mehr direkt im Bankbetrieb zur Erbringung bankbetrieblicher Leistungen eingesetzt werden können.
Da für diese Mitarbeiter:innen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag höher sind als der wirtschaftliche Nutzen, handelt es sich um belastende Verträge nach IAS 37.
Rückstellungen für überlassene Mitarbeiter:innen werden für jene Mitarbeiter:innen gebildet, die an Gesellschaften (Service- und Dienstleistungsgesellschaften) außerhalb des Konsolidierungskreises des Steiermärkische Sparkasse-Konzern überlassen werden und bei denen von diesen Service- und Dienstleistungsgesellschaften gemäß den be-stehenden Vereinbarungen nur eine teilweise Vergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen erfolgt. Die Berechnung des Rückstellungsbetrages erfolgt als Barwert der laufenden Unterdeckung bis zum frühestmöglichen Pensionierungszeitpunkt der Mitarbeiter:innen. Die Rückstellungen werden unter Ansatz eines einheitlich geschätzten Abschlages für Fluktuation und Frühpensionierung bzw. Rückübernahme in den direkten Bankbetrieb ermittelt. Es wird ein Abzinsungssatz von 3,35% für die Ermittlung des Barwertes angesetzt. Die Parameter werden zukünftig überprüft und an sich allenfalls ändernde Verhältnisse angepasst.
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
In den Jahren 2014/2015 fanden in der Steiermärkische Sparkasse umfangreiche Diskussionen zwischen Management, Betriebsrat und Belegschaft hinsichtlich einer umfassenden Neuregelung des Entgeltsystems und in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich einer Anpassung der Personalkapazitäten an den zukünftigen Personalbedarf statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch Modelle erarbeitet, die vorsehen, dass Mitarbeiter:innen das Dienstverhältnis mit der Steiermärkische Sparkasse bereits vor Antritt ihrer Regelpension einvernehmlich beenden. Mit den betroffenen und einzeln identifizierten Mitarbeiter:innen wurden Vereinbarungen getroffen. Die Möglichkeit von Altersteilzeitvereinbarungen besteht in Einzelfällen nach wie vor. Für den daraus entstehenden Aufwand wurde eine entsprechende Restrukturierungsrückstellung gebildet.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
158
158
158
50. Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kund:innen entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos des Steiermärkische Sparkasse-Konzern (siehe Note 31 Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos).
Rechtsstreitigkeiten
Die Steiermärkische Sparkasse und einige ihrer Tochtergesellschaften sind an Rechtsstreitigkeiten beteiligt, die überwiegend im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Bankgeschäftsbetrieb stehen. Es wird nicht erwartet, dass der Ausgang dieser Verfahren einen erheblichen negativen Einfluss auf die Finanz- und/oder Ertragslage der Steiermärkische Sparkasse bzw. des Steiermärkische Sparkasse-Konzern haben wird. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist darüber hinaus derzeit an folgenden Verfahren beteiligt, von denen einige bei negativem Ausgang Auswirkungen auf die finanzielle Lage oder die Ertragslage der Steiermärkische Sparkasse oder einige ihrer Tochtergesellschaften haben können. Von der Darstellung möglicher finanzieller Auswirkungen wird abgesehen, da weder im Hinblick auf die Dauer noch auf den Ausgang der jeweiligen Verfahren eine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden kann und um den Ausgang der jeweiligen Verfahren nicht zu beeinflussen.
In Kroatien hat der Oberste Gerichtshof in einer von einer Konsumentenschutzorganisation gegen mehrere lokale Banken, darunter die Erste Bank Kroatien, eingebrachten Klage („Verbandsklage“) 2015 entschieden, dass Fremd-währungsklauseln in Kreditverträgen mit Konsument:innen gültig sind, während vertragliche Bestimmungen für nichtig erklärt wurden, wie sie bis 2008 von den meisten Banken verwendet und als Basis für die einseitige Änderung der variablen Zinsen von in Schweizer Franken denominierten Konsumentenkrediten herangezogen wurden. Ende 2016 hat der kroatische Verfassungsgerichtshof den Teil der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aufgehoben, welche die Rechtmäßigkeit der Fremdwährungsklausel feststellte. Nachdem der Fall bezüglich der Fremdwährungs-klausel an das Gericht zweiter Instanz zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen wurde, erklärte dieses Gericht 2018 im Kern die CHF Währungsklausel für ungültig, sie verletzte kollektive und individuelle Rechte von Konsument:innen.
Noch während der zuvor erwähnten anhängigen Verbandsklage war die Erste Bank Kroatien 2015 aufgrund eines erlassenen Gesetzes gefordert, Konvertierung anzubieten, die es den Konsument:innen ermöglichte, ihre CHF denominierten Kredite auf Grundlage entsprechender Konvertierungsvereinbarungen in auf EURO denominierte Kredite umzuwandeln. Eine bestimmte Anzahl CHF Krediten, die im Zeitraum zwischen 2004 und 2008 abgeschlossen wurden, sind Gegenstand einzelner, von Konsument:innen initiierten Gerichtsverfahren, welche sich auf eine teilweise Nichtigkeit ihres ursprünglichen Kreditvertrages berufen und eine Rückerstattung fordern, obwohl die entsprechende Konvertierung durchgeführt wurde. Eine endgültige rechtliche Beurteilung zur Frage von allfälligen Rückerstattungsansprüchen für denominierte Kredite wird derzeit auf Ebene des Obersten Gerichtshofs geprüft. Aufgrund der Unsicherheit über die endgültige rechtliche Beurteilung und der anhaltenden uneinheitlichen Rechtspraxis der Gerichte in Kroatien in Bezug auf konvertierte Kredite, wurden bestehende Rückstellungen für Einzelfälle entsprechend angepasst.
Bei der Sparkasse Bank AD Skopje bestehen seit 2020 Klagen von Kleinaktionären, welche die Kapitalerhöhung über 10 Mio. EURO sowie einzelne Beschlüsse, welche in zwei Hauptversammlungen genehmigt wurden, betreffen.
Ansonsten bestanden zum Bilanzstichtag keine wesentlichen offenen Klagsfälle.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
159
159
159
51. Kapital
in EUR Mio
2024
2023
Gezeichnetes Kapital
55,5
55,5
Kapitalrücklagen
119,0
119,0
Gewinnrücklagen, Konzerngewinn
3.210,2
2.696,3
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen
12,1
12,8
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens
3.384,8
2.870,9
Gesamt1)
3.396,8
2.883,6
1) Nähere Details zum Kapital siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird per 31. Dezember 2024 durch 7.640.000 Stück Namensaktien repräsentiert. Der Bestand an eigenen Aktien betrug per 31.12.2024 597 Stück (31.12.2023: 597 Stück).
Entwicklung der Anzahl der Aktien
in Stück
2024
2023
Im Umlauf befindliche Aktien am 1. Jänner
7.639.403
7.639.403
Kauf eigener Aktien
0
0
Verkauf eigener Aktien
0
0
Kapitalerhöhung
0
0
Im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember
7.639.403
7.639.403
Eigene Aktien im Bestand
597
597
Gesamtsumme
7.640.000
7.640.000
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien
7.639.403
7.639.403
Transaktionen und gehaltene Bestände von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
Stand
Zugänge
Abgänge
Stand
Erhaltene Dividenden
 
31.12.2023
2024
2024
31.12.2024
in 2024
 
Stück
Stück
Stück
Stück
EUR
Gerhard Fabisch
25
-
-
25
81,8
Georg Bucher
250
-
-
250
817,5
Oliver Kröpfl
0
-
-
0
0,0
Walburga Seidl
0
-
-
0
0,0
Gesamt
275
-
-
275
899,3
An Mitglieder des Aufsichtsrates (Kapitalvertreter) wurden keine Steiermärkische Sparkasse Aktien ausgegeben.
EIGENKAPITAL INKLUSIVE RÜCKLAGEN
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
160
160
160
52. Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio
Gesamt
 
 
2024
Sparkasse Bank AD Skopje
S-Rent
Leasing Süd GmbH
Gründungsland
 
Nordmazedonien
Serbien
Österreich
Sitz der Gesellschaft
 
Nordmazedonien
Serbien
Österreich
Hauptgeschäftstätigkeit
 
Kreditinstitut
Sonstiges
Finanzinstitut
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
3,446 %
19,000 %
22,000 %
Berichtswährung
 
MKD
RSD
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
2,0
0,0
0,5
1,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
1,2
1,0
0,0
0,2
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
11,9
8,0
0,3
3,6
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
Umlaufvermögen
864,1
834,4
2,0
27,7
Langfristige Vermögenswerte
1.312,4
906,3
8,4
397,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten
1.227,8
1.198,0
6,6
23,2
Langfristige Verbindlichkeiten
699,6
311,4
2,4
385,8
Betriebserträge
74,1
62,5
4,6
7,0
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
29,5
28,5
0,2
0,8
Gesamtergebnis
29,5
28,5
0,2
0,8
in EUR Mio
Gesamt
 
 
2023
Sparkasse Bank AD Skopje
S-Rent
Leasing Süd GmbH
Gründungsland
 
Nordmazedonien
Serbien
Österreich
Sitz der Gesellschaft
 
Nordmazedonien
Serbien
Österreich
Hauptgeschäftstätigkeit
 
Kreditinstitut
Sonstiges
Finanzinstitut
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
3,446 %
19,000 %
22,000 %
Berichtswährung
 
MKD
RSD
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
0,6
0,0
0,4
0,2
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
1,0
0,9
0,1
0,1
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
12,6
6,9
0,7
5,0
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
Umlaufvermögen
754,2
727,3
3,2
23,7
Langfristige Vermögenswerte
1.213,4
806,9
17,7
388,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten
1.025,1
1.000,3
7,4
17,4
Langfristige Verbindlichkeiten
716,2
334,0
9,7
372,5
Betriebserträge
71,9
59,2
7,4
5,3
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
26,1
25,2
0,4
0,5
Gesamtergebnis
26,2
25,3
0,4
0,5
*) Die Position „Nicht beherrschende Anteile kumuliert“ enthält auch das „Nicht beherrschenden Anteilen zurechnendes Periodenergebnis“.
 
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
161
161
161
Der IFRS-Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfasst zum 31. Dezember 2024 neben der Steiermärkische Sparkasse als Muttergesellschaft zwölf Vollkonsolidierungsgesellschaften (31. Dezember 2023: zwölf). Darin enthalten sind neben der Steiermärkische Sparkasse zwei Kreditinstitute und fünf At Equity-bewertete Unternehmen. Der Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist in Note 62 „Darstellung des Anteilsbesitzes“ ersichtlich.
Infolge der Umsetzung der Haftungsverbundvereinbarung und der damit verbundenen Unterstützungsleistungen der Mitglieder wurde 2014 ein ex-ante-Fonds eingerichtet. Dieser Fonds wird von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts IPS GesbR verwaltet. Das Fondsvermögen bis zum 31. Dezember 2031 haben die Mitglieder des IPS die Ziel-ausstattung aufzubauen ist gebunden und steht ausschließlich für die Abdeckung von Ausfallereignissen bei Haftungsverbundmitgliedern zur Verfügung. Die IPS GesbR wurde 2014 in den Vollkonsolidierungskreis der Erste Group aufgenommen.
53. Tochterunternehmen
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen, die unter der Beherrschung der Steiermärkische Sparkasse stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2024 erstellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Steiermärkische Sparkasse weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als auch in der Konzernbilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, setzt erhebliche Ermessens-entscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen, wie:
die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder über-wiegend auf Letzterem);
Risiken von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus einem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen, die sich aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem) ergeben.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle eines Investmentfonds, der von der Steiermärkische Sparkasse verwaltet wird, eine Beherrschung vorliegt und dieser in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen ist. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diesen Investmentfonds auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die die Steiermärkische Sparkasse als Fondsmanagerin bestimmt wird. Weiters ist die Steiermärkische Sparkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen als wesentlich einzustufen ist, da zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von 100 % an dem Investmentfonds gehalten wird. Ferner hat die Steiermärkische Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanagerin und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rück-flüsse des Investmentfonds zu beeinflussen. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf den von der Steiermärkische Sparkasse verwalteten Investmentfonds eine Beherrschung ausgeübt wird.
54. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Bei sämtlichen vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern gehaltenen Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen handelt es sich um direkte oder indirekte Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Bank einen maßgeblichen Einfluss aufgrund eines Stimmrechtsanteils von 20 % bis 50 % ausübt.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
162
162
162
Buchwerte von At Equity-bewerteten Unternehmen
in EUR Mio
2024
2023
Kreditinstitute
908,8
815,3
Finanzinstitute
36,0
33,0
Gesamt
944,8
848,3
Aggregierte Finanzinformationen von At Equity-bewerteten Unternehmen
in EUR Mio
2024
2023
Summe der Aktiva
22.906,1
20.604,1
Summe der Passiva
20.332,1
18.276,2
Betriebserträge
861,0
791,2
Gewinn/Verlust
339,3
313,5
Für keine der At Equity-bewerteten Unternehmen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern existieren öffentlich notierte Marktpreise.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
163
163
163
Wesentliche At Equity-bewertete Unternehmen
Als wesentliche At Equity-bewertete Unternehmen werden die Erste Bank Kroatien, die Erste Bank Serbien und die Banka Sparkasse Slowenien angeführt.
in EUR Mio
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Gründungsland
Kroatien
Serbien
Slowenien
Sitz der Gesellschaft
Kroatien
Serbien
Slowenien
Hauptgeschäftstätigkeit
Kreditinstitut
Kreditinstitut
Kreditinstitut
Gehaltene Eigentumsrechte in %
41,0 %
41,0 %
26,0 %
26,0 %
26,0 %
26,0 %
Gehaltene Stimmrechte in %
41,0 %
41,0 %
26,0 %
26,0 %
26,0 %
26,0 %
Klassifizierung (Joint Venture/Assoziiertes Unt.)
Assoziiertes Unternehmen
Assoziiertes Unternehmen
Assoziiertes Unternehmen
Berichtswährung
EUR
EUR
RSD
RSD
EUR
EUR
Wertminderungsaufwand/ Wertaufholung (für das Geschäftsjahr)
0,0
0,4
0,0
2,4
9,6
1,2
Wichtigste Finanzinformationen des Anteilseigners für das Geschäftsjahr (zum Jahresabschluss)
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
3.380,2
2.354,5
591,3
477,6
217,0
246,9
Kurzfristige Vermögenswerte
3.188,5
2.968,5
734,8
578,0
109,7
108,7
Langfristige Vermögenswerte
9.938,6
9.429,0
2.417,5
2.351,9
1.513,2
1.388,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten
12.432,0
11.337,3
576,4
637,5
1.236,4
1.022,4
Langfristige Verbindlichkeiten
2.248,7
1.740,1
2.678,7
2.351,4
420,3
555,7
Betriebserträge
593,3
558,8
179,3
150,3
61,0
58,4
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
246,6
241,3
68,0
47,1
17,4
17,4
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstiges Ergebnis
23,2
51,6
1,7
2,5
0,2
0,3
Gesamtergebnis
269,8
292,8
69,7
49,6
17,6
17,7
Abschreibung
-30,4
-30,7
-14,7
-9,6
-4,3
-4,1
Zinserträge
619,5
512,7
213,3
182,1
69,8
63,0
Zinsaufwand
-185,4
-102,9
-77,9
-64,7
-19,0
-14,1
Steueraufwendungen/-erträge
-61,0
-53,2
-8,2
-4,0
-4,3
-3,9
Überleitung des Nettovermögens des Anteilseigners auf den Buchwert der Eigenkapitalbeteil.
 
 
 
 
 
 
Dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern zurechnendes Nettovermögen
734,6
673,4
126,5
108,4
47,6
43,0
Zugeordneter Firmenwert in den Anschaffungs und Herstellungskosten inkludiert
 
 
 
 
 
 
Wertberichtigungen (kumulierte Basis)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-9,6
Buchwert
734,6
673,4
126,5
108,4
47,6
33,5
Die Klassifizierung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgte auf Basis der erwarteten Restlaufzeiten der zugrundeliegenden Aktiv- und Passivposten.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
164
164
164
Aggregierte Finanzinformationen von sonstigen at Equity-bewerteten Unternehmen
in EUR Mio
Assoziierte Unternehmen
 
2024
2023
Gesamtergebnis
7,3
7,7
Buchwert
36,0
33,0
Werthaltigkeitstests
Gemäß IAS 36.110 hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern per 31.12.2024 geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für assoziierte Unternehmen in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht bzw. ob weitere Wertminderungen vorzunehmen sind. Für die Erste Bank Kroatien, die Erste Bank Serbien und die Banka Sparkasse Slowenien wurden jeweils Werthaltigkeitstests durchgeführt.
In der nachfolgenden Tabelle sind für jede dieser Tochtergesellschaften die zentralen Elemente der Planung und Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung enthalten.
Erste Bank Kroatien
Erste Bank Serbien
Banka Sparkasse Slowenien
Grundlage, auf der der erzielbare Betrag bestimmt worden ist
Nutzungswert (basierend auf dem Discounted Cashflow-Modell).
Wesentliche Zinssatz-Parameter des Discounted Cashflow-Modells
Risikoloser Zinssatz, langfristige Wachstumsrate, β-Faktor, Marktrisikoprämie.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des risikolosen Zinssatzes
Der risikolose Zinssatz wurde mit 2,59 % festgelegt und basiert auf relevanten Finanzstatistiken, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurden.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der langfristigen Wachstumsrate
Die langfristige Wachstumsrate wurde mit 2,4 % für Slowenien, 2,7 % für Kroatien und mit 3,0 % für Serbien festgesetzt und widerspiegelt den empfohlenen Cap-Level für die langfristige Wachstumsrate, wie im Bericht der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA/2013/2 "European Enforcers Review of Impairment of Goodwill and Other Intangible Assets in IFRS Financial Statements" veröffentlicht.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des β-Faktors
Festgelegt als Median aus den verschuldeten β-Faktoren einer "Peer Group" von ausgewählten repräsentativen Banken, die vergleichbar mit den getesteten Banken sind; wie von Capital IQ veröffentlicht.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der Marktrisikoprämie
Festgelegt mit 6,85 %; Basis dafür ist eine veröffentlichte Empfehlung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder von 7,25 % abzüglich eines Abschlages für das implizite Country Risk von Österreich (in Höhe von 0,40 %) verwendet.
Zeitraum, für den Cashflows geplant sind (Jahre)
5 Jahre (2025–2029); Extrapolation der ewigen Rente basierend auf einer langfristigen Wachstumsrate.
Abzinsungssatz, für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows (vor Steuern)
11,91 %
14,28 %
11,91 %
Der zugewiesene Wert zum β-Faktor
1,19
1,19
1,19
Zielkapitalquote des harten Kernkapitals (CET1) in der ewigen Rente
14,13 %
12,36 %
8,45 %
Höhe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Wertminderungen/Wertaufholungen für das Jahr 2024 (EUR Mio)
0,0
0,0
9,6
Buchwert der Beteiligung zum 31.12.2024 nach Bewertung (EUR Mio)
734,6
126,5
47,6
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
165
165
165
Das Länderrisiko entspricht dem letzten Wert, der von Prof. Damodaran für die jeweiligen Länder veröffentlicht wurde (Update im Jänner 2025).
Nachfolgende Sensitivitätsanalyse veranschaulicht, in welchem Ausmaß sich der erzielbare Betrag (value in use) ändert, wenn die Parameter im angewendeten Cashflow-Modell variieren. Es wurden jeweils die Eigenkapitalkosten in der ewigen Rente, die langfristige Wachstumsrate sowie die Zielkapitalquote des harten Kernkapitals in der ewigen Rente um 100 Basispunkte nach oben und unten angepasst.
Erste Bank Kroatien
 
Eigenkapitalkosten
 
 
-1,00 %
 
1,00 %
 
-1,00 %
965,1
918,7
879,5
Langfr. Wachstumsrate
 
967,2
920,3
880,7
 
1,00 %
969,3
921,9
881,9
CET1 Quote
 
-1,00 %
 
1,00 %
912,4
920,3
903,5
Erste Bank Serbien
 
Eigenkapitalkosten
 
 
-1,00 %
 
1,00 %
 
-1,00 %
147,4
140,1
133,8
Langfr. Wachstumsrate
 
147,9
140,5
134,1
 
1,00 %
148,4
140,9
134,4
CET1 Quote
 
-1,00 %
 
1,00 %
139,6
140,5
136,5
Banka Sparkasse Slowenien
 
Eigenkapitalkosten
 
 
-1,00 %
 
1,00 %
 
-1,00 %
55,2
52,8
50,8
Langfr. Wachstumsrate
 
55,3
52,9
50,9
 
1,00 %
55,5
53,0
51,0
CET1 Quote
 
-1,00 %
 
1,00 %
52,5
52,9
51,4
55. Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall des Steiermärkische Sparkasse-Konzern betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
166
166
166
und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds und Verbriefungs-gesellschaften.
Für Investmentfonds hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Diese Beurteilung berücksichtigt Engagements aus bilanziellen finanziellen Vermögenswerten meist in Form von Anteilen, die an solchen Fonds gehalten werden, außerbilanzielle Verpflichtungen sowie vom Fondsvermögen abhängige Management-Vergütungen (für eigenverwaltete Fonds). Wie in Note 53 Tochterunternehmen angeführt, werden eigenverwaltete Fonds, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kumulativ weniger als 20 % der Fondsanteile hält, mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hält Anteile an mehreren Investmentfonds, welche in den Rechtssystemen in Österreich und Zentraleuropa registriert sind. Diese Fonds werden von unabhängiger dritter Partei bzw. von den Gesellschaften innerhalb der Erste Group verwaltet. Die Anteile an diesen Unternehmen sind meistens in Form rückzahlbarer Investmentanteilsbeträge, die zum Fair Value bilanziert sind und im Bilanzposten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte Schuldverschreibungen“ ausgewiesen. Die nicht konsolidierten Fonds sind nicht in Schuldverschreibungen und Einlagen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern investiert. Es bestehen keine Kapitalleistungsgarantien gegenüber den nicht konsolidierten Fonds.
Per 31.12.2024 entspricht das maximale Ausfallrisiko aus Anteilen an den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der Summe der Fair Values der Fondsanteile.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen pro Bilanz-kategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort. Die Information beinhaltet auch einen Ausweis von wert-geminderten Vermögenswerten und dazugehörenden Wertberichtigungen für das laufende Geschäftsjahr.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nutzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern folgende strukturierte Unternehmen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
167
167
167
in EUR Mio
Investmentfonds
Verbriefungs-gesellschaften
Gesamt 2024
Eigenkapitalinstrumente - FVPL
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente - FVPL
56,6
0,0
56,6
Summe Aktiva
56,6
0,0
56,6
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr
0,0
0,0
0,0
Kumulierte Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit
 
 
 
Österreich
56,6
0,0
56,6
Zentraleuropa
0,0
0,0
0,0
Summe
56,6
0,0
56,6
in EUR Mio
Investmentfonds
Verbriefungs-gesellschaften
Gesamt 2023
Eigenkapitalinstrumente - FVPL
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente - FVPL
51,3
0,0
51,3
Summe Aktiva
51,3
0,0
51,3
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr
0,0
0,0
0,0
Kumulierte Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit
 
 
 
Österreich
51,3
0,0
51,3
Zentraleuropa
0,0
0,0
0,0
Summe
51,3
0,0
51,3
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
168
168
168
56. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären
Als nahestehende Unternehmen definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen und assoziierte Unternehmen. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse, der Erste Group sowie Gesellschaften, die von diesen Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Darüber hinaus definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch nächste Familienangehörige von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse und der Erste Group als nahestehende Personen.
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio
2024
2023
Eigenkapitalinstrumente
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
249,6
168,4
Gesamt
249,6
168,4
Schuldverschreibungen
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
0,0
0,0
Gesamt
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
2.022,9
2.067,5
Gesamt
2.022,9
2.067,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
286,9
269,6
Sonstige Beteiligungen
56,4
71,6
Gesamt
343,3
341,2
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
715,3
861,6
Gesamt
715,3
861,6
Einlagen von Kunden
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
1,2
0,9
Sonstige Beteiligungen
16,9
10,5
Gesamt
18,1
11,4
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
1,3
52,1
Gesamt
1,3
52,1
Aufgrund der Zusatzvereinbarung zum Haftungsverbund erweiterte sich der Kreis der verbundenen Unternehmen im Jahr 2012 auf die Erste Group sowie jene Sparkassen, an denen die Erste Group zumindest mit 20 % beteiligt ist, sowie auf die jeweiligen Mehrheitstöchter. Daher werden unter anderem At Equity-bewertete Kreditinstitute als sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen ausgewiesen.
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse hält per Jahresende rund 73,8 % an der Steiermärkische Sparkasse und ist somit größter Einzelaktionär. Für die Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse erhielt die Steiermärkische Verwaltungssparkasse im Jahr 2024 (für das Wirtschaftsjahr 2023) eine Dividende in Höhe von 18,4 Mio. EURO. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend werden 2024 wiederum erhebliche Mittel insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke – zur Verfügung gestellt.
Der Vorstand der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse setzt sich wie folgt zusammen:
SONSTIGE ANGABEN
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
169
169
169
Mag. Eva Heigl, Vorsitzende
Dr. Werner Hauser, Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Gerhard Fabisch (Vorstandsvorsitzender der Steiermärkische Sparkasse)
Per 31. Dezember 2024 wies die Steiermärkische Sparkasse gegenüber der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse Forderungen von 11,4 Mio. EURO aus. Im Jahr 2024 ergaben sich für die Steiermärkische Sparkasse auf die Berichtsperiode Zinserträge von 1,0 Mio. EURO.
Per 31. Dezember 2024 bestanden gegenüber der Erste Group Bank AG Forderungen von 1.900,2 Mio. EURO und Verbindlichkeiten von 589,7 Mio. EURO. Transaktionen mit der Erste Group Bank AG und Gesellschaften ihrer Gruppe werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Zur Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die 25,0 % an der Steiermärkische Sparkasse hält, bestehen im Übrigen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes
in EUR Tsd
2024
2023
Fixe Bezüge
2.143
1.862
Erfolgsabhängige Bezüge
559
506
Sonstige Bezüge
727
631
Gesamtsumme
3.429
3.000
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates
in EUR Tsd
2024
2023
Aufsichtsratsvergütungen
156
132
Sitzungsgelder
80
53
Gesamtsumme
236
185
Die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten im Gesamtjahr 2024 für ihre Funktion Bezüge (einschließlich Sachbezüge) in der Höhe von 3,4 Mio. EURO (2023: 3,0 Mio. EURO), das sind 2,0 % (2023: 1,8 %) des gesamten Personalaufwands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr 2024 0,1 Mio. EURO (2023: 0,3 Mio. EURO) ausbezahlt. Die Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen 0,2 Mio. EURO (2023: 0,2 Mio. EURO).
Für Abfertigungen und Pensionen sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen, einschließlich Dotierung der entsprechenden Rückstellungen, wurden für Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene im Geschäftsjahr 2024 0,9 Mio. EURO (2023: 1,0 Mio. EURO) aufgewendet.
Forderungen und Verbindlichkeiten an nahestehenden Personen und Unternehmen
Forderungen an nahestehende Personen und Unternehmen
in EUR Tsd
2024
2023
Vorstände und deren nahe Angehörige
90
112
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
1.850
1.748
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
0
0
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
607
846
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
0
0
Unternehmen
26.994
16.181
Gesamtsumme
29.541
18.887
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
170
170
170
Verbindlichkeiten an nahestehende Personen und Unternehmen
in EUR Tsd
2024
2023
Vorstände und deren nahe Angehörige
4.393
3.374
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
1.529
916
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
117
31
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
9.634
8.738
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
9
0
Unternehmen
42.541
22.717
Gesamtsumme
58.223
35.776
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Aufwendungen/Erträge gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
2024
 
 
 
 
 
 
in EUR Tsd
Zinserträge
Provisions-erträge
Dividenden-erträge
Zinsauf-wendungen
Provisions-aufwendungen
Wertbe-richtigungen*)
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse
74.152
8.349
112
-17.526
-2.469
80
Sonstige verbundene Unternehmen
18.955
18.843
52.381
-5.589
-6.327
537
Sonstige Beteiligungen
2.711
91
612
-42
0
14
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter
-89
-52
0
280
0
0
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
-741
-370
0
316
0
0
Gesamt
94.987
26.861
53.106
-22.561
-8.796
631
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen
2023
 
 
 
 
 
 
in EUR Tsd
Zinserträge
Provisions-erträge
Dividenden-erträge
Zinsauf-wendungen
Provisions-aufwendungen
Wertbe-richtigungen*)
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse
67.301
8.096
1.031
-21.781
-2.437
-25
Sonstige verbundene Unternehmen
14.860
18.176
34.382
-4.518
-5.604
-474
Sonstige Beteiligungen
2.858
79
357
-136
0
-6
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter
-72
-53
0
162
0
0
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
-288
-311
0
100
0
0
Gesamt
84.660
25.988
35.770
-26.173
-8.041
-505
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
171
171
171
Bei Krediten an nahestehende Personen und Unternehmen erfolgten folgende Rückzahlungen:
in EUR Tsd
2024
2023
Vorstände und deren nahe Angehörige
39
60
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
213
283
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
0
0
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
242
300
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
0
0
Unternehmen
3.602
6.980
Gesamtsumme
4.097
7.624
Ansonsten erfolgten im Geschäftsjahr keine wesentlichen Rückzahlungen in Bezug auf die gewährten Kredite an nahe-stehende Personen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
172
172
172
57. Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfer:innen des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen für die Berichtsjahre 2024 und 2023 verrechnet wurden. Dies sind der Sparkassen-Prüfungsverband (Prüfungsstelle) und PwC. Die angegebenen Honorare von PwC beinhalten sowohl Leistungen der “PwC Wirtschaftsprüfung GmbH” als auch von Gesellschaften des PwC-Netzwerks. Die sonstigen angegebenen Honorare beinhalten Leistungen von Binder Grossek & Partner, Merfi doo Sarajevo sowie von Gesellschaften des Deloitte-Netzwerks.
in EUR Tsd
2024
2023
Prüfungshonorare
759
692
PwC
205
163
Sparkassen-Prüfungsverband
475
396
sonstige
79
132
andere Bestätigungsleistungen
75
0
PwC
0
0
Sparkassen-Prüfungsverband
75
0
sonstige
0
0
Honorare für Steuerberatung
36
124
PwC
10
10
Sparkassen-Prüfungsverband
0
0
sonstige
26
114
sonstige Leistungen
29
35
PwC
0
1
Sparkassen-Prüfungsverband
13
13
sonstige
15
22
Gesamt
899
851
58. Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung und außerhalb Österreichs und Gesamtkapitalrentabilität
Aktiva und Passiva, die nicht auf EUR lauten
in EUR Mio
2024
2023
Vermögensgegenstände
2.317,3
2.118,3
Verbindlichkeiten
1.841,4
1.712,7
Aktiva und Passiva außerhalb Österreichs
in EUR Mio
2024
2023
Vermögensgegenstände
4.548,8
4.564,8
Verbindlichkeiten
3.485,7
3.211,7
Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresgewinn in Prozent der Bilanzsumme zum Stichtag) belief sich zum Jahresende 2024 auf 2,05 % (2023: 2,16 % ).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
173
173
173
59. Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
in EUR Mio
2024
2023
 
< 1 Jahr
> 1 Jahr
< 1 Jahr
> 1 Jahr
AKTIVA
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
2.258,2
0,0
1.674,2
0,0
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
3,7
8,3
0,3
4,0
Derivate
3,7
8,3
0,3
4,0
Als Sicherheit übertragen
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
17,1
163,9
9,7
157,7
Eigenkapitalinstrumente
0,0
61,1
0,0
53,1
Schuldverschreibungen
17,0
101,6
9,7
102,9
Kredite und Darlehen an Kunden
0,1
1,2
0,0
1,7
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
56,7
429,4
38,9
306,9
Eigenkapitalinstrumente
0,0
215,8
0,0
133,7
Schuldverschreibungen
56,7
213,6
38,9
173,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
4.639,8
13.094,2
4.036,4
13.352,5
Schuldverschreibungen
120,0
789,0
136,2
752,8
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
1.942,1
118,8
1.895,7
136,2
Kredite und Darlehen an Kunden
2.577,7
12.186,4
2.004,5
12.463,5
Forderungen aus Finanzierungsleasing
72,9
495,7
71,9
461,7
Sachanlagen
0,0
150,5
0,0
151,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,0
97,3
0,0
98,2
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,0
12,3
0,0
13,5
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
0,0
944,8
0,0
848,3
Laufende Steuerforderungen
0,8
0,0
8,4
0,0
Latente Steuerforderungen
0,0
1,5
0,0
1,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
17,6
0,1
16,9
0,0
Sonstige Vermögensgegenstände
30,2
3,6
39,5
2,5
Summe der Vermögenswerte
7.097,0
15.401,6
5.896,2
15.398,1
in EUR Mio
2024
2023
 
< 1 Jahr
> 1 Jahr
< 1 Jahr
> 1 Jahr
PASSIVA (exkl. Kapital)
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
0,4
7,9
5,5
3,6
Derivate
0,4
7,9
5,5
3,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
16.031,7
2.640,0
15.214,2
2.811,0
Einlagen von Kreditinstituten
334,9
916,3
331,7
1.024,4
Einlagen von Kunden
15.529,6
1.203,7
14.707,1
1.272,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
146,3
517,3
160,7
511,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
20,8
2,7
14,7
2,3
Leasingverbindlichkeiten
2,4
13,7
0,8
15,3
Rückstellungen
7,1
185,8
5,7
181,3
Laufende Steuerverpflichtungen
36,5
0,0
45,2
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
0,0
48,9
0,0
19,8
Sonstige Verbindlichkeiten
124,8
2,7
100,0
8,2
Summe der Verbindlichkeiten (exkl. Kapital)
16.202,8
2.898,9
15.371,4
3.039,2
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
174
174
174
60. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
175
175
175
61. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Eine Zuwendung der öffentlichen Hand wird im Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt wird und dass die damit verbundenen Be-dingungen erfüllt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die sich auf die Anschaffung eines Vermögenswerts beziehen, werden von den Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswerts in Abzug gebracht und in den Folgeperioden im Zuge der Abschreibung dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst. Zuwendungen der öffent-lichen Hand, die als Ausgleich für angefallene Aufwendungen gezahlt werden, werden mit diesen Aufwendungen saldiert.
Der im Konzern erfasste Gesamtbetrag an Zuwendungen der öffentlichen Hand beläuft sich auf 0,6 Mio. EURO (2023: 0,1 Mio. EURO) und wurde ausschließlich an österreichische Gesellschaften gewährt. Dieser Zuschuss bezieht sich vorwiegend auf Personalkostenzuschüsse für Gehälter.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
176
176
176
62. Darstellung des Anteilsbesitzes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum 31. Dezember 2024
Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte sind grundsätzlich nach IFRS ermittelt und können daher von veröffentlichten, nach den anwendbaren nationalen Vorschriften erstellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften abweichen, ebenso wie von der Darstellung in der Segmentberichterstattung. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung). Die Darstellung des Anteils-besitzes beinhaltet durchgerechnete Anteile ab 20 %.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil durch-gerechnet
Eigenkapital in EUR Mio
Ergebnis in EUR Mio
Ergebnis-abfuhr1)
Datum des Abschlusses
Darstellung im Konzern2)
Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana
26,0 %
183,2
17,4
 
31.12.2024
E
ERSTE BANK AKCIONARSKO DRUŠTVO, NOVI SAD; Novi Sad (Konzern)
26,0 %
486,7
68,0
 
31.12.2024
E
ERSTE BANK AD PODGORICA; Podgorica
41,0 %
145,4
17,5
 
31.12.2024
E*)
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern)
41,0 %
1.792,4
246,6
 
31.12.2024
E
Sparkasse Bank AD Skopje; Skopje
96,6 %
231,3
28,5
 
31.12.2024
V
Sparkasse Bank dd Bosna i Hercegovina; Sarajevo
100,0 %
170,7
20,0
 
31.12.2024
V
Finanzinstitute
 
 
 
 
 
 
DENAR-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0 %
0,7
0,0
 
31.12.2023
A
Društvo za leasing Sparkase Lizing d.o.o. Skopje; Skopje
98,3 %
10,2
1,9
 
31.12.2024
V
ERSTE CARD CLUB d.o.o.; Zagreb
41,0 %
9,9
1,6
 
31.12.2024
E*)
Erste d.o.o.; Zagreb
29,3 %
18,5
2,8
 
31.12.2024
E*)
Erste & Steiermärkische S-Leasing drustvo s ogranicenom odgovornoscu za leasing vozila i strojeva; Zagreb
70,5 %
68,5
6,5
 
31.12.2024
E
GIROLEASING-Mobilienvermietungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0 %
0,0
0,0
 
31.12.2023
A
IMMORENT-RIO Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
60,0 %
2,0
0,0
 
31.12.2023
A
IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0 %
0,0
0,0
 
31.12.2023
A
KERES-Immorent Immobilienleasing GmbH; Wien
100,0 %
-0,1
0,0
 
31.12.2023
A
PREDUZECE ZA FINANSIJSKI LIZING ERSTE LEASING DOO, BEOGRAD; Beograd
44,5 %
7,2
0,8
 
31.12.2024
E
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz
100,0 %
0,1
0,0
X
31.12.2024
V
Sparkasse Leasing društvo sa ogranicenom odgovornošcu za leasing nekretnina, vozila, brodova i mašina, Sarajevo; Sarajevo
100,0 %
5,6
0,7
 
31.12.2024
V
Sparkasse Leasing S, družba za financiranje d.o.o.; Ljubljana
26,0 %
9,2
0,8
 
31.12.2023
A
Sparkasse Pay poslovanje s kreditnimi karticami, d.o.o.; Ljubljana
26,0 %
5,2
0,8
 
31.12.2023
A
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
177
177
177
Gesellschaftsname, Ort
Anteil durch-gerechnet
Eigenkapital in EUR Mio
Ergebnis in EUR Mio
Ergebnis-abfuhr1)
Datum des Abschlusses
Darstellung im Konzern2)
Sparkassen 5; Wien
100,0 %
0,0
0,0
 
31.12.2024
V
Theuthras-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
50,0 %
2,8
0,1
 
31.12.2023
A
Sonstige
 
 
 
 
 
 
ERSTE NEKRETNINE d.o.o. za poslovanje nekretninama; Zagreb
41,0 %
1,2
0,4
 
31.12.2024
E*)
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg
50,0 %
0,1
0,0
 
31.12.2023
A
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz
30,0 %
151,1
6,9
 
31.12.2023
A
IMMORENT-HATHOR Grundverwertungsgesellschaft m.b.H; Wien
50,0 %
-2,0
0,1
 
31.12.2023
A
IZBOR NEKRETNINA D.O.O. ZA USLUGE; Zagreb
41,0 %
0,5
0,0
 
31.12.2024
E*)
Jura GrundverwertungsgmbH; Graz
100,0 %
0,7
0,0
 
31.12.2024
V
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz
100,0 %
1,9
0,1
 
31.12.2024
V
Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
100,0 %
0,1
0,0
 
31.12.2023
A
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz
45,7 %
0,3
-0,1
 
31.12.2023
A
RTG Tiefgaragenerrichtungs und -vermietungs GmbH; Graz
100,0 %
0,3
0,0
 
31.12.2024
A
S-AMC1 DOOEL Skopje, Skopje
96,6 %
-0,9
0,0
 
31.12.2023
A
s IM Immobilien Management GmbH; Graz
100,0 %
5,3
0,0
 
31.12.2024
V
Seniorenresidenz "Am Steinberg" GmbH; Graz
100,0 %
1,0
0,1
 
31.12.2024
A
"S-PREMIUM" Drustvo sa ogranicenom odgovornoscu za posredovanje i zastupanje u osiguranju d.o.o. Sarajevo; Sarajevo
100,0 %
0,2
0,2
 
31.12.2023
A
Sparkassen IT Holding AG; Wien
20,4 %
3,3
-0,1
 
31.12.2023
A
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz
78,0 %
16,3
0,8
 
31.12.2024
V
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd
85,9 %
1,5
0,2
 
31.12.2024
V
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz
100,0 %
50,1
1,4
 
31.12.2024
V
1) Ergebnisabführungsvertrag mit der Steiermärkische Sparkasse.
2) V = Vollkonsolidierung, E = Einbeziehung at equity, E*) = Einbeziehung at equity über Erste Bank Croatia Group, A = nicht konsolidiert.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
178
178
178
Konzernabschluss 2024
Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
179
179
179
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzposten Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Anteile an assoziierten Unter-nehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzposten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
Buchwert je Aktie
Eigenkapital (Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital) geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien am Ende der Periode.
CEE (Central and Eastern Europe)
Abkürzung für den Wirtschaftsraum Zentral- und Osteuropa. Umfasst die neuen EU-Mitgliedsländer der Erweiterungs-runden 2004 und 2007 sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Sowjetunion sowie Albanien.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRD IV (Capital Requirements Directive)
Es handelt sich bei der CRD IV um einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln für Banken („Basel 3”) in europäisches Recht.
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Deckungsquote
Prozentsatz der Wertberichtigungen, welche für notleidende Forderungen gebildet wurden, im Verhältnis zu den notleidenden Krediten ohne Berücksichtigung von Sicherheiten.
Eigenkapitalverzinsung (RoE, Return on Equity)
Das den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1) in Prozent des durchschnittlichen, den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Eigenkapitals. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalsendwerten berechnet.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Eigenmittelquote
Anrechenbare Eigenmittel in % der risikogewichteten Aktiva gemäß Artikel 92 (1) CRR.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
180
180
180
Ergebnis je Aktie
Das den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1), dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien.
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Grundkapital
Nominelles, den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht wird.
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process)
Die Banken sind gefordert, durch den Einsatz geeigneter Verfahren und Systeme eine angemessene Eigenkapital-ausstattung unter Betrachtung aller wesentlichen Risiken langfristig sicherzustellen. In der internationalen Diskussion werden die entsprechenden Verfahren als ICAAP bezeichnet.
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
Kredit-Einlagen-Verhältnis
Kundenkredite (netto) im Verhältnis zu den Kundeneinlagen.
LCR
Die Liquidity Coverage Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten. Die LCR ist das Verhältnis des Bestands als erstklassig eingestufter Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage. Die LCR ist unter Anwendung eines durch Basel 3 vorgegebenen Stressszenarios zu ermitteln. Dabei muss die LCR 100 % oder mehr betragen, um den Standard zu erfüllen.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen an den gesamten Krediten und Darlehen an Kund:innen.
NSFR
Die Net Stable Funding Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl, die der Optimierung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten dienen soll, wobei ein Zeithorizont von einem Jahr betrachtet wird. Die NSFR ist definiert als das Verhältnis zwischen dem verfügbaren, stabil refinanzierten Betrag und dem Betrag, für den eine stabile Refinanzierung erforderlich ist.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern basierend auf den internen Ratings des Konzern. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie Niedriges Risiko
Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahr-scheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie Erhöhtes Risiko
Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagement-abteilungen behandelt.
Risikokategorie Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rück-zahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage über-fällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, wird die Kundensicht angewendet; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Jahres-werten (Durchschnitt aus Bilanz- und Vorjahr) berechnet.
Zinstragende Aktiva
Gesamtaktiva abzüglich Kassenbestand und Guthaben, Derivate Held for Trading, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte, laufende und latente Steuerforderungen sowie sonstige Vermögenswerte.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Abkürzungsverzeichnis
ACAmortized cost
ALMAsset Liability Management
AT1Additional Tier 1
BGABetriebs- und Geschäftsausstattung
BWGBankwesengesetz
CCFCredit Conversion Factor
CEECentral and Eastern Europe
CET1Common Equity Tier 1
CRDCapital Requirements Directive
CRRCapital Requirements Regulation
CROChief Risk Officer
CVACredit Value Adjustments
DVADebit Value Adjustment
EADExposure At Default
EBAEuropean Banking Authority
ECLExpected Credit Loss
EIREffective interest rate
ERMEnterprise-wide Risk Management
ESGEnvironmental, Social and Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
ESMAEuropean Security and Markets Authority
EZBEuropäische Zentralbank
FVOCIFair value through other comprehensive income
FVPLFair value through profit or loss
HFTHeld for trading
IASInternational Accounting Standards
ICAAPInternal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS International Financial Reporting Standards
LCRLiquidity Coverage Ratio
LGDLoss Given Default
LT PDLifetime Probability of Default
MRELMinimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities
NPENon-Performing Exposure
NPLNon-Performing Loans
NSFRNet Stable Funding Ratio
OCIOther comprehensive income (Sonstiges Ergebnis)
PDProbability of Default
POCIPurchased or originated credit impaired
RASRisk Appetite Statement
RWARisk Weighted Asset
SEESouth-East Europe
SICRSignificant increase in credit risk
SPPISolely payments of principal and interest
SREPSupervisory Review and Evaluation Process
T1Tier 1
T2Tier 2
UGBUnternehmensgesetzbuch
VARValue at Risk
ZGEZahlungsmittelgenerierende Einheit
 
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkische Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards auf-gestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Verantwortungsbereiche des Vorstandes
Dr. Gerhard Fabisch
Vorsitzender
Dr. Georg Bucher
Dr. Oliver Kröpfl
Mag. Walburga Seidl
Wertpapiergeschäft
Generalsekretariat
Human Resources
Betriebsrat
Retailvertrieb Steiermark
Steuerung Auslandsbeteiligungen
Organisation/IT
Treasury
Geschäftsfeld Kommerz
Operations
Werbung
Facility Management
Workout Management
Compliance und Recht *)
Interne Revision *)
Strategisches Risikomanagement
Operatives Risikomanagement
Controlling und ALM
Accounting
*) funktionelle Unterstellung Geesamtvorstand
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
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JAHRESABSCHLUSS 2024
Steiermärkische Bank und Sparkassen
Aktiengesellschaft
FN034274d
 
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186
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Bilanz zum 31.Dezember 2024
2024
2023
 
EUR
TEUR
AKTIVA
 
 
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
1.627.309.600,87
1.028.897
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
672.177.972,43
624.877
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
672.177.972,43
624.877
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
0,00
0
3. Forderungen an Kreditinstitute
2.214.124.454,86
2.277.470
a) täglich fällig
6.801.755,78
41.509
b) sonstige Forderungen
2.207.322.699,08
2.235.960
4. Forderungen an Kunden
13.284.709.232,17
13.111.027
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
221.647.528,74
240.074
a) von öffentlichen Emittenten
0,00
0
b) von anderen Emittenten
221.647.528,74
240.074
darunter: eigene Schuldverschreibungen
0,00
0
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
92.157.817,54
92.800
7. Beteiligungen
86.878.294,14
86.824
darunter: an Kreditinstituten
0,00
0
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
715.024.284,16
699.101
darunter: an Kreditinstituten
560.994.726,93
550.052
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
374.197,06
382
10. Sachanlagen
101.057.599,34
98.533
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
42.066.602,23
43.598
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
1.143.725,45
1.144
darunter: Nennwert
83.196,00
83
12. Sonstige Vermögensgegenstände
26.333.890,46
32.362
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist
0,00
0
14. Rechnungsabgrenzungsposten
1.157.725,23
1.643
15. Aktive latente Steuern
0,00
4.388
Summe der Aktiva
19.044.096.322,45
18.299.522
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
1. Auslandsaktiva
1.950.656.779,71
1.933.431
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187
187
187
 
 
2024
2023
 
 
 
EUR
TEUR
PASSIVA
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
969.794.549,83
1.082.526
a) täglich fällig
 
 
8.790.179,53
55.236
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
961.004.370,30
1.027.290
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
 
14.597.528.548,04
14.064.845
a) Spareinlagen
 
 
9.118.617.244,05
8.177.603
darunter:
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
4.852.613.856,70
4.632.019
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
4.266.003.387,35
3.545.585
b) sonstige Verbindlichkeiten
 
 
5.478.911.303,99
5.887.242
darunter:
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
5.155.290.399,70
5.428.161
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
323.620.904,29
459.081
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
554.400.487,65
508.221
a) begebene Schuldverschreibungen
 
 
554.400.487,65
508.221
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
0,00
0
4. Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
93.629.425,50
72.177
5. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
946.352,92
583
6. Rückstellungen
 
 
234.842.408,41
232.313
a) Rückstellungen für Abfertigungen
 
 
62.389.156,00
64.413
b) Rückstellungen für Pensionen
 
 
49.702.281,00
54.616
c) Steuerrückstellungen
 
 
37.933.296,44
44.594
d) sonstige
 
 
84.817.674,97
68.690
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
230.000.000,00
215.000
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
108.258.299,40
163.133
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
0,00
0
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
 
 
0,00
0
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
 
 
0,00
0
9. Gezeichnetes Kapital
 
 
55.538.459,81
55.538
Nennbetrag gezeichnetes Kapital
 
 
55.542.800,00
55.543
abzüglich Nennbetrag eigene Aktien
 
 
-4.340,19
-4
10. Kapitalrücklagen
 
 
124.824.481,72
124.824
a) gebundene
 
 
104.615.381,21
104.615
b) nicht gebundene
 
 
20.209.100,51
20.209
c) Rücklage für eigene Aktien
 
 
0,00
0
11. Gewinnrücklagen
 
 
1.883.835.221,63
1.594.635
a) gesetzliche Rücklage
 
 
10.174.196,78
10.174
b) satzungsmäßige Rücklagen
 
 
0,00
0
c) andere Rücklagen
 
 
1.872.446.024,85
1.583.246
d) Rücklage für eigene Aktien
 
 
1.215.000,00
1.215
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
 
160.000.000,00
160.000
13. Bilanzgewinn
 
 
29.978.243,54
25.048
14. Investitionszuschüsse
 
 
519.844,00
677
a) COVID-19 Investitionsprämie
 
 
519.844,00
677
Summe der Passiva
 
 
19.044.096.322,45
18.299.522
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
188
188
188
 
 
2024
2023
 
 
 
EUR
TEUR
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
1. Eventualverbindlichkeiten
 
 
4.148.739.462,20
3.261.529
darunter:
 
 
 
 
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
 
 
0,00
0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
 
 
4.148.739.462,20
3.261.529
2. Kreditrisiken
 
 
1.804.300.864,02
1.881.756
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
 
 
0,00
0
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
 
 
77.349.586,13
64.562
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
3.268.790.369,70
2.753.187
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
12.873.727,75
71.437
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
10.942.249.459,14
10.338.153
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
a) Harte Kernkapitalquote
 
 
29,76
25,94
b) Kernkapitalquote
 
 
29,76
25,94
c) Gesamtkapitalquote
 
 
29,87
26,63
6. Auslandspassiva
 
 
520.131.538,20
532.821
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
189
189
189
Gewinn und Verlustrechnung 2024
2024
2023
 
EUR
TEUR
 
 
 
1. Zinsen und ähnliche Erträge
750.169.005,94
640.203
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
13.809.332,99
11.262
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
289.677.477,36
208.513
I. NETTOZINSERTRAG
460.491.528,58
431.690
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
76.708.143,44
52.104
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
1.146.310,88
992
b) Erträge aus Beteiligungen
11.365.734,22
7.707
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
64.196.098,34
43.405
4. Provisionserträge
195.680.690,21
180.041
5. Provisionsaufwendungen
19.113.868,12
17.246
6. Erträge aus Finanzgeschäften
4.687.896,52
3.637
7. Sonstige betriebliche Erträge
27.868.723,83
16.273
II. BETRIEBSERTRÄGE
746.323.114,46
666.500
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
242.461.132,15
240.281
a) Personalaufwand
136.037.645,45
138.484
darunter:
 
 
aa) Löhne und Gehälter
104.501.608,30
100.088
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
24.273.198,31
22.581
cc) sonstiger Sozialaufwand
2.069.118,29
1.983
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
3.040.747,38
2.874
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
0,00
3.362
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
2.152.973,17
7.597
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
106.423.486,70
101.798
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
7.648.320,90
7.736
abzüglich: Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
-148.746,76
-20
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
16.850.526,80
6.992
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
266.811.233,09
254.989
IV. BETRIEBSERGEBNIS
479.511.881,37
411.511
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie
70.915.003,37
27.787
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
0,00
0
13./14.Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie
0,00
0
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
7.549.085,61
68.603
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
416.145.963,61
452.328
15. Außerordentliche Erträge
0,00
0
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,00
0
16. Außerordentliche Aufwendungen
15.000.000,00
15.000
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
15.000.000,00
15.000
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
-15.000.000,00
-15.000
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
79.514.624,22
83.428
darunter: Ertrag aus latenten Steuern
8.002.349,11
3.665
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
2.520.673,89
73
19a. Ergebnis aus Spaltungen
0,00
0
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
319.110.665,50
353.827
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
190
190
190
2024
2023
 
EUR
TEUR
20. Rücklagenbewegung
289.200.000,00
328.800
darunter: Dotierung der Haftrücklage
0,00
10.000
Auflösung der Haftrücklage
0,00
0
VII. JAHRESGEWINN
29.910.665,50
25.027
21. Gewinnvortrag
67.578,04
22
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
0,00
0
VIII. BILANZGEWINN
29.978.243,54
25.048
 
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
191
191
191
Anhang zum Jahresabschluss 2024 Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
1. ALLGEMEINE ANGABEN....................................................................................................................................................192
1.1 Einleitung...........................................................................................................................................................................192
1.2 Haftungsverbund.............................................................................................................................................................192
1.3 Offenlegung......................................................................................................................................................................193
1.4 Größenklasse gemäß § 221 UGB....................................................................................................................................193
1.5 Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB................................................................................................................................193
2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN..............................................................................194
2.1 Generalnorm.....................................................................................................................................................................194
2.2 Bewertungsmethoden.....................................................................................................................................................194
2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten...............................................................................................194
2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen......................................................................................194
2.2.3 Forderungen.................................................................................................................................................................195
2.2.4 Wertpapiere..................................................................................................................................................................195
2.2.5 Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode..................................................................................196
2.2.6 Behandlung von Vertragsanpassungen.....................................................................................................................196
2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken............................................................................................................................197
2.2.8 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.........................................................................................199
2.2.9 Derivate........................................................................................................................................................................200
2.2.10 Verbindlichkeiten.......................................................................................................................................................200
2.2.11 Rückstellungen............................................................................................................................................................200
2.2.12 Investitionszuschüsse................................................................................................................................................201
3. ÄNDERUNG VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN........................................................................202
4. ANGABEN ZUR BILANZ....................................................................................................................................................203
4.1 Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen...............................................................................203
4.2 Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung.......................................................................................................203
4.3 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht...........................................................................................................................203
4.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen..............................................................................................................203
4.5 Nachrangige Vermögensgegenstände.........................................................................................................................204
4.6 Wechselseitige Beteiligungen........................................................................................................................................204
4.7 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen....................................................................................204
4.8 Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG..............................................................................................................204
4.9 Andere Treuhandgeschäfte...........................................................................................................................................204
4.10 Handelsbuch..................................................................................................................................................................205
4.11 Wertpapiere....................................................................................................................................................................205
4.12 Finanzinstrumente des Anlagevermögens.................................................................................................................205
4.13 Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren.......................206
4.14 Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere..................................................................................................................206
4.15 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen.......................................................................................206
4.16 Anlagevermögen...........................................................................................................................................................208
4.17 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens..................................................................................210
4.18 Investitionszuschüsse....................................................................................................................................................211
4.19 Sonstige Vermögensgegenstände...............................................................................................................................211
4.20 Derivative Finanzinstrumente.......................................................................................................................................211
4.21 CVA.................................................................................................................................................................................212
4.22 Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften..............................................................................213
4.23 Mündelgeldspareinlagen..............................................................................................................................................213
4.24 Sonstige Verbindlichkeiten..........................................................................................................................................213
4.25 Leasing- und Mietverpflichtungen..............................................................................................................................214
4.26 Rückstellungen für Pensionen......................................................................................................................................214
4.27 Rückstellungen für Steuern..........................................................................................................................................214
4.28 Sonstige Rückstellungen..............................................................................................................................................214
4.29 Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten........................................................................................................215
4.30 Nachrangiges Kapital....................................................................................................................................................215
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4.31 Grundkapital...................................................................................................................................................................215
4.32 Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG......................215
4.33 Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 17 BWG.....................................................217
4.34 Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind...................................................218
4.35 Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.........................................................................................219
4.36 Eventualverbindlichkeiten............................................................................................................................................219
4.37 Bedeutende Kreditrisiken.............................................................................................................................................219
4.38 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche....................219
4.38.1 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism).............................................................219
4.38.2 Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)...................................................................................................219
4.38.3 IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)......................................................................................................................................220
5. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG...................................................................................................221
5.1 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten......................................................................................................221
5.2 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen...............................................................................................................221
5.3 Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten.............................................................221
5.4 Sonstige betriebliche Erträge.........................................................................................................................................221
5.5 Aufwendungen für Abfertigungen.................................................................................................................................221
5.6 Aufwendungen für Abschlussprüfer..............................................................................................................................221
5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen............................................................................................................................221
5.8 Bewertungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen........................................................................................221
5.9 Außerordentliche Aufwendungen..................................................................................................................................222
5.10 Gruppenbesteuerung....................................................................................................................................................222
5.11 Steueraufwand oder Steuerertrag nach dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) und ausländischen Steuergesetzen......................................................................................................................................................................222
5.12 Rücklagenzuführung.....................................................................................................................................................222
5.13 Gesamtkapitalrentabilität.............................................................................................................................................223
5.14 Gewinnverteilungsvorschlag........................................................................................................................................223
6. ANGABEN ZU ORGANEN UND ARBEITNEHMERN.........................................................................................................224
6.1 Anzahl der Arbeitnehmer................................................................................................................................................224
6.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat...........................................................................................................................224
6.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen......................................................................................................224
6.4 Organbezüge...................................................................................................................................................................224
6.5 Namen der Organmitglieder...........................................................................................................................................225
7. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG..........................................................................................................226
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1. Allgemeine Angaben
1.1 Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (im Folgenden Steiermärkische Sparkasse) ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien (größter Kreis) sowie in den Konzernabschluss der Steiermärkische Sparkasse (kleinster Kreis) einbezogen. Die Offenlegung des von der Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlusses erfolgt beim Handelsgericht Wien, des von der Steiermärkische Sparkasse aufgestellten Konzernabschlusses beim Landes- als Handelsgericht Graz.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
1.2 Haftungsverbund
Die Steiermärkische Sparkasse ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen der Sparkassengruppe an.
Nach den Bestimmungen zum HV ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder gegeben. Für neue Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen wurde diese Bestimmung ab 1. September 2024 aufgehoben; Verbindlichkeiten bis 30. August 2024 unterliegen einer Abschmelzlösung.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes.
Aufgrund der Anforderungen an ein IPS wurde ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt. Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
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Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.38 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche behandelt.
Die Mitglieder des HV/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des HV in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3 Offenlegung
Die Steiermärkische Sparkasse hat als Medium für die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) das Internet gewählt. Die Offenlegung erfolgt auf der Webseite der Steiermärkische Sparkasse unter https://www.sparkasse.at/steiermaerkische/wir-ueber-uns. Die Aufstellung der konsolidierten Eigenmittel sowie der konsolidierten Eigenmittelerfordernisse wird im Offenlegungsbericht der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht.
1.4 Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Steiermärkische Sparkasse ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5 Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Steiermärkische Sparkasse und ihre Tochterunternehmen werden in die gemäß § 243b und § 267a UGB erstellte und offengelegte konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt. Dieser ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
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2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Generalnorm
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2 Bewertungsmethoden
2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet. Jene Währungen, für die die EZB keinen Referenzkurs veröffentlicht, werden mit dem Devisen-Mittelkurs der Erste Group Bank AG zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Steiermärkische Sparkasse als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom Dezember 2022) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts wird der Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt. Sofern die implizite Eigenkapitalrendite am Ende des Planungszeitraums über den Kapitalkosten liegt, wird die Eigenkapitalrendite für die Ermittlung der ewigen Rente schrittweise an die Eigenkapitalkosten angeglichen.
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Die abgezinsten finanziellen Überschüsse setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen werden Cashflow-Prognosen aus alternativen möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson Methode für 30-jährige deutsche Bundes-anleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
Dividendenerträge werden mit Gewinnausschüttungsbeschluss ergebniswirksam erfasst.
2.2.3 Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften der AFRAC-Stellungnahme 14: Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
2.2.4 Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie abhängig davon, ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt, wie folgt bewertet:
Der Handelsbestand wird zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit. Zum Handel an einer anerkannten Börse zugelassene Wertpapiere, die nicht die Eigenschaften von Finanzanlagen haben, werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG mit dem höheren Marktwert bilanziert.
Wertpapiere, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
Schuldinstrumente des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet („strenges Niederstwertprinzip“). Dazu zählen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Schuldinstrumente mit eingebetteten Derivaten, die im Vergleich zum Rahmenvertrag eine erhebliche abweichende Risiko- und Ertragsstruktur aufweisen.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit erfolgt entsprechend den vom Vorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
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Zu- und Abgänge von Wertpapieren werden jeweils zum Erfüllungstag bilanzwirksam. Beim Zugang von Wertpapieren des Bankbuches werden zwischen Handels- und Erfüllungstag allfällige Bewertungsverluste durch eine Rückstellung bevorsorgt und eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Beim Zugang von Wertpapieren des Handelsbuches werden zwischen Handels- und Erfüllungstag Bewertungsgewinne und -verluste als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Beim Abgang von Wertpapieren erfolgt die letzte Folgebewertung am Handelstag.
2.2.5 Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, sofern diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag gemäß § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert. Eine Schätzungsänderung liegt vor, wenn sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen während der Vertragslaufzeit ändern und es sich weder um eine Vertragsanpassung noch eine Änderung des nominellen Zinssatzes handelt. Die Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis erfasst.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so wird diese Änderung durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt.
Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden ebenfalls durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Marktbasierte Anpassungen beziehen sich, in der Regel, auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. 
2.2.6 Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen eingeteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei nicht ausgefallenen Krediten wird zum Beispiel eine Vertragsanpassung, die zu einem Schuldnerwechsel, zu einer
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Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war) oder zu einer Barwertänderung in einem bestimmten Ausmaß führt, als erhebliche Vertragsanpassung eingestuft.
Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen und zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögensgegenstandes. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ursprünglichen Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes, die Auflösungen der Wertminderung für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken
Wertminderungen für Ausfallrisiken werden für Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente erfasst. Wertminderungen für Ausfallrisiken werden insbesondere für Kreditforderungen, bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 bis 14 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Der Stufe 2 sind auch jene nicht wertgeminderten Vermögensgegenstände zugeordnet, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko vom Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
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Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn die Kund:in ausfällt.
Die in der Steiermärkiche Sparkasse angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Sparkassensektor generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-)Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Forebearance Maßnahmen (z.B. Stundungen) und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Für die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren ist eine sachkundige Beurteilung erforderlich, wofür gruppenweite und institutsspezifische Richtlinien und Prozesse den erforderlichen Steuerungsrahmen gewährleisten. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2024 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung“ beschrieben werden.
Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kund:innen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kund:innen werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und
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Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Steiermärksiche Sparkasse Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Steiermärkische Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert. Letzteres spiegelt sich noch nicht in den Finanzdaten der Kund:innen wider und es wird erwartet, dass es noch zu Verschlechterungen von Ratings kommen wird.
Da 2024 gezeigt hat, dass die Entwicklung von Branche zu Branche unterschiedlich ist, wurde der zu Jahresende 2023 bestehende Stage-Overlay für zyklische Industrien überarbeitet und stärker mit den internen Risikomanagementprozessen verknüpft. Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkte bei der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
2.2.8 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Die Abschreibungsdauer beträgt für
immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zwischen 4 und 5 Jahren (zwischen 20 % und 25 %),
Bauten zwischen 33 und 66 Jahren (zwischen 1,5 % und 3 %) und
sonstige Sachanlagen zwischen 4 und 20 Jahren (zwischen 5 % und 25 %).
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
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2.2.9 Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß der AFRAC-Stellungnahme 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB) (Dezember 2020) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC 15 (Dezember 2020) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreis berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen werden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren für symmetrische Derivate wie Swaps, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen.
2.2.10 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
2.2.11 Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist. Die Berechnungen in Bezug auf Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder und Auslagerungen erfolgen unter Beachtung der AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (Juni 2022) sowie unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,48 % (Vorjahr: 3,27 %) ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 2.065.955,00 (Vorjahr: TEUR 2.235) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 4,60 % (Vorjahr: 6,88 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Abfertigungsanspruches verzichtet.
Es wird des Weiteren im Rahmen der Berechnung kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.
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Veränderungen der Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen:
Die Rückstellungen für Pensionen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,48 % (Vorjahr: 3,27 %) bilanziert. Die in der Rückstellungs¬veränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.696.391,00 (Vorjahr: TEUR 1.947) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 4,60 % (Vorjahr: 6,88 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 4,55 % (Vorjahr: 9,52 %) angenommen.
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Auf die Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Wegfalls von Pensionsverpflichtungen aus anderen als biometrischen Gründen wird verzichtet.
Es wird kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.
Jubiläumsgelder:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,48 % (Vorjahr: 3,27 %) ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 350.863,00 (Vorjahr: TEUR 375) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 4,60 % (Vorjahr: 6,88 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird kein Fluktuatinsabschlag berücksichtigt sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18 % (Vorjahr: 18 %) zur Anwendung gebracht.
Die Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen, die in den Posten Löhne und Gehälter enthalten sind, betragen EUR –466.481,11 (Vorjahr: TEUR 375).
Sonstige langfristige Rückstellungen:
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wird jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können. In Abhängigkeit der jeweiligen Restlaufzeit kommen Zinssätze zwischen 0,00 % und 3,48 % (Vorjahr: zwischen 0,00 % und 3,27 %) zur Anwendung.
2.2.12 Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode, auf der Passivseite, im Posten 14 Investitionszuschüsse, ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
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3. Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr werden im Berichtsjahr keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
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4. Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte erstmals inklusive der zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben ist daher nicht gegeben.
4.1 Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
 
 
bis 3 Monate
2.292.585.174,64
2.386.811
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
1.400.979.001,32
1.204.024
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
2.711.902.762,48
2.751.469
mehr als 5 Jahre
8.763.160.800,17
8.685.222
 
 
 
nicht täglich fällige Verpflichtungen
 
 
bis 3 Monate
379.794.434,98
395.658
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
1.193.821.991,76
678.411
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
1.405.765.545,63
1.326.650
mehr als 5 Jahre
2.571.246.689,57
2.616.595
4.2 Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung
In Fremdwährung sind Aktivposten im Gesamtbetrag von EUR 202.018.768,56 (Vorjahr: TEUR 245.035) und Passivposten im Gesamtbetrag von EUR 112.060.193,26 (Vorjahr: TEUR 150.182) vorhanden.
4.3 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
EUR
EUR
EUR
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
2.204.099.753,98
2.253.561
0,00
0
Forderungen an Kunden
752.121.840,90
740.225
227.928.097,43
248.098
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
627.392.192,80
770.035
0,00
0
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
25.323.799,19
24.883
104.282.651,38
98.780
Verbriefte Verbindlichkeiten Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I
0,00
50.000
0,00
0
4.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
Mit dem verbundenen Unternehmen s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH besteht eine Gewinnabführungsvereinbarung.
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205
205
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4.5 Nachrangige Vermögensgegenstände
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute
138.847.864,26
73.494
Forderungen an Kunden
1.606.069,64
1.606
Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende Vermögensgegenstände nachrangig:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute
138.847.864,26
73.494
Forderungen an Kunden
1.606.069,64
1.606
4.6 Wechselseitige Beteiligungen
Wechselseitige Beteiligungen bestehen im weitesten Sinne mit der Erste Group Bank AG. Die Steiermärkische Sparkasse hält ihre Aktien an der Erste Group AG direkt und indirekt über Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG.
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen (die wiederum ein verbundenes Unternehmen zur Erste Group Bank AG ist) ist an der Steiermärkische Sparkasse mit 25 % und einer Aktie beteiligt.
4.7 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
4.8 Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
In den Aktiv- und Passivposten sind keine Treuhandgeschäfte enthalten.
4.9 Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Gemäß § 14 Abs. 2 PfandBG
2.481.149.832,32
2.829.426
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
206
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206
4.10 Handelsbuch
Die Steiermärkische Sparkasse führt ein Handelsbuch.
Das Volumen des Handelsbuches beträgt für
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Wertpapiere
0,00
0
4.11 Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
zum Börsehandel zugelassen
zum Börsehandel zugelassen
 
börsenotiert
nicht börsenotiert
börsenotiert
nicht börsenotiert
 
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
 
EUR
EUR
TEUR
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
221.647.528,74
0,00
238.573
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
711.767,51
16.350.658,69
641
16.345
 
 
 
 
 
 
davon bewertet wie
davon bewertet wie
 
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
 
EUR
EUR
TEUR
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
221.647.528,74
0,00
238.573
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
17.062.426,20
0,00
16.986
0
4.12 Finanzinstrumente des Anlagevermögens
31.12.2024
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
 
 
479.889.826,38
452.340.281,00
27.549.545,38
0,00
 
186.874.617,01
189.915.360,00
0,00
3.040.742,99
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
 
1.480.223,24
1.480.223,25
0,00
0,01
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
129.932.971,82
119.660.709,62
10.272.262,20
0,00
 
89.854.457,74
90.866.790,00
0,00
1.012.332,26
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
77.589.543,18
77.589.543,18
0,00
0,00
 
14.554.729,74
15.087.870,68
0,00
533.140,94
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
 
 
687.412.341,38
649.590.533,80
37.821.807,58
0,00
 
292.764.027,73
297.350.243,93
0,00
4.586.216,20
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
207
207
207
31.12.2023
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
 
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
 
 
520.698
488.722
31.976
0
 
99.933
102.663
0
2.731
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
12.445
12.195
250
0
 
0
0
0
0
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
164.654
148.481
16.172
0
 
73.919
74.878
0
959
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
 
 
78.368
78.368
0
0
 
14.416
14.945
0
529
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
 
 
776.164
727.767
48.398
0
 
188.267
192.486
0
4.219
Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Festverzinsliche Wertpapiere wurden, soweit keine Bonitätsverschlechterung vorlag, nicht abgeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen.
Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.13 Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 767.357,82 (Vorjahr: TEUR 1.229).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 7.014.578,91 (Vorjahr: TEUR 7.317).
4.14 Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 93.581.415,71 (Vorjahr: TEUR 118.149) fällig.
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Aktiva 05
52.913.238,21
12.990
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
40.668.177,50
105.158
4.15 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an den folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
208
208
208
Firma und Sitz der Gesellschaft
Anteil Kapital
Eigenkapital
letztes
Jahresab-
gesamt (davon indirekt)
(i. S. UGB)
Ergebnis
schluss
in %
EUR
EUR
per
Kreditinstitute
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana
26,0
(-)
182.861.393,57
17.355.327,72
31.12.2024
ERSTE BANK AKCIONARSKO DRUŠTVO, NOVI SAD; Novi Sad (Konzern)
26,0
(-)
487.958.191,09
68.017.927,84
31.12.2024
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern)
41,0
(-)
1.811.830.190,00
246.607.841,00
31.12.2024
Sparkasse Bank AD Skopje; Skopje
96,6
(-)
232.950.672,16
28.491.887,52
31.12.2024
Sparkasse Bank dd Bosna i Hercegovina; Sarajevo
100,0
(-)
172.287.563,66
20.033.926,56
31.12.2024
Finanzinstitute
DENAR-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0
(-)
490.344,52
20.470,98
31.12.2023
Društvo za leasing Sparkase Lizing d.o.o. Skopje; Skopje
98,3
(47,3)
10.218.104,53
1.865.814,12
31.12.2024
Erste d.o.o.; Zagreb
29,3
(18,8)
18.547.314,15
2.836.367,25
31.12.2024
Erste & Steiermärkische S-Leasing drustvo s ogranicenom odgovornoscu za leasing vozila i strojeva; Zagreb
70,5
(20,5)
68.468.387,97
6.455.986,54
31.12.2024
GIROLEASING-Mobilienvermietungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0
(-)
23.393,51
4.652,02
31.12.2023
IMMORENT-RIO Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
60,0
(-)
372.942,64
118.074,60
31.12.2023
IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
50,0
(-)
-63.764,35
-23.957,07
31.12.2023
KERES-Immorent Immobilienleasing GmbH; Wien
100,0
(-)
-91.817,10
-18.086,21
31.12.2023
PREDUZECE ZA FINANSIJSKI LIZING ERSTE LEASING DOO, BEOGRAD; Beograd
44,5
(19,5)
7.196.667,65
820.774,65
31.12.2024
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz
100,0
(-)
35.000,00
51.066,04
31.12.2024
Sparkasse Leasing društvo sa ogranicenom odgovornošcu za leasing nekretnina, vozila, brodova i mašina, Sarajevo; Sarajevo
100,0
(49,0)
5.582.487,51
739.325,98
31.12.2024
Theuthras-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
50,0
(-)
911.677,97
-23.103,60
31.12.2023
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
209
209
209
Firma und Sitz der Gesellschaft
Anteil Kapital
Eigenkapital
letztes
Jahresab-
gesamt (davon indirekt)
(i. S. UGB)
Ergebnis
schluss
in %
EUR
EUR
per
Sonstige
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg
50,0
(-)
176.985,41
20.890,77
31.12.2023
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz
30,0
(-)
151.140.555,88
6.863.613,20
31.12.2023
IMMORENT-HATHOR Grundverwertungsgesellschaft m.b.H; Wien
50,0
(-)
-2.012.952,82
110.035,91
31.12.2023
Jura GrundverwertungsgmbH; Graz
100,0
(10,0)
653.647,52
34.825,36
31.12.2024
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz
100,0
(0,2)
1.870.795,35
86.680,07
31.12.2024
Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
100,0
(-)
-402.356,84
-8.101,80
31.12.2023
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz
45,7
(-)
330.101,82
-61.369,84
31.12.2023
RTG Tiefgaragenerrichtungs und -vermietungs GmbH; Graz
100,0
(-)
290.859,26
-46.145,17
31.12.2024
s IM Immobilien Management GmbH; Graz
100,0
(-)
3.206.249,78
196.261,58
31.12.2024
Seniorenresidenz "Am Steinberg" GmbH; Graz
100,0
(99,6)
1.023.487,61
140.470,08
31.12.2024
Sparkassen IT Holding AG; Wien
20,4
(-)
3.269.586,29
-55.203,37
31.12.2023
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz
78,0
(-)
16.713.242,30
809.370,51
31.12.2024
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd
85,9
(4,9)
1.538.973,87
240.424,06
31.12.2024
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz
100,0
(-)
109.884.581,68
-625.815,70
31.12.2024
4.16 Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke beträgt EUR 8.888.252,52 (Vorjahr: TEUR 9.203).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Die Buchwerte der Wertpapiere im Anlagenspiegel sind ohne vertragliche Zinsabgrenzungen angegeben.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
210
Anlagenspiegel (Teil 1 Anschaffungskosten)
Bezeichnung
Anschaffungskosten per 1.1.2024
Sonstiges 2024
Zugänge 2024
Abgänge 2024
Umbuchungen 2024
Anschaffungskosten per 31.12.2024
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
621.135.975,94
0,00
93.435.988,06
96.887.031,09
48.159.981,05
665.844.913,96
b) Forderungen an Kreditinstitute
12.369.189,91
0,00
0,00
10.872.189,91
0,00
1.497.000,00
c) Forderungen an Kunden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
d) Schuldverschreibungen
238.662.067,60
0,00
41.915.479,64
12.893.977,93
-48.159.981,05
219.523.588,26
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
99.945.860,04
0,00
0,00
1.574.892,99
0,00
98.370.967,05
Summe
972.113.093,49
0,00
135.351.467,70
122.228.091,92
0,00
985.236.469,27
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
86.986.974,14
0,00
54.320,00
0,00
0,00
87.041.294,14
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
721.519.676,91
0,00
9.244.589,58
136.983,33
0,00
730.627.283,16
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen- Verschmelzungsmehrwerte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
14.033.728,45
0,00
198.649,20
0,00
0,00
14.232.377,65
Summe
14.033.728,45
0,00
198.649,20
0,00
0,00
14.232.377,65
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
118.360.262,93
0,00
5.770.414,83
2.937.780,80
162.131,18
121.355.028,14
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
121.517.992,81
0,00
7.347.568,58
218.690,89
-162.131,18
128.484.739,32
c) Leasingvermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
239.878.255,74
0,00
13.117.983,41
3.156.471,69
0,00
249.839.767,46
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
1.143.725,45
0,00
0,00
0,00
0,00
1.143.725,45
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
2.035.675.454,18
0,00
157.967.009,89
125.521.546,94
0,00
2.068.120.917,13
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
211
Anlagenspiegel (Teil 2) Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte)
Bezeichnung
Kumulierte Abschreibung per 1.1.2024
Abschreibung 2024
Zuschreibungen 2024
Kum. Abschr. Abgänge 2024
Kum. Abschr. Umbuchungen 2024
Kumulierte Abschreibung per 31.12.2024
Buchwert per 31.12.2024
Buchwert per 31.12.2023
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
505.640,21
329.927,76
1.037.145,95
637.031,13
80.920,32
-919.529,43
666.764.443,39
620.630.335,73
b) Forderungen an Kreditinstitute
-75.731,92
0,00
35.375,97
-127.884,65
0,00
16.776,76
1.480.223,24
12.444.921,83
c) Forderungen an Kunden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
d) Schuldverschreibungen
89.426,02
117.559,49
657.769,23
-106.022,10
-80.920,32
-263.841,30
219.787.429,56
238.572.641,58
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
7.162.102,00
91.000,68
821.655,56
204.752,99
0,00
6.226.694,13
92.144.272,92
92.783.758,04
Summe
7.681.436,31
538.487,93
2.551.946,71
607.877,37
0,00
5.060.100,16
980.176.369,11
964.431.657,18
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
163.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
163.000,00
86.878.294,14
86.823.974,14
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
22.418.999,00
0,00
6.816.000,00
0,00
0,00
15.602.999,00
715.024.284,16
699.100.677,91
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-Verschmelzungsmehrwerte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
13.651.371,39
206.809,20
0,00
0,00
0,00
13.858.180,59
374.197,06
382.357,06
Summe
13.651.371,39
206.809,20
0,00
0,00
0,00
13.858.180,59
374.197,06
382.357,06
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
45.782.321,45
2.595.686,92
0,00
0,00
5.379,18
48.383.387,55
72.971.640,59
72.577.941,48
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
95.562.878,50
4.845.824,78
0,00
4.543,53
-5.379,18
100.398.780,57
28.085.958,75
25.955.114,31
c) Leasingvermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
141.345.199,95
7.441.511,70
0,00
4.543,53
0,00
148.782.168,12
101.057.599,34
98.533.055,79
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.143.725,45
1.143.725,45
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
185.260.006,65
8.186.808,83
9.367.946,71
612.420,90
0,00
183.466.447,87
1.884.654.469,26
1.850.415.447,53
4.17 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind im Geschäftsjahr keine immateriellen Vermögensgegenstände enthalten, die von einem verbundenen Unternehmen oder von einem Gesellschafter mit einer Beteiligung erworben worden sind.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
212
4.18 Investitionszuschüsse
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
EUR
EUR
Stand 31.12.2023
675.688,00
894,00
Zugänge
-38.824,14
30.832,90
Verbrauch
136.153,86
12.592,90
Stand 31.12.2024
500.710,00
19.134,00
4.19 Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Erfolgsabgrenzungen
11.105.866,05
11.817
Sonstige Verrechnungsforderungen (v. a. Zahlungsverkehr)
8.720.803,30
11.928
Forderungen aus derivativen Produkten(inkl. Zinsabgrenzungen)
3.620.011,06
418
Aktivierte Vorräte und Sachwerte
2.737.673,57
2.290
Finanzamt
149.536,48
5.909
4.20 Derivative Finanzinstrumente
31.12.2024
Nominalwert
Davon : Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv + / Passiv
Zeitwertpositiv
Zeitwertnegativ
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
 
 
 
 
 
 
Zinssatzverträge
1.131.286.372,92
4.978.900,52
-1.246.581,12
8.599.440,18
8.123.428,40
OTC-Produkte
1.131.286.372,92
4.978.900,52
-1.246.581,12
8.599.440,18
8.123.428,40
Optionen
9.957.801,04
4.978.900,52
-22.428,50
74.305,42
79.705,57
Sonstige (zB: Zinsenswaps)
1.121.328.571,88
 
-1.224.152,62
8.525.134,76
8.043.722,83
Wechselkursverträge
210.944.579,36
0,00
3.207.699,03
3.355.772,61
91.272,52
OTC-Produkte
210.944.579,36
0,00
3.207.699,03
3.355.772,61
91.272,52
Sonstige (zB: Währungsswaps)
210.944.579,36
 
3.207.699,03
3.355.772,61
91.272,52
Gesamtsummen
1.342.230.952,28
4.978.900,52
1.961.117,91
11.955.212,79
8.214.700,92
davon OTC-Produkte
1.342.230.952,28
4.978.900,52
1.961.117,91
11.955.212,79
8.214.700,92
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten:
 
A12 Sonstige Vermögensgegenstände
3.620.011,06
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
398.677,01
P06 Rückstellungen
1.260.216,14
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
213
31.12.2023
Nominalwert
Davon : Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv + / Passiv
Zeitwertpositiv
Zeitwertnegativ
 
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
 
 
 
 
 
 
Zinssatzverträge
318.091
4.075
-170
4.007
3.690
OTC-Produkte
318.091
4.075
-170
4.007
3.690
Optionen
8.150
4.075
-16
79
80
Sonstige (zB: Zinsenswaps)
309.941
 
-154
3.928
3.611
Wechselkursverträge
354.236
0
-5.238
284
5.466
OTC-Produkte
354.236
0
-5.238
284
5.466
Optionen
0
0
0
0
0
Sonstige (zB: Währungsswaps)
354.236
 
-5.238
284
5.466
Gesamtsummen
672.327
4.075
-5.408
4.291
9.156
davon OTC-Produkte
672.327
4.075
-5.408
4.291
9.156
davon Börsengehandelte Produkte
0
0
0
0
0
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten:
 
A12 Sonstige Vermögensgegenstände
418
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
5.633
P06 Rückstellungen
192
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
4.21 CVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
Das in der Steiermärkische Sparkasse implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures werden keine Nettingeffekte berücksichtigt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
214
4.22 Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Steiermärkische Sparkasse verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Krediten) einzeln (Microhedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
31.12.2024
31.12.2023
Veränderung
 
EUR
EUR
EUR
Fair Value Hedge
 
 
 
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
1.114.141,18
1.827.832,15
-713.690,97
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
7.161.069,40
2.018.058,51
5.143.010,89
Gesamt
 
 
 
Positive Zeitwerte
1.114.141,18
1.827.832,15
-713.690,97
Negative Zeitwerte
7.161.069,40
2.018.058,51
5.143.010,89
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird.
Die Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels Critical Terms Matching. In Einzelfällen, für welche die Voraussetzungen für das Critical Terms Matching nicht erfüllt werden, erfolgt eine quantitative Effektivitätsmessung. Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes bei einer angenommenen Änderung der Zinskurve miteinander verglichen.
Die negativen Zeitwerte (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht im Jahresabschluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige, erfolgswirksame Zahlungsströme aus Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen.
4.23 Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz sind Mündelgeldspareinlagen von EUR 206.103.724,58 (Vorjahr: TEUR 179.521) enthalten.
4.24 Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Verbindlichkeiten Zahlungsverkehr
47.464.762,49
38.127
Verbindlichkeiten Finanzamt und sonstige Abgaben
27.076.762,73
12.825
Sonstige Verrechnungsverbindlichkeiten(inkl. Kreditoren)
13.222.979,69
9.965
Personalverbindlichkeiten
3.534.564,00
4.064
Erfolgsabgrenzungen
1.931.679,58
1.563
Verbindlichkeiten aus derivativen Produkten(inkl. Zinsabgrenzung)
398.677,01
5.633
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
215
4.25 Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 2.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 1.950); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 10.500.000,00 (Vorjahr: TEUR 10.238).
4.26 Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergeben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 49.702.281,00 (Vorjahr: TEUR 54.616).
4.27 Rückstellungen für Steuern
Die Dotierung der Steuerrückstellung resultiert im Wesentlichen aus der Rückstellung für die Körperschaftsteuer.
Für passive Steuerabgrenzungen wird eine Rückstellung von EUR 3.614.130,21 (Vorjahr: aktive latente Steuern TEUR 4.388) unter Anwendung eines Steuersatzes von 23 % gebildet. Die latenten Steuern beruhen unter anderem auf temporären Differenzen im Bereich Rückstellungen für Sozialkapital, sonstige Rückstellungen, Risikovorsorgen, zeitanteilige Bewertung von Wertpapieren, Beteiligungsbewertungen, Effektivzinsmethode im Kreditgeschäft sowie die Übertragung der stillen Reserven auf Fondsanteile gemäß der alten Rechtslage nach § 12 EStG.
Die Bewegung der latenten Steuersalden ist hauptsächlich zurückzuführen auf Veränderungen der Steuerlatenz aus Rückstellungen für Sozialkapital, sonstige Rückstellungen, Nachholung der pauschalen Risikovorsorgen sowie aus Bewegungen der zeitanteiligen Bewertung von Wertpapieren. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern werden angemessen berücksichtigt.
Die passive latente Steuer ist hauptsächlich auf die Übertragung der stillen Reserven auf Fondsanteile gemäß der alten Rechtslage nach § 12 EStG zurückzuführen.
4.28 Sonstige Rückstellungen
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Rückstellungen für Kreditrisiken
41.186.233,94
34.837
Personalkostenrückstellungen
25.641.288,14
25.666
Rückstellungen für Wegfall Zwischenbankbefreiungen
11.410.000,00
0
Rückstellungen für drohende Verluste
5.473.892,89
5.511
Rückstellungen für Startbonus Jungfamilien
646.260,00
2.366
Rückstellungen für Prüfungskosten
460.000,00
310
Personalkostenrückstellungen umfassen Vorsorgen für variable Gehaltszahlungen, nicht verbrauchten Urlaub, Zeitguthaben und Dienstnehmerjubiläen.
Rückstellungen für drohende Verluste wurden für Zinsvergütungen, Rechtsstreitigkeiten, Provisionsrückrechnungen laut § 176 Abs. 5 VersVG, sonstige Derivate sowie für belastende Verträge gebildet. Rückstellungen für belastende Verträge betreffen Gehaltsaufwendungen für dienstüberlassene Mitarbeiter:innen mit nur teilweiser Rückvergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen.
Im Juli 2024 legte das Bundesfinanzgericht im Verfahren einer österreichischen Bank dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt. Mit einer Entscheidung ist erfahrungsgemäß in etwa ein bis zwei Jahren zu rechnen. Aus heutiger Sicht besteht nach unserer Einschätzung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe bejahen wird. Zudem kann die EU-Kommission in einem gesonderten Beihilfenverfahren feststellen, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar und damit auch materiell rechtswidrig ist, und auf dieser Grundlage einen Rückforderungsbeschluss fassen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
216
Auch dies wird als wahrscheinlich eingestuft. Der Rückstellungsberechnung liegt eine bestmögliche Schätzung zugrunde. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt 11.410.000,00.
4.29 Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten
Im Berichtsjahr erfolgten keine nachrangigen Kreditaufnahmen.
Eine Umwandlungsmöglichkeit der nachrangigen Verbindlichkeiten in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.
Der Begriff der Nachrangigkeit richtet sich nach § 51 Abs. 9 BWG.
4.30 Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Steiermärkische Sparkasse ist nachrangiges Kapital von EUR 108.258.299,40 (Vorjahr: TEUR 159.832) enthalten:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Ergänzungskapital
108.258.299,40
159.832
4.31 Grundkapital
Das Grundkapital setzt sich zusammen aus:
31.12.2024
31.12.2023
Erhöhung
 
EUR
TEUR
EUR
Stammaktien
 
 
 
Stückaktien
55.542.800,00
55.543
0,00
Die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung, die Nennbeträge und die Zahl der Aktien jedes Nennbetrages lauten: Die Anzahl der Stückaktien beträgt 7.640.000 (Vorjahr: 7.640.000) zu einer Nominale pro Stück von EUR 7,27 (Vorjahr: EUR 7,27), womit sich ein Gesamtnennbetrag von EUR 55.542.800,00 (Vorjahr: TEUR 55.543) errechnet.
Das Nominale der eigenen Aktien in Höhe von EUR 4.340,19 (Vorjahr: TEUR 4) wird in der Bilanz im Posten Passiva 9 offen vom Grundkapital abgezogen, wodurch sich ein Nettobetrag von EUR 55.538.459,81 (Vorjahr: TEUR 55.538) ergibt. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
Derzeit besteht kein ausnutzbares genehmigtes Kapital.
4.32 Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die nach IFRS ermittelten Werte werden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
217
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Gesamtrisikobetrag
10.942.249.459,14
10.338.153
Kernkapital (T1)
3.255.916.641,95
2.681.750
Hartes Kernkapital (CET1)
3.255.916.641,95
2.681.750
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0,00
0
Ergänzungskapital (T2)
12.873.727,75
71.437
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
3.268.790.369,70
2.753.187
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
29,76 %
25,94 %
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezügl. harte Kernkapitalquote von 4,5 %
2.763.515.416,29
2.216.534
 
 
 
Kernkapitalquote
29,76 %
25,94 %
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezüglich Kernkapitalquote von 6 %
2.599.381.674,40
2.061.461
 
 
 
Gesamtkapitalquote
29,87 %
26,63 %
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 92 (1) a bis c CRR
2.393.410.412,97
1.926.135
Die Steiermärkische Sparkasse hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Steiermärkische Sparkasse gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)
Erste Group Bank
AT0000652011
83.196 / 41.598
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
218
4.33 Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
EUR
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
150.325.353,95
150.325.353,95
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
-11.507.040,63
-35.878.720,87
Einbehaltene Gewinne
3.020.179.790,68
2.623.193.635,38
(+/-) Unterjährig anrechenbarer Gewin/Verluste
0,00
0,00
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
33.718.608,08
-45.453.879,18
Sonstige Rücklagen
215.810.999,26
189.924.386,68
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen
0,00
0,00
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheitsbeteiligungen
0,00
0,00
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicherungsgeschäfte für Zahlungsströme
-0,01
-0,01
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0,00
0,00
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
-300.542,17
-90.464,44
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
-2.502.675,34
-2.097.137,95
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
0,00
0,00
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250 %
0,00
0,00
(-) Geschäfts- oder Firmenwert
0,00
0,00
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
-12.040.431,89
-12.875.805,08
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
0,00
0,00
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
0,00
-14.067.157,19
Unterjährige, nicht geprüfte, Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014)
0,00
0,00
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
0,00
0,00
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
0,00
0,00
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
-8.666.002,90
-2.232.892,79
(-) Abzug von CET1 bei Inanspruchnahme von Art. 3 CRR
-41.218.333,80
-41.574.078,22
Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals
0,00
0,00
Hartes Kernkapital (CET1)
3.343.799.725,23
2.809.173.240,28
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
219
Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
EUR
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
 
 
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
0,00
0,00
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
0,00
0,00
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
0,00
0,00
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
0,00
0,00
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0,00
0,00
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital
0,00
0,00
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
0,00
0,00
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
0,00
0,00
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1)
3.343.799.725,23
2.809.173.240,28
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
7.598.283,48
31.745.060,81
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
0,00
0,00
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
0,00
0,00
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
0,00
0,00
Übergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz stehenden Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangige Darlehen
0,00
0,00
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
5.708.947,84
40.670.441,70
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
0,00
0,00
Zusätzliche Übergangsanpassungen zum Tier 2
0,00
0,00
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0,00
0,00
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
0,00
0,00
Ergänzungskapital (Tier 2)
13.307.231,32
72.415.502,51
Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2)
3.357.106.956,55
2.881.588.742,79
Erforderliche Eigenmittel
971.889.559,06
920.647.710,78
Harte Kernkapitalquote
27,5
24,4
Kernkapitalquote
27,5
24,4
Eigenmittelquote
27,6
25,0
4.34 Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten werden z. B. Schuldtitel öffentlicher Stellen, sonstige Schuldverschreibungen oder hypothekarisch besicherte Ausleihungen von EUR 2.850.234.241,47 (Vorjahr: TEUR 3.184.908) als Sicherheit für die folgenden Passivgeschäfte der Steiermärkische Sparkasse sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Kredit-Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen (Passiva 02)
277.396.023,33
262.724
Wertpapier-Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen (Passiva 02)
57.399.907,68
54.097
 
 
 
Wertpapier Deckungsstock für Pensionsrückstellungen (Passiva 06)
26.211.436,58
26.147
 
 
 
Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) *)
 
 
Pfandbriefe (Passiva U1)
2.327.526.446,53
2.628.368
Kommunalbriefe (Passiva U1)
153.623.385,79
201.059
 
 
 
Sicherheiten für außerbücherliche OTC-Derivate
 
 
Collateral Management
0,00
4.650
 
 
 
Bail in Deckungsstock
8.077.041,56
7.864
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten“ enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
220
4.35 Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen keine wesentlichen, nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen.
4.36 Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
31.12.2024
31.12.2023
 
EUR
TEUR
Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten
2.481.149.832,32
2.829.426
Haftung aus der erweiterten Kundenabsicherung
1.198.183.615,00
0
Verbindlichkeiten aus Erfüllungsgarantien
358.454.915,81
326.583
Die Eventualverbindlichkeit aus der Haftungsverbundvereinbarung bezieht sich auf die wechselseitige Verpflichtung der Haftungsverbundmitglieder, (i) finanzielle Unterstützung für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Sparkassen zu leisten, oder (ii) im Absicherungsfall die zeitgerechte Erfüllung von bestimmten Geldforderungen von Kund:innen an ein anderes Haftungsverbundmitglied abzusichern. Bei einem Absicherungsfall handelt es sich um die Eröffnung des Konkurses über ein Haftungsverbundmitglied. Betreffend die Abschaffung der erweiterten Einlagensicherung des Haftungsverbunds wird auf Kapitel 1.2 Haftungsverbund verwiesen.
4.37 Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betrafen fast zur Gänze nicht ausgenutzte Rahmen.
4.38 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden geleistet bzw. gegebenenfalls rückgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.38.1 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass ein einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Die 8-jährige Aufbauphase endete per 31. Dezember 2023, die finanziellen Mittel des SRF belaufen sich auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute. 2024 sind keine Beiträge für den SRF erhoben worden.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des beitragspflichtigen Instituts.
4.38.2 Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kund:innen bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
221
Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll ab 03. Juli 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) aufweisen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) des Haftungsverbundes.
4.38.3 IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, dass der Ex-Ante-Fonds bis Ende 2031 ein Zielvolumen von 0,5% der Gesamtforderungen gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR (Total Risk Exposure Amount) der konsolidierten Gruppe erreicht. Die Mitglieder haben die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine gesonderte Rücklage, ausgewiesen in den Gewinnrücklagen, dotiert, welche auf der Mitgliedsebene nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles und nicht intern zur Verlustabdeckung erfolgen.
Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
222
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital werden EUR 3.489.067,37 (Vorjahr: TEUR 4.784) aufgewendet.
5.2 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen sind Erträge aus Ergebnisabführungen von EUR 48.154,22 (Vorjahr: TEUR 60) enthalten.
5.3 Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen sind Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 26.008.148,06 (Vorjahr: TEUR 24.507) enthalten.
5.4 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von EUR 4.471.451,41 (Vorjahr: TEUR 4.743) aus Miet- und Pachterträgen, Erträge von EUR 10.127.359,85 (Vorjahr: TEUR 8.125) aus Personalkostenersätzen, Erträge von EUR 1.153.251,96 (Vorjahr: TEUR 975) aus verjährten Spareinlagen, Erträge von EUR 1.719.740,00 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Auflösung der Rückstellung für den Startbonus von Jungfamilien, EUR 1.486.144,35 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Auflösung von Sozialkapitalrückstellungen und EUR 2.094.042,73 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Auflösung der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten enthalten.
5.5 Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 1.461.365,67 (Vorjahr: TEUR 7.019) enthalten.
5.6 Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Steiermärkische Sparkasse ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten
5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von EUR 11.410.000,00 (Vorjahr: TEUR 0) aus der Rückstellung im Zusammenhang mit dem Wegfall der Zwischenbankbefreiung, Aufwendungen von EUR 2.895.359,02 (Vorjahr: TEUR 3.522) aus vermieteten Liegenschaften und Aufwendungen von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3.105) aus dem Abwicklungsfonds (Recovery Resolution Fund) enthalten.
5.8 Bewertungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Im Berichtsjahr werden im Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen eine Zuschreibung in der Höhe von EUR 6.816.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 63.939) ausgewiesen.
Aufgrund des Wegfalls der Grunde für die durchgeführten Wertberichtigungen in der Vergangenheit werden die Anteile an der Sparkasse Bank AD Skopje, Skopje mit EUR 6.211.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 58.141) und an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana mit EUR 605.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 5.798) zugeschrieben.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
223
5.9 Außerordentliche Aufwendungen
In den außerordentlichen Aufwendungen sind Aufwendungen von EUR 15.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 15.000) aus der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken enthalten.
5.10 Gruppenbesteuerung
Ergebnisabführungsvertrag mit Gruppenmitglied sASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen dem Gruppenträger und dem inländischen Gruppenmitglied sind die vom Gruppenmitglied erzielten Gewinne an den Gruppenträger abzuführen und der Gruppenträger verpflichtet sich seinerseits, die Verluste des inländischen Gruppenmitglieds zu übernehmen. Von der Finanzverwaltung werden Ergebnisabführungsverträge als Steuerausgleichsvereinbarung anerkannt (vgl. KStR Rz 1587). Für die Dauer des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrages ist daher eine Steuerumlage nicht gesondert zu berechnen und auszuweisen, da das gesamte unternehmensrechtliche Ergebnis des inländischen Gruppenmitglieds an den Gruppenträger verrechnet wird.
Steuerausgleichsvereinbarung mit Gruppenmitglied s IM Immobilien Management GmbH ab 2024
Die Ermittlung des Steuerausgleichs erfolgt nach der Belastungsmethode. Weist ein inländisches Gruppenmitglied ein positives steuerliches Ergebnis aus, dann ist eine positive Steuerumlage i. H. von 23 % an den Gruppenträger zu entrichten. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses erhält das inländische Gruppenmitglied eine negative Steuerumlage i.H. von 23 % vom Gruppenträger.
Wesentliche Grundzüge des Steuerumlagevertrages
Vom Gruppenmitglied sind keine Vorauszahlungen an den Gruppenträger zu leisten. Positive als auch negative Steuerumlagen sind jeweils 14 Tage nach Abgabe der Körperschaftsteuererklärung zur Zahlung fällig. Die Steuerumlagenvereinbarung mit der s IM Immobilien Management GmbH ist ab dem Geschäftsjahr 2024 wirksam und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ist das Gesamteinkommen der Unternehmensgruppe nicht ausreichend positiv und ist folglich für das Gruppenmitglied und den Gruppenträger Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten, so übernimmt der Gruppenträger die Mindestkörperschaftsteuer des Gruppenmitglieds.
5.11 Steueraufwand oder Steuerertrag nach dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) und ausländischen Steuergesetzen
Das Unternehmen wird im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG voll konsolidiert und unterliegt damit den Regelungen des MinBestG. Gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB wurden keine latenten Steuern, die aus der Anwendung des MinBestG oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes entstehen, angesetzt. Das MinBestG hat den laufenden Ertragssteueraufwand der Gesellschaft um EUR 2.100.000,00 erhöht. Konzerngesellschaften aus Bosnien und Serbien haben eine erforderliche Mindestbesteuerung von 15% nicht erreicht. Diese Länder haben bisher kein nationales Mindestbesteuerungsgesetz erlassen, daher ergibt sich für Österreich als Sitz der Konzernmutter eine diesbezügliche Besteuerungspflicht. Der Steueraufwand wird gemäß der Steuerumlagevereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und Steiermärkische Sparkasse im Verhältnis der Gesellschaftsanteile an den betroffenen Gesellschaften aufgeteilt. Zukünftige Steuerbelastungen aus dem MinBestG oder vergleichbaren ausländischen Gesetzen hängen insbesondere von der Ertragslage ausländischer Konzerngesellschaften ab.
5.12 Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 319.110.665,50 (Vorjahr: TEUR 353.827) wurde der Betrag von EUR 289.200.000,00 (Vorjahr: TEUR 328.800) bereits den Rücklagen zugeführt.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
224
5.13 Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 1,6756 % (Vorjahr: 1,9335 %).
5.14 Gewinnverteilungsvorschlag
Die Gewinnverteilung ist vom Vorstand wie folgt vorgesehen:
An die Gesellschafter eine Dividende von EUR 3,92 je dividendenberechtigte Aktie auszuschütten (das entspricht 54 % des Grundkapitals), daraus ergibt sich ein Betrag von EUR 29.948.800,00 und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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6. Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
6.1 Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen betrug 1.228 Angestellte (Vorjahr: 1.238) und 0 Arbeiter:innen (Vorjahr: 0). Insgesamt sind dies 1.228 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 1.238).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 82 Personen (Vorjahr: 68) tätig. Der Kostenersatz wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 7 ausgewiesen.
6.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes und deren nahen Angehörigen haften Kredite und Vorschüsse von EUR 90.195,76 (Vorjahr: TEUR 112) aus.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates und deren nahen Angehörigen haften Kredite und Vorschüsse von EUR 1.849.687,33 (Vorjahr: TEUR 1.748) aus.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes und deren nahen Angehörigen sind Kredite und Vorschüsse von EUR 39.418,33 (Vorjahr: TEUR 60) zurückbezahlt worden.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates und deren nahen Angehörigen sind Kredite und Vorschüsse von EUR 213.287,90 (Vorjahr: TEUR 283) zurückbezahlt worden.
6.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen werden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 876.764,10 (Vorjahr: TEUR 1.039) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer:innen sowie deren Hinterbliebene werden EUR 4.316.956,45 (Vorjahr: TEUR 12.792) aufgewendet.
6.4 Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf EUR 3.428.670,50 (Vorjahr: TEUR 2.999).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene werden EUR 54.965,02 (Vorjahr: TEUR 320) verausgabt.
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates belaufen sich auf EUR 235.900,00 (Vorjahr: TEUR 185).
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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6.5 Namen der Organmitglieder
Folgende Personen sind als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Dr. Gerhard Fabisch, Vorsitzender
Dr. Georg Bucher
Dr. Oliver Kröpfl
Mag. Walburga Seidl
Folgende Personen sind als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Dr. Friedrich Santner, Vorsitzender
Mag. Manfred Wehr, 1. Vorsitzender-Stv.
Mag. Dr. Gabriele Krenn, 2. Vorsitzende-Stv.
MMag. Ingo Bleier
Mag. Michaela Christiner
Mag. Andrea Hirschenberger
MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller
Mag. Christian Knill
vom Betriebsrat entsendet:
Karlheinz Bauer
Michaela Koch BA MSc
Guido Mauerhofer
Manfred Schenk
Staatskommissär:
Mag. Christine Klug, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Staatskommissär-Stellvertreter:
Mag. Martin Pölzl, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Jahresabschluss 2024
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Lagebericht 2024
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Rahmenbedingungen
Bei gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkener Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2024 das zweite Jahr in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen in der Industrieproduktion und im Bauwesen um (vorläufig) bis zu 0,9%. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,8%.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 2,9%, nach 7,8% im Jahr 2023. Im monatlichen Verlauf sank die Teuerung aber deutlich, um im November mit 1,9% und im Dezember mit 2,0% sogar nahe dem EZB Ziel zu liegen. Damit war das hohe Inflationsdifferenzial gegenüber der Eurozone kein Thema mehr. Die im Jahresvergleich gesunkenen Preise für Haushaltsenergie haben die Inflation am stärksten gedämpft.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2024 in Summe negativ (-1,0%). Eine rückläufige Industrieproduktion (-4,4%, davon -3,6% im Bauwesen) stand dabei einem insgesamt expansiven Dienstleistungssektor +0,5% gegenüber. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten einen Anstieg von +6,1%. Der Verkehrssektor (+0,3%) expandierte nur knapp über der Nulllinie. Der Handel (-2,0%) schrumpfte wie schon im Vorjahr, während die Land- und Forstwirtschaft (+3,0%) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,5%) zulegen konnten.
Die schwache Entwicklung in Deutschland belastete Österreichs Außenhandel, so dass sowohl Exporte (-2,9%) als auch Importe (-2,5%) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,4% des BIP nach 1,3% im Vorjahr einen etwas höheren Wert.
Die hohe Unsicherheit hemmte die Investitionen der Unternehmen, die um -2,9% unter dem Vorjahr lagen. Der private Konsum (-0,3%) war ebenfalls rückläufig, da die privaten Haushalte die stark gesunkene Inflation nur sehr verzögert wahrnahmen und trotz guter Kollektivvertragserhöhungen sparsam blieben.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich um ca. +0,6% auf 3.932.059 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich merklich um +6,8% auf 426.012 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 5,1% im Vorjahr auf 5,2% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2024 (bis Stand November), blieb jedoch unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0%).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2024 mit 6.550 Fällen deutlich höher als 2023 (+22%). Dabei waren Handel, Bau sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.920 Fällen (+0,8%) etwas höher als im Vorjahr. Auch die Insolvenzpassiva lagen über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2024 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2024 83,2% des BIP oder EUR 398,4 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60% vereinbart sind. Im Vorjahr lag der Vergleichswert mit EUR 371,7 Mrd. oder 78,6% des BIP deutlich darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2024 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 3,7% des BIP angestiegen sein; das Maastricht-Ziel beträgt maximal 3%. Auf der Einnahmenseite entwickelten sich die Verbrauchsteuern in Abhängigkeit vom privaten Konsum nur sehr schwach. Die Abschaffung der kalten Progression und das geringe Körperschaftsteueraufkommen wirkten ebenfalls negativ. Auf der Ausgabenseite führten die Hochwasserkatastrophe, das Baukonjunkturpaket und inflationsbedingt höhere Pensionszahlungen und Personalkosten zu einer Mehrbelastung.
Aufgrund der rückläufigen Inflation und der Konjunkturschwäche im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz von 4,0% in vier Schritten im Juni, September, Oktober und Dezember 2024 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf nunmehr
STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
230
3,0%. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2024 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts. Im Neugeschäft sind die Kreditzinsen allerdings nicht mehr weiter gestiegen.
Die Banken konnten trotz Rezession die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,1%. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+1,8%), während Privatkredite 2024 (-1,2%) rückläufig waren. Bei Wohnbaukrediten (-1,9%) ging der Rückgang mit rückläufigen Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,2% mit Stand von 3. Quartal 2024).
Die Sparquote erhöhte sich deutlich von 8,7% im Vorjahr auf (vorläufig) 11,4% des verfügbaren Einkommens privater Haushalte. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen von Retailkund:innen bis November 2024 mit +5,3% durchaus dynamisch, da die privaten Haushalte infolge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ihre Konsumausgaben zurückhielten. Bei den Unternehmen waren Einlagen ebenfalls (+0,9%) angestiegen, da Investitionsprojekte verschoben und liquide Mittel zurückgehalten wurden. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) war im Vergleich zum Vorjahr stabil und betrug im November 2024 95,4% (2023: 97,1%).
Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Dezembersitzung den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen. Die Kreditvergabestandards haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend hat sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstig entwickelt. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko aus Wohnimmobilienfinanzierungen festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.434,97 Ende 2023 um 6,6% auf 3.663,01 Ende 2024 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2024 mit EUR 9,2 Mrd. um fast 10% niedriger als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,7 Mrd. (-1,5%) und der Provisionssaldo EUR 3,8 Mrd. (+7%).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 8,7 Mrd. um 2,9% über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 4,9 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 8,3% entsprach. Bei einer nahezu unveränderten Bilanzsumme von EUR 1.021,3 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,1 Mrd. (-20,9% unter dem Vorjahr).
1.2 Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkassen gehören als Teil der Erste Group Bank AG zu den führenden Bankinstituten in Zentral- und Osteuropa (CEE) und engagieren sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente, kohlenstoffärmere und gerechtere Gesellschaft. Als eines der ersten Mitglieder der Net Zero Banking Alliance (NZBA) wurden Ziele für ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 und einen Netto-Null-Bankbetrieb bis 2030 aufgestellt. Nachhaltigkeit ist eine der wichtigsten Säulen der Gesamtstrategie der Sparkassen.
Die Sparkassen haben das Umfeld, in dem sie tätig sind, untersucht und eine Analyse durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells der Sparkassen gegenüber Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus der notwendigen Umstellung auf eine kohlenstoffärmere Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht, die sich aus dem Klimawandel und den Umweltrisiken ergeben.
Österreich gehört zu den Ländern mit mittlerer Leistung im Klimaschutz-Index. Die bisherigen Erfolge im Bereich des Klimaschutzes, wie das Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sind positiv. Einige der für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel erforderlichen Gesetze (wie das Energieeffizienzgesetz und das Gesetz über erneuerbare Wärme) wurden 2023 verabschiedet. Leider ist Österreich nicht auf dem Weg, sein ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Bislang ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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nicht mit dem verbindlichen Ziel Österreichs vereinbar, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems bis 2030 um 36% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmen, die für den Zeitraum 2021-2030 erwogen werden, läuft das Land Gefahr, dieses Ziel um 9 Prozentpunkte zu verfehlen. Vor 2020 wurden die Emissionsminderungen im Energie- und Industriesektor durch einen Anstieg des Endenergieverbrauchs in Gebäuden und im Verkehr ausgeglichen, die ein erhebliches Potenzial für Emissionsminderungen aufweisen. Derzeit ist Österreich ein wichtiges Transitland für den alpenquerenden Straßengüterverkehr. Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen wird für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität besonders wichtig sein.
Österreich ist führend bei den erneuerbaren Energien. 81% seines Strommixes besteht aus erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Wasserkraft. Dennoch sind in Österreich noch erhebliche Investitionen erforderlich, um das Ziel eines 100%igen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Der Anteil der erneuerbaren Energien (einschließlich Biokraftstoffe) am österreichischen Energiemix beträgt 34,9%. Bei der Elektrifizierung des Straßenverkehrs und dem Anteil der elektrifizierten Bahnkilometer liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt. Auch der Markt für emissionsfreie Straßenfahrzeuge entwickelt sich rasch.
Was die soziale Dimension des grünen Übergangs betrifft, so scheint die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Verkehrs- und Energiedienstleistungen in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten eine geringere Herausforderung darzustellen.
Der „Future of Growth“-Bericht des Weltwirtschaftsforums vom Jänner 2024 listet sieben Archetypen von Wachstumspfaden (A-G) auf. Diese Archetypen des Wachstumspfads sind keine geschlossenen Gruppen mit exakten Grenzen; sie stellen vielmehr einen intuitiven Ansatz zur Hervorhebung relevanter gemeinsamer Wachstumserfahrungen zwischen Ländergruppen dar (Scores 0-100). Archetyp A, zu dem Österreich gehört, ist charakteristisch für eine Gruppe von Volkswirtschaften mit hohem Einkommen, die sich durch eine starke Leistung bei den Säulen Inklusivität (74,1), Innovationsfähigkeit (70,6) und Widerstandsfähigkeit (66,7) auszeichnen. Der Wert des Archetyps für Nachhaltigkeit (54,1) ist deutlich schwächer als die Leistung in den anderen Säulen, und er ist auch durch ein moderates Pro-Kopf-BIP-Wachstum von 0,7% in den letzten fünf Jahren gekennzeichnet. Das Profil des Archetyps deutet auf einen starken Vorstoß in Richtung größerer Inklusivität und Innovationsfähigkeit sowie auf den Aufbau von Widerstandsfähigkeit hin, doch obwohl die Nachhaltigkeitsleistung über dem globalen Durchschnitt liegt, gibt es Raum für weitere Fortschritte.
Dies hat folgende Auswirkungen auf die Sparkassen:
1. Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Net Zero bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer, im Besonderen im CEE Raum, ab.
2. Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl EU-Mittel als auch finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern.
3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Firmenkund:innen, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordert. Auch die Sparkassen müssen diese Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell integrieren, die Transparenz verbessern und robuste Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen.
4. Energiewende: Grundlegend für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen.
5. Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse.
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6. Finanzielle Verwaltung: Ein Gleichgewicht zwischen der Geschwindigkeit des Übergangs und den sozialen/wirtschaftlichen Kosten ist von entscheidender Bedeutung.
7.Bewältigung physischer Risiken im eigenen und kundenseitigen Portfolio: Da Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite muss die Lücke im Versicherungsschutz genau überwacht und gut verwaltet werden.
8. Nicht-umweltbezogene Risiken: Chancen ergeben sich in Bereichen wie Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung, Abfall- und Wasserwirtschaft, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
9. Übergang und nachhaltige Finanzierungen: Die wachsende Nachfrage nach grünen Anleihen und Krediten sowie nach Übergangsfinanzierungen unterstützt zusammen mit dem Engagement für nachhaltige Finanzierungen die Rolle der Sparkassen als Vorreiter beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
1.3 Geschäftsverlauf
Der Rückgang der Inflation und Zinssenkungen, die schwache Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2024 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum. Die österreichischen Banken verzichteten befristet bis 30.09.2024 auf Verzugs- und Mahnspesen, sofern es zu Problemen bei Wohnraumfinanzierungen für die Kreditnehmer kam.
Die CRR III tritt per 01.01.2025 in Kraft. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24.07.2024 wurde das In-Kraft-Treten der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko nach Basel IV (Fundamental Review of the Trading Book) aus Wettbewerbsgründen von 01.01.2025 auf 01.01.2026 verschoben, weil Basel IV in den USA frühestens per 01.01.2026 umgesetzt wird.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt. Die Vorgaben von DORA sind von den betroffenen Unternehmen – somit auch von den Sparkassen – bis 17.01.2025 zu implementieren.
Die Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro ist mit 08.04.2024 in Kraft getreten. Mit ihr werden Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die herkömmliche Überweisungen nach der SEPA-VO (VO (EU) 260/2012) anbieten, verpflichtet, ebenfalls Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten (Entgegennahme und Versendung). Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen ab 09.01.2025, für die Versendung von Echtzeitüberweisungen ab 09.10.2025.
Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die KIM-V der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Novelle der KIM-V mit der Vereinfachung auf ein Ausnahmekontingent ist per 01.07.2024 in Kraft getreten; damit wurde die Ausnutzung und Steuerung des Ausnahmekontingents vereinfacht. Das FMSG hat Anfang Dezember 2024 empfohlen, die KIM-V per 30.06.2025 auslaufen zu lassen. Anfang Oktober 2024 hat das FMSG der FMA empfohlen, einen Systemrisikopuffer gemäß § 23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 01.07.2025 festzulegen. Die neuen Puffervorgaben, die in der FMA-Kapitalpuffer-Verordnung umgesetzt werden, sollen ab 01.07.2025 gelten. Das FMSG wird die
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Notwendigkeit weiterer Erhöhungen des sektoralen Systemrisikopuffers in Zusammenschau mit den Auswirkungen der CRR III auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 evaluieren.
Die Umsetzung der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht erfolgte verspätet mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle, welche am 18.07.2024 in Kraft trat. Verbandsklagen zum Verbraucherschutz nach den neuen Bestimmungen können von sogenannten Qualifizierten Einrichtungen erhoben werden und sowohl auf Unterlassung als auch auf Abhilfe (Leistung oder Gestaltung) gerichtet sein. Die bereits bisher bestehenden Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsverfolgung (etwa Klagen nach §§ 28ff KSchG und 14 UWG) bleiben parallel hierzu weiter bestehen. Die Implikationen der neuen Verbandsklagemöglichkeiten auf Unternehmer, einschließlich der Banken, wird die Praxis zeigen; insbesondere bei der Klage auf Abhilfe handelt es sich um ein neues Klagsinstrument, das noch nicht gerichtlich erprobt ist.
Zudem ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt, bis 20.11.2025 ins österreichische Recht umzusetzen (mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl. I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Es ist möglich, dass der EuGH zufolge der maßgeblichen Kriterien (staatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Steueranwender einen Vorteil gewährt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht) das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem Art 107 Abs 1 AEUV erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2024 (Erweiterung der Taxonomie um die verbleibenden 4 Umweltziele), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ESRS), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken), EU-Lieferkettengesetz (CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive)), Green Claims Directive begleiten. Zudem ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (RL (EU) 2022/2464, Corporate Sustainability Reporting Directive) noch in das österreichische Recht umzusetzen (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 06.07.2024 vorgesehen), wobei der Großteil der Sparkassen so auch die Steiermärkische Sparkasse aufgrund des Konzernprivilegs derzeit noch von der Pflicht zu Berichterstattung ausgenommen ist (aktueller Stand NaDiVeG; vorbehaltlich des NaBeG).
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2024 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2025 sowie ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht. Die ESMA plant, sich im kommenden Jahr auf strategische Prioritäten wie die Unterstützung nachhaltiger, transparenter EU-Finanzmärkte zu konzentrieren. Hauptschwerpunkt soll die Umsetzung neuer Mandate sein, darunter die Green-Bonds- und MiCAR-Vorgaben sowie die Einführung des ersten Consolidated Tape Provider und die Implementierung des Digital Operational Resilience Act (DORA).
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 insbesondere die folgenden fünf Prioritäten festgelegt:
1)Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) und Verbesserung der Single Rulebooks;
2)Stärkung der risikobasierten und zukunftsorientierten Finanzstabilität für eine nachhaltige Wirtschaft;
3)Verbesserung der Dateninfrastruktur und Einrichtung des Datenportals;
4)Aufnahme neuer Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der DORA- und MiCAR-Verordnung;
5)Entwicklung verbraucherorientierter Mandate und Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zum neuen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie zur neuen Behörde „AMLA“.
Die Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2025 auseinandersetzen:
1)Resilienz des Bankensektors Fokus auf Kredit- und Immobilienrisiken: Es sollen insbesondere Kredit- und Immobilienrisiken genau analysiert und durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen begrenzt werden.
2)Digitalisierung, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence, AI): Die Auswirkungen von AI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle sollen genauer erfasst werden und in Folge in die Risikobeurteilung der Kreditinstitute einfließen.
3)Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken): Die regulatorischen ESG -Neuerungen aus dem CRR /CRD -Paket sollen in die laufende Aufsicht und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) integriert werden.
4)Governance: Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten soll durch die Klarstellung aufsichtlicher Anforderungen sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den Bankprüfern und im Bereich der Geldwäscheprävention weiter gestärkt werden.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten des SSM für den Zeitraum 2025 bis 2027 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle Bedrohungen und schwere geopolitische Schocks, (ii) die wirksame und zeitnahe Behebung anhaltender wesentlicher Mängel und (iii) die Stärkung der Digitalisierungsstrategien und Angehen neu auftretender Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben.
Die Steiermärkische Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Die Steiermärkische Sparkasse hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Marktposition als Universalbank in der Region erfolgreich ausgebaut. Hierbei wurden die Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem turbulenten wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2024 für die Steiermärkische Sparkasse trotz der dargestellten herausfordernden Rahmenbedingungen sehr zufriedenstellend.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um EUR 0,7 Mrd. auf EUR 19,0 Mrd. Dies entspricht einer Steigerung von 4,1%. Aktivseitig stiegen die Forderungen an Kund:innen auf EUR 13,3 Mrd. (+1,3%). Die Kreditnachfrage war insbesondere aufgrund des höheren Zinsniveaus und der strengen Vergabekriterien der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung („KIM-V“) für private Wohnimmobilienfinanzierungen nach wie vor sehr verhalten.
Auf der Passivseite wuchsen die Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen insbesondere bedingt durch die höhere Sparquote um 3,8% auf EUR 14,6 Mrd. an.
Die Betriebserträge verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr einen sehr erfreulichen Anstieg um EUR 79,8 Mio. (+12,0%) auf EUR 746,3 Mio.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Zu diesem Anstieg hat vor allem das verbesserte Ergebnis im Nettozinsertrag einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dieser ist trotz verhaltener Volumenzuwächse im Kreditgeschäft von EUR 431,7 Mio. auf EUR 460,5 Mio. (+6,7%) gestiegen.
Das Provisionsergebnis liegt mit EUR 176,6 Mio. um 8,5% über dem des Vorjahres (EUR 162,8 Mio.). Besonders erfreuliche Steigerungen konnten wiederum bei den Provisionen im Zahlungsverkehr (+10,5%) erzielt werden. Im Wertpapiergeschäft beträgt das Provisionsergebnis EUR 43,1 Mio. was im Vergleich zum Vorjahr eine erhebliche Steigerung (+9,1%) bedeutet.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind mit EUR 76,7 Mio. um EUR 24,6 Mio. höher als im Vorjahr. Dies ist vor allem bedingt durch die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Dividendenzahlung der Erste & Steiermärkische Bank d.d (+EUR 17,4 Mio.), eine erhöhte Ausschüttung durch die Sparkassen Leasing Süd GmbH (+EUR 4,7 Mio.) und die höheren Dividendenzahlungen der Erste Group Bank AG (+EUR 1,9 Mio).
Die Betriebsaufwendungen stiegen um EUR 11,8 Mio. (+4,6%) auf EUR 266,8 Mio.
Der Personalaufwand sank um EUR 2,4 Mio. (-1,8%) auf EUR 136,0 Mio. Der Rückgang ist insbesondere auf eine um EUR 9,7 Mio. geringere Belastung aus dem versicherungsmathematischen Erfolg aus den Sozialkapitalrückstellungen zurückzuführen. Hingegen belasteten die inflationsgetriebenen Kollektivvertragserhöhungen den Personalaufwand mit EUR 7,2 Mio.
Inflationsbedingte Kostensteigerungen gab es in nahezu allen Bereichen. Der Sachaufwand stieg insgesamt um EUR 4,6 Mio. (+4,5%) auf EUR 106,4 Mio. Einen wesentlichen Anteil hat hier der Anstieg bei den EDV-Kosten um EUR 4,0 Mio. Der Sachaufwand für den Betrieb hat sich um EUR 5,7 Mio. erhöht, was auf die höheren Kosten bei ausgelagerten Dienstleistungen zurückzuführen ist. Die Kosten für Werbung sind um EUR 1,9 Mio. zurückgegangen. Hier war im Vorjahr ein außerordentlicher Aufwand (EUR 1,9 Mio. EUR) im Zusammenhang mit der Bildung einer Rückstellung für den in Verbindung mit Wohnbaufinanzierungen ausgelobten Jungfamilienbonus enthalten. Nachdem der Einlagensicherungsfonds nunmehr per 30.6.2024 über dem gesetzlichen Erfordernis dotiert ist, fielen die Kosten für die Einlagensicherung mit EUR 3,8 Mio. um -55,3% niedriger aus als im Vorjahr.
Im sonstigen betrieblichen Aufwand ist die Dotierung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Zwischenbankenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 28 (2. Satz) UStG in Höhe von EUR 11,4 Mio. enthalten. Diese Befreiung könnte durch den Europäischen Gerichtshof oder die Europäische Kommission als eine mit dem Unionsrecht unvereinbare Beihilfe eingestuft werden.
Das Betriebsergebnis stieg somit erfreulicherweise deutlich von EUR 411,5 Mio. um EUR 68,0 Mio. (+16,5%) auf EUR 479,5 Mio. an.
Die Wertberichtigungen der Kundenforderungen stiegen von EUR 27,8 Mio. deutlich auf EUR 70,9 Mio. an. Die Eintrübung der Konjunktur und insbesondere die Entwicklung des Immobilienmarktes führt zu einer Verschlechterung der Qualität des Kreditportfolios, was erhöhte Wertberichtigungen zur Folge hat.
Die Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens und Beteiligungen betragen EUR 7,5 Mio. Wesentlich dabei sind die Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der Sparkasse Bank AD Skopje (EUR 6,2 Mio.) und auf den Beteiligungsbuchwert der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana (EUR 0,6 Mio.).
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden EUR 15,0 Mio. zugeführt.
Insgesamt ergibt sich für das Berichtsjahr 2024 ein Jahresüberschuss von EUR 319,1 Mio. (EUR 353,8 Mio.).
Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn und abzüglich aktive Steuerlatenz) beträgt EUR 2.454,7 Mio. Es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 14,4%. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 3.564,8 Mio. gegenüber EUR 2.947,9 Mio. im Vorjahr.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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Die geplante Dividende aus dem Jahresgewinn 2024 beträgt EUR 3,92 je dividendenberechtigter Aktie, das sind EUR 29.948.800,00.
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere und Zentralbankguthaben, die als Liquiditätspuffer dienen. Neben einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
Die Steiermärkische Sparkasse nimmt gemäß Artikel 24 (2) CRR die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß der Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vor. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz werden anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben.
Die Vermögenslage der Steiermärkischen Sparkasse hat sich weiter verbessert.
Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31.12.2024 (IFRS) weisen gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von EUR 515,6 Mio. auf und betragen EUR 3.268,8 Mio. Die Eigenmittel setzen sich aus Kernkapital und Ergänzungskapital zusammen. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 3.255,9 Mio. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 12,9 Mio. Die harte Kernkapitalquote liegt mit 29,8% weit über den Mindestanforderungen und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 3,9%-Punkte erhöht werden.
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Sparkasse unbeschränkt.
Bericht über Filialen
Die Steiermärkische Sparkasse unterhält insgesamt 120 Filialen (Vorjahr 119), davon 119 in der Steiermark und 1 Filiale in Wien. Zusätzlich werden insgesamt 36 SB-Standorte (Vorjahr 37) geführt. Im Geschäftsjahr hat die Steiermärkische Sparkasse 1 Filiale eröffnet und 1 SB-Standort geschlossen.
1.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
1.4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren (in TEUR)
2024
2023
a) Kernkapitalquote auf Gesamtrisiko1)
Kernkapital der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG 2)
=
3.255.917
=
29,8%
25,9%
Gesamtrisikoposition 3)
10.942.249
1) Kernkapitalquote gem. Art. 92 (2) b) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
2) Kernkapital gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
3) Gesamtrisikoposition gem. Art. 92 (3) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
b) Zinsspanne
G&V I. Nettozinsertrag + G&V 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
=
537.200
=
2,9%
2,7%
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 4)
18.550.000
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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4) Die DBS ermittelt auf Tagesbasis
c) Cost-Income-Ratio:
G&V III. Betriebsaufwendungen
=
266.811
=
35,8%
38,3%
G&V II. Betriebserträge
746.323
d) Return on Equity (ROE) nach Steuern:
G&V VI. Jahresüberschuss 5)
=
334.111
=
14,5%
18,6%
Durchschnittliches Eigenkapital 6)
2.302.696
5) Jahresüberschuss ohne außerordentliches Ergebnis
6) Durchschnitt aus Eigenkapital (Summe aus Bilanz Passiva 6A, 9 bis 12 abzüglich eigene Aktien vom Bilanzjahr und Vorjahr)
e) Mitarbeiter:innenproduktivität:
G&V IV. Betriebsergebnis
=
479.512
=
405
315
Durchschnittliche Mitarbeiter:innenanzahl nach Arbeitszeit gewichtet in Personaljahren nach Abzug von Arbeiter:innen und verleastem Personal
1.184
1.4.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Es gibt kein Miteinander ohne Verantwortung füreinander. Das gilt für jede Form der Beziehung auch für die Beziehung eines Unternehmens zur Gesellschaft. Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet genau diese Verantwortung, die Unternehmen für die Gesellschaft übernehmen. Die Steiermärkische Sparkasse lebt diese Philosophie schon seit 1825 und verknüpft damit auch konkrete Ziele, nämlich die nachhaltige Wertschöpfung und Wertsicherung für ihre Kund:innen.
Das gelingt nur dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen die Chancen und Risiken berücksichtigt werden, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen ergeben. Zum anderen gilt es alle relevanten Interessengruppen einzubeziehen: Das sind insbesondere Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Corporate Social Responsibility steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit. Im Jahr 2021 hat der Vorstand eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die genau dort ansetzt und die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales umfasst. Daraus leiten sich die logischen Handlungsfelder ab: Umwelt, Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Gesellschaft und Corporate Governance. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Jahr 2024 adaptiert und insbesondere aufgrund des Ergebnisses der im Rahmen des Projektes zur Umsetzung der CSRD durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse angepasst.
Jedes Handlungsfeld der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst Themen, die durch konkrete Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten vorangetrieben werden. Klar festgelegte Ziele und die permanente Überprüfung der Ziele und Prozesse definieren dabei den Weg in die Zukunft. Damit ist auch sichergestellt, dass die Steiermärkische Sparkasse die Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes einhalten kann, wobei die Steiermärkische Sparkasse derzeit noch in die konsolidierte Berichterstattung der ERSTE Group Bank AG einbezogen ist.
Nach Überführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das österreichische Recht (NaBeG) ist davon auszugehen, dass die Steiermärkische Sparkasse verpflichtet sein wird, eine eigene nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen.
Nachhaltigkeit ist auch eine wichtige Komponente bei Investitionsentscheidungen. „Sustainable Finance“ heißt, nachhaltige Produkte anzubieten, sowohl in der Veranlagung als auch in der Finanzierung. Es heißt aber noch viel
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mehr; nämlich Kund:innen zu beraten und zu unterstützen, wenn sie Nachhaltigkeit in ihre finanziellen Entscheidungen einbinden möchten.
Werte zu schaffen und zwar auf verantwortungsvolle Art und Weise betrifft aber nicht allein individuelle Investitionen. Es betrifft ebenso die Allgemeinheit. Die Steiermärkische Sparkasse hat im Jahr 2024 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unterstützt, und das nicht nur in der Steiermark, sondern auch in den Westbalkanländern, die zum erweiterten Heimmarkt zählen.
Ein modernes Bankinstitut ermöglicht Chancen und finanziert Träume für Kund:innen, aber auch für Mitarbeiter:innen. Arbeitgeber:in zu sein bedeutet folglich mehr, als marktgerecht und leistungsorientiert zu bezahlen. Es bedeutet, Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und zu erfüllen, vor allem für junge Menschen. Dazu zählen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und klar vereinbarte Ziele mit Beurteilungsgesprächen (Management by Objectives). Die Grundlage dafür bildet das im Jahr 2015 in der Steiermärkischen Sparkasse eingeführte Karrieremodell. Es basiert unter anderem auf funktionsbezogener Bezahlung statt fixer Zulagen und stellt Leistung und Verantwortung ins Zentrum der Entlohnung. Zusätzlich bietet die Steiermärkische Sparkasse im Bereich Gesundheitsmanagement zahlreiche Seminare, Workshops und Beratungen an, die sehr gerne von Mitarbeiter:innen genutzt werden.
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Steiermärkische Sparkasse 1.433 Mitarbeiter:innen. Unter Berücksichtigung der unterjährigen Veränderungen ergibt sich ein Rückgang um 10 Mitarbeiter:innen.
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2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1 Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Zu den Risiken zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie zum Beispiel im Gaza-Streifen sowie der andauernde Krieg in der Ukraine. Auch die Konjunkturschwäche in China sowie die Spannungen mit den USA bezüglich der in Aussicht gestellten restriktiveren Zollpolitik zählen zu den Abwärtsrisiken. Die europäischen Fiskalregeln könnten gleichzeitig in mehreren Ländern zu einer zu raschen Konsolidierung öffentlicher Haushalte führen und die Konjunktur stärker dämpfen. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie verbunden mit einem noch größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2024 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2025 mit maximal +0,7% wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad zurückkehren wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2026 gehen die Prognosen von einer weiteren Konjunkturerholung aus (BIP maximal +1,3%).
Die Inflation hat sich schon 2024 deutlich reduziert. Laut Prognosen ist 2025 ein weiterer Rückgang auf 2,3% bis 2,6% wahrscheinlich. Ein Erreichen des Zielwertes der EZB von nahe 2,0% könnte ab dem Jahr 2026 erfolgen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2024 trotz Rezession relativ stabil. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2025 bei 5,4% (laut Eurostat-Definition) liegen und 2026 leicht auf 5,2% zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,5% (2025) und 5,2% (2026) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2025 für Kredite mit +1,2% geringer als bei Einlagen mit +2,0%. Die Unternehmen investieren kaum und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte konsumieren nur sehr verhalten, daher ist die Sparquote hoch und begünstigt das Einlagenwachstum bzw. auch (vorzeitige) Tilgungen von Privatkrediten. 2026 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +1,3% moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von nur mehr +0,6% prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter davon aus, dass 2025 drei weitere Zinssenkungen von in Summe 75 Basispunkten erfolgen dürften. Grund dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Steiermärkische Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2025 entsprechend der Zinspolitik der EZB deutlich sinken wird. Entsprechend positiv sollten sich die sinkenden Zinsen für Wertpapieranleger auswirken. Dies unter der Annahme, dass die Aktienkurse nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Sparkasse auch 2025 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen sieht die Steiermärkische Sparkasse im Einklang mit der stark gestiegenen Sparquote auf 11,4% eine vorerst anhaltend dynamische Volumenentwicklung im Markt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die schwache Konsumbereitschaft der privaten Haushalte, die bei hoher wirtschaftlicher Unsicherheit sparsam sind. Im Corporate-
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Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen. Frühestens ab 2026 geht die Sparkasse im Einklang mit den gesunkenen Zinsannahmen von wieder geringerem Einlagenwachstum aus.
Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum etwas über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail-, vor allem aber im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Ein gewisses Abwärtsrisiko ergibt sich aus dem Wohnungsneubau, der noch länger in der Rezession verharren dürfte. Bei den Konsumkrediten ist geplant, nach den Tiefpunkten in den Vorjahren das Niveau von vor der Pandemie wieder zu erreichen. Unternehmenskund:innen möchte die Sparkasse ungebrochen bei der Finanzierung der Realwirtschaft unterstützen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen nur mehr im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Auf der Aufwandseite plant die Sparkasse 2025 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2024 orientieren.
Das Betriebsergebnis für das Jahr 2025 sollte trotz des Rückgangs im Zinsüberschuss aufgrund des ambitionierten Plans bei Provisionen im Jahresvergleich leicht steigen.
Die erhöhten Risikokosten stehen 2025 in Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem schwachen Wirtschaftsausblick. Mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft im weiteren Verlauf der Planungsperiode wird angenommen, dass sich die Risikokosten wieder auf Normalniveau einpendeln werden.
Auch im Geschäftsjahr 2025 ist es das Ziel, auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden weiterhin mit unveränderter Intensität verfolgt werden. Dabei werden Kostenmanagement und Prozessoptimierung weiterhin eine wichtige Aufgabe darstellen.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse sein. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für die Kund:innen geschaffen werden. Hierbei steht die finanzielle Gesundheit aller Kund:innen im Mittelpunkt. Es ist unser Anspruch, den Menschen ein finanziell selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Langjährige Kundenbeziehungen und Partnerschaften sind hier Schlüsselfaktoren für den Erfolg.
Der Ausbau des Private Bankings zu einem Kompetenzschwerpunkt der Steiermärkischen Sparkasse wird weiterhin konsequent verfolgt.
Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf der aktiven Unterstützung von Transformationsprozessen und Investitionen zu mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Begleitung unserer Kund:innen auf diesem Weg. Im Kommerzgeschäft liegt ein besonderes Augenmerk auf der Finanzierung von Investitionen zur wachstumsorientierten Transformation des Geschäftsmodells.
Insgesamt wird ein ausgewogenes Wachstum in allen Branchen angestrebt.
Ein negatives Szenario für 2025 wäre eine Fortdauer der Rezession. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglicht es aber den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig ein verlässlicher Partner für die Kund:innen und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß
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Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet; Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten Lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten Lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe der Kund:innen in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kundenforderungen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kundenforderungen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Risikomanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Risikovorsorge eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wurde Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) angewendet. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert.
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Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkten bei den einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 wird darüber hinaus keine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) als notwendig erachtet.
2.3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als Unternehmen der Finanzbranche unterliegt die Steiermärkische Sparkasse insbesondere dem Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen und Wechselkursen sowie durch Marktpreisänderungen. Beim Liquiditätsrisiko wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen die Bank nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft zu beeinträchtigen, unterschieden. Das operationale Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen, oder durch externe Ereignisse verursacht werden können, einschließlich dem Rechtsrisiko. Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Europa verfügt auch drei Jahre nach Beginn des Russland-Ukrainekriegs nicht über eine stressresiliente Energieversorgung. Die Preise für Strom und Gas werden noch immer mit einem geopolitischen Risikoaufschlag gehandelt, was die Unternehmen international betrachtet in einen Wettbewerbsnachteil versetzt. Dazu kommen noch die signifikanten Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Die Probleme Zentraleuropas sind demnach mehr strukturell und weniger zyklisch was zu unterdurchschnittlichem Wachstum und weiterem Wohlstandsverlust führen könnte.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2024 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Expert:innen zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Steiermärkische Sparkasse als Teil der Erste Group unterstützt die Bemühungen der Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Steiermärkische Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legt die Steiermärkische Sparkasse auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Steiermärkische Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
Es werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. ESG-Faktoren werden insbesondere auch im Ratingprozess von Unternehmenskunden berücksichtigt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. Über eine technische Anbindung an einen externen Provider, werden Daten zu den wesentlichen physischen Risiken angeliefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
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Im Jahresabschluss 2024 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Steiermärkische Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2024 darstellen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko oder Ausfallsrisiko besteht darin, dass Vertragspartner:innen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können und der Bank daraus Verluste erwachsen. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Marktrisiken
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Steiermärkischen Sparkasse wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko und Aktienrisiko unterteilt.
Operationales Risiko
Darunter versteht man das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Ein umfassendes System zum Management von operationalen Risiken ist im Einsatz. Daraus abgeleitet wird das operationale Risiko als gering bewertet.
Liquiditätsrisiko und Cash-Flow-Risiko
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist. Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass es bei eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus der Verlustübernahme oder aus Haftungsrisiken kommen kann. Gemäß Risikomaterialitätsbeurteilung wird das Beteiligungsrisiko als mittelhoch (Stufe 4 von 5) eingestuft.
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4 Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Steiermärkischen Sparkasse ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Die Strategie zur Risikobegrenzung orientiert sich daher sowohl an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben, als auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Steiermärkischen Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen und Monte Carlo Simulationen des Nettozinsertrages.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L) und Value at Risk (VaR).
Die Steiermärkische Sparkasse sichert bei Bedarf Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und Wertpapieren ab (Hedging).
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Die vorherrschenden Risiken werden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk4 zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense-Modells, legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen im Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Accounting vor. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die Organisationseinheit Accounting verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Steiermärkischen Sparkasse. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.
Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Rechnungswesen werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und -beurteilung unterzogen. Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
4 Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation in den USA, die helfen soll, Finanzberichterstattungen durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern.
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Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
Als elementare Bestandteile des Internen Kontrollsystems gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung, oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
Interne Revision als eigene Organisationseinheit, die prozessunabhängig jedoch so vorgangsnah wie möglich mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem im Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des Internen Kontrollsystems, befasst ist.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden.
Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Die Interne Revision prüft insbesondere:
Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank;
Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank;
bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung;
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rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z.B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise.
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsausschuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
2.6 Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Der Anfangsbestand an eigenen Aktien betrug am 1.1.2024 597 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben.
Es wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine Aktien veräußert. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug daher am 31.12.2024 597 Stück.
Der Nennbetrag erworbener eigener Aktien wurde offen vom Nennkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
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3. Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Steiermärkische Sparkasse ist nicht in forschungs- und entwicklungsrelevante Tätigkeiten involviert. Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit entstehen nicht. Die Steiermärkische Sparkasse ist sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst und sieht dies auch als bedeutenden Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. Dieses Bewusstsein für Verantwortung führte zum Entschluss, das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erfüllen. Die Steiermärkische Sparkasse verfügt seit November 2015 über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
4. Sparkassen Haftungsverbund
Bezüglich Information zum Sparkassen Haftungsverbund verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss.
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Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
 
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
 
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5. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden und statistische Modelle angewandt, die spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios sind. Die eingesetzten Modelle berücksichtigen neben historischen und aktuellen Informationen auch Prognosen über die zukünftige Entwicklung ausgewählter makroökonomischer Faktoren, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements. Details zur Ermittlung der Wertminderungen von Krediten und Darlehen werden vom Vorstand im Anhang unter Punkt 2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken ausgeführt.
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Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2024 erhöht.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat diesem Umstand durch spezielle Overlays (kollektive Stufenzuteilung für potenziell besonders betroffene Kundengruppen) Rechnung getragen.
Details zur Methodik der eingesetzten Overlays werden im Anhang der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, dargestellt.
Aufgrund
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays und der Festlegung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwandes und
der Höhe der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und eine konsistente Anwendung der Anforderungen von IFRS 9 in Übereinstimmung mit AFRAC 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) überprüft.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse betreffend die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der spezifischen Modellaspekte analysiert.
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evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstandes im Anhang unter Punkt 2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz.
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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
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Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.
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Jahresabschluss 2024
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz
Wien, den 12. März 2025
Sparkassen-Prüfungsverband5
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Gerhard MargetichMag. Reinhard Gregorich WirtschaftsprüferOberrevisor
5Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkischen Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Graz, den 12. März 2025
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch e.h.Dr. Georg Bucher e.h.VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver Kröpfl e.h.Mag. Walburga Seidl e.h.VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
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IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
Firmensitz: A-8010 Graz, Sparkassenplatz 4
Am Medieninhaber beteiligt
Steiermärkische Verwaltungssparkasse (73,8 %)
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (25,0 %)Unternehmensgegenstand: KreditinstitutA-1100 Wien, Am Belvedere 1An der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG beteiligt:Erste Group Bank AG (100 %)Unternehmensgegenstand: KreditinstitutA-1100 Wien, Am Belvedere 1An der Erste Group Bank AG beteiligt:https://www.erstegroup.com/de/legal-information/impressum
Mitarbeiterbeteiligung (1,2 %)
Für den Inhalt verantwortlich
Mag. Birgit Pucher, Konzernkommunikation
Mag. Josef Högler, Accounting
Inhouse produziert mit firesys
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde teilweise eine geschlechtsneutrale Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass mit diesen Begriffen sowohl Frauen als auch Männer angesprochen werden.
JAHRESFINANZBERICHT 2024 – STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
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