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INHALTSVERZEICHNIS
KONZERN
Bestätigungsvermerk2-6
Erklärung gemäß § 124 BörseG7
Konzern Lagebericht 20258 - 21
Konzern Abschluss 202522 - 27
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse OÖ28 - 123
Glossar124 - 125
Abkürzungsverzeichnis126
BANK AG
Bestätigungsvermerk127 – 132
Bank AG Lagebericht 2025133 - 147
Bilanz und GuV 2025148 – 150
Anhang zum Jahresabschluss 2025151 - 176
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss”) aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 10.138,9 Mio, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, hat die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zum 31. Dezember 2025 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 165,7 Mio zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet.
Zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten hat die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Die im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste durch das Management zu treffenden Annahmen und Einschätzungen sind komplex und unterliegen einem erheblichen Ermessensspielraum.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind auch 2025 durch die geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat diesem Umstand durch kollektive Stufenzuteilung und In-Model Anpassung (Overlays) Rechnung getragen.
Details zur Methodik werden in der Note 37 Bemessung des erwarteten Kreditverlustes und der Note 40 Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen dargestellt.
Aufgrund
des betraglichen Volumens der Risikovorsorgen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands,
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der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen und
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays, inkl. der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
•unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP-Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet und stichprobenartig nach Risikogesichtspunkten die Bewertung einzelner Sicherheiten kritisch gewürdigt.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse geprüft und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer internen Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ und Punkt 37. „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerkes zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
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Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die
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Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungs-tätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art. 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA.
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Konzernabschluss 2025
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, 20. März 2026
Sparkassen-Prüfungsverband*
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
MMag. Herwig Hierzer, MBAMag. Walter Benes
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
* Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER:INNEN
Gemäß § 124 BörseG
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass sie die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.
Linz, den 20. März 2026
Der Vorstand
Im Berichtsjahr 2025 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
Mag. Stefanie Christina HUBER
Mag. Manuel
MOLNAR, MBA
Maximilian POINTNER
Mag. Martin PUNZENBERGER
Sparkassenbüro
Corporates
Datenqualität & Digitalisierung
Finanzen & Controlling, Beteiligungsinvestment
Strategie & Nachhaltigkeit
Private Banking & Wealth Management
Kreditrisikomanagement
Immobilien & Betriebsmanagement
Human Resources
Retail
Strategisches Risiko-
management & ORG/IT
Marketing & Kommunikation
Linz-Zentralraum
Vertriebsunterstützung
Treasury
OÖ Nord und Ost
Legal & Compliance *)
OÖ West und Bayern
Innenrevision *)
Wels und OÖ Süd
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
Kunde & Vertriebssteuerung
Verantwortungsbereiche des Vorstandes ab 1.Jänner 2026:
Mag. Stefanie Christina HUBERMag. Manuel MOLNAR, MBAMag. Martin PUNZENBERGER
SparkassenbüroCorporates Immobilien & Betriebsmanagement
Finanzen & Controlling,BeteiligungsinvestmentPrivate Banking & Wealth Management Innenrevision *)
Human ResourcesRetailKreditrisikomanagement
Marketing & KommunikationLinz-ZentralraumLegal & Compliance *)
TreasuryOÖ Nord und OstOperations Services & Lösungen
UnternehmensentwicklungOÖ West und BayernStrategisches Risikomanagement
Wels und OÖ SüdKAG
Kunde & Vertriebssteuerung
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstelltProduktmanagement & Vertriebsunterstützung
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KONZERN LAGEBERICHT 2025
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1.Rahmenbedingungen
Ökonomisch
Österreichs Wirtschaft befand sich 2025 nach zwei Rezessionsjahren in einer leichten Erholungsphase. Das nominelle Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % an. Bei sehr hoher Inflation lag das reale Wirtschafstwachstum jedoch bei nur 0,4 % laut Erste Group Research und 0,5 % laut WIFO und IHS.
Im monatlichen Verlauf stieg die Teuerung gegen Jahresende noch deutlich, um im Gesamtjahr mit 3,6 % über dem EZB-Ziel von 2 % zu liegen. Die im Jahresvergleich gestiegenen Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Restaurants und Hotels haben Österreichs Inflation sehr stark erhöht.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2025 nach zwei rückläufigen Jahren in Summe wieder positiv (+0,6 %). Das Gesundheits- und Sozialwesen legte mit +2,8 % am stärksten zu. Die Industrieproduktion und der Dienstleistungssektor wiesen trotz Erholungstendenzen ab etwa der Jahresmitte noch Schrumpfungsraten von jeweils -0,5 % gegen das Vorjahr auf. Auch das Bauwesen war mit -0,8 % rückläufig. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten hingegen einen geringen Anstieg von +0,4 %. Der Verkehrssektor (-1,0 %) war leicht rückläufig, während der Handel (+1,3 %) zulegte. Die Land- und Forstwirtschaft erreichte mit +0,5 % ebenfalls einen Anstieg.
Die schwache Entwicklung in Deutschland sowie die US-Zollpolitik belasteten Österreichs Außenhandel, so dass Warenexporte (-0,7 %) sanken. Importe von Waren (+1,4 %) legten hingegen leicht zu. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 0,7 % des BIP nach 1,5 % im Vorjahr abermals einen positiven Wert.
Die Investitionen stabilisierten sich wieder (+1 %), obwohl die handelspolitische Unsicherheit und der Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit belastend wirkten. Der mehrjährige Rückgang der Bauinvestitionen setzte sich 2025 fort (-0,8 %), während Ausrüstungen und Waffensysteme einen Anstieg verzeichneten (+4,5 %).
Die leichte Erholung 2025 wurde in geringerem Ausmaß vom privaten Konsum getragen (+0,7 %). Besonders dauerhafte Konsumgüter (+3,5 %) wie PKW-Käufe legten zu, wie auch die Statistik der Neuzulassungen zeigt (+12,3 % gegenüber 2024). Staatliche Konsumausgaben stiegen um 2,8 %.
Die moderate Wirtschaftsentwicklung schlug zeitverzögert auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch, allerdings dürfte die Arbeitslosenquote mit vorläufig 5,5 % den Plafond erreicht haben. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4.625 Personen auf 3.936.684 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich um +2,0 % auf 434.572 Personen (Stand Dezember).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2025 mit 6.810 Fällen um 3,4 % höher als 2024. Trotz dieses Anstiegs sind die vorläufigen Passiva im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ausschlaggebend für die im Jahr 2025 deutlich niedrigere Anzahl an Passiva (-55,2 % auf EUR 8,5 Mrd.) war das Ausbleiben größerer Insolvenzen mit Passiva von mehr als EUR 200 Mio.
Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.766 Fällen (-0,6 %) unter dem Vorjahr. Allerdings lag die durchschnittliche Verschuldung von Euro 153.434 pro Verfahren um 35,8 % über dem Vorjahr.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2025 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2025 83,7 % des BIP oder EUR 423,9 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60 % vereinbart sind. Zum 4. Quartal 2024 lag der Vergleichswert mit EUR 394,8 Mrd. oder 79,9 % des BIP darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2025 gemäß Prognosen auf maximal 4,9 % des BIP angestiegen sein, was deutlich über dem Maastricht-Ziel von maximal 3 % liegt und zu einem EU-Defizitverfahren führte. Gründe für die Entwicklung sind generell die langsame Wirtschaftsentwicklung, stark steigende Staatsausgaben u. a. bei öffentlichen Gehältern sowie Krisen- und Klimaausgaben bzw. ansteigende soziale Transfers. Hinzu kommen moderat gestiegene Einnahmen und historische Belastungen aus früheren Krisen, demographischer Wandel und steigende Zinslast.
Aufgrund der rückläufigen Inflation im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz von 3,0 % in vier Schritten im Jänner, März, April und Juni 2025 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf nunmehr 2,0 %. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute fielen 2025 sowohl in den Beständen als auch im Neugeschäft des Kredit- und Einlagengeschäfts (mit einer Ausnahme bei Fremdwährungskrediten in JPY im Neugeschäft).
Die Banken konnten 2025 die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,7 %. Bei Krediten an den Staat (+16,6 %) war das Wachstum deutlich höher als bei Unternehmenskrediten (+1,3 %) und Privatkrediten (+0,7 %).
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Bei Wohnbaukrediten (+0,8 %) ging der Anstieg mit höheren Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+1,5 % mit Stand von 3. Quartal 2025).
Die Sparquote sank auf 10,2 %, während sie im Vorjahr noch bei 11,7 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte lag. Entsprechend war der Anstieg bei den Bankeinlagen von Retailkunden mit +1,2 % deutlich geringer als im Vorjahr. Bei den Unternehmen waren Einlagen (+0,6 %) angestiegen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) lag mit 94,9 % über dem Vorjahr (2024: 93,9 %).
Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Sitzung vom 12. Dezember, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % zu belassen, da nur zwei der sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hinweisen. Zusätzlich empfahl das Gremium der FMA, den sektoralen Systemrisikopuffer für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite schrittweise auf 3,5  % zu erhöhen. Diese Maßnahme soll zusätzlichen Verlusten bei einem wirtschaftlichen Abschwung entgegenwirken. Laut OeNB sind die Auswirkungen auf Kreditvergabe und Realwirtschaft aber gering, da die Banken über ausreichend Kapital verfügen, um die Kreditnachfrage bedienen zu können.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.663,01 Ende 2024 um 45 % auf 5.326,33 Ende 2025 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2025 mit EUR 10,5 Mrd. um 14,1 % höher als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 10,8 Mrd. (-8,1 %) und der Provisionssaldo EUR 4,1 Mrd. (+6,1 %).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 9,2 Mrd. um 5,6 % über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 5,1 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 3,2 % entsprach. Bei einer um 1,5 % höheren Bilanzsumme von EUR 1.036,6 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,7 Mrd. (+8,5 %).
Regulatorisch
Die CRR III ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen bis 2029 bzw. 2030 vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2025/1496 der Kommission vom 12.06.2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko wurde der Termin für die Anwendung des einzigen in der EU verbleibenden Teils der internationalen Standards von Basel III der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book) um ein weiteres Jahr auf den 01.01.2027 verschoben.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten und die entsprechenden Vorgaben wurden von den Sparkassen bis 17.01.2025 implementiert. Ebenso ist das nationale DORA-Vollzugsgesetz mit 17.01.2025 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt.
Mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (EU AI Act; VO (EU) 2024/1689) wurde im Jahr 2024 erstmals ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen für den sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Systemen geschaffen. Die Verordnung sieht einen risikobasierten Ansatz vor, der insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme umfassende Anforderungen an Governance, Datenqualität, Transparenz, Dokumentation und Überwachung festlegt. Für Finanzinstitute ergeben sich daraus abhängig vom Einsatz spezifischer KI-Anwendungen zusätzliche organisatorische und technische Pflichten. Die Sparkassen bereiten sich auf die schrittweise Anwendung der Verordnung vor, beobachten laufend die von der EU-Kommission festgelegten Übergangsfristen sowie die Ausarbeitung technischer Normen (Harmonised Standards) und werden die internen Prozesse, Kontrollmechanismen und Dokumentationsanforderungen entsprechend anpassen.
Die KIM-V der FMA, mit der den Banken seit 01.08.2022 kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben wurden, ist mit Ablauf des 30.06.2025 außer Kraft getreten. Die FMA hat Ende Juni 2025 ein Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten 5 Abs. 1 KI-RMV) veröffentlicht, welches grundsätzlich die ursprünglich in der KIM-V vorgeschriebenen Quoten beinhaltet. Auf Empfehlung des FMSG wurde die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung novelliert und seit 01.07.2025 gilt ein sektoraler Systemrisikopuffer von 1 % CET 1 für Gewerbeimmobilienexposure. In seiner Sitzung im Dezember 2025 empfahl das FMSG der FMA weiters eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei Stufen mit einem ersten Schritt auf 2 % ab 01.07.2026 sowie auf 3,5 % ab 01.07.2027.
Am 08.04.2024 ist die EU Instant Payment-Verordnung (VO (EU) 2024/886) in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen seit dem 09.01.2025, und die Bestimmungen für die Versendung von Echtzeitüberweisungen sowie die Bestimmungen zur Vornahme der Empfängerüberprüfung (sowohl bei Echtzeitüberweisungen als auch bei herkömmlichen SEPA-Überweisungen) seit dem 09.10.2025.
Die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister:innen und Kreditkäufer:innen wurde 2025 in das österreichische Recht umgesetzt. Im Zuge dessen wurde insbesondere ein neues Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) erlassen, welches am 18.03.2025 in Kraft trat.
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Noch umzusetzen in das österreichische Recht ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 20.11.2025 vorgesehen, mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Mit seiner Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 ging der OGH von seiner Judikatur aus 2016 zu Kreditbearbeitungsentgelten ab und befand diese als kontrollunterworfen nach § 879 Abs 3 ABGB. Zudem ergingen weitere höchstgerichtliche Entscheidungen betreffend die transparente Ausgestaltung von Kreditbearbeitungsentgelten. Mit weiteren OGH-Judikaten ist auch im Jahr 2026 zu rechnen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Entwicklungen werden laufend beobachtet und analysiert, und bei der Rückstellungsbildung entsprechend berücksichtigt.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Der EuGH hat mit der Entscheidung vom 05.05.2025, Rs C 460/24 das Vorabentscheidungsersuchen des BFG wegen des Verstoßes gegen Art 94 der EU-Verfahrensordnung als unzulässig zurückgewiesen. Ein neuerliches, um den Sachverhalt und eine Begründung ergänztes Vorabentscheidungsersuchen, das aber inhaltlich dem Grunde nach gleichgeblieben ist, wurde vom BFG ein weiteres Mal am 30.05.2025 an den EuGH gerichtet. Es ist offen, inwiefern der EuGH final das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem. Art 107 Abs 1 AEUV bezüglich des zweiten Satzes des § 6 Abs 1 Z 28 UStG erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Die Sparkasse wendet die Bestimmungen des UGB gemäß § 908 Abs. 2b UGB in der vor dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeitsberichtsgesetztes (NaBeG, BGBl I Nr. 6/2026) geltenden Fassung an. Gemäß § 243b und § 267a UGB a.F. ist die Sparkasse nicht verpflichtet, eine (konsolidierte) nichtfinanzielle Erklärung in ihrem Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025 aufzunehmen.
Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2025 einen konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) unter freiwilliger Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) erstellt.
Seit 01.07.2025 gilt die AMLA-Verordnung (VO (EU) 2024/1620); zudem hat die europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) ihre Tätigkeit mit diesem Datum offiziell aufgenommen. Die direkte Beaufsichtigung von ausgewählten Banken durch die AMLA wird im Jahr 2028 starten.
Die Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse und veröffentlichten Aufsichts- bzw. Arbeitsschwerpunkte der Behörden laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
1.2.Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkasse ist Teil der Erste Bank und Sparkassengruppe und damit in die Erste Group Bank AG eingebunden, welche zu einem der führenden Bankinstitute in Zentral- und Osteuropa (CEE) zählt. Die Sparkasse engagiert sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente Gesellschaft und unterstützt den Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft. Hierfür hat die Sparkasse Dekarbonisierungsziele definiert, die sich am 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens orientieren. Konkret handelt es sich dabei um ein Netto-Null-Ziel für das Portfolio bis 2050 mit sieben definierten Dekarbonisierungspfaden für relevante Sektoren und ein Netto-Null-Ziel für den Bankbetrieb bis 2030. Diese wurden nach den anerkannten Methoden der Science Based Targets Initiative (SBTi) sowie nach dem Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA) entwickelt. Die Dekarbonisierungsziele sind Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie, welche in die Gesamtbankstrategie der Sparkasse OÖ integriert ist.
Aufbauend auf diesen strategischen Zielen wurde im Rahmen einer Analyse des Geschäftsmodells untersucht, wie widerstandsfähig die Sparkasse gegenüber wirtschaftlichen Risiken ist. Ergänzend zu dieser Geschäftsmodellanalyse wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und damit einhergehenden Umweltrisiken ergeben, mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht. Als Basis für die Risikobewertung dienten ein Business Environment Scan, der das Geschäftsumfeld der gesamten Erste Group Bank untersucht, um Risiken und Chancen betreffend ESG zu identifizieren, und ein Risk Materiality Assessment der Erste Group Bank, welches explizit Auswirkungen von physischen und Übergangsrisiken auf klassische Risikoarten untersucht, sowie weitere interne Dokumente und Berechnungen der Sparkasse OÖ.
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Neben internen Dokumenten wurden auch externe Dokumente, wie Studien, wissenschaftliche Artikel oder nationale Strategieprogramme herangezogen und ausgewertet, um einordnen zu können, inwieweit die Sparkasse und ihr Geschäftsmodell sowie das Land Österreich von den bereits bestehenden Folgen des Klimawandels betroffen sind. Folgende zentrale Dokumente wurden hierzu herangezogen:
Österreichischer Sachstandsbericht zum Klimawandel (AAR2): 2025 wurde der zweite Sachstandsbericht zum Klimawandel veröffentlicht, welcher zeigt, dass Österreichs Temperaturen mehr als doppelt so schnell steigen wie im globalen Durchschnitt. Weitere Ergebnisse des Berichts zeigen einen starken Anstieg von Extremwetterereignissen, wie Hitze und Starkregen, sowie die Notwendigkeit, schneller Maßnahmen umzusetzen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Treibhausgasemissionen in Österreich sind in den letzten Jahren zwar zurückgegangen, aber im internationalen Pro-Kopf-Vergleich sind die nationalen Emissionen nach wie vor hoch. Das Bewusstsein steigt, dass sowohl ehrgeizige Emissionsreduktionen als auch erhebliche Investitionen in Anpassungsmaßnahmen und Klimaresilienz erforderlich sind, um den Wohlstand und die hohe Lebensqualität in Österreich vor negativen Auswirkungen der Erderhitzung zu schützen. Trotzdem sind die derzeit umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichend, um die langfristigen Klimaziele zu erreichen.
European State of the Climate Report 2024: Ähnlich zum Österreichischen Sachstandsbericht beschreibt dieser Bericht die aktuelle Lage in Bezug auf den Klimawandel und klimatische Veränderungen in Europa. Auch hier wird beschrieben, dass die Temperaturen in ganz Europa steigen und dadurch die Wahrscheinlichkeit von Hitzestress (z. B. Dürren, Waldbrände) und Überschwemmungen steigt sowie der Verlust der Gletscher zunimmt und sich Gewässer ebenso erwärmen. Erfreulich ist jedoch der Ausbau von erneuerbaren Energien und die steigende Resilienz von Städten. Dennoch stellen extreme Wetterereignisse Risiken für die europäische Infrastruktur dar, vor allem in Bezug auf Überschwemmungen. Weiters werden sämtliche physische und auch Übergangsrisiken im Bericht beleuchtet, welche in die Bewertung der Risiken für die Sparkasse OÖ eingeflossen sind.
Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2024): Auch auf Bundesebene erkennt man die Folgen des Klimawandels an und fasst in seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel Handlungsfelder zusammen, bei denen Anpassungsmaßnahmen besonders dringend sind. Dabei verfolgt der Bund ein Zwei-Säulen-Prinzip, das einerseits auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und andererseits auf die Anpassung von nicht mehr vermeidbaren Änderungen durch den Klimawandel setzt. Die Handlungsfelder umfassen etwa Land-, Forst-, Wasser- und Elektrizitätswirtschaft (Energie), Tourismus, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Ökosysteme/Biodiversität, Mobilität, Raumordnung und Wirtschaft.
Klimabezogene Analyse des österreichischen Finanzmarkts (2025): Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt untersuchte, wie Finanzunternehmen in Österreich in Bezug auf klimabezogene Einflüsse auf ihr Portfolio aufgestellt sind. Wesentliche Erkenntnisse, die auch Relevanz für die Sparkasse haben, sind, dass im Rahmen von den finanzierten Emissionen einerseits der größte Hebel liegt, andererseits aber auch die meisten Herausforderungen damit verbunden sind. Im Bereich der Veranlagung ist die Exposition von Klimarisiken in den Sektoren der industriellen Produktion und dem verarbeitenden Gewerbe am höchsten. Mit Blick auf die kreditfinanzierten Emissionen sind der Versorgungssektor, Handelssektor und der Sektor Hoch- und Tiefbau am exponiertesten.
Gesamtwirtschaftlicher Investitionsbedarf in Österreich zur Erreichung der Klimaziele (2024): In dieser Studie wird anschaulich dargestellt, welcher Investitionsbedarf in verschiedenen Sektoren nötig sein wird, um die österreichischen Klimaziele zu erreichen. Dabei zeigt sich, dass in den vier wesentlichsten Sektoren Industrie, Energie, Verkehr und Gebäude zwischen EUR 102,5 Mrd. und EUR 178,7 Mrd. an Mehrinvestitionen notwendig sein werden, um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Finanzunternehmen können dies als Chance sehen, da sie betroffene Stakeholder:innen mit Finanzierungsmöglichkeiten zur Dekarbonisierung unterstützen können.
Nationaler Energie- und Klimaplan (2024): Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP)1 beschreibt, mit welchen Maßnahmen und Instrumenten Österreich das langfristige Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen soll. Der Fokus liegt hierbei auf der Dekarbonisierung aller wirtschaftlichen Sektoren, sowie dem intensiven Ausbau von erneuerbarer Energie. Der Bericht zeigt, dass dieses Ziel erreicht werden kann, wenn ein breites Bündel an zusätzlichen Maßnahmen und Instrumenten umgesetzt wird (Szenario „With Additional Measures“ (WAM)). Im Gegensatz dazu werden bei ausschließlicher Fortschreibung der aktuellen Maßnahmen und Instrumente die EU-Ziele nicht erreicht (Szenario „With Existing Measures“ (WEM)). In einem solchen Szenario bleibt eine Lücke bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen von 10,4 Mio. t CO₂e im Jahr 2030 bestehen.
In allen Szenarien, in denen Netto-Null-CO2-Emissionen erreicht werden, bilden Windkraft und Photovoltaik (PV) eine wesentliche Komponente der Stromerzeugung. Dabei liefert Windenergie zwischen 11 % und 21 % und Solarenergie aus Photovoltaik zwischen 7 % und 9 % des Bruttoinlandsverbrauchs im Jahr 2040 (mittlere Evidenz, hohe Übereinstimmung). Die Importabhängigkeit des Bruttoinlandsverbrauchs variiert zwischen 28 % und 40 %, und entsprechende internationale Lieferketten für erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff oder CO2-freie synthetische Brennstoffe müssen zeitnah aufgebaut werden. Die Nutzung von Biomasse, z. B. Holzpellets, bleibt in allen Szenarien eine sehr wichtige Ressource im Energiesektor und trägt zwischen 23 % und 31 % zum Bruttoinlandsverbrauch bei; dies birgt jedoch Zielkonflikte mit dem verfügbaren Potenzial zur Kohlenstoffsequestrierung. Alle Szenarien zeigen, dass es einen raschen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen braucht, um Klimaneutralität zu erreichen. Deren Anteil am Bruttoinlandsverbrauch sinkt von 68 % im Jahr 2021 auf 2 % bis 3 % im Jahr 2040. Fossile Flüssigbrennstoffe und fossiles Methan werden teilweise durch unterschiedliche Mengen biogener oder synthetischer Brennstoffe ersetzt.
1Abrufbar unter https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/klima/nationale-klimapolitik/energie_klimaplan.html (19.01.2026).
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Damit bis zum Jahr 2040 Netto-Null-CO2-Emissionen im Energiesystem erreicht werden können, sind zusätzliche jährliche Investitionen zwischen EUR 6,4 Mrd. und EUR 11,2 Mrd. erforderlich, was 1,1 % bis 1,9 % des projizierten BIP im Jahresmittel entspricht (Schätzungen aus 2024). Diese Investitionen haben voraussichtlich deutlich positive Auswirkungen auf Beschäftigung, Einkommen und Wohlstand (mittleres Vertrauen). Zusätzliche Investitionen in die Energieversorgung (Erzeugung, Infrastruktur und Speicherung) und in andere Sektoren wie Gebäude, Verkehr und Industrie können die Produktion ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen.2
Aufgrund dieser Erkenntnisse verfolgt die Sparkasse OÖ folgende Schwerpunkte und Themen:
Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Netto-Null bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer ab. Die Sparkasse orientiert sich weiterhin an diesen Zielen und verfolgt in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Erreichung von Netto-Null bis 2030 im Bankbetrieb sowie Netto-Null bis 2050 im Kreditportfolio.
Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl finanzielle Mittel aus der EU als auch die finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern. Als Regionalbank unterstützt die Sparkasse bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und begleitet Kund:innen bei deren Dekarbonisierungsvorhaben.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Unternehmenskund:innen, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordern. Auch die Sparkasse muss regulatorische Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell und ihre Prozesse integriert, die Transparenz verbessert und eine robuste Nachhaltigkeitsgovernance durchsetzt.
Energiewende: Die Energiewende ist der Grundstein für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen. Einerseits setzt die Sparkasse aktiv Maßnahmen, um den eigenen betrieblichen Energieverbrauch zu reduzieren und andererseits wurden Dekarbonisierungspfade für das Portfolio betreffend Stromproduzenten definiert, um auch hier die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse. Auch in diesem Bereich setzt die Sparkasse sowohl auf betrieblicher Seite (z.B. aktiver Dialog mit Vermieter:innen zur Sanierung von Mietobjekten), als auch aus Sicht des Portfolios Maßnahmen (z.B. Förderung von Sanierungen), um die Dekarbonisierung von Immobilien voranzutreiben.
Bewältigung physischer Risiken im Portfolio: Da vor allem Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite müssen die physischen und Übergangsrisiken genau überwacht und gut verwaltet werden. Vor allem im Hinblick auf den mittel- bis langfristigen Zeithorizont wird davon ausgegangen, dass es Auswirkungen auf das Kreditrisiko geben kann.
Aufgrund der oben beschrieben Schwerpunkte und Zielsetzungen ergeben sich für die Sparkasse zukünftig auch Chancen und neue Geschäftsmöglichkeiten. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden vor allem Chancen in den Bereichen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, Wasserwirtschaft und Schutz von biologischer Vielfalt identifiziert, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
1.3.Geschäftsverlauf
Die Sparkasse hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld bieten, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Die anhaltend hohe Inflation und Zinssenkungen im Europäischen Raum, die träge Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, sowie die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2025 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie in qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Trotz des nach wie vor unsicheren Marktumfeldes konnte vor allem im Bereich der Unternehmenskredite ein signifikantes Wachstum von annähernd 8 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr war auch wieder ein leichtes Wachstum im Wohnbaugeschäft zu verzeichnen, während die Situation im Konsumkreditgeschäft nach wie vor schwierig bleibt und die Finanzierungsvolumina in diesem Bereich leicht rückläufig sind.
Die Spareinlagen sind demgegenüber nur leicht gestiegen, sodass sich die Loan-to-Deposit Ratio gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert hat.
Insgesamt konnte der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % gesteigert werden.
2Bericht | AAR2
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Das Provisionsergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % auf EUR 149,6 Mio. gesteigert werden, wobei vor allem beim Wertpapiergeschäft und bei den Zahlungsverkehrsprovisionen deutliche Zuwächse erzielt werden konnten.
Der Personalaufwand hat sich mit einer Steigerung von rund 1,8 % deutlich unter den kollektivvertraglichen Anpassungen und Gehaltsvorrückungen entwickelt. Der Sachaufwand einschließlich Abschreibungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 1,2 %.
In Summe hat sich dadurch das Betriebsergebnis von EUR 142,6 Mio. auf EUR 165,6 Mio. deutlich gesteigert.
Das Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten hat sich aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und auch aufgrund der Entwicklungen im kommerziellen Immobilienfinanzierungsbereich mit EUR -40,4 Mio. (Vorjahr: EUR -18,6 Mio.) etwas mehr als verdoppelt.
Das Periodenergebnis der Sparkasse OÖ für 2025 beläuft sich somit auf EUR 92,3 Mio. (Vorjahr: EUR 91,1 Mio.).
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse war weiterhin durch die Umsetzung der Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt, mit besonderem Fokus auf die Umsetzung der neuen Vertriebsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet.
Die Bilanzsumme konnte um EUR 300,7 Mio. auf EUR 15.843,6 Mio. (Vorjahr: EUR 15.542,9 Mio) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 1,9 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital beträgt EUR 1.293,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1.164,4 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,1 %.
Die geplante Dividende beträgt EUR 40,1 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411 ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse OÖ hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel der Sparkasse betragen EUR 1.357,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.285,7 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 1.085,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1.002,7 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.), was in Summe ein Kernkapital (T1) von EUR 1.165,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1.082,7 Mio.) ergibt. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 191,8 Mio. (Vorjahr: EUR 203,1 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 18,23 % (Vorjahr: 15,93 %).
Kernkapitalquote 19,58 % (Vorjahr: 17,21 %).
Gesamtkapitalquote 22,80 % (Vorjahr: 20,43 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse OÖ unbeschränkt.
Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 3, der Kreditausschuss 6, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 4 und der Bauausschuss 2 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse gab es folgende personelle Veränderungen: Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 28.05.2025 schied Herr Mag. Rudolf Kraus aufgrund des Ablaufs seiner Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Vorsitzenden des Kreditausschusses und des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses, zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses, des Risikoausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zur 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Mitglied und zur Vorsitzenden-Stellvertreterin des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses, zum Mitglied des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Gerd Schachermayer zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Bauausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Wolfgang Sonnleitner zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Georg Starhemberg zum Mitglied des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Kreditausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. Weiters wurde am 17.12.2025 das Vorstandsmandat von Herrn Mag. Manuel Molnar und Herrn Mag. Martin Punzenberger bis 31.12.2030 verlängert.
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1.4.Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden 6 Filialen geschlossen und 2 weitere in Selbstbedienungs-Stellen (SB-Stelle) umgewandelt. 10 SB-Stellen wurden geschlossen. Die Sparkasse unterhielt zum 31.12.2025 gesamt 115 Standorte, davon 94 Filialen und 21 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse 918 Mitarbeiter:innen beschäftigt (Vorjahr: 920).
1.5.Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert und beträgt 7,5 % (Vorjahr: 8,0 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern ohne Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 60,1 % (Vorjahr: 63,3 %) unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 100,3 auf TEUR 121,3 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,55 % (Vorjahr: 1,51 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Umweltbelange
Im Rahmen der Berechnung der finanzierten Emissionen werden im Risikomanagement negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse gemessen und quantifiziert. Durch die Auswahl relevanter Benchmark-Szenarien wird sichergestellt, dass die Ziele zur Dekarbonisierung des Portfolios mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.
Als Methodik für die Dekarbonisierung des Kredit- und Investitionsportfolios wird ein sektoraler Ansatz angewendet. Das bedeutet, dass die Ziele und Dekarbonisierungspfade für einzelne Sektoren in Zusammenarbeit mit der Erste Group Bank erarbeitet und laufend abstimmt werden. Die Ziele zur Dekarbonisierung basieren auf den Methoden der Science Based Targets Initiative (SBTi) und dem Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA).
Die folgende Tabelle zeigt die Klimaszenarien, an denen die Dekarbonisierungspfade nach Teilportfolio/Sektor ausgerichtet wurden:
Sektor
Ziel
Hypothekarkredite
1,9°C
Gewerbeimmobilien
1,8°C
Stromproduzenten
1,5°C
Wärme & Dampferzeugung
1,5°C
Automobilherstellung
1,5°C
Eisen & Stahlproduktion
1,5°C
Zementproduktion
1,5°C
Arbeitnehmerbelange
Durchschnittlich beschäftigte die Sparkasse 1.667 (Vorjahr: 1.698) Mitarbeiter:innen, davon 1.667 (Vorjahr: 1.698) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter:innen, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 31 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,8 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2025 waren 42 Lehrlinge beschäftigt. 15 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 61,2 %, die Teilzeitquote bei 40,5 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse OÖ absolvierten im Jahr 2025 in Summe 10.670 Schulungstage.
Durch den Abschluss des Sparkassen-Kollektivvertrages Modernisierung kam es mit Wirksamkeit per 01.03.2025 zu einer umfangreichen Novellierung des Sparkassen-Kollektivvertrages. Beispielsweise sind Änderungen hinsichtlich der Schemastruktur, der Kündigungsregelungen und der betrieblichen Gesundheitsvorsorge genauso zu nennen wie die Neuformulierung einer praxistauglichen Disziplinarordnung und Anpassungen an zeitgemäße Compliance-Standards.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Dem Gründungsauftrag, der neben der erforderlichen Wirtschaftlichkeit auch mit einer starken sozialen Komponente verbunden war, ist die Sparkasse bis heute treu geblieben und unterstützt daher zahlreiche soziale Projekte. Das Highlight dieses Jahres war das 100-Jahre-Jubiläum des Weltspartages, bei dem erneut auf die Ausgabe von Erwachsenen-Geschenken verzichtet wurde.
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Stattdessen spendete die Sparkasse gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse einen namhaften Betrag an MOKI- Mobile Kinderkrankenpflege.
Im Bereich „Bildung“ widmete sich die Sparkasse dem Ausbau der Finanzbildung, um Menschen in der Region zu fundierten finanziellen Entscheidungen zu befähigen. Der Besuch des „FLiP2Go“-Busses mit seinen interaktiven Lernstationen stellt für viele Schulen ein Highlight dar. Zusätzlich stehen die Jugendcoaches der Sparkasse bei interaktiven Schulvorträgen unterstützend zur Seite. Im Rahmen einer Unterrichtsstunde halten die Finanzexpert:innen Workshops und vermitteln auf abwechslungsreiche sowie spielerische Art auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmtes Finanzwissen. Die Inhalte sind dabei komplett werbefrei und sollen den wichtigen Überblick über das eigene Geldleben ab dem Kindesalter fördern.
Ihrem Ruf als Kultursponsorin wurde die Sparkasse unter anderem durch die Unterstützung von regionalen Kulturinitiativen, die im Rahmen der Sponsoringaktivitäten gefördert werden, gerecht. Dazu gehören Veranstaltungen wie das Musikfestival Steyr, das TheaterSPECTACEL Wilhering, der Attergauer Kultursommer, das Opernfest Schärding und viele mehr.
Weiters unterstützte die Sparkasse gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse das Spark(l)assenticket, das Schüler:innen aus einkommensschwächeren Familien einen kostenlosen Theaterbesuch im Landestheater Linz ermöglicht und damit einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bildung leistet.
Neben der Förderung der finanziellen Gesundheit setzte sich die Sparkasse mit der Organisation und Förderung zahlreicher Sportveranstaltungen auch für die körperliche Gesundheit der Menschen ein. Dazu zählen unter anderem der Donautrail, der Linzathlon, der Linzer City Night Run, der Welser Businessrun sowie viele Ortsläufe im Marktgebiet der Sparkasse OÖ. Mit der Förderung des Sportteams JKU Astros, mit den Sportarten Basketball und Football, setzte die Sparkasse einen weiteren Schritt im Zeichen der körperlichen Gesundheit.
Darüber hinaus hat die Anteilsverwaltung Sparkasse weitere gemeinwohlorientierte Maßnahmen im Rahmen des Gründungsauftrages übernommen.
2.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1.Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Dazu zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie im Gaza-Streifen sowie der Krieg in der Ukraine. Die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten wird fortlaufend beobachtet und die potenziellen Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte evaluiert. Aus aktueller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten. Auch die restriktive Zollpolitik der USA zählt zu den Abwärtsrisiken. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie, verbunden mit einem größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen, zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der auch von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO: 1,2 %), des Institutes für Höhere Studien (IHS: 1,0 %) und des Erste Group Research (+0,8 %) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2026 auf einem niedrigen, aber etwas höheren Wachstumspfad als im Vorjahr (+0,4 % laut Erste Group Research bzw. +0,5 % laut WIFO und IHS) bleiben wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2027 gehen die Prognosen von WIFO (+1,4 %), IHS (+1,1 %) und Group Research (+1,1 %) von einer weiteren leichten Konjunkturerholung aus. Die Inflation hat sich 2025 wider Erwarten deutlich erhöht, doch ist laut den Prognosen 2026 ein Rückgang auf 2,4 % (Group Research) bis 2,6 % (WIFO) möglich. Das Erreichen des EZB-Zieles von 2 % ist ambitioniert, doch hat die österreichische Bundesregierung erste Maßnahmen eingeleitet, da die Reduktion der Inflation hohe wirtschaftspolitische Priorität hat.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich 2025 nicht wesentlich verschlechtert. Die Arbeitslosenquote laut Eurostat-Definition dürfte laut Prognosen des Erste Group Research 2026 bei 5,4 % liegen und 2027 auf 5,0 % zurückgehen. WIFO (und IHS) gehen in der Prognose von 5,5 % (5,5 %) im Jahr 2026 und 5,2 % (5,4 %) im Jahr 2027 aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2026 für Kredite mit +1,4 % höher als bei Einlagen mit +1,0 %. Die Unternehmen halten sich bei Erweiterungsinvestitionen zurück und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte reduzieren ihre Sparquote, die das Einlagenwachstum hemmt. Sowohl bei Wohnbau- als auch bei Konsumkrediten dürfte 2026 das leichte Wachstum anhalten und die rückläufige Entwicklung überwunden sein. 2027 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens aber mit +1,0 % moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von +0,7 % prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter vorerst von keinen weiteren Zinssenkungen aus. Begründung dafür ist die Inflationsrate von nahe 2 % im Euroraum.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Konzernabschlusses 2025 geführt hätten.
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2.2.Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2026 entsprechend der Zinspolitik der EZB nur mehr geringfügig sinken wird. In Bezug auf die Entwicklung der Wertpapierbörsen wurde die Annahme getroffen, dass die Kurse von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Sparkasse auch 2026 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen erwartet die Sparkasse im Einklang mit der gesunkenen Sparquote auf einstellige 9,6 % und den gesunkenen Zinsen geringe Neuzuflüsse im Markt. Im Corporate-Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen, so dass wir weiterhin nur ein Wachstumspotential im längerjährigen Durchschnitt sehen.
Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail- als auch im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen, das Ende der KIM-VO und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Bereits im Jahr 2025 hat sich das Neugeschäft nach den rückläufigen Vorjahren im Einklang mit wieder leicht steigenden Immobilienpreisen deutlich erholt. Bei den Konsumkrediten wird ein steigender Trend erwartet. Unternehmenskunden unterstützt die Sparkasse unverändert bei der Finanzierung der Realwirtschaft und sieht hier Potenzial für ein deutliches Wachstum.
Auf der Aufwandseite plant die Sparkasse 2026 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2025 orientieren.
Das Betriebsergebnis im Jahr 2026 wird aufgrund des ambitionierten Plans betreffend Zinsen und Provisionen bzw. dem strikten Kostenmanagement im Jahresvergleich ansteigend geplant.
Die erhöhten Risikokosten im Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem moderaten Wirtschaftsverlauf im Jahr 2025 werden mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft in der Planungsperiode wieder sinken.
Ein negatives Szenario für 2026 wäre eine Stagnation mit deutlich höher als prognostizierter Inflation. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse ermöglicht es aber den Abwärtsrisiken zu begegnen und auch künftig eine verlässliche Partnerin für Kund:innen und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
2.3.Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe der Kund:in in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kund:innen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch die Workout-Riskmanager:in. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
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Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und den unterschiedlichen Effekten auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse im Jahr 2025, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds, welches von geopolitischen und makroökonomischen Schocks geprägt war. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpften weiterhin den privaten Konsum. Gleichzeitig führten die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungskosten zu negativen Auswirkungen auf Investitionen und industrielle Aktivität.
Während sich einige Branchen als widerstandsfähig erwiesen, sahen sich andere weiterhin mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in den Lieferketten, Kosteninflation sowie einer zusätzlich sinkenden Nachfrage konfrontiert. Diese Entwicklung spiegelt sich bislang nicht vollständig in den Finanzdaten der Kund:innen wider, weshalb eine weitere Verschlechterung von Ratings erwartet wird.
Darüber hinaus haben die von der neuen US-Regierung eingeführten politischen Änderungen die Komplexität in einer ohnehin herausfordernden Weltwirtschaft im Zustand multipler Krisen zusätzlich erhöht.
Um die unterschiedlichen Entwicklungen in den Branchen zu berücksichtigen und eine engere Integration mit den internen Risikomanagementprozessen sicherzustellen, wurde der Stage Overlay für Industriesektoren (Industry Overlay) im Jahr 2025 beibehalten.
Der Stage Overlay und die dazugehörenden Exit Trigger (Risikoeintritt oder Risikoentfall) wurden im Rahmen der regulären vierteljährlichen Bewertung entsprechend den makroökonomischen und geopolitischen Entwicklungen beurteilt. Im Zuge dessen wurde die Branche „Building Construction“ aus dem Stage Overlay entfernt sowie die Branche „Metals – Steel“ hinzugefügt.
Die Regeln für den Industry-Overlay wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkte bei der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2025 wird darüber hinaus keine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) als notwendig erachtet.
2.4.Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Europa verfügt auch vier Jahre nach Beginn des Russland-Ukrainekriegs nicht über eine stress-resiliente Energieversorgung. Die Preise für Storm und Gas werden noch immer mit einem geopolitischen Risikoaufschlag gehandelt, was die Unternehmen international betrachtet in einen Wettbewerbsnachteil versetzt. Dazu kommen noch die signifikanten Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Die Probleme Zentraleuropas sind demnach mehr strukturell und weniger zyklisch. Wir werden uns die nächsten Jahre auf unterdurchschnittliches Wachstum und weitere Wohlstandsverluste einstellen müssen.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2025 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Expert:innen zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse als Teil der Erste Group bekennt sich zum Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legte die Sparkasse auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
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Die Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. ESG-Faktoren werden insbesondere auch im Ratingprozess von Unternehmenskund:innen berücksichtigt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben und in der Bewertung berücksichtigt, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Konzernabschluss 2025 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2025 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden. Das erhöhte Zinsänderungsrisiko hinsichtlich des Barwertes wird verursacht durch langfristige Fixzinskredite.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist.
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.5.Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner:innen, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren, Kursrisiken von Aktien sowie Partnerrisiken ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
3.Bericht über Bestand und Zugang von eigenen Aktien sowie eigene Werte
Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
4.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
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5.Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
5.1.IKS-Rahmenvorgaben
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-und Kundeninteressen- bzw. der Vermögenswerte des Unternehmens. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen, Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen.
Die Richtlinie zum Internen Kontrollsystem der Sparkasse legt die Rahmenbedingungen für das interne Kontrollsystem fest und definiert sowohl aktuelle Standards zu den allgemeinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten als auch Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation. In der Sparkasse ist ein top-down, risikoangepasster und dezentralisierter IKS-Ansatz mit Fokus auf identifizierte materielle Risiken anzuwenden. Das bedeutet, dass alle materiellen Risiken, die im IKS-Prozess identifiziert werden, mittels Kontrollen zu mitigieren sind. Folgende Kriterien werden für ein angemessenes IKS angewandt:
Vollständigkeit: Die Prozesslandkarte sowie die internen Richtlinien und Verfahren, die veröffentlicht wurden, sorgen dafür, dass alle identifizierten Risiken und potenziellen Schadensfälle/Szenarien berücksichtigt, festgelegt und gemanagt werden. Zusätzlich tragen sie zu einem vollständigen und integrierten Kontrollumfeld bei. Alle wesentlichen Risiken sollen durch wesentliche Kontrollen abgedeckt werden.
Effektivität und Nachweisbarkeit: Im Rahmen des Monitorings des Risikoappetits wird die Funktionalität der wesentlichen Kontrollen regelmäßig überprüft, das optimale Kontrollumfeld überwacht und hinterfragt.
Nachvollziehbarkeit: Die identifizierten wesentlichen Kontrollen werden in der Prozesslandkarte sowie den Richtlinien und Verfahren dokumentiert. Dies soll sicherstellen, dass sich die relevanten Mitarbeiter:innen über alle wesentlichen Kontrollen und ihrer Rolle im IKS-Prozess in transparenter Weise innerhalb der gesamten lokalen Einheit bewusst sind. Dadurch wird für die Nachvollziehbarkeit und transparente Darstellung der Verantwortlichkeit gesorgt.
Das Risikoprofil, inklusive der Soll-Ist-Situation wird von jeder einzelnen Risikofunktion überwacht und für das Management oder relevante Risikogremium dargestellt.
5.2.Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Der Code of Conduct gibt allen Mitarbeiter:innen der Sparkasse Orientierung, definiert verpflichtende Regeln für das tägliche Geschäftsleben, beschreibt die Unternehmenswerte, bekräftigt die Verpflichtung, als Unternehmen verantwortungsvoll zu agieren und stellt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien (Compliance) sicher.
Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen. Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen für sämtliche Risiken, mit denen die Sparkasse OÖ konfrontiert ist, zu schaffen.
Die dem Bereich Finanzen und Controlling zugeordnete Abteilung Rechnungswesen und Konzernreporting koordiniert und verifiziert die Erstellung des Konzernabschlusses der Sparkasse OÖ. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind entsprechend der IKS-Policy in den Arbeitsanweisungen definiert.
5.3.Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressat:innen beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Die in den Arbeitsanweisungen des UGB-Bilanzierungshandbuch und im Handbuch zur IFRS-Rechnungslegung enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten. Als elementare Bestandteile des IKS innerhalb der Sparkasse OÖ gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung (SAP).
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Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzipes.
Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Der Konzernabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.
5.4.Information und Kommunikation
Der IFRS-Konzernabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter:innen und der Finanzvorstand (CFO) unterziehen den zu veröffentlichenden Konzernabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird quartalsmäßig über das IFRS-Ergebnis an den zuständigen Finanzvorstand (CFO) berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-)Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
Darüber hinaus befindet sich das Rechnungswesen bei Neueinführungen von Kernbankensystemen und Implementierungen von neuen Produkten im regelmäßigen Austausch mit den relevanten Fachabteilungen, um frühzeitig Auskunft hinsichtlich rechnungswesen-spezifischer Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen zu geben.
5.5.Überwachung
Zur Überwachung und gleichzeitig zur Unterstützung einer starken Governance und eines starken Risikomanagements wendet die Sparkasse das Drei-Linien-Modell an, um die Strukturen und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermöglichen, auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Die erste Linie umfasst dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung einschließlich interner Kontrollen ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Diese Linie ist in einem ständigen Dialog mit den Geschäftsfeldern und berichtet über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.
Die Rolle der zweiten Linie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt und bietet zusätzlich Fachkenntnisse, Unterstützung, Überwachung und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement an. Diese Tätigkeiten werden in der Sparkasse unter anderem von den Bereichen Risikomanagement, BWG-Compliance, WAG-Compliance, Geldwäscheprävention, IT-Security, Physische Sicherheit und Recht wahrgenommen. Sie sollen vor allem die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren, State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement abdecken.
Die dritte Linie ist für die unabhängige und objektive Prüfungssicherheit und Beratung in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance und des Risikomanagements verantwortlich. Diese Aufgaben werden von der Internen Revision erfüllt, welche auf Basis der gesetzlich erforderlichen und der risikoorientiert geplanten Prüfungen, entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan, sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und zu beurteilen hat. Ein Schwerpunkt der Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision berichtet über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Vorstand und Prüfungsausschuss.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an der vorliegenden Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
6.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Konzernabschluss.
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Linz, den 20. März 2026
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Seite 22
Konzernabschluss 2025 nach IFRS
Seite 23
35.Kreditrisikovolumen.............................................................................................................................................................................79
 
Seite 24
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.    Anhang1-12 20241-12 2025
Zinsüberschuss    2230,7243,7
Zinserträge    2530,3433,5
Sonstige ähnliche Erträge    229,619,4
Zinsaufwendungen    2-266,4-171,5
Sonstige ähnliche Aufwendungen    2-62,8-37,6
Provisionsüberschuss    3140,4149,6
Provisionserträge    3158,8169,1
Provisionsaufwendungen    3-18,4-19,6
Dividendenerträge    410,48,2
Handelsergebnis    513,9-20,4
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten  6-11,828,4
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien  74,45,5
Personalaufwand    8-137,1-139,6
Sachaufwand    8-92,5-93,6
Abschreibung und Amortisation    8-16,0-16,2
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetenfinanziellen Vermögenswerten90,00,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Valuebewerteten Finanzinstrumenten101,0-0,1
Ergebnis aus Wertminderung von Finanzinstrumenten   11-18,6-40,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg    12-10,7-7,4
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft    -1,8-6,0
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen   114,3117,7
Steuern vom Einkommen    13-23,3-25,4
Periodenergebnis     91,192,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis   -0,2-0,3
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis  90,892,0
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio.     1-12 20241-12 2025
Periodenergebnis     91,192,3
           
Sonstiges Ergebnis       
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist  25,250,4
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen   1,66,9
Fair-Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten    40,760,5
Rücklage für eigenes Kreditrisiko     -9,5-2,2
Latente Steuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können   -7,6-14,8
           
Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist  3,22,0
Fair-Value-Rücklage von Schuldinstrumenten    4,22,6
Gewinn/Verlust der Periode     4,32,5
Umgliederungsbeträge     0,00,1
Wertberichtigungen für Kreditrisiken    -0,10,0
Latente Steuern auf Posten, welche umgegliedert werden können   -1,0-0,6
Gewinn/Verlust der Periode     -1,0-0,6
Umgliederungsbeträge     0,00,0
Summe Sonstiges Ergebnis     28,452,4
           
Gesamtergebnis     119,4144,7
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis   -0,2-0,3
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis  119,2144,4
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern“.
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Konzernbilanz
in EUR Mio.       AnhangDez 2024Dez 2025
Aktiva          
Kassenbestand und Guthaben    151.978,71.097,5
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading     60,335,4
Derivate       2133,416,0
Sonstige Handelsaktiva    2227,019,4
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte  23153,9150,6
Eigenkapitalinstrumente    2334,723,6
Schuldverschreibungen     23119,1127,0
Kredite und Darlehen an Kunden    230,10,1
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte    268,3317,8
Eigenkapitalinstrumente    20/31125,0181,2
Schuldverschreibungen     19/31143,3136,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte   1612.894,714.009,8
Schuldverschreibungen     162.052,62.149,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    161.581,91.886,9
Kredite und Darlehen an Kunden    169.260,29.973,2
Derivate - Hedge Accounting     4,53,3
Sachanlagen        113,8133,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien     37,348,4
Immaterielle Vermögenswerte     4,13,8
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen    1,31,3
Laufende Steuerforderungen     0,37,1
Latente Steuerforderungen     0,00,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen   173,85,3
Sonstige Vermögenswerte    4921,729,7
Summe der Vermögenswerte     15.542,915.843,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.       AnhangDez 2024Dez 2025
Passiva und Eigenkapital       
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading    2120,628,8
Derivate       2120,628,8
Sonstige Handelspassiva     0,00,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten   24604,2561,7
Einlagen von Kunden     2463,561,8
Verbriefte Verbindlichkeiten    24540,7499,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten   1813.476,213.659,5
Einlagen von Kreditinstituten    18738,8664,5
Einlagen von Kunden     1811.712,611.823,5
Verbriefte Verbindlichkeiten    181.017,31.164,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten     7,57,6
Leasingverbindlichkeiten      34,833,0
Derivate - Hedge Accounting    268,58,8
Rückstellungen       51152,8141,2
Laufende Steuerverpflichtungen    132,43,1
Latente Steuerverpflichtungen    1315,831,9
Sonstige Verbindlichkeiten    5063,182,3
Gesamtes Eigenkapital     1.164,41.293,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital   530,40,4
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente    5380,080,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital   531.084,01.212,9
Gezeichnetes Kapital     5352,952,9
Kapitalrücklagen      53124,6124,6
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen    53906,51.035,4
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital    15.542,915.843,6
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.  Gezeichnetes KapitalKapital-rücklagenGewinn-rücklageFair ValueRücklageRücklage für eigenesKreditrisikoNeubewertung aus leistungs-orientierten VersorgungsplänenEigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendesEigenkapitalZusätzlicheEigenkapital-instrumenteNichtbeherrschenden Anteilen zuzurechnendesEigenkapitalGesamtesEigenkapital
Stand zum 01. Jänner 2025  52,9124,6938,038,4-5,4-64,61.084,080,00,41.164,4
Gewinnausschüttung  0,00,0-24,80,00,00,0-24,80,0-0,2-25,0
Sonstige Veränderungen  0,00,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Änderung im Konsolidierungskreis  0,00,0-0,10,00,00,0-0,10,0-0,1-0,2
Umgliederung zwischen Sonstigem Ergebnis undGewinnrücklagen0,00,09,50,00,00,09,50,00,09,5
Gesamtergebnis  0,00,092,048,7-1,75,3144,30,00,3144,7 144,6
Periodenergebnis  0,00,092,00,00,00,092,00,00,392,3
Sonstiges Ergebnis  0,00,00,048,7-1,75,352,30,00,052,4 52,3
Veränderung in der Fair-Value-Rücklage 0,00,00,048,70,00,048,70,00,048,7
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,05,35,30,00,05,3
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko 0,00,00,00,0-1,70,0-1,70,00,0-1,7
Stand zum 31. Dezember 2025      52,9  124,6  1.014,6 87,1-7,1 -59,3 1.212,9  80,00,4 1.293,3 
Stand zum 01. Jänner 2024  52,9124,6915,53,91,9-65,81.033,180,01,11.114,2
Gewinnausschüttung  0,00,0-62,70,00,00,0-62,70,0-0,2-62,9
Sonstige Veränderungen  0,00,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Änderung im Konsolidierungskreis  0,00,0-5,60,00,00,0-5,60,0-0,7-6,3
Umgliederung zwischen Sonstigem Ergebnis undGewinnrücklagen0,00,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Gesamtergebnis  0,00,090,834,5-7,31,2119,20,00,2119,4
Periodenergebnis  0,00,090,80,00,00,090,80,00,291,191,0
Sonstiges Ergebnis  0,00,00,034,5-7,31,228,40,00,028,4
Veränderung in der Fair-Value-Rücklage 0,00,00,034,50,00,034,50,00,034,5
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,01,21,20,00,01,2
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko 0,00,00,00,0-7,30,0-7,30,00,0-7,3
Stand zum 31. Dezember 2024 52,9124,6938,038,4-5,4-64,61.084,080,00,41.164,4
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Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio.    Anhang1-12 20241-12 2025
Periodenergebnis     91,192,3
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten     
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten  17,516,2
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen   35,958,4
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten -3,6-7,9
Sonstige Anpassungen     -0,50,1
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nachKorrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile   
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading   21/22-7,326,8
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte    
Schuldverschreibungen     -12,5-1,6
Kredite und Darlehen an Kunden     0,00,0
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet:Schuldverschreibungen 1918,19,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte     
Schuldverschreibungen     51,6-97,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    -42,4-305,0
Kredite und Darlehen an Kunden     399,6-750,1
Hedge Accounting Derivate -Aktiva   266,8-3,3
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit   13/17/489,7-16,3
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading   211,5-28,2
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten  2432,1-22,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten     
Einlagen von Kreditinstituten    18-211,1-74,3
Einlagen von Kunden    18564,2110,9
Verbriefte Verbindlichkeiten    18-12,3150,7
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten    4,10,0
Hedge Accounting Derivate - Passiva   26-3,30,2
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit   13/50/51-13,8-3,8
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit    925,4-845,1
Einzahlung aus Veräußerung       
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte: Eigenkapitalinstrumente  0,016,6
Weitere Eigenkapitalinstrumente     0,010,7
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte    0,00,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    0,00,0
Auszahlungen für Erwerb       
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente 200,00,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente     -16,10,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte    -18,9-31,4
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    -0,1-3,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit    -35,1-7,0
Kapitalerhöhung     0,00,0
Kapitalherabsetzung     0,00,0
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen   -62,7-24,8
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen   -0,2-0,2
Leasing      -4,1-4,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit    -67,0-29,3
           
Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode    1.155,41.978,7
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit    925,4-845,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit    -35,1-7,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit    -67,0-29,3
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode    1.978,71097,5 1.097,4
           
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)140,9191,8
Gezahlte Ertragsteuern     -20,0-21,5
Erhaltene Zinsen     522,7463,8
Erhaltene Dividenden     10,48,2
Gezahlte Zinsen     -372,2-258,6
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzposition „Kassenbestand und Guthaben“.
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Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse OÖ
Allgemeine Angaben
Der Firmensitz der Sparkasse Oberösterreich Bank AG befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.
Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse OÖ) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Sowohl der Aufsichtsrat (15. April 2026) als auch die Hauptversammlung (20. Mai 2026) können Änderungen des Jahresabschlusses der Sparkasse vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können. Dies gilt auch für die meisten Einzelabschlüsse, die für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses relevant sind.
Die Sparkasse unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend die bankaufsichtsrechtlichen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kund:innen verbundenen Kreditrisikos, des Marktrisikos (inklusive des Zins- und Währungsrisikos), des Liquiditätsrisikos und des operationellen Risikos.
Zusätzlich zum Bankgeschäft unterliegen einige Konzerngesellschaften speziellen regulatorischen Anforderungen, vor allem im Bereich der Vermögensverwaltung.
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a)Grundsätze der Erstellung
Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2025 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen IFRS Accounting Standards wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Sparkasse unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Sparkasse ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung ihrer Vermögenswerte oder die Fähigkeit, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
b)Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Sparkasse OÖ wird in Euro aufgestellt.
Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen
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Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 „Ertragsteuern“)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ und Note 40 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“)
Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Kapitel „Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva“)
Rückstellungen (Note 51 „Rückstellungen“)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 51 „Rückstellungen“)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 55 „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“)
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse OÖ relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
Änderungen von IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit
Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen im Jahr 2025 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse OÖ.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden. Die Änderungen von IAS 21 wurden von der EU übernommen.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, anzuwenden. Der Standard ersetzt IAS 1. Die Zielsetzung von IFRS 18 besteht darin, Anforderungen an die Darstellung und die Offenlegung von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke festzulegen, um sicherzustellen, dass diese relevanten Informationen liefern, die die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens getreu darstellen.
Die Anwendung von IFRS 18 wird zu Anpassungen in der Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse führen, die durch eine neue obligatorische Zwischensumme „Betriebsgewinn oder -verlust“ verursacht werden. Außerdem werden neue Offenlegungen im Bereich vom Management definierte Leistungskennzahlen bereitgestellt.
Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7: Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7 wurden im Mai 2024 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden.
Die Änderungen von IFRS 9 ermöglichen einem Unternehmen, eine finanzielle Verbindlichkeit, die über ein elektronisches Zahlungssystem beglichen wird, vor dem Erfüllungstag als beglichen zu betrachten. Darüber hinaus enthalten sie Klarstellungen für die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in den Bereichen: Vertragsbedingungen, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung im Einklang stehen, nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte und vertraglich verknüpfte Instrumente. Die Änderungen von IFRS 7 bringen neue Offenlegungspflichten für Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Cashflows ändern können.
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Die Änderungen an IFRS 9 werden zu einer anderen Vorgehensweise bei der SPPI-Bewertung von finanziellen Vermögenswerten führen, deren Zinsen basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen angepasst werden. Die Sparkasse wird solche Vermögenswerte nicht mehr dahingehend beurteilen, ob die Auswirkungen von Anpassungen geringfügig sind, sondern danach, ob die angepassten Cashflows wesentlich von den vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswerts mit identischen Vertragsbedingungen, jedoch ohne Abhängigkeit von bestimmten ESG-bezogenen Zielen, abweichen könnten. Es wird nicht erwartet, dass sich durch die neue Beurteilung die Bewertung der betroffenen finanziellen Vermögenswerte ändert. Die anderen Änderungen an IFRS 9 werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse haben. Die Sparkasse wird nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine finanzielle Verbindlichkeit, die über ein elektronisches Zahlungssystem beglichen wird, vor dem Erfüllungstag als beglichen zu betrachten. Änderungen an IFRS 7 werden zu neuen Offenlegungen führen.
Jährliche Verbesserungen, Band 11. Im Juli 2024 hat das IASB eine Reihe verschiedener Änderungen von bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse OÖ erwartet.
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Ertragslage
1.Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend, werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.
Geschäftssegmente der Sparkasse OÖ
Im Jahr 2025 wurde aufgrund der neuen Vertriebsstrategie die Segmentierung der Sparkasse neugestaltet. Die bisherigen zwei Geschäftsbereiche Retail bzw. Corporate & Private Banking wurden nunmehr auf drei aufgeteilt. Dabei kam es auch zu einer Anpassung der Kundenzuordnung. Es wurden die Kompetenzen für das gehobene Veranlagungsgeschäft im Private Banking & Wealth Management vereint und vom Unternehmenskundengeschäft getrennt. Die zuvor getrennten Geschäfts- und Corporate-Kund:innen wurden im Segment Corporates gebündelt, wobei Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen weiterhin im Segment Retail verbleiben. Unverändert bleiben der Geschäftsbereich Treasury und das Corporate Center.
Retail
Diesem Segment ist nunmehr das Geschäft mit Privatkund:innen, Freiberufler:innen und selbständig Erwerbstätigen sowie nicht bilanzierenden Kleinunternehmen zugeordnet.
Private Banking & Wealth Management
Das Private Banking umfasst das Geschäft mit vermögenden Privatkund:innen, während das Wealth Management auf vermögende Unternehmer:innen und Stiftungen spezialisiert ist.
Corporates
Dieses Segment umfasst das Geschäft mit Großunternehmen und KMUs. Außerdem sind der großvolumige und genossenschaftliche Wohnbau sowie Projektfinanzierungen diesem Segment zugeordnet.
Treasury
In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.
Corporate Center
Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters zählen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen/Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie der SPK Beteiligungsholding GmbH und deren Tochtergesellschaften SPK OÖ Immobilien GmbH und SPK OÖ R6-8 Immobilien GmbH & Co KG zu diesem Segment.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsbereichsebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.
Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung auf Geschäftsbereichsebene dargestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.
Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.
Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.
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Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.
Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.
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in EUR Mio.
 
 
 
 
Retail
Corporates
Private
Banking &
Wealth
Management
Treasury
Corporate
Center
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
102,0
93,4
8,7
42,9
-3,3
243,7
Provisionsüberschuss
 
 
82,2
31,2
20,4
5,5
10,4
149,6
Dividendenerträge
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,2
8,0
8,2
Handels- und Fair-Value-Ergebnis
 
 
0,9
3,0
0,3
4,4
-0,6
8,0
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
0,0
5,5
5,5
Verwaltungsaufwand
 
 
-136,1
-41,2
-16,7
-7,9
-47,5
-249,4
davon Abschreibung und Amortisation
 
 
-7,2
-2,0
-0,6
-0,3
-6,0
-16,2
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht
erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-1,3
-41,6
0,4
0,0
2,1
-40,4
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,4
-7,4
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-6,0
-6,0
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
47,6
44,7
13,1
45,0
-32,8
117,7
Steuern vom Einkommen
 
 
-10,2
-9,6
-2,8
-9,6
7,0
-25,4
Periodenergebnis
 
 
37,4
35,2
10,3
35,4
-25,8
92,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,3
-0,3
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
37,4
35,2
10,3
35,4
-26,1
92,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
 
 
185,0
127,6
29,4
53,0
20,0
415,0
Betriebsaufwendungen
 
 
-136,1
-41,2
-16,7
-7,9
-47,5
-249,4
Betriebsergebnis
 
 
48,9
86,4
12,7
45,1
-27,5
165,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
528,8
3.585,0
48,7
393,1
625,0
5.180,6
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
 
125,4
850,4
11,6
93,2
148,3
1.228,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,3
-41,6
0,4
0,0
2,0
-40,4
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI
und Finanzierungsleasing
-0,9
-48,7
0,4
0,0
2,2
-47,0
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u.
gegebene Garantien (netto)
-0,4
7,1
0,0
0,0
-0,2
6,6
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
121,6
81,2
9,6
19,4
-1,2
230,7
Provisionsüberschuss
 
 
84,8
20,9
19,5
4,8
10,4
140,4
Dividendenerträge
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,5
9,9
10,4
Handels- und Fair-Value-Ergebnis
 
 
0,9
2,3
0,2
3,0
-4,2
2,1
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
0,0
4,4
4,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-146,7
-24,9
-16,6
-7,2
-50,2
-245,5
davon Abschreibung und Amortisation
 
 
-6,7
-1,9
-0,6
-0,2
-6,5
-16,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht
erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,0
1,0
0,0
1,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-3,1
-20,1
1,3
0,2
3,2
-18,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-10,7
-10,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,8
-1,8
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
57,6
59,5
14,0
21,7
-38,4
114,3
Steuern vom Einkommen
 
 
-11,7
-12,1
-2,8
-4,4
7,8
-23,3
Periodenergebnis
 
 
45,9
47,4
11,1
17,3
-30,6
91,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
45,9
47,4
11,1
17,3
-30,8
90,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
 
 
207,4
104,4
29,3
27,7
19,3
388,1
Betriebsaufwendungen
 
 
-146,7
-24,9
-16,6
-7,2
-50,2
-245,5
Betriebsergebnis
 
 
60,7
79,5
12,7
20,6
-30,8
142,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
583,9
4.002,2
71,2
488,9
326,2
5.472,4
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
 
121,6
833,2
14,8
101,8
67,9
1.139,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-3,1
-20,1
1,3
0,2
3,2
-18,6
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI
und Finanzierungsleasing
-1,5
-12,9
1,2
0,2
4,0
-9,0
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
0,4
-9,3
0,1
0,0
-0,8
-9,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 34
Seite 191
Segmentierung 2024:
in EUR Mio.
 
 
Retail
Corporate
und Private Banking
Treasury
Corporate
Center
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
121,6
90,9
19,4
-1,2
230,7
Provisionsüberschuss
 
 
84,8
40,4
4,8
10,4
140,4
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,5
9,9
10,4
Handels- und Fair-Value-Ergebnis
 
 
0,9
2,5
3,0
-4,2
2,1
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
4,4
4,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-147,5
-40,7
-7,2
-50,2
-245,5
davon Abschreibung und Amortisation
 
 
-7,7
-1,5
-0,2
-6,5
-16,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht
erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
1,0
0,0
1,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-3,1
-18,8
0,2
3,2
-18,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-10,7
-10,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-1,8
-1,8
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
56,7
74,3
21,7
-38,4
114,3
Steuern vom Einkommen
 
 
-11,5
-15,1
-4,4
7,8
-23,3
Periodenergebnis
 
 
45,1
59,2
17,3
-30,6
91,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
45,1
59,2
17,3
-30,8
90,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
207,3
133,8
27,7
19,3
388,1
Betriebsaufwendungen
 
 
-147,5
-40,7
-7,2
-50,2
-245,5
Betriebsergebnis
 
 
59,8
93,1
20,6
-30,8
142,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
768,3
3.754,2
403,8
546,1
5.472,4
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
160,0
781,6
84,1
113,7
1.139,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-3,1
-18,8
0,2
3,2
-18,6
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und
Finanzierungsleasing
-3,7
-9,5
0,2
4,0
-9,0
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
0,6
-9,3
0,0
-0,8
-9,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 35
Seite 191
2.Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren.
Die Position „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden.
In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinsaufwand auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kund:innen, aus Kassenbeständen und Guthaben, aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, sowie aus Forderungen aus dem Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kund:innen auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
528,6
431,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
1,7
2,4
Zinserträge
 
 
 
 
 
530,3
433,5
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
0,1
0,2
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
 
29,2
20,1
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
0,3
-0,9
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
 
29,6
19,4
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
559,9
452,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
-266,4
-171,5
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
 
-266,4
-171,5
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
-19,2
-18,0
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
 
 
 
 
-30,3
-12,7
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
-8,2
-2,2
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
-4,3
-4,6
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
 
 
 
 
-0,7
0,0
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
 
-62,8
-37,6
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
-329,1
-209,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
 
230,7
243,7
In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 6,4 Mio. (2024: EUR 4,8 Mio.) erfasst.
3.Provisionsüberschuss
Die Sparkasse OÖ erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kund:innen erbringt, Gebühren und Provisionen.
Provisionserträge werden auf Basis der im Vertrag mit der Kund:in spezifizierten Gegenleistung bewertet. Die Sparkasse erfasst diese Erlöse, wenn sie eine zugesagte Leistung an eine Kund:in überträgt.
Seite 36
Seite 191
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, erhaltene Prämien für Finanzgarantien und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus transaktionsbezogenen Leistungen werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Dazu gehören der Erwerb und der Verkauf von Aktien oder sonstigen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten. Transaktionsbasierte Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit einer Kund:in, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Beispielsweise werden in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
in EUR Mio.
 
 
 
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
 
 
 
 
19,3
-3,4
21,0
-3,2
Emissionen
 
 
 
 
0,7
0,0
0,9
0,0
Überweisungsaufträge
 
 
 
18,6
-3,2
20,1
-3,0
Sonstige
 
 
 
 
 
0,0
-0,2
0,0
-0,2
Vermögensverwaltung
 
 
 
28,4
-0,1
31,8
-0,1
Depotgeschäft
 
 
 
12,4
-1,2
14,7
-1,3
Treuhandgeschäfte
 
 
 
0,5
0,0
0,4
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
 
 
 
70,3
-10,5
68,7
-11,5
Kartengeschäft
 
 
 
13,3
-5,2
22,4
-5,6
Sonstige
 
 
 
 
 
57,0
-5,3
46,3
-5,9
Vermittlungsprovisionen
 
 
 
13,1
-2,7
11,8
-3,1
Fondsprodukte
 
 
 
0,2
-2,3
0,0
-2,7
Versicherungsprodukte
 
 
 
8,5
-0,1
7,7
-0,1
Bausparvermittlungsgeschäft
 
 
 
2,4
0,0
2,0
0,0
Devisentransaktionen
 
 
 
2,0
-0,3
2,1
-0,4
Sonstige
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
 
 
 
12,9
0,0
19,0
-0,1
Erhaltene, gegebene Garantien
 
 
 
11,4
0,0
11,7
0,0
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
 
 
 
0,2
0,0
0,2
0,0
Sonstiges Kreditgeschäft
 
 
 
1,2
0,0
7,1
-0,1
Sonstige
 
 
 
 
 
2,0
-0,4
1,7
-0,2
Gesamte Provisionserträge und -aufwendungen
158,8
-18,4
169,1
-19,6
Provisionsüberschuss
 
 
 
140,4
149,6
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, erhält. Diese beliefen sich auf EUR 45,5 Mio. (2024: EUR 39,9 Mio.).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 17,7 Mio. (2024: EUR 15,2 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, beziehen.
4.Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d.h. aus solchen, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie aus solchen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
 
0,5
0,2
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
9,2
1,7
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
 
0,7
6,0
Dividendenerträge
 
 
 
 
 
 
10,4
7,9
5.Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivität von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.
Seite 37
Seite 191
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Währungsumrechnung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Wertpapier- und Derivativgeschäft
 
 
 
 
 
8,8
-34,4
Devisentransaktionen
 
 
 
 
 
6,9
14,6
Ergebnis aus Hedge Accounting
 
 
 
 
 
-1,7
-0,6
Handelsergebnis
 
 
 
 
 
13,9
-20,4
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Fair-Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair-Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - designiert zum FVPL
 
 
0,0
0,0
Ergebnis aus der Bewertung/dem Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
-15,0
22,5
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
-15,0
22,5
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend zum FVPL
 
 
3,2
5,9
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
 
 
-11,8
28,4
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
4,4
5,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
 
4,4
5,5
8.Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Aufwendungen aus variablen Vergütungsbestandteilen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt.
Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 56 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen“.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.
Seite 38
Seite 191
Abschreibung und Amortisation
Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Personalaufwand
 
 
 
 
 
-137,1
-139,6
Laufende Bezüge
 
 
 
 
 
 
-102,8
-105,6
Sozialversicherung
 
 
 
 
 
-27,6
-28,7
Langfristige Personalrückstellungen
 
 
 
 
 
-1,8
0,1
Sonstiger Personalaufwand
 
 
 
 
 
-4,9
-5,4
Sachaufwand
 
 
 
 
 
 
 
-92,5
-93,6
Beiträge zur Einlagensicherung
 
 
 
 
 
-2,9
-0,8
IT-Aufwand
 
 
 
 
 
 
 
 
-38,5
-40,3
Raumaufwand
 
 
 
 
 
 
 
-12,9
-15,0
Aufwand Bürobetrieb
 
 
 
 
 
-9,4
-9,0
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
 
 
 
 
 
-11,1
-9,6
Rechts- und Beratungskosten
 
 
 
 
 
-5,6
-5,3
Sonstiger Sachaufwand
 
 
 
 
 
-12,1
-13,7
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
 
 
-16,0
-16,2
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
 
-1,3
-1,1
Selbst genutzte Immobilien
 
 
 
 
 
-7,1
-7,2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
-2,1
-2,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
 
 
 
 
-5,5
-5,8
Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
 
-245,5
-249,4
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 3,7 Mio. (2024: EUR 3,5 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,6 Mio. (2024: EUR 2,5 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 1,1 Mio. (2024: EUR 1,0 Mio.) Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,2 Mio. (2024: EUR 0,2 Mio.).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.366 (2024: 1.421).
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
 
0,0
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
 
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
 
 
 
 
0,0
-0,1
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
1,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten
Finanzinstrumenten
1,0
-0,1
Seite 39
Seite 191
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
-9,1
-47,0
Zuführung/Auflösung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
 
 
 
-14,4
-51,4
Direktabschreibung
 
 
 
 
 
-0,4
-0,3
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
 
 
 
5,3
4,5
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
 
 
0,3
0,2
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)
 
 
 
-9,5
6,6
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
 
 
-18,6
-40,4
In der nachfolgenden Tabelle wird die Veränderung der in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dem Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten gegenübergestellt:
in EUR Mio.
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstige erfolgswirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän 25
 
 
 
 
 
-217,3
Zuführung zu Wertberichtigungen für
Kreditrisiken (netto)
 
 
-44,6
 
 
-44,6
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
 
 
 
 
-5,7
 
-5,7
Ausbuchung aufgrund von Verkäufen
 
 
 
 
 
 
0,0
Abschreibungen
 
 
 
 
 
 
71,0
71,0
Änderung Konsolidierungskreis
 
 
 
 
 
 
0,0
Währungsdifferenzen
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Sonstige
 
 
 
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez 25
 
 
 
 
 
-196,6
Ergebnis aus Wertminderungen von
Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert
 
-0,2
 
 
 
Direktabschreibungen
 
 
 
-0,3
 
 
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller
Vermögenswerte
 
 
4,5
 
 
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
0,2
 
 
 
Sonstige
 
 
 
 
 
 
0,0
 
 
 
Ergebnis aus Wertminderungen von
Finanzinstrumenten
 
-40,4
 
 
 
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt.
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds sowie sonstige Steuern.
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
 
-1,8
-9,3
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
-3,3
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
 
 
-1,8
-6,0
Bankenabgabe
 
 
 
 
 
-1,8
-6,0
Sonstige Steuern
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
1,7
0,0
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
1,7
0,0
Ergebnis aus Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
0,0
0,0
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
 
 
 
-10,6
1,9
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
 
-10,7
-7,4
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 1,4 Mio. (2024: EUR 1,0 Mio.).
Seite 40
Seite 191
Im Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen ist die Dotierung einer Rückstellung in Zusammenhang mit der Zwischenbankbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 28 (2. Satz) UStG in Höhe von EUR 10,5 Mio. enthalten. Details dazu finden sich in der Note 51 Rückstellungen.
13.Ertragsteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Kuponzahlungen auf von der Sparkasse begebene Eigenkapitalinstrumente, die als zusätzliches Kernkapital (AT1) angerechnet werden, sind in Österreich als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Da die AT1 Kupons als Gewinnausschüttung betrachtet werden, sind die Steuereffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuerndem Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt.
Laufende und latente Steuern
Die Steuern vom Einkommen beinhalten, die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten, laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Laufender Steueraufwand
 
 
 
 
 
-20,4
-27,5
laufende Periode
 
 
 
 
 
-21,1
-27,1
Vorperiode
 
 
 
 
 
0,6
-0,4
Latenter Steueraufwand
 
 
 
 
 
-2,8
2,2
laufende Periode
 
 
 
 
 
-2,8
2,2
Vorperiode
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
-23,3
-25,4
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
114,3
117,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (23%)
 
 
 
-26,3
-27,1
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
 
 
 
4,1
5,4
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
 
 
 
 
-0,2
-1,8
Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)
 
 
 
 
 
0,6
-0,4
Sonstige Effekte
 
 
 
 
 
 
 
 
-1,6
-1,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
-23,4
-25,4
Die bestehenden aktiven Steuerlatenzen werden mit einem Steuersatz von 23 % bewertet.
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
in EUR Mio.
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Fair-Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
40,7
-9,4
31,3
60,5
-13,6
46,9
Fair-Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
4,2
-1,0
3,2
2,6
-0,6
2,0
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
-9,5
2,2
-7,3
-2,2
0,5
-1,7
Neubewertung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen
1,6
-0,4
1,2
6,9
-1,6
5,3
Sonstiges Ergebnis
 
37,0
-8,6
28,4
67,8
-15,3
52,5
Seite 41
Seite 191
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2025
in EUR Mio.
Dez 2025
Jän 2025
Dez 2025
Jän 2025
Gesamt
Gewinn- und Verlust-
rechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
4,6
1,5
-12,4
-13,0
3,7
3,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,5
1,1
-38,0
-25,2
-13,4
0,8
-14,3
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
3,1
2,7
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
Derivate - Hedge Accounting
3,3
2,7
0,0
0,0
0,6
0,6
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach
Steuerrecht)
0,5
0,4
-7,2
-7,4
0,2
0,2
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
6,1
5,5
0,0
0,0
0,5
0,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
0,0
0,0
-19,9
-18,7
-1,1
-1,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
12,5
17,1
0,0
0,0
-4,7
-5,2
0,5
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche
Rückstellungsbewertung abweichend)
8,2
10,7
0,0
0,0
-2,5
-0,9
-1,6
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungs-
bewertung abweichend)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,8
-0,8
0,1
0,1
0,0
Sonstiges
 
 
 
8,3
8,5
-0,7
-1,1
0,2
0,2
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-46,7
-50,5
46,7
50,5
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
0,0
-32,0
-15,9
-16,0
-0,7
-15,4
Summe laufende Steuern
7,1
4,6
-3,1
0,0
-0,6
-0,6
0,0
Summe Steuern
 
7,1
4,6
-35,1
-15,9
-16,6
-1,2
-15,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2024
in EUR Mio.
Dez 2024
Jän 2024
Dez 2024
Jän 2024
Gesamt
Gewinn- und Verlust-rechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
1,5
2,7
-13,0
-9,8
-4,4
-4,4
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
1,1
2,1
-25,2
-15,5
-10,7
-0,3
-10,4
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
2,7
2,2
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
Derivate - Hedge Accounting
2,7
3,0
0,0
0,0
-0,3
-0,3
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach
Steuerrecht)
0,4
0,4
-7,4
-7,5
0,1
0,1
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
5,5
5,1
0,0
0,0
0,5
0,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
0,0
0,0
-18,7
-19,8
1,1
1,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
17,1
11,5
0,0
0,0
5,6
3,5
2,2
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche
Rückstellungsbewertung abweichend)
10,7
10,8
0,0
0,0
-0,1
0,3
-0,4
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungs-
bewertung abweichend)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,8
-0,9
0,0
0,0
0,0
Sonstiges
 
 
 
8,5
11,3
-1,1
0,0
-3,9
-3,9
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-50,5
-49,1
50,5
49,1
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
0,0
-15,9
-4,4
-11,5
-2,9
-8,6
Summe laufende Steuern
4,6
4,6
0,0
-8,1
8,1
8,1
0,0
Summe Steuern
 
4,6
4,6
-15,9
-12,5
-3,5
5,1
-8,6
Die latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar.
Die Gesamtveränderung der latenten Steuern beträgt im Jahresvergleich EUR -16,0 Mio. (2024: EUR -11,5 Mio.), wovon EUR -0,7 Mio. (2024: EUR -2,9 Mio.) als latenter Steueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Ein Betrag von EUR -15,4 Mio. (2024: EUR -8,6 Mio.) spiegelt sich im „Sonstigen Ergebnis“ (OCI) wider.
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Es bestehen keine nicht werthaltigen Steuerpositionen aus temporären Differenzen. Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
In Übereinstimmung mit IAS 12.39 wurden latente Steuerverpflichtungen für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR -1,1 Mio. (2024: EUR -1,1 Mio.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren.
14.Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2025 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 55,00 je Aktie in Höhe von EUR 40.070.635,00 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 55,00 je Partizipationsschein in Höhe von EUR 6.490,00 – das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 40.077.125,00 – vorzunehmen.
Seite 42
Seite 191
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswertes werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Fair Value
Details zu Methoden, die für die Fair-Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair-Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt gemäß IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
dem Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
der Eigenschaft der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts.
Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ dargestellt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinsaufwendungen werden berechnet, indem die EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit angewendet wird. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und auf Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Die Sparkasse erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss FVPL) bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen.
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Der erwartete Kreditverlust (expected credit loss ECL) wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse OÖ drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde oder die dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Die Wertminderung wird in Höhe des Anteils der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, die aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultieren, bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf (das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko wird nicht angewendet). Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1). Bei Inanspruchnahme von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Finanzinstrumente in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission anzugleichen. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Sparkasse generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Zuordnung in die Stufe 3 bei allen Geschäften mit einer Kund:in führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften mit der Kund:in erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen mit der Kund:in. Die Wertminderung der Finanzinstrumente in Stufe 3 wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) berechnet. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Die Bewertung der erwarteten Kreditverluste enthält Cashflows, die aus Sicherheiten und jenen von der Sparkasse gehaltenen Finanzgarantien erwartet werden, welche als integraler Vertragsbestandteil der finanziellen Vermögenswerte angesehen werden, deren Risiko garantiert wird. Die Sparkasse betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Sparkasse in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral. Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Erstattungsansprüche aus Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden im Bilanzposten „Sonstige Vermögenswerte“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“. Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Sparkasse im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein. Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ erfasst.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 34 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income FVOCI) bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair-Value-Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
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Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i.Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii.Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass die Sparkasse gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten der Kreditnehmer:in zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden und daher der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden muss.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung der EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Zinsanpassungen kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); oder
das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Sparkasse auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in resultiert):
Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswertes im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist;
Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes
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unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten) oder
die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten, die auf ausgefallene Kund:innen angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Re-strukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist und die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii.Abschreibungen
Die Sparkasse schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Die Sparkasse hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um der Kund:in bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkund:innen in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forbearance sind in Note 41 „Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance“ enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkund:innen durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
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iv.Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i.SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale finanzieller Vermögenswerte im Geschäft der Sparkasse werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Zinsanpassungen, die auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele basieren.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Sparkasse durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potenziellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse OÖ, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsor:innen und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden finanzielle Vermögenswerte, deren Zinsen, basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen (z.B. Erfüllung bestimmter CO2-Emissionsziele), angepasst werden, Teil des Geschäfts der Sparkasse OÖ. Die Sparkasse ist zu dem Schluss gekommen, dass ESG-bezogene Zinsanpassungen einen geringfügigen Effekt auf die vertraglichen Cashflows haben. Infolgedessen haben sie keinen Einfluss auf die SPPI-Beurteilung.
ii.Beurteilung des Geschäftsmodelles
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Die entscheidenden Aspekte bei der Unterscheidung sind folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert hat.
In der Sparkasse werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell “Halten“ gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot der Emittent:in zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
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iii.Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 34 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten. Die Entwicklung der Risikovorsorgen findet sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kund:innen (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18.
15.Kassenbestand und Guthaben
In den Posten „Guthaben bei Zentralbanken“ und „Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten“ werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Kassenbestand
 
 
 
 
 
73,9
68,0
Guthaben bei Zentralbanken
 
 
 
 
 
1.853,8
991,2
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
 
 
 
51,0
38,4
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
 
 
1.978,7
1.097,5
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. durch Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
737,7
0,0
0,0
737,7
0,0
0,0
0,0
0,0
737,7
Kreditinstitute
 
 
1.307,0
0,0
0,0
1.307,0
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.306,6
Sonstige Finanzinstitute
 
67,7
0,0
0,0
67,7
0,0
0,0
0,0
0,0
67,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
37,7
0,0
0,0
37,7
0,0
0,0
0,0
0,0
37,7
Gesamt
 
 
 
2.150,1
0,0
0,0
2.150,1
-0,5
0,0
0,0
-0,5
2.149,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
803,1
0,0
0,0
803,1
0,0
0,0
0,0
0,0
803,0
Kreditinstitute
 
 
1.154,2
0,0
0,0
1.154,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.153,8
Sonstige Finanzinstitute
 
59,8
0,0
0,0
59,8
0,0
0,0
0,0
0,0
59,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
36,0
0,0
0,0
36,0
0,0
0,0
0,0
0,0
35,9
Gesamt
 
 
 
2.053,1
0,0
0,0
2.053,1
-0,4
0,0
0,0
-0,4
2.052,6
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Seite 191
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Kreditinstitute
 
 
1.887,3
0,0
0,0
1.887,3
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.886,9
Dez 2025
 
 
1.887,3
0,0
0,0
1.887,3
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.886,9
 
 
 
 
 
Kreditinstitute
 
 
1.582,4
0,0
0,0
1.582,4
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.581,9
Dez 2024
 
 
 
 
1.582,4
0,0
0,0
1.582,4
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.581,9
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
700,5
3,0
0,0
0,0
703,5
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
703,4
Sonstige Finanzinstitute
 
91,8
33,0
1,3
0,0
126,2
-0,2
-0,4
-0,2
0,0
-0,8
125,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
4.414,0
1.117,4
268,8
0,0
5.800,3
-7,2
-33,3
-85,7
0,0
-126,2
5.674,1
Haushalte
 
 
 
3.126,3
302,9
79,2
0,6
3.508,9
-1,4
-8,7
-28,4
0,0
-38,5
3.470,4
Gesamt
 
 
 
8.332,6
1.456,3
349,3
0,7
10.138,9
-8,9
-42,4
-114,3
0,0
-165,7
9.973,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
314,9
0,3
0,0
0,0
315,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
315,1
Sonstige Finanzinstitute
 
78,8
25,6
2,7
0,0
107,0
-0,1
-0,5
-0,8
0,0
-1,4
105,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
4.081,0
1.223,2
234,4
0,0
5.538,7
-5,3
-31,8
-97,4
0,0
-134,5
5.404,1
Haushalte
 
 
 
3.047,0
339,1
95,8
0,6
3.482,5
-1,7
-11,0
-34,4
0,0
-47,2
3.435,3
Gesamt
 
 
 
7.521,7
1.588,1
332,9
0,6
9.443,3
-7,1
-43,4
-132,6
0,0
-183,2
9.260,2
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
Sonstige Finanzinstitute
 
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
1,6
0,0
0,0
0,0
1,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,6
Haushalte
 
 
 
3,1
0,0
0,0
0,0
3,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,1
Gesamt
 
 
 
5,3
0,0
0,0
0,0
5,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
 
 
3,4
0,0
0,0
0,0
3,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,4
Gesamt
 
 
 
3,8
0,0
0,0
0,0
3,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,8
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
34,8
14,5
Termineinlagen
 
 
 
 
 
704,0
649,9
Pensionsgeschäfte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
 
 
738,8
664,5
Seite 50
Seite 191
Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
9.719,9
9.917,0
Spareinlagen
 
 
 
 
 
5.501,1
5.072,7
Regierungen
 
 
 
 
 
70,8
68,3
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
57,3
26,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
408,1
307,7
Haushalte
 
 
 
 
 
 
4.964,9
4.669,8
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
4.218,8
4.844,4
Regierungen
 
 
 
 
 
189,5
180,1
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
130,0
180,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
1.472,2
1.893,6
Haushalte
 
 
 
 
 
 
2.427,1
2.590,7
Termineinlagen
 
 
 
 
 
1.992,7
1.906,5
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
 
 
 
 
 
1.992,7
1.906,5
Spareinlagen
 
 
 
 
 
1.563,4
1.657,6
Regierungen
 
 
 
 
 
17,9
16,3
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
6,6
1,4
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
24,0
23,5
Haushalte
 
 
 
 
 
1.514,9
1.616,4
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
429,4
248,9
Regierungen
 
 
 
 
 
22,4
23,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
62,2
31,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
294,3
165,1
Haushalte
 
 
 
 
 
50,4
29,2
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
 
11.712,6
11.823,5
Regierungen
 
 
 
 
 
 
300,7
287,6
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
256,2
239,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
2.198,5
2.389,9
Haushalte
 
 
 
 
 
 
8.957,2
8.906,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
172,0
172,0
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
172,0
172,0
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
845,3
992,0
Anleihen
 
 
 
 
 
 
 
339,2
466,9
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
64,0
63,1
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
442,1
462,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
1.017,3
1.164,0
2025 wurde von der Sparkasse Bank AG ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 in der geltenden Fassung (die Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben.
Im Jahr 2025 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 178 Mio. begeben. Eigenemissionen, welche im Jahr 2021 bzw. 2022 vollständig rückgekauft wurden (Retained Covered Bonds) und zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125,0 Mio. (2024: EUR 125,0 Mio.) und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB wurden im Jahr 2024 Eigenemissionen iHv EUR 25 Mio. (2024: EUR 25 Mio.) begeben und vollständig rückgekauft.
Wesentliche nachrangige Verbindlichkeiten
Emittent
ISIN
Währung
Nominale
Ausgabe-Zinssatz
Zinssatz nach
erstem Call-Termin
Fälligkeit
nächsterKündigungs-
termin
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
AT000B101308
EUR
35 Mio.
2,75%
-
19.12.2027
-
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
AT000B101480
EUR
30 Mio.
4,75%
-
27.09.2032
-
Im Berichtszeitraum betrugen die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien EUR 7 Mio. (2024: EUR 9 Mio.)
Seite 51
Seite 191
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete FINANZINSTRUMENTE
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income, FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows ist, wobei die Veräußerung von Vermögenswerten möglich ist. (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im kumulierten sonstigen Ergebnis (other comprehensive income OCI) und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair-Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position „Fair-Value-Rücklage von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
In der Sparkasse enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen. D. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. die Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Entsprechend werden die Geschäftsziele sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
in EUR Mio.
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Kumulierte Veränder-
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
ungen des Fair Value
Fair Value
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
5,2
0,0
0,0
5,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,1
Kreditinstitute
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
25,5
0,0
0,0
25,5
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,1
24,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
109,7
0,0
0,0
109,7
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,6
107,1
Gesamt
 
 
 
140,4
0,0
0,0
140,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,8
136,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
6,1
0,0
0,0
6,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,1
Kreditinstitute
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
43,9
0,0
0,0
43,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,7
42,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
99,6
0,0
0,0
99,6
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-4,5
95,1
Gesamt
 
 
 
149,5
0,0
0,0
149,5
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-6,2
143,3
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 52
Seite 191
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair-Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Position „Fair-Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair-Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2025 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI auf EUR 181,2 Mio. (2024: EUR 125,0 Mio.). Die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair-Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI vor Steuern betrug EUR 123,2 Mio. (2024: EUR 62,7 Mio.). Der kumulative Gewinn (nach Steuern), der bei der Ausbuchung von Eigenkapitalinstrumenten zum FVOCI vom kumulierten sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklage übertragen wurde, belief sich auf EUR 9,5 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.).
Seite 53
Seite 191
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente
Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss - FVPL) zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse OÖ gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird.
Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. In der Sparkasse OÖ sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kund:innen betroffen.
Die Sparkasse macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair-Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und den zugehörigen Derivaten, die zum FVPL bewertet werden, entstehen würden.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterpositionen „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair-Value-Änderungen getrennt.
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading”, in den Unterkategorien „Derivate” und „Sonstige Handelspassiva”, sowie in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“, in den Unterkategorien „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“ und Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ erläutert.
Seite 54
Seite 191
21.Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
Derivate – Held for trading (zu Handelszwecken gehaltene Derivate)
Derivate – Hedge Accounting
Details zu Hedge Accounting sind in Note 26 „Hedge Accounting“ dargestellt.
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate“ unter „Finanzielle Vermögenswerte Held for Trading“ bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z.B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Die Sparkasse hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist.
Eingebettete Derivate, welche die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, werden getrennt und als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate“ unter „Finanzielle Vermögenswerte Held for Trading“ bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
In der Sparkasse bezieht sich die Mehrheit der eingebetteten Derivate, die sonst getrennt werden würden, auf begebene Anleihen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair-Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL.
Derivate – Held for Trading
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Positiver
Negativer
Positiver
Negativer
in EUR Mio.
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Derivate des Handelsbuchs
 
347,6
2,2
0,8
387,0
2,8
1,9
Zinssatz
 
 
 
316,2
2,0
0,7
383,2
2,7
1,9
Eigenkapital
 
 
25,7
0,1
0,0
1,2
0,1
0,0
Devisengeschäft
 
5,7
0,1
0,1
2,6
0,0
0,0
Derivate des Bankbuchs
 
1.295,7
31,2
19,9
1.162,3
13,2
26,9
Zinssatz
 
 
 
615,1
22,1
12,8
560,3
10,3
24,0
Eigenkapital
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Devisengeschäft
 
680,6
9,0
7,0
586,0
2,9
2,6
Sonstige
 
 
 
0,0
0,0
0,0
16,1
0,0
0,3
Gesamt
 
 
 
1.643,3
33,4
20,6
1.549,4
16,0
28,8
Die Sparkasse wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing-Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 28 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“.
22.Sonstige Handelsaktiva
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
2,3
2,3
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
24,7
17,1
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
13,2
9,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
 
11,5
8,1
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
 
27,0
19,4
Seite 55
Seite 191
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
Designiert
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
0,0
34,7
0,0
23,6
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,0
119,1
0,0
127,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
0,0
119,1
0,0
127,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
0,0
0,1
0,0
0,1
Regierungen
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
0,0
0,1
0,0
0,1
Haushalte
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenwerte
0,0
153,9
0,0
150,6
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Sparkasse wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn:
eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden. In der Sparkasse erfolgt die quantitative Beurteilung, ob die Fair Value-Option tatsächlich bilanzielle Inkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert, in Bezug auf Fair-Value-Änderungen, die auf das Zinsänderungsrisiko zurückzuführen sind; oder
der gesamte hybride Vertrag ein nicht eng verbundenes eingebettetes Derivat enthält.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option werden in der Bilanz in der Position „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ weiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Die Fair-Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“, dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“ in der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.
Der als kumuliertes OCI erfasste kumulative Betrag des Kreditrisikos wird als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair-Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve).
Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und rückzahlbarem Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten zum FVPL
 
 
 
 
 
Buchwert
Rückzahlbarer Betrag
Delta zwischen Buchwert und rückzahlbarem Betrag
in EUR Mio.
Dez 2024
Dez 2025
Dez 2024
Dez 2025
Dez 2024
Dez 2025
Einlagen
 
 
 
63,5
61,8
64,0
64,0
-0,5
-2,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
540,7
499,8
785,0
761,2
-244,3
-261,4
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
604,2
561,7
849,0
825,2
-244,9
-263,5
Fair-Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind
 
 
 
 
 
 
 
Für die Berichtsperiode
Kumulierter Betrag
in EUR Mio.
1-12 2024
1-12 2025
Dez 2024
Dez 2025
Einlagen
 
 
 
 
 
-3,2
-1,1
-2,7
-3,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
-6,3
-1,1
-4,2
-5,3
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
-9,5
-2,2
-6,9
-9,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
82,4
54,2
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
458,3
445,6
Anleihen
 
 
 
 
 
 
 
98,2
81,7
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
94,4
90,6
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
265,7
273,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
540,7
499,8
Seite 56
Seite 191
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben
25.Fair Value von Finanzinstrumenten
Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und börsennotierte Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist.
Kredite. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair-Values von Krediten, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwartenden Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit-Spread-Kurve der Emittent:in abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldinstrumenten (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente. Für nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die nicht über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode und die vereinfachte Ertragswertmethode.
Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar.
Verbindlichkeiten.Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
OTC-Derivate. Derivate mit liquiden Basiswerten (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsennotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps) werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted-Cashflow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten
Seite 57
Seite 191
Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente mit nicht ausreichend liquiden Basiswerten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt.
Die Sparkasse bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit, Liquidität und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment DVA) vorgenommen. Beim CVA richtet sich die Anpassung nach dem erwarteten positiven Risiko des Derivats und der Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei. Der DVA wird durch das erwartete negative Exposure des Derivats und die Ausfallwahrscheinlichkeit der Erste Group bestimmt. Die Modellierung des erwarteten Exposures basiert auf Optionsreplikationsstrategien oder Monte-Carlo-Simulationstechniken.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,2 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.).
Basierend auf einer von der Sparkasse durchgeführten Analyse, wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z. B. Markdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair-Value-Hierarchie
Die Fair-Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair-Value-Hierarchie
Dieser Kategorie werden börsengehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair-Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Dieser Kategorie werden neben OTC-Derivaten und theoretisch bewerteten an der Börse gehandelten Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds, Asset Backed Securities (ABS), Collateralized Debt Obligations (CDO) und auch eigene Emissionen und Einlagen zugeordnet.
Level 3 der Fair-Value-Hierarchie
Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default PD) und Verlustquoten (Loss Given Default – LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d. h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden
Illiquide Anleihen und nicht börsennotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z. B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind
Seite 58
Seite 191
Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen
Eigene Emissionen, wenn es keine Preisaktualisierung in regelmäßigen Abständen gibt
Fondanteile, sofern diese dem Level 3 zugeordnet werden
Die Zuteilung der entsprechenden Levels wird für alle Positionen am Ende des Berichtszeitraums festgelegt. Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
23,8
36,6
0,0
60,3
19,5
15,9
0,0
35,4
Derivate
 
 
 
0,1
33,3
0,0
33,4
0,1
15,9
0,0
16,0
Sonstige Handelsaktiva
 
23,7
3,3
0,0
27,0
19,4
0,0
0,0
19,4
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
93,7
0,0
60,2
153,9
98,9
0,0
51,7
150,6
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
0,0
34,7
34,7
0,0
0,0
23,6
23,6
Schuldverschreibungen
 
93,7
0,0
25,4
119,1
98,9
0,0
28,1
127,0
Kredite und Darlehen
 
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,1
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
240,3
12,5
15,5
268,3
287,2
14,6
16,0
317,8
Eigenkapitalinstrumente
 
109,5
0,0
15,5
125,0
165,2
0,0
16,0
181,2
Schuldverschreibungen
 
130,8
12,5
0,0
143,3
122,0
14,6
0,0
136,6
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
4,5
0,0
4,5
0,0
3,3
0,0
3,3
Gesamtaktiva
 
357,8
53,6
75,7
487,1
405,6
33,8
67,8
507,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
0,0
20,6
0,0
20,6
0,0
28,8
0,0
28,8
Derivate
 
 
 
0,0
20,6
0,0
20,6
0,0
28,8
0,0
28,8
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
0,0
604,2
0,0
604,2
0,0
561,7
0,0
561,7
Einlagen von Kunden
 
0,0
63,5
0,0
63,5
0,0
61,8
0,0
61,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
0,0
540,7
0,0
540,7
0,0
499,8
0,0
499,8
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
8,5
0,0
8,5
0,0
8,8
0,0
8,8
Gesamtpassiva
 
0,0
633,3
0,0
633,4
0,0
599,2
0,0
599,2
Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Veränderung der Volumina in Level 1 und Level 2
Reklassifizierung zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
Level 1 zu Level 2
Level 2 zu Level 1
Level 1 zu Level 2
Level 2 zu Level 1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
0,1
0,0
0,0
0,5
Aktien
 
 
 
 
 
0,1
0,0
0,0
0,5
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenwerte FVPL
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Anleihen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtergebnis
 
 
 
0,1
0,0
0,0
0,5
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 resultieren hauptsächlich aus Marktveränderungen und der sich daraus ergebenden Qualität und Beobachtbarkeit von Bewertungsparametern.
Seite 59
Seite 191
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Value von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio.
 
Stand zum
Erfolg in der G&V
Erfolg im
sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe Tilgung
Zugang Kons.kreis
Transfers in Level 3
Transfers aus Level 3
Stand zum
 
 
 
 
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2025
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
60,2
0,2
0,0
6,1
-0,9
0,0
0,0
-13,8
51,8
Eigenkapitalinstrumente
 
34,7
-0,4
0,0
3,1
0,0
0,0
0,0
-13,8
23,6
Schuldverschreibungen
 
25,4
0,6
0,0
2,9
-0,8
0,0
0,0
0,0
28,1
Kredite und Darlehen
 
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
15,5
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,0
Eigenkapitalinstrumente
 
15,5
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,0
Schuldverschreibungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
75,7
0,2
0,5
6,1
-0,9
0,0
0,0
-13,8
67,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
0,5
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,5
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
43,4
-2,0
0,0
17,9
-0,2
0,0
1,1
0,0
60,2
Eigenkapitalinstrumente
 
21,6
-2,7
0,0
15,8
0,0
0,0
0,0
0,0
34,7
Schuldverschreibungen
 
21,6
0,8
0,0
2,0
0,0
0,0
1,1
0,0
25,4
Kredite und Darlehen
 
0,2
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
23,8
0,0
-1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,0
15,5
Eigenkapitalinstrumente
 
16,9
0,0
-1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,5
Schuldverschreibungen
 
7,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,0
0,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
67,7
-2,0
-1,4
17,9
-0,6
0,0
1,1
-7,0
75,7
Reklassifizierungen in und aus Level 3 resultieren aus der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren bzw. nicht-beobachtbaren Parametern und wenn die nicht am Markt beobachtbaren Parameter signifikant bzw. insignifikant werden.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
-2,0
0,2
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
-2,7
-0,4
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
0,8
0,6
Kredite und Darlehen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
-2,0
0,2
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Seite 60
Seite 191
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produktkategorie
Bewertungsverfahren
Fair Value in
EUR Mio.
Wesentliche nicht beobachtbare
Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
 
Dez 2024
Dez 2025
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps,
Optionen
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf
zukünftigen Exposure
0,0
0,0
PD
-
-
LGD
-
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handels-
bezogene finanzielle
Vermögenswerte
Fixe und variable
Anleihen
Diskontierungsmodelle
25,4
28,1
Credit spread
22 BP
22 BP
Kredite
Diskontierungsmodelle
0,1
0,1
PD
0,03% bis 100% (33,35%)
0,03% bis 100% (39,69%)
LGD
0,00% bis 90,59% (41,80%)
0,00% bis
78,78 % (45,22%)
Erfolgsneutral zum Fair Value
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
Fixe und variable
Anleihen
Diskontierungsmodelle
0,0
0,0
Credit spread
-
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handels-
bezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle
Vermögenswerte
Nicht mit Handels-
absicht gehaltene
Eigenkapital-
Instrumente
(Beteiligungen)
Dividend Discount
Modell, Vereinfachte Ertragswertmethode
2,0
2,3
Relevant Beta
Finanzdienst-
leister:innen (Nicht-Bank & Versicherungen): 1,00
Finanzdienstleister:innen (Nicht-Bank & Versicherungen): 1,03
Länder-risiko-prämie
Österreich: 0,38%
Österreich: 0,27%
Adjustierte Nettoinventarmethode/
Expertenschätzungen
23,1
23,6
Angepasstes Eigen-kapital
Anhängig von
Buchhalterischen
Eigenkapital
Anhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Die Bandbreite der nicht beobachtbaren Credit Spreads für fixe und variable Anleihen enthält Ab- bzw. Aufschläge sowohl auf risikolose als auch risikobehaftete, beobachtbare (z.B. branchen- und ratingspezifische Spreadkurven) Parameter.
Für erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen das Levered Beta und Länder-risikoprämien verwendet werden, liegen die resultierenden Eigenkapitalkosten auf der Grundlage dieser Inputs bei 5,7 % (2024: 5,4 %-5,6 %).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, bei denen Beta-Levered-Inputs verwendet werden, bezieht sich auf Finanzierungsdienstleister:innen (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 1,03 (2024: Finanzierungsdienstleister:innen (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 1,00).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, für die Länderrisikoprämien verwendet werden, bezieht sich auf Österreich mit 0,27 % (2024: Österreich mit 0,38 %).
Zusätzlich zu den oben genannten Angaben wurden Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von EUR 13,8 Mio. (2024: EUR 13,5 Mio.) auf Basis von Expertenschätzungen bewertet. Des Weiteren sind in der Konzernbilanz Level 3 Eigenkapitalinstrumente in Höhe von EUR 0,0 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) enthalten, die nicht zu den Beteiligungen gezählt werden und welche je nach Qualität und Verfügbarkeit von Brokerquotierungen bewertet werden.
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio.
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Derivate
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,1
-0,1
0,1
-0,1
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
0,1
-0,1
0,1
-0,1
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
12,0
-12,0
12,7
-12,7
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
11,5
-11,5
12,1
-12,1
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
0,6
-0,6
Gesamt
 
 
 
 
 
12,1
-12,1
12,8
-12,8
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
11,6
-11,6
12,2
-12,2
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
0,6
-0,6
Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -100 Basispunkten
für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Preisbandbreite zwischen -25 % und +25 %
Seite 61
Seite 191
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
 
1.097,5
1.097,5
1.059,1
0,0
38,4
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
14.009,8
13.643,1
2.053,5
40,0
11.549,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
1.886,9
1.895,5
0,0
0,0
1.895,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
9.973,2
9.654,1
0,0
0,0
9.654,1
Schuldverschreibungen
 
 
2.149,6
2.093,5
2.053,5
40,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
5,3
5,3
0,0
0,0
5,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
13.659,5
13.607,8
0,0
1.145,8
12.462,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
664,5
643,6
0,0
0,0
643,6
Einlagen von Kunden
 
 
11.823,5
11.810,8
0,0
0,0
11.810,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
1.164,0
1.145,8
0,0
1.145,8
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
7,6
7,6
0,0
0,0
7,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
2,0
0,0
0,0
2,0
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
 
n/a
-1,3
0,0
0,0
-1,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
 
1.978,7
1.978,7
1.927,7
0,0
51,0
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
12.894,7
12.622,2
1.968,8
15,5
10.637,9
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
1.581,9
1.596,9
0,0
0,0
1.596,9
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
9.260,2
9.040,9
0,0
0,0
9.040,9
Schuldverschreibungen
 
 
2.052,6
1.984,3
1.968,8
15,5
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
3,8
3,8
0,0
0,0
3,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
13.476,2
13.450,5
0,0
1.018,4
12.432,1
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
738,8
715,2
0,0
0,0
715,2
Einlagen von Kunden
 
 
11.712,6
11.709,4
0,0
0,0
11.709,4
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
1.017,3
1.018,4
0,0
1.018,4
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
7,5
7,5
0,0
0,0
7,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
5,1
0,0
0,0
5,1
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
 
n/a
25,2
0,0
0,0
25,2
In der obenstehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values mit negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstituten wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit-Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Kredite und Darlehen wurden in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden. Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, basiert auf denselben Bewertungsmodellen wie oben für die Verbindlichkeiten im Abschnitt „zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente“ beschrieben.
In Bezug auf außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanzgarantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen
Seite 62
Seite 191
modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
Handelsbuchoffenlegung gemäß §64 Abs. 15 BWG
Im Jahr 2025 führt die Sparkasse ein Handelsbuch gemäß CRR Art. 94 (3) b und c mit einem Volumen von EUR 36,4 Mio. (2024: EUR 28,1 Mio.).
26.Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse derivative Finanzinstrumente. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
Derivate, die als Absicherungsinstrument dienen, werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt und unter dem Posten „Hedge-Accounting-Derivate“ ausgewiesen. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
27.Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.
Für beendete Sicherungsbeziehungen wird die Fair-Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt.
Absicherung von Zinsrisiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.
Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch den Bereich Treasury gemessen.
Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse das Zinsrisiko sowohl in Hinblick auf die Ertragssituation als auch in Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.
Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die sowohl Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse darin, alle wesentlichen festverzinslichen oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen. Neben der Steuerung des Zinsänderungsprofils mit Derivate-Transaktionen und Anleihenkäufen kann das Zinsrisikoprofil auch dadurch gesteuert werden, dass einzelne Neuemissionen bewusst nicht mittels Derivaten abgesichert werden.
Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3- bzw.
Seite 63
Seite 191
6-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise dem Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen.
Die Sparkasse wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) andererseits zu vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ zu designieren (Fair-Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.
Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden.
Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair-Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair-Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des über den Swapsatz hinausgehenden Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.
Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsswaps stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.
Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.
Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:
Sicherungsinstrument und gesichertes Grundgeschäft werden während ihrer Laufzeit designiert (nicht von Beginn an)
die Verwendung unterschiedlicher Zinskurven (Abzinsung) für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument
Volatilität des Barwertes des variablen Teils von Sicherungsderivaten
die Handelstage von Sicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft stimmen nicht überein, oder
Kreditrisikoanpassungen (CVA, DVA) der Sicherungsderivate
Nominale der gesicherten Grundgeschäfte – Absicherung von Zinsrisiken
in EUR Mio.
 
Gesichertes Grundgeschäft
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Single Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)
 
 
28,4
22,8
Vermögenswerte
 
Anleihen AC
 
 
 
50,0
50,0
Verbindlichkeiten
 
Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)
 
 
432,5
417,5
Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.
Sicherungsinstrumente
 
 
 
 
Buchwert
 
 
Laufzeitbänder der Nominale
in EUR Mio.
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Fair-Value-Änderung, für
Messung der Ineffektivität verwendet (Periode)
Nominale
≤ 3 M
> 3 M und ≤ 1 J
> 1 J und ≤ 5 J
> 5 J
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Single Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
3,3
8,8
4,5
490,3
0,0
36,5
242,1
211,6
Gesamt
 
 
 
3,3
8,8
4,5
490,3
0,0
36,5
242,1
211,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Single Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
4,5
8,5
6,4
510,9
0,0
15,0
241,0
254,9
Gesamt
 
 
 
4,5
8,5
6,4
510,9
0,0
15,0
241,0
254,9
Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Seite 64
Seite 191
Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäftes
in EUR Mio.
Buchwert
erfasst im Buchwert
davon: für die Periode in der
die Ineffektivität erfasst wurde
für beendete
Sicherungsgeschäfte
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
73,1
-1,7
-1,9
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
-397,8
24,6
5,8
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
80,9
0,1
-1,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
-417,7
19,6
-6,7
0,0
Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Schuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kredite und Darlehen an Kunden
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Verbriefte Verbindlichkeiten
Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivität
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Single Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
 
-0,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
-0,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Single Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
 
-1,7
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
-1,7
Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ dargestellt.
28.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht in der
Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle Vermögenswerte (brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte finanzielle Vermögenswerte (netto)
Finanzinstrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
finanzielle
Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungs-
vereinbarungen
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
 
 
26,6
7,4
19,3
12,5
4,8
0,0
1,9
Variation margin
Vermögenswerte
10,3
10,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Pensionsgeschäfte
(Reverse-Repo)
302,2
0,0
302,2
0,0
0,0
297,9
0,0
Gesamt
339,1
17,7
321,5
12,5
4,8
297,9
1,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
 
 
46,1
8,2
37,9
14,6
15,5
0,0
7,8
Variation margin
Vermögenswerte
8,7
8,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
54,9
17,0
37,9
14,6
15,5
0,0
7,8
Seite 65
Seite 191
 
   
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht in der
Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle
Verbindlichkeiten (brutto)
Saldierte
Beträge (brutto)
Bilanzierte
finanzielle
Verbindlichkeiten (netto)
Finanzin-
strumente
Gegebene
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
Finanzielle
Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungs-
vereinbarungen
Dez 2025
  
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
  
54,5
17,0
37,5
12,5
19,1
0,0
5,9
Variation margin
Verbindlichkeiten
0,6
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
   
55,2
17,7
37,5
12,5
19,1
0,0
5,9
 
  
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
   
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
   
44,0
14,8
29,2
14,6
10,9
0,0
3,7
Variation margin
Vermögenswerte
2,2
2,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
   
46,1
17,0
29,2
14,6
10,9
0,0
3,7
Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)“ dargestellt.
Die Sparkasse wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House und EUREX ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den brutto aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen. Die saldierten Derivatpositionen werden zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet. Folglich muss die Saldierung von Derivaten in Relation zu den Variation-Margin-Aktiva und Passiva-Salden gesehen werden. Die Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Aktiva" in der Tabelle für finanzielle Vermögenswerte entspricht der Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Passiva" in der Tabelle für finanzielle Verbindlichkeiten. Die Variation-Margin-Aktiva werden unter dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“ ausgewiesen. Die Variation-Margin-Passiva werden unter dem Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse verwendet Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen.
Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahent:innen mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente“ ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“.
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29.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte
Pensionsgeschäfte
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Begünstigte aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.
Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten“ oder „Einlagen von Kunden“ ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen. Die Bewertungskategorien der übertragenen finanziellen Vermögenswerte ändert sich nicht.
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden (Reverse-Repurchase-Geschäfte), werden hingegen nicht in der Bilanz erfasst. Die für den Kauf von Wertpapieren gezahlten Barmittel werden als Forderung im Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ unter „Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ oder „Kredite und Darlehen an Kunden“ dargestellt. Damit wird dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Kredit der Sparkasse Rechnung getragen. Der Unterschied zwischen Kauf- und Rückübertragungspreis wird als Zinsertrag erfasst und abgegrenzt über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2025 waren Forderungen aus Reverse-Repurchase-Geschäften in Höhe von EUR 302,2 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) ausgewiesen. Der Fair Value der erhaltenen Sicherheiten belief sich auf EUR 297,9 Mio.
Wertpapierleihegeschäfte
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen die Verleiher:in Wertpapiere an die Entleiher:in übereignet mit der Verpflichtung, dass die Entleiher:in nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahent:innen übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse (als Verleiher:in) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Begünstigte aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ ausgewiesen. Provisionserträge aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionserträge“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva“ bilanziert. Provisionsaufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Per 31. Dezember 2025 und per 31. Dezember 2024 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.
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30.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheiten für finanzielle Verbindlichkeiten gestellt wurden
Dez. 2025
in EUR Mio
Bilanzposten
der Verbindlichkeiten
 
Handelsaktiva
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
Finanzielle
Vermögenswerte FVOCI
Finanzielle
Vermögenswerte AC
Gesamt
Pensionsgeschäfte
Finanzielle Verbindlichkeiten AC,
FVPL und HFT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertpapierleihegeschäfte
Finanzielle Verbindlichkeiten AC,
FVPL und HFT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Vermögenswerte als
Sicherheiten für Derivate
Finanzielle Verbindlichkeiten HFT und Derivate Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Vermögenswerte als Sicherheiten
für gedeckte Schuldverschreibungen
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
und FVPL
0,0
0,0
0,0
3.187,1
3.187,1
Refinanzierungstransaktionen &
sonstige Sicherungsvereinbarungen
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
0,0
27,8
0,0
0,0
27,8
Mündelgeld
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
0,0
0,0
5,1
91,1
96,2
Gesamt
 
 
0,0
27,8
5,1
3.278,2
3.311,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez. 2024
 
 
 
 
 
 
 
Pensionsgeschäfte
Finanzielle Verbindlichkeiten AC, FVPL und HFT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertpapierleihegeschäfte
Finanzielle Verbindlichkeiten AC, FVPL und HFT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Vermögenswerte als
Sicherheiten für Derivate
Finanzielle Verbindlichkeiten HFT und Derivate Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Vermögenswerte als Sicherheiten
für gedeckte Schuldverschreibungen
Finanzielle Verbindlichkeiten AC und FVPL
0,0
0,0
0,0
2.888,9
2.888,9
Refinanzierungstransaktionen &
sonstige Sicherungsvereinbarungen
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0,0
24,3
0,0
0,0
24,3
Mündelgeld
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0,0
0,0
6,1
73,0
79,1
Gesamt
 
0,0
24,3
6,1
2.961,9
2.992,3
Der Fair Value der erhaltenen Sicherheiten, die auch ohne Ausfall der Sicherungsgeber weiterverpfändet bzw. weiterveräußert werden dürfen, beträgt EUR 297,8 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.).
Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.
31.Wertpapiere
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
Schuldverschreibungen
und andere zins-
bezogene Wertpapiere
2.052,6
24,7
119,1
0,0
143,3
2.149,6
17,1
127,0
0,0
136,6
Börsenotiert
1.915,8
13,4
0,0
0,0
73,9
2.012,9
7,0
0,0
0,0
86,3
Nicht börsenotiert
136,8
11,2
119,1
0,0
69,4
136,7
10,1
127,0
0,0
50,3
Eigenkapitalbezogene
Wertpapiere
0,0
2,3
34,7
0,0
125,0
0,0
2,3
23,6
0,0
181,2
Börsenotiert
0,0
1,2
0,0
0,0
109,5
0,0
1,7
0,0
0,0
165,2
Nicht börsenotiert
0,0
1,1
8,4
0,0
15,5
0,0
0,6
9,7
0,0
16,0
Beteiligungen/Anteile
0,0
0,0
26,2
0,0
0,0
0,0
0,0
13,9
0,0
0,0
Gesamt
 
 
2.052,6
27,0
153,8
0,0
268,3
2.149,6
19,4
150,6
0,0
317,8
Investmentfondsanteile werden unter „Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere“ ausgewiesen. Von den Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren werden im Folgejahr EUR 253,7 Mio. (2024: EUR 451,7 Mio.) fällig.
Seite 68
Seite 191
Risiko- und Kapitalmanagement
32. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Die Sparkasse hat ein auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagement-Regelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert allgemeine Grundsätze, nach denen die Risikoübernahme konzernweit durchzuführen ist. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent und berücksichtigt ebenfalls den erwarteten Einfluss externer Umweltfaktoren auf die geplanten Geschäfts- und Risikoentwicklungen.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Grundlagen des Risikomanagements, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, von ergänzenden Kennzahlen sowie zur Eskalation von Limitüberschreitungen.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR Group gemäß Artikel 434 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) in der Europäischen Union und der Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Ein entsprechender Link ist unter „http://www.sparkasse-ooe.at – Basel II Offenlegung“ zu finden.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits erreicht.
Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse OÖ dar:
Ressort CRO & COO
Kreditrisikomanagement
Kreditrisikomanagement Corporates
Kreditrisikomanagement Unternehmenskunden
Kreditrisikomanagement Privatkunden
Kreditrisikomanagement Steuerung
Restrukturierung & Insolvenz Privatkunden
Restrukturierung & Insolvenz Corporates & Unternehmenskunden
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Strategisches Risikomanagement & Meldewesen
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Aufbau des Risikomanagements
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO stellen die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Standards und Prozesse sicher; die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Dieser Bereich ist für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts-, Markt und Kreditrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.
Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen und das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.
Kreditrisikomanagement
Dieser Bereich ist in der Sparkasse für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kredit-Pouvoirs im Markt.
Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich, werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
In der Sparkasse ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.
Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an einzelne Kreditnehmer:innen, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäfte).
Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & ORG/IT.
Die Aufgaben des Gremium APM (Aktiv-Passiv-Management) umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.
Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse OÖ. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge.
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Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z. B. EZB-Leitfaden für ICAAP).
Das ICAAP-Regelwerk ist so gestaltet, dass es das Management der Sparkasse bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Sparkasse angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das ICAAP-Regelwerk als effektives internes Steuerungswerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement – RAS), Limits und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung (Risk Materiality Assessment RMA), Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, der Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, welches die Sparkasse bei der Verfolgung ihrer Geschäftsziele bereit ist einzugehen. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchenlimits, maximale Kreditvergabelimits, klimabezogene Metriken und operative Limits.
Das Risikoappetit-Statement (RAS) dient als strategische Aussage, welche das maximale tolerierbare Risiko definiert, um die Unternehmensziele zu erreichen. Das RAS stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Trigger und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
sicherzustellen, dass die Sparkasse über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren;
Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen festzusetzen und
die Finanzkraft der Sparkasse OÖ und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen.
Das RAS-Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwertes führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vordefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Seite 71
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Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse OÖ, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Das RAS der Sparkasse wurde vom Vorstand und vom Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt.
ESG-Risiken sind sowohl im Risikoappetit und in der Risikostrategie verankert als auch Bestandteil des Risk Materiality Assessments (Bewertungen der Wesentlichkeit von Risiken) der Sparkasse OÖ. Sie sind in die Risikotaxonomie der Sparkasse transversale Risikotreiber integriert, welche die Hauptrisikokategorien wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Nicht-Finanzielle (NFR) und anderer Risiken beeinflussen. Die Definition der ESG-Risiken der Sparkasse ist Teil der ICAAP Richtlinie und deckt Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren ab.
Portfolio- und Risikoanalyse
Die Sparkasse setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung. Die RMA (Risk Materiality Assessment) ist ein regelmäßiger Prozess zur Risikoidentifizierung sowie zur Bewertung von möglichen Auswirkungen dieser Risiken auf das Risikoprofil der Sparkasse OÖ. Es dient dem Management als Steuerungsinstrument bei Entscheidungen hinsichtlich der Zuweisung von ökonomischem Kapital (EC) in Säule 2/ICAAP oder von Liquidität im Rahmen des in ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process), sowie bei der Festlegung weiterer Risikosteuerungsmaßnahmen. Risikosteuerungs- und -mitigationsmaßnahmen werden an die spezifischen Merkmale jedes einzelnen Risikos angepasst, wobei es dem jeweiligen Materialitätslevel entsprechende allgemeine Vorgaben gibt, die einzuhalten sind.
Darüber hinaus liefert die RMA entscheidende Inputs für verschiedene Risikomanagementaktivitäten, wie z. B. die Definition von Prioritäten und strategischen Maßnahmen als Teil der Risikostrategie der Sparkasse OÖ, die Festlegung von Limits innerhalb des Risikoappetits sowie die Szenariengestaltung für sogenannte Comprehensive und Reverse Stresstests.
Konzentrationsrisikomanagement. Die Sparkasse hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.
Stresstests. Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender aber durchaus plausibler Szenarien die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess der Sparkasse OÖ berücksichtigt.
Die komplexesten Stresstestaufgaben, die die Sparkasse durchführt, sind Szenario-Stresstests, in denen die Auswirkungen verschiedener ökonomischer Szenarien, inklusive von Rückkoppelungseffekten auf alle wesentlichen Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko) umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die zugehörigen Volumina von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Gewinn- und Verlustsensitivitäten mit einbezogen. Zusätzlich zu den Standard Szenario-Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese werden herangezogen, um ein Szenario oder eine Kombination aus Szenarien zu identifizieren, welche die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells überprüft.
Die Sparkasse hat Klimarisiken in das interne Stress-Testing-Rahmenwerk integriert. Insbesondere sind sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken aufgrund prognostizierter Klimaveränderungen nun im internen Klimarisiko Stress-Test enthalten. Die Berücksichtigung der klimabasierten Stressanalyse unterstützt den strategischen Gesamtansatz der Sparkasse zum Klimarisiko.
Die Ergebnisse des internen Stresstests der Sparkasse werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können und darüber hinaus zur Information der Bankensteuerung. Die internen gesamthaften Stresstests im Jahr 2025 haben ergeben, dass die Sparkasse OÖ in allen Jahren des Szenarios innerhalb des Stress-RAS bleibt.
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Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1, welche sich auf die Fähigkeit bezieht, alle kapitalbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP. Die RTFR bestimmt, ob die Sparkasse über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Ökonomische und normative Perspektiven sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig informieren und in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert sind. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der RMA erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken der Sparkasse in Säule 2 abzudecken. Sowohl das ökonomische Kapital als auch das Deckungspotenzial werden auf der Grundlage von IFRS berechnet.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit-Spread-Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,9  % berechnet. Die Sparkasse verwendet, wo dies möglich ist, risikosensitive/fortgeschrittene Methodologien für die Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs, die dem individuellen Risikoprofil des Instituts sowie dessen Risikopositionen entsprechen. Die Sparkasse berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, wonach die Sparkasse ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2025 71,7 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf dem Säule-1+-Ansatz, also auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln ergänzt um Säule 2 Anpassungen, welche erforderlich sind, um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z.B. Ausschluss von AT1 und T2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss / Shortfall des erwarteten Verlusts, etc.).
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken oder unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2025 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 51,1 %.
Der Vorstand, das Gremium Risiko und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP-Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.
Angewendete Methoden und Instrumente. Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Kapitalallokation. Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider.
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Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse OÖ nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
Sanierungs- und Abwicklungspläne
Die Richtlinie (EU) 2014/59 (Bank Recovery and Resolution Directive BRRD) in der jeweiligen Fassung wird in Österreich durch das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG“ in nationales Recht umgesetzt.
Am 7. Juni 2019 wurde ein gesetzgebendes Bankenpaket (EU Banking Package) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Dieses EU-Bankenpaket umfasst in der jeweiligen Fassung die Richtlinie (EU) Nr. 2013/36 (CRD IV) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie die BRRD und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMR). Das EU-Bankenpaket trat am 27. Juni 2019 in Kraft und wurde in Österreich am 28. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Sanierungsplanung. Gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) übermittelt die Erste Group jährlich einen Gruppensanierungsplan an das gemeinsame Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST).
Abwicklungsplanung. Die Erste Group wirkt gemeinsam mit den Sparkassen bei der Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörden mit, die im BaSAG und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM Regulation) vorgesehen sind. Die Abwicklungspläne (inklusive Abwicklungsstrategie und MREL-Entscheidung) werden regelmäßig durch die Abwicklungsbehörden aktualisiert und unterliegen der gemeinsamen Entscheidung des Abwicklungskollegs.
MREL. Mit der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) eingeführt. MREL-Bescheide werden von der nationalen Abwicklungsbehörde für Abwicklungsgruppen und für relevante Tochterunternehmen von Abwicklungseinheiten ausgestellt sie spiegeln somit die Abwicklungsstrategie wider und basieren auf der vom Abwicklungskolleg getroffenen gemeinsamen MREL-Entscheidung. Die Mindestanforderungen werden ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gesamtrisikobetrag (Total Risk Exposure Amount TREA) sowie an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure – LRE).
Basierend auf der getroffenen, gemeinsamen, MREL-Entscheidungen hat die nationale Abwicklungsbehörde einen entsprechenden MREL-Bescheid ausgestellt. Im Mai 2025 hat die Sparkasse die gemeinsame MREL-Entscheidung erhalten. Die bindenden Mindestanforderungen sind ab Zustellung des MREL-Bescheids durch die relevante nationale Abwicklungsbehörde einzuhalten. Informationen über MREL-Anforderungen basierend auf dem ausgestellten Bescheid wurden auf der Website der Sparkasse veröffentlicht. MREL-Kennzahlen sind ein integrierter Bestandteil des Risikoappetit-Rahmenwerks der Sparkasse OÖ.
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33.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Letzteres setzt die Anforderungen der CRD IV und CRD V3 in nationales Recht um. Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, welche auf den unterschiedlich definierten Anforderungen gemäß IFRS, CRR und BWG basieren: Nach CRR und BWG umfasst der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis hauptsächlich Kreditinstitute gemäß Artikel 4 (1) (1) CRR, Wertpapierfirmen gemäß Artikel 4 (1) (2) CRR, Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 (1) (18) CRR sowie Finanzinstitute gemäß Artikel 4 (1) (26) CRR. Im Gegensatz dazu sind gemäß IFRS alle anderen Unternehmen, die laut CRR nicht konsolidiert werden, wie z.B. Versicherungsunternehmen, im IFRS Konsolidierungskreis zu berücksichtigen.
Die österreichischen Sparkassen sind aufgrund der Haftungsverbundverträge als Tochterunternehmen Teil des Konsolidierungskreises der Erste Group. Darüber hinaus bildet die Erste Group Bank AG mit den Sparkassen ein institutsbezogenes Sicherungssystem gemäß Artikel 113 (7) CRR. Den Veröffentlichungserfordernissen für das institutsbezogene Sicherungssystem im Sinne des Artikels 113 (7) e CRR wird durch die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Erste Group Bank AG entsprochen, der alle Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems umfasst.
In der Sparkasse kommt der Artikel 22 CRR (Verordnung (EU) 575/2013) 2 hinsichtlich Teilkonsolidierungspflicht aufgrund mangelnder Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern nicht zur Anwendung.
Die folgenden Zahlen spiegeln die Eigenmittel auf unkonsolidierter Ebene wider und kommen auch zur konzernweiten Steuerung zur Anwendung.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) und der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Sowohl CRD IV als auch CRD V wurde in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.
Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG angewendet.
Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Säule 1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital
 
 
 
 
 
4,50%
4,50%
Mindestanforderung an das Kernkapital
 
 
 
 
 
6,00%
6,00%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel
 
 
 
 
8,00%
8,00%
Kapitalerhaltungspuffer
 
 
 
 
 
 
2,50%
2,50%
Antizyklischer Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
0,14%
0,15%
Systemrisikopuffer
 
0,00%
0,20%
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
7,14%
7,33%
Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
8,64%
8,85%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)
 
 
 
 
10,64%
10,85%
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Kapitalstruktur gemäß EU-Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Dez 2024
Dez 2025
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
26 (1)(a)(b), 27-30, 36 (1)(f), 42
122,3
122,3
Einbehaltene Gewinne
 
 
 
 
26 (1)(c), 26 (2)
 
757,1
806,7
Kumuliertes sonstige Ergebnis
 
 
 
4 (100), Art. 26 (1) (d)
-31,6
24,2
Sonstige Rücklagen
 
 
 
 
4 (117), Art. 26 (1)
177,1
177,1
Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
4, Art. 26 (1) (f)
 
0,0
0,0
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
32, 33, 34, 35
 
0,5
4,6
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
4 (1)(115), 36 (1)(b), 37 (a)
-4,1
-3,8
Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1)(d), 40, 158, 159
-6,6
-16,0
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
 
469-472, 478, 481
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1)(j)
 
0,0
0,0
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
36/1m, 47c
 
-2,6
-10,3
Zusätzliche aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital
3, 36/1m, 47c
 
-9,5
-18,2
Bestandteile des harten Kernkapitals oder Abzüge vom harten Kernkapital sonstige
0,0
-0,8
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
50
 
1.002,7
1.085,9
Als zusätzl. Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
51 (a), Art. 52, Art. 53, Art 54, Art. 56 (a), Art. 57 CRR
80,0
80,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital
25
 
1.082,7
1.165,9
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
62 (a), 63-65, 66 (a), 67
203,1
191,8
Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden Kapitalinstrumenten des T2 und nachrangige Darlehen
483 (6)(7), 484, 486, 488, 490, 491
0,0
0,0
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
62 (d)
 
0,0
0,0
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
 
62 (c)
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
 
476, 477, 478, 481
0,0
0,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
 
71
 
203,1
191,8
Gesamte anrechenbare Eigenmittel
 
 
 
4 (1)(118) und 72
1.285,7
1.357,7
Erforderliche Eigenmittel
 
 
 
92 (3), 95, 96, 98
503,4
476,5
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
92 (2)(a)
 
15,93%
18,23%
Kernkapitalquote
 
 
 
 
92 (2)(b)
 
17,21%
19,58%
Eigenmittelquote
 
 
 
 
92 (2)(c)
 
20,43%
22,80%
Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich Bank AG relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 4 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.
Die Positionen „Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen“ und „Zusätzliche aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital“ beinhaltet die unterjährige, nicht geprüfte Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014) und Abzüge bezüglich einer unzureichenden Deckung notleidender Risikopositionen (NPE Backstop) gem. Artikel 36 Z 1 (m) CRR und Artikel 47(c) CRR sowie den Ergänzungen zum EZB Leitfaden für notleidende Kredite. Weiters fallen darunter Risikopositionen in Form von Anteilen an einem OGA (Organismen für Gemeinsame Anlage) mit einem Risikogewicht von 1.250 %.
Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkasse Oberösterreich Bank AG die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten zur Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz wurden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben.
Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Risikostruktur
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Gesamtrisiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisikobetrag
 
 
92 (3), 95, 96, 98
6.292,6
503,4
5,955,7
476,5
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft
92 (3), (a)(f)
 
5.472,4
437,8
5.180,6
414,4
Standardansatz (SA)
 
 
 
 
166,1
13,3
494,8
39,6
Auf internen Beurteilungen basierender
Ansatz (IRB)
 
 
5.306,3
424,5
4.685,9
374,9
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
92 (3)(c)(ii), 92 (4)(b)
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3)(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92 (4)(b)
104,8
8,4
86,7
6,9
Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken
92 (3)(e), 92 (4)(b)
692,2
55,4
658,6
52,7
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von
Risikopositionen an die Kreditbewertung
92 (3)(d)
 
23,2
1,9
29,7
2,4
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungs-beträge (inkl. Basel 1 Floor)
3, 458, 459, 500
 
0,0
0,0
0,0
0,0
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34.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
ESG Risikomanagement
Die Sparkasse integriert ESG-Faktoren in ihr Risikomanagement- und Industriestrategie Rahmenwerk. Zuerst wird die ESG-Faktor-Heatmap der Sparkassengruppe benutzt, um Segmente zu identifizieren (auf Basis der bestehenden Segmentierung), die ESG-Risikofaktoren ausgesetzt sein könnten bzw. um im Hinblick auf ESG vulnerable Industrien festzustellen. Die Sparkasse verwendet Industriestrategien und Kreditvergabestandards, um die Portfoliosteuerung im Hinblick auf ESG zu unterstützen. Beide bilden die Entscheidungsgrundlage, welche Kund:innen und Transaktionen in das Portfolio passen.
Weiters hat die Gruppe ein ESG-Risikorahmenwerk für die Beurteilung materieller ESG-Faktoren, verbundener Risiken und der Angemessenheit der Risikominderungsstrategien in Kredit- und Ratingprozessen eingeführt. Auf diese Weise können ESG-Risikokriterien bei Kreditentscheidungen berücksichtigt werden.
Bei großen Unternehmens-, Gewerbeimmobilien- und Wohnimmobilientransaktionen führt die Sparkasse eine systematische ESG-Analyse anhand eines internen, digitalen ESG-Beurteilungsfragebogens durch. Der Fragebogen ist im Rahmen des Kreditvergabe- und Überwachungsprozesses verpflichtend. Durch eine umfassende ESG-Risikobeurteilung kann die Sparkasse feststellen, wie sich bestimmte ESG-Faktoren positiv oder negativ auf die finanzielle Performance der Kund:innen auswirken könnten. Der Fragebogen ermöglicht es, die ESG-Risiken und -Chancen der Kund:innen zu identifizieren.
Bestimmte Fragen im Fragebogen können auch eine eingehende Beurteilung erfordern, um die Art und die Schwere der ESG-Risiken der Kund:innen zu verstehen. Der Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil von Kreditanträgen und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert, sodass die Sparkasse das Geschäftsmodell der Kund:in im Hinblick auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft versteht. Um die Erreichung der Dekarbonisierungsziele zu unterstützen, wurden für große Firmenkund:innen - abhängig von deren kommunizierten Strategie zur Erreichung der Klimaziele - die Kreditrichtlinien ergänzt. 
Darüber hinaus definiert die Sicherheitenrichtlinie der Sparkasse OÖ, dass - entsprechend den Regeln für die Bewertung von Immobiliensicherheiten in der Konzernrichtlinie zum Sicherheitenmanagement - ESG-relevante Daten für bestimmte Arten von Sicherheiten für die Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung erhoben werden. Umweltaspekte, die sich auf den Wert der Sicherheiten auswirken, müssen in den Immobilienbewertungen berücksichtigt werden, was zu einem höheren oder niedrigeren Bewertungsergebnis führen kann. Darüber hinaus müssen auch Risiken berücksichtigt werden, die sich aus sozialen (z. B. Standort und Verkehr, Massenurbanisierung - als Indikatoren für die leichte Erreichbarkeit für die Bevölkerung) und Governance-Faktoren (wie unangemessene Geschäftspraktiken wie Steuerhinterziehung oder Bestechung des finanzierten Unternehmens, das Eigentümer:in des als Sicherheit dienenden Gebäudes ist) ergeben. Bei Gewerbeimmobilien umfasst der Fragebogen zusätzlich eine Bewertung des ökologischen Fußabdrucks des Gebäudes, einschließlich Informationen über den Flächenverbrauch, die Flächeneffizienz und das Vorhandensein einer Zertifizierung als nachhaltiges Gebäude. Ähnlich wie bei der Kreditvergabe an große Firmenkund:innen haben wir für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien zusätzliche Leitlinien für die Kreditvergabe eingeführt, die an den CO2-Fußabdruck der finanzierten Immobilien gebunden sind.
Im Hinblick auf die Kreditrisikomessung und die internen Modelle wurde 2022 ein entsprechendes Projekt zur Definition und Erfassung relevanter Klimarisikotreiber für alle Ratingsysteme gestartet, um die Berücksichtigung von Klimarisiken in künftigen Modellentwicklungsinitiativen explizit sicherzustellen. ESG-Faktoren werden bei der Bewertung der Soft Facts in den Ratingmodellen für Unternehmen berücksichtigt. Bei Staaten und Banken kann das Rating auf der Grundlage des ESG-Scores (abgeleitet von den Quellen der Weltbank/OECD bzw. Bloomberg) überschrieben werden. Wenn darüber hinaus festgestellt wird, dass das berechnete Modellrating das ESG-Risiko nicht richtig widerspiegelt, kann das Rating auf der Grundlage eines ESG-Bewertungsfragebogens manuell überschrieben werden. Bei den LGD-Modellen wird das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert berücksichtigt. Darüber hinaus ist bei jeder neuen Modellentwicklung das Prüfen von ESG-Treiber obligatorisch und, wenn es als relevant erachtet wird, müssen die entsprechenden Informationen über das Modell in die Berechnung der erwarteten Kreditverluste integriert werden.
Für die Bewertung und das Management von physischen Risiken verwendet die Erste Group Risk-Intelligence-Daten von Munich Re. Im Jahr 2023 hat die Gruppe gemeinsam mit der Universität Graz eine Wesentlichkeitsanalyse physischer Risiken durchgeführt, um die wichtigsten Gefahren und Klimawandelszenarien zu identifizieren, die für das Sicherheitenportfolio relevant sind. Die Ergebnisse dieser Analyse, welche die Bedeutung von Überschwemmungen, Feuer, Trockenheit, Meeresspiegelanstieg und Hitze hervorheben, werden in das Sicherheitenmanagement integriert, wobei ein mittleres Klimawandelszenario von 2 bis 3 °C Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 (Representative Concentration Pathway 4.5 / Shared Socioeconomic Pathway 2, entwickelt vom Intergovernmental Panel on Climate Change) als vernünftige Annahme zugrunde gelegt wird. Bei sehr hohen physischen Risiken für einen Standort würde der Sicherheitenwert negativ beeinflusst werden. 
Um die potenziellen Auswirkungen des physischen Risikos zu bewerten, wurde im Rahmen des internen Stresstests ein intern entwickeltes Modell für physische Klimarisiken eingesetzt. Unter Anwendung der von der Munich Re bereitgestellten Klimarisiko-Scores für die EGB-Sicherheiten wurde für die Erste Group das Überschwemmungsrisiko als wichtigstes Risiko ermittelt.
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Unter den Branchen, die in der Tabelle "Kreditrisiko nach Branchen und Risikokategorien" weiter unten in diesem Kapitel dargestellt sind, hat die Sparkasse im Rahmen der strategischen Klimainitiative für die Net Zero Banking Alliance bestimmte kohlenstoffintensive Branchen als wichtige Hebel für die Festlegung von Zwischenzielen für 2030 identifiziert und unterstützt damit die Migration des „Transitionsrisikos" des Portfolios der Sparkasse OÖ.
Für die folgenden Sektoren werden Ziele festgelegt: Wohnbaukredite, gewerbliche Immobilien, Stromerzeugung, Wärme- und Dampferzeugung, Zementherstellung, Automobilherstellung, Eisen und Stahl. 
Ein interner Klimarisiko Stresstest wurde auf NGFS (Network for Greening the Financial System) Szenarien durchgeführt. Die Analyse basierte auf den internen Sektorzielen und die Ergebnisse fließen in die Risikowesentlichkeitsbewertung der Bank ein.
Methode des Kreditrisikomanagements
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft der Sparkasse OÖ. Operative Kreditentscheidungen basieren auf Parametern, die vom Kreditrisikomanagement festgelegt werden und werden von Einheiten mit entsprechender Entscheidungsbefugnis lokal getroffen. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und Corporategeschäft die strategische Ausrichtung der Erste Group und stellt Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung. 
Internes Ratingsystem
Die Sparkasse regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahent:innen das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:innen, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kreditausfallsrisiko wird in der Sparkasse auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Die Sparkasse vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kreditausfallsrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoir-System innerhalb der Sparkasse sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Gruppengesellschaften, die den des auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Sparkasse den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:innen, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retailkund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Sparkasse (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien. Sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweiligen Kund:innen zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die verwendeten internen Ratingmodelle und Risikoparameter werden von bankinternen Spezialist:innen in Zusammenarbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. laufend weiterentwickelt. Alle Säule 1- und 2- sowie IFRS 9-Modelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation Erste Group konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Die zentrale Abteilung Model Validation ist verantwortlich für die Definition der Validierungsmethoden und -standards, die für alle Kreditrisikomodelle innerhalb der Erste Group angewandt werden, als auch für die Durchführung der Validierungsaktivitäten
Seite 78
Seite 191
innerhalb der Erste Group. Alle Säule-1-, wesentlichen Säule-2- und IFRS 9-Modelle unterliegen einer jährlichen Validierung, während für nicht-materielle Säule-2- und IFRS 9 Modelle ein regelmäßiger Validierungszyklus implementiert wird. Von Validierungsseite werden dabei qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung, zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und im Falle von IRB-Modellen anschließend den Aussichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Leistungsfähigkeit der IRB-Ratingmodelle, unter anderem anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzugs. 
Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden nach dem doppelten Genehmigungsverfahren innerhalb der Gruppe erteilt. Die entsprechenden Strukturen der Holding und der lokalen Modellausschüsse spiegeln gemeinsame Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über die Säule 1 IRB- und Säule 2-Kreditrisikomodelle sowie über die Methoden betreffend IFRS9-Parameter wider. Verantwortlichkeiten werden je nach Modellumfang zugewiesen (gruppenweite oder lokal entwickelte Modelle). In diesem Zusammenhang sind die Gremien Strategic Risk Executive Commitee und Strategic Risk Management Committee eingerichtet. Die letztendliche Verantwortung für alle Modelle, die innerhalb der Gruppe (auf konsolidierter Ebene) verwendet werden, liegt beim Group CRO.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kund:innen in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst:
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retailkund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retailkund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retailkund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Diese Kreditnehmer:innen sind kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weisen eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Üblicherweise werden solche Forderungen in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf diese Kreditnehmer:innen zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retailkund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retailkund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilities of default, PDs) für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und erforderliche Maßnahmen werden im Fall von Limitüberschreitungen eingeleitet.
Seite 79
Seite 191
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen wurde ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmen durch das Kreditrisikomanagement für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und der Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kund:innen mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retailkund:innen basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Kreditrisikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kund:innen durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kund:innen durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um die Rückführungen zu maximieren und die potenziellen Verluste zu minimieren.
35.Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente (Derivate und Schuldinstrumente) – Held for Trading (HfT)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkauf stehen
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen der folgenden Tabelle entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garantien)
Nettingeffekte
Sonstige Maßnahmen zur Kreditverbesserung
Sonstige Kreditrisiko mindernde Transaktionen
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Seite 191
Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse OÖ erhöhte sich um 8,55 % oder EUR 1,57 Mio. von EUR 18.315,2 Mio. zum 31.  Dezember 2024 auf EUR 19.881,4 Mio. zum 31. Dezember 2025.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigung
Nettobuchwert
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
38,4
0,0
38,4
Schuldinstrumente - Held for Trading
 
 
 
 
17,1
0,0
17,1
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
 
 
 
127,0
0,0
127,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
126,9
0,0
126,9
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,1
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
 
 
 
 
 
140,4
0,0
140,3
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
140,4
0,0
140,3
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
 
 
 
 
14.176,3
166,6
14.009,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
2.150,1
0,5
2.149,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
1.887,3
0,4
1.886,9
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
10.138,9
165,7
9.973,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
 
19,3
0,0
19,3
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
 
 
 
5,3
0,0
5,3
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
 
 
 
5.357,6
30,6
 
Finanzgarantien
 
 
 
 
 
2.563,3
18,9
 
Kreditzusagen
 
 
 
 
 
2.374,2
11,4
 
andere Zusagen
 
 
 
 
 
420,0
0,3
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
19.881,4
197,2
14.357,2
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
51,0
0,0
51,0
Schuldinstrumente - Held for Trading
 
 
 
 
24,7
0,0
24,7
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
 
 
 
119,2
0,0
119,2
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
119,1
0,0
119,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,1
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
 
 
 
 
 
149,5
0,1
149,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
149,5
0,1
149,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
 
 
 
 
13.078,7
184,0
12.894,7
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
2.053,1
0,4
2.052,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
1.582,4
0,4
1.581,9
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
9.443,3
183,2
9.260,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
 
37,9
0,0
37,9
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
 
 
 
3,7
0,0
3,7
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
 
 
 
4.850,4
33,8
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
18.315,2
217,9
13.280,7
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair-Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
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Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
715,3
93,9
15,4
4,5
829,1
Energie
 
 
 
402,5
23,5
16,6
13,6
456,2
Bau & Baustoffe
 
 
 
1.084,4
253,5
49,5
23,4
1.410,8
Automobil
 
 
 
727,3
69,8
33,3
9,5
839,9
Zyklische Konsumgüter
 
 
333,1
80,4
21,9
11,9
447,3
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
636,6
56,7
35,6
2,8
731,7
Maschinenbau
 
 
 
656,3
148,0
38,3
18,1
860,7
Transport
 
 
 
283,3
6,8
1,9
2,6
294,6
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
254,8
31,0
15,0
11,3
312,1
Gesundheit und Dienstleistungen
 
504,1
54,6
3,4
7,4
569,5
Hotels und Freizeit
 
 
181,5
19,5
12,1
6,0
219,1
Immobilien
 
 
 
2.325,7
303,8
84,8
204,0
2.918,3
Öffentlicher Sektor
 
 
1.268,6
20,0
0,0
0,0
1.288,6
Finanzinstitutionen
 
 
4.960,7
7,5
2,6
0,1
4.970,9
Haushalte
 
 
 
3.327,2
102,3
76,3
50,7
3.556,5
Sonstige
 
 
 
176,4
0,0
0,0
0,0
176,4
Gesamt
 
 
 
17.837,8
1.271,3
406,7
365,9
19.881,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
665,2
56,0
11,1
7,9
740,2
Energie
 
 
 
364,6
21,4
23,2
3,5
412,8
Bau & Baustoffe
 
 
 
993,0
170,6
56,6
26,4
1.246,5
Automobil
 
 
 
572,4
165,0
28,6
9,7
775,7
Zyklische Konsumgüter
 
 
320,1
69,6
4,4
18,9
413,1
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
559,7
67,1
3,4
2,7
632,9
Maschinenbau
 
 
 
690,5
132,6
64,0
20,1
907,2
Transport
 
 
 
207,3
8,0
6,1
2,5
223,9
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
225,1
25,8
11,3
14,1
276,3
Gesundheit und Dienstleistungen
 
414,8
52,5
16,3
9,3
492,8
Hotels und Freizeit
 
 
172,3
19,2
10,8
15,8
218,1
Immobilien
 
 
 
2.323,5
307,4
138,4
161,0
2.930,2
Öffentlicher Sektor
 
 
1.106,9
20,0
0,0
0,0
1.126,9
Finanzinstitutionen
 
 
4.362,3
6,4
18,0
0,1
4.386,8
Haushalte
 
 
 
3.229,3
107,5
86,3
60,7
3.483,8
Sonstige
 
 
 
41,2
0,0
6,7
0,0
48,0
Gesamt
 
 
 
16.248,3
1.229,1
485,1
352,7
18.315,2
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2025 mit 89,7 % (2024: 88,7 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 6,4 % (2024: 6,7 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 2,0 % (2024: 2,6 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,8 % (2024: 1,9 %).
Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Finanzinstitutionen (EUR 4.970,9 Mio. oder 25 % des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an Haushalte (EUR 3.556,5 Mio. oder 17,9 %) und von Krediten und Darlehen an Kunden im Grundstücks- und Wohnungswesen (EUR 2.918,3 Mio. oder 14,7 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
16.453,4
1.230,8
403,9
362,4
18.450,5
Österreich
 
 
 
14.818,6
1.049,3
372,5
333,6
16.574,0
Deutschland
 
 
1.634,8
181,5
31,3
28,8
1.876,4
Sonstige EU
 
 
 
969,2
12,2
2,5
1,7
985,6
Sonstige
 
 
 
415,2
28,3
0,3
1,5
445,3
Gesamt
 
 
 
17.837,8
1.271,3
406,7
365,6
19.881,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.926,6
1.192,7
479,7
349,5
16.948,5
Österreich
 
 
 
13.539,0
990,3
446,6
317,0
15.292,9
Deutschland
 
 
1.387,6
202,4
33,1
32,5
1.655,6
Sonstige EU
 
 
 
1.027,7
5,8
4,6
1,4
1.039,5
Sonstige
 
 
 
294,0
30,6
0,8
1,8
327,2
Gesamt
 
 
 
16.248,3
1.229,1
485,1
352,7
18.315,2
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldner:innen und Kontrahent:innen, und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.
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Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum von EUR 1.281,1 Mio. oder 8,4 % verzeichnete, stieg es in Deutschland um EUR 220,9 Mio. oder 13,3 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 27 ohne Kernmärkte) reduzierte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 53,9 Mio. oder 5,2 %. Auf die Länder des Kernmarktes der Sparkasse OÖ und die EU entfielen am 31. Dezember 2025 97,8 % (2024: 98,2 %) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Bürgschaften Haftungen
Akkreditive
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
2.868,5
127,2
77,8
51,6
716,9
3.842,0
Corporate Banking
 
 
 
5.132,1
773,9
254,6
296,1
3.101,4
9.558,1
Private Banking & Wealth Management
219,5
5,7
0,1
2,1
39,8
267,2
Treasury
 
 
 
2.758,9
11,9
4,1
0,0
1,0
2.775,9
Corporate Center
 
 
 
1.936,7
0,0
3,1
0,0
1.498,5
3.438,3
Gesamt
 
 
 
12.915,7
918,7
339,7
349,8
5.357,6
19.881,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
2.955,0
220,0
107,7
83,3
1.212,5
4.578,5
Corporate Banking
 
 
 
5.212,6
388,1
190,0
147,0
2.138,9
8.076,5
Treasury
 
 
 
1.562,8
116,3
57,0
44,1
641,3
2.421,4
Corporate Center
 
 
 
2.090,3
155,6
76,2
59,0
857,7
3.238,8
Gesamt
 
 
 
11.820,7
880,0
430,8
333,4
4.850,4
18.315,2
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse OÖ erfolgt auf Grundlage der Geschäftssegmente.
36.Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Prozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und natürlichen Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird;
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf, nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige fachkundige Bewerter:innen, nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei den Bewerter:innen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich deren Qualifikation und Unabhängigkeit. Eine Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann
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muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
Die Bewertung von Immobilien berücksichtigt auch die Energieeffizienz des Gebäudes, mögliche negative Einflüsse des Immobilienobjekts auf die Umwelt sowie physische Risiken, die das Objekt bedrohen könnten (wie z.B. Hochwasser oder Hitzestress). Informationen über Energieeffizienz und CO2 Emission werden gesammelt und systematisch abgespeichert, um für Bewertungs- wie auch Reportingzwecke zur Verfügung zu stehen.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig zumindest jährlich an die aktuellen Verwertungserlöse unter Berücksichtigung absehbarer Szenarien (wie zu erwartender Immobilenpreisentwicklung aufgrund von Elementarereignissen) angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren oder wenn definierte Schwellwerte überschritten werden. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken können Einzelkund:innen betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse als Retailbank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, in denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für die Sicherheitengeber:innen genehmigten Limits liegen. In anderen Bereichen von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u. a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Im Zuge von Zwangsvollstreckungen erworbene Sicherheitenobjekte werden ordnungsgemäß verkauft. Der Erlös wird zur Reduktion bzw. Rückzahlung der offenen Forderung verwendet. Im Allgemeinen verwendet die Sparkasse auf diese Art erworbene Immobilien nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Darüber hinaus werden auch Wohnimmobilien sowie Transportmittel jeglicher Art von der Sparkasse in Besitz genommen. Der Buchwert dieser Vermögensgegenstände, die während der Berichtsperiode in Besitz genommen wurden, belief sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 0,0 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.).
Treasury-Sicherheiten. Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet.
Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber Geschäftspartner:innen für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash- und Investment-Grade-Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.
In der folgenden Tabelle wird das Kreditrisikovolumen, aufgegliedert nach Finanzinstrumenten, den zugewiesenen Sicherheiten gegenübergestellt. Der Wert der zugewiesenen Sicherheiten entspricht dem Belehnwert nach internen Abschlägen und wird durch den Forderungsbetrag begrenzt.
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Kreditrisikovolumen nach Finanzinstrumenten und Sicherheiten
Davon besichert durch IFRS 9 wertminderungsrelevant
in EUR Mio.Kredit-Risiko-volumengesamtSicher-heitengesamtGarantienReal-sicherheiten / ImmobilienSonstigeKreditrisiko-volumenabzüglich Sicher-heiten Wederüberfällignoch wert-gemindertÜberfällig aber nichtwert-gemindertWert-ge-mindert
Dez 2025         
Kassenbestand u. Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten38,40,00,00,00,038,438,40,00,0
Finanzinstrumente HfT33,10,00,00,00,033,10,00,00,0
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL127,00,10,10,00,0127,04,00,00,0
Schuldinstrumente FVOCI140,40,00,00,00,0140,4140,40,00,0
Schuldinstrumente AC14.176,36.023,3520,15.097,9405,38.153,013.826,50,0349,8
Schuldverschreibungen2.150,1160,7160,70,00,01.989,42.150,10,00,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute1.887,30,00,00,00,00,01.887,30,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden10.138,95.862,6359,45.097,9405,34.276,39.789,10,0349,8
Forderungen aus Lieferungenund Leistungen und sonstigeForderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Forderungen aus Finanzierungs-leasing0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Schuldinstrumente, die inVeräußerungsgruppen zumVerkauf stehen5,30,00,00,00,05,35,30,00,0
Positiver Fair Value von HedgeAccounting Derivaten3,30,00,00,00,03,30,00,00,0
Außerbilanzielle Risikopositionen5.357,6461,538,7291,8131,14.896,14.923,20,014,4
davon andere Zusagen420,031,90,010,921,0388,10,00,00,0
Gesamt 19.881,56.484,9558,95.389,7536,413.396,618.937,80,0364,2
Dez 2024         
Kassenbestand u. Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten51,00,00,00,00,051,051,00,00,0
Finanzinstrumente HfT  58,00,00,00,00,058,00,00,00,0
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL 119,20,10,10,00,0119,24,10,00,0
Schuldinstrumente FVOCI  149,50,00,00,00,0149,5149,50,00,0
Schuldinstrumente AC  13.078,75.806,2575,64.825,1405,67.272,512.698,447,0333,4
Schuldverschreibungen 2.053,1183,1183,10,00,01.870,02.053,10,00,0
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute 1.582,40,00,00,00,01.582,41.582,40,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden 9.443,35.623,1392,54.825,1405,63.820,29.062,947,0333,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigeForderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Forderungen ausFinanzierungsleasing 0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkaufstehen3,70,00,00,00,03,73,70,00,0
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten 4,50,00,00,00,04,50,00,00,0
AußerbilanzielleRisikopositionen  4.850,4405,110,3281,7113,04.445,34.582,10,018,6
davon andere Zusagen  249,723,70,09,414,3226,00,00,00,0
Gesamt   18.315,26.211,4586,05.106,8518,612.103,817.488,947,0351,9
Die Sicherheiten bei wertgeminderten Risikopositionen zum 31. Dezember 2025 belaufen sich auf EUR 210,8 Mio. (2024: EUR 180,5 Mio.).
Zusätzlich zu den Beträgen in der Tabelle sind Kredite und Darlehen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) mit einem ausstehenden Nominalwert von EUR 14.176,3 Mio. (2024: EUR 13.078,7 Mio.) durch synthetische Verbriefungstransaktionen garantiert, wie oben erläutert.
37.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS-9-Bestimmungen fallen.
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Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits zum Zugangszeitpunkt eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab. Die drei Stufen werden im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ beschrieben.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der über die Gesamtlaufzeit berechneten Ausfallwahrscheinlichkeit (lifetime probability of default, LT PD), bei der die Signifikanz mittels eines Vergleichs mit den Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird.
Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Sparkasse Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet, wobei jeweils die Restlaufzeit des Finanzinstruments berücksichtigt wird. Zur Vereinfachung kann gemäß der Methodologie der Sparkasse auch ein Vergleich der kumulierten Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit herangezogen werden, wobei dieser Ansatz nur selten angewendet wird. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Eine Herabstufung um vordefinierte Rating-Stufen führt zur Erfassung eines signifikant erhöhten Kreditrisikos (SICR-Erkennung). Diese Regeln werden in erster Linie auf Leasing- und Factoringforderungen angewendet. Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und der Restlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wobei annualisierte oder kumulierte Werte herangezogen werden. Der Schwellenwert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgelegt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden; da jedoch die Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit sehr niedrig ist, wird keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos ausgelöst. 
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9 adaptiert wurden, wenn notwendig) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet, um eine Insolvenz oder eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditnehmer:innen in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht, zu erkennen .
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist.
Die Sparkasse hat 2022 (beginnend mit dem Krieg in der Ukraine) zusätzliche Kriterien für die kollektive Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos, infolge zahlreicher geopolitischer Konflikte sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Portfolioebene, eingeführt. Details sind im nächsten Kapitel unter dem Punkt „Kollektive Bewertung“ beschrieben.
Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade“ oder andere als „niedriges
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Risiko“ eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein „niedriges Risiko“ gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegt. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können, je nach Kundensegment (Privatkund:innen, Firmenkund:innen), unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Berechnung der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default – LGD).
Die Parameter definieren sich wie folgt:
PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass Schuldner:innen ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen und ausfallen (gemäß der unten angeführten Ausfalldefinition), entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default – 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default – LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime exposure at default LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit (Lifetime PD) wird durch Beobachtung der historischen Ausfälle über eine verfügbare Historie ermittelt. Die berechneten Lifetime-PDs werden extrapoliert, z. B. durch Matrixmultiplikation, um sicherzustellen, dass die endgültige Lifetime-PD die Laufzeit der Kredite ab der erstmaligen Erfassung abdeckt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Rating-Bandbreite gleich hoch ist. Zusätzlich wird das Risikoland als zusätzlich relevantes Merkmal für die Lifetime-PD für das Specialized Lending Portfolio in Österreich sowie die zentralen Modelle der Group (Large) Corporates mittels der zukunftsbezogenen Informationen (forward-looking information, FLI) berücksichtigt. 
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Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS-Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
Der Ansatz zur Modellierung und Auswahl der Stichproben für die Risikoparameter bleibt jedoch konzernweit harmonisiert.
Innerhalb der Erste Group werden die Risikoparameter regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft. Die einzige Ausnahme bildet die Überprüfung der zukunftsgerichteten Informationen (Forward-Looking-Information, FLI) welche in der Regel mindestens halbjährlich durchgeführt wird.
Im Jahr 2025 führten die Parameterüberprüfungen (inkl. FLI) zu einem Rückgang des ECL in Höhe von EUR 4,0 Mio.
38.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI)
Nicht wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
15.673,8
1.869,7
360,5
0,6
17.904,6
545,9
18.450,5
Österreich
 
 
 
14.100,4
1.623,9
331,7
0,6
16.056,6
517,4
16.574,1
Deutschland
 
 
 
1.573,4
245,8
28,8
0,0
1.848,0
28,5
1.876,5
Sonstige EU
 
 
 
958,8
1,0
1,6
0,0
961,4
24,2
985,7
Sonstige
 
 
 
429,6
4,8
1,5
0,0
436,0
9,3
445,3
Gesamt
 
 
 
17.062,2
1.875,5
363,7
0,7
19.302,0
579,5
19.881,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.224,2
2.011,1
348,3
0,6
16.584,2
332,1
16.916,3
Österreich
 
 
 
12.904,8
1.739,7
315,8
0,5
14.960,8
332,1
15.292,9
Deutschland
 
 
 
1.319,4
271,5
32,5
0,1
1.623,3
0,0
1.623,4
Sonstige EU
 
 
 
1.002,0
1,4
1,4
0,0
1.004,8
87,0
1.091,8
Sonstige
 
 
 
289,9
7,2
1,8
0,0
298,9
8,3
307,1
Gesamt
 
 
 
15.516,0
2.019,7
351,5
0,6
17.887,8
427,3
18.315,2
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht-wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen. Das nicht wertgemindert nach IFRS 9 Kreditrisikovolumen wird zum Fair Value bewertet. 
Die ausgefallenen POCI-Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 0,7 Mio. (2024: 0,6 Mio.), während die nicht ausgefallenen EUR 0,1 Mio. betragen (2024: EUR 0,1 Mio.).
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und geografischen Segmenten
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigungen
NPE-Deckungsquote
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wert-
gemindert nach
IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
15.673,8
1.869,7
360,5
0,6
545,9
14,1
60,2
120,0
0,0
3,2%
33,3%
0,5%
Österreich
 
 
 
14.100,4
1.623,9
331,8
0,6
517,4
12,3
54,4
104,2
0,0
3,4%
31,4%
0,5%
Deutschland
1.573,4
245,8
28,8
0,0
28,5
1,8
5,7
15,8
0,0
2,3%
54,9%
0,0%
Sonstige EU
 
 
 
958,8
1,0
1,7
0,0
24,2
0,3
0,0
0,9
0,0
2,8%
55,0%
0,0%
Sonstige
 
 
 
429,6
4,8
1,6
0,0
9,3
0,2
0,1
1,5
0,0
1,6%
97,4%
0,0%
Gesamt
 
 
 
17.062,2
1.875,5
363,8
0,7
579,4
14,6
60,3
122,4
0,0
3,2%
33,7%
0,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.224,2
2.011,1
348,3
0,6
332,1
12,0
60,3
142,7
0,0
3,0%
41,0%
0,5%
Österreich
 
 
 
12.904,8
1.739,7
315,8
0,6
332,1
10,0
53,8
125,2
0,0
3,1%
39,7%
0,5%
Deutschland
1.319,4
271,5
32,5
0,0
0,0
2,0
6,5
17,5
0,0
2,4%
53,9%
0,2%
Sonstige EU
 
 
 
1.002,0
1,4
1,4
0,0
87,0
0,3
0,0
0,8
0,0
2,0%
60,5%
0,0%
Sonstige
 
 
 
289,9
7,2
1,8
0,0
8,3
0,1
0,1
1,5
0,0
1,8%
86,0%
0,0%
Gesamt
 
 
 
15.516,0
2.019,7
351,5
0,6
427,3
12,4
60,4
145,1
0,0
3,0%
41,3%
0,5%
Seite 88
Seite 191
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Business Segmenten
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
vereinfachtes Verfahren
nicht wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.498,9
280,7
52,7
0,6
0,0
9,1
3.842,0
Corporate Banking
 
7.271,7
1.581,5
308,9
0,1
0,0
396,0
9.558,2
Priv. Banking & Wealth Management
247,5
13,3
2,1
0,0
0,0
4,4
267,3
Treasury
 
 
2.644,4
0,0
0,0
0,0
0,0
131,5
2.775,9
Corporate Center
 
 
3.399,7
0,0
0,0
0,0
0,0
38,5
3.438,2
Gesamt
 
 
17.062,2
1.875,5
363,7
0,7
0,0
579,5
19.881,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.999,70
491,1
76,2
0,5
0,0
10,1
4.577,7
Corporates
 
 
5.793,40
1.511,1
272,6
0,1
0,0
237,9
7.815,0
Priv. Banking & Wealth Management
241,5
17,3
2,5
0,0
0,0
1,1
262,3
Treasury
 
 
2.268,00
0,0
0,0
0,0
0,0
153,2
2.421,2
Corporate Center
 
 
3.213,40
0,2
0,2
0,0
0,0
25,1
3.239,0
Gesamt
 
 
15.516,00
2.019,7
351,5
0,6
0,0
427,4
18.315,2
Segmentierung 2024
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Vereinfachtes
Verfahren
nicht wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.878,7
504,9
87,6
0,6
0,0
106,8
4.578,5
Corporate Banking
 
6.842,1
890,7
155,3
0,0
0,0
188,5
8.076,5
Treasury
 
 
2.051,4
267,0
46,5
0,0
0,0
56,5
2.421,4
Corporate Center
 
2.743,8
357,2
62,1
0,0
0,0
75,6
3.238,8
Gesamt
 
 
15.516,0
2.019,7
351,5
0,6
0,0
427,4
18.315,2
39.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzpositionen.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2025 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2025) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Schuldverschreibungen
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
Dez 2025
Stufe 1
 
 
 
-0,2
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,1
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,2
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
 
-0,2
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,2
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,2
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,2
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2025 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2025 nicht vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich zum Jahresende auf EUR 529,9 Mio. (2024: EUR 269,4 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2025 gehalten und während des Jahres 2025 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 429,9 Mio. (2024: EUR 322,1 Mio.).
Seite 89
Seite 191
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
Dez 2025
Stufe 1
 
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die während des Jahres 2025 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2025 nicht vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich zum Jahresende auf EUR 324,5 Mio. (2024: EUR  41,9 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die zum 1. Jänner  2025 gehalten und während des Jahres 2025 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 42,5 Mio. (2024: EUR 34,7 Mio.).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer
Zwischen
Stufen
Sonstige
Änderungen
im
Kreditrisiko
(netto)
Unwesentliche
Modifikationen
(netto)
Abschreibungen
Sonstige
Stand zum
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2025
Stufe 1
-7,1
-7,5
1,8
24,4
-20,5
0,0
0,0
0,0
-8,9
Regierungen
0,0
-0,1
0,4
0,0
-0,4
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstige Finanzinstitute
-0,1
0,0
0,0
0,1
-0,2
0,0
0,0
-0,1
-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
-5,3
-6,4
1,0
16,2
-12,9
0,0
0,0
0,1
-7,3
Haushalte
-1,7
-0,9
0,3
8,0
-7,1
0,0
0,0
0,0
-1,4
Stufe 2
-43,3
-10,4
11,4
-31,3
31,3
0,0
0,0
0,1
-42,3
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
Sonstige Finanzinstitute
-0,6
0,0
0,2
-0,3
0,6
0,0
0,0
-0,4
-0,5
Nicht finanzielle Gesellschaften
-31,8
-9,4
9,8
-21,1
18,6
0,0
0,0
0,6
-33,2
Haushalte
-10,9
-1,0
1,4
-9,9
12,0
0,0
0,0
-0,1
-8,6
Stufe 3
-132,5
0,0
27,4
-0,2
-79,7
0,0
70,8
0,0
-114,2
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
-0,8
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,0
-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-97,4
0,0
19,7
-0,1
-69,4
0,0
61,5
0,0
-85,7
Haushalte
-34,4
0,0
7,6
-0,1
-10,8
0,0
9,3
0,0
-28,4
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,2
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,2
0,0
0,0
Gesamt
-183,0
-17,9
40,5
-7,1
-69,1
0,0
71,0
0,0
-165,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
-6,4
-5,3
2,7
24,3
-22,3
0,0
0,0
0,0
-7,1
Regierungen
-0,1
-0,1
0,2
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
-0,3
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,3
-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-4,1
-4,6
2,1
13,4
-11,8
0,0
0,0
-0,3
-5,3
Haushalte
-1,9
-0,6
0,3
10,8
-10,3
0,0
0,0
0,0
-1,7
Stufe 2
-38,8
-18,6
18,5
-31,7
27,3
0,0
0,0
0,0
-43,3
Regierungen
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
Sonstige Finanzinstitute
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
-0,7
-0,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
-25,7
-17,2
16,5
-19,1
12,7
0,0
0,0
1,0
-31,8
Haushalte
-12,9
-1,5
2,0
-12,6
14,4
0,0
0,0
-0,4
-10,9
Stufe 3
-132,7
0,0
52,9
-13,9
-55,3
0,1
16,3
0,0
-132,5
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
-4,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
0,0
0,0
3,6
-0,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
-100,5
0,0
48,4
-13,6
-44,8
0,0
12,5
0,6
-97,4
Haushalte
-28,2
0,0
4,5
-0,3
-10,1
0,0
3,8
-4,1
-34,4
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
0,0
-0,3
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
0,0
-0,4
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
Gesamt
-177,8
-24,0
74,1
-21,3
-50,0
0,1
16,0
0,0
-183,0
Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht revolvierender Kreditzusagen gebildet werden, sind in der Spalte „Zugänge“ ausgewiesen. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge in Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Sie spiegeln auch Geschäfte wider, bei denen die erstmalige Erfassung der Wertberichtigung erfolgt ist, nachdem diese Geschäfte aufgrund der Anwendung der in Note 40 beschriebenen kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos bereits der Stufe 2 zugeordnet worden waren.
Seite 90
Seite 191
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2025 kumuliert auf EUR 5,7 Mio. (2024: EUR 7,5 Mio.) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Krediten und Darlehen an Kunden AC wider.
Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2025 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2025 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
 
 
 
 
 
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2
und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 3
POCI
in EUR Mio.
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallen von Nicht
Ausgefallen
Zu Nicht
Ausgefallen von Ausgefallen
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
1,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
1,1
9,8
1,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
426,4
300,6
93,7
0,1
6,5
2,0
0,0
0,0
Haushalte
 
134,0
99,4
24,1
2,5
3,5
0,9
0,0
0,0
Gesamt
 
563,1
409,7
119,0
2,5
10,1
2,9
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
0,1
0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
13,4
2,6
2,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
693,8
567,3
78,1
22,1
24,1
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
132,3
119,4
12,7
1,6
14,5
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
839,5
690,2
93,4
23,7
38,7
0,0
0,0
0,0
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2025 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2025 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2.409,8 Mio. (2024: EUR 1.281,9 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2025 gehalten und während des Jahres 2025 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 184,2 Mio. (2024: EUR 291,5 Mio.).
Für im Jahr 2025 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,4 Mio. (2024: EUR -0,2 Mio.).
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - gehaltene Schuldinstrumente
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
Dez 2025
Stufe 1
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 2
 
 
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,1
0,0
Stufe 2
 
 
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,1
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2025 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2025 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
5,0
0,0
Seite 91
Seite 191
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
 
 
 
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Änderungen
im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2025
 
 
 
 
 
Dez 2025
Stufe 1
 
 
 
-4,1
-16,8
1,8
15,8
-0,9
0,0
-4,2
Stufe 2
 
 
 
-17,0
0,0
2,9
-16,8
13,0
0,0
-17,9
Ausgefallen
 
 
 
-11,9
0,0
2,9
-0,1
1,1
0,0
-8,0
Gesamt
 
 
 
-33,1
-16,8
7,6
-1,1
13,2
0,0
-30,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
 
-2,1
-10,1
2,1
14,1
-8,1
0,0
-4,1
Stufe 2
 
 
 
-12,1
0,0
3,3
-19,8
11,5
0,0
-17,0
Ausgefallen
 
 
 
-7,4
0,0
7,0
-2,6
-8,9
0,0
-11,9
Gesamt
 
 
 
-21,6
-10,1
12,4
-8,3
-5,5
0,0
-33,1
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2025 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2 - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
 
 
 
 
462,2
202,2
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
196,0
117,9
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
266,2
84,4
Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen
 
 
 
 
4,9
2,0
Zu Ausgefallen von Stufe 2
 
 
 
 
 
3,7
1,9
Zu Stufe 2 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
1,2
0,1
Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen
 
 
 
 
0,4
2,3
Zu Ausgefallen von Stufe 1
 
 
 
 
 
0,4
0,6
Zu Stufe 1 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
0,0
1,6
Die Nominale von nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die während des Jahres 2025 erstmalig angesetzt und bis zum 31.  Dezember  2025 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR  1.158,4 Mio. (2024: EUR 759,5 Mio.). Die Nominale der nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 1. Januar 2025 gehalten und während des Jahres 2025 ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 465,3 Mio. (2024: EUR 448,4 Mio.).
40.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Überblick über Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen. Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Szenariengewichtung, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem vierten Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverzerrte und szenariengewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Ergebnissen für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Grundlage für die Ableitung alternativer Szenarien ist das BIP. Darüber hinaus bleiben der anhaltende Krieg in der Ukraine und die anhaltende geopolitische Instabilität im Nahen Osten wichtige Faktoren für die makroökonomische Unsicherheit im Jahr 2026.
Die FLI-Makro-Shift Modelle werden regelmäßig rekalibriert, um die wichtigsten Makrovariablen zu berücksichtigen. Die Rekalibrierung wird von den lokalen Einheiten durchgeführt (mit Ausnahme der zentralen Modelle für Group (Large) Corporate), wobei die Variablen mit der höchsten statistischen Relevanz einbezogen werden.  
Im Falle der zentralen Modelle für Group (Large) Corporates ist eine eigene zentrale Organisationseinheit der Erste Group für die Überprüfung der Lifetime-PDs einschließlich der zukunftsbezogenen Informationen, welche auf dem Risikoland basieren und die
Seite 92
Seite 191
Makroentwicklung in den verschiedenen Ländern unterscheidet, verantwortlich. Der gleiche Ansatz wird für das Specialized Lending Portfolio in Österreich angewendet.
Im Juni 2025 wurde die FLI-Schätzung überprüft. Die größte Auswirkung auf den erwarteten Kreditverlust war ein Anstieg um EUR 4,6 Mio.
Die Erste Group überprüfte die zukunftsbezogenen Informationen im vierten Quartal 2025 gemäß den offengelegten Prognosen für Basis-, Negativ- und Positivszenarien.
Die Sensitivitäten bei Stufenzuordnung und Wertberichtigungen in Bezug auf Makroszenarien werden im Abschnitt „Kollektive Bewertung“ weiter unten dargestellt.
Basisszenario 
Die Erste Group rechnet für 2026 mit einer leichten Abschwächung der Konjunktur in der Eurozone. Das BIP-Wachstum wird voraussichtlich 1,1 % erreichen, nachdem es 2025 schätzungsweise 1,4 % betragen wird. Das BIP-Wachstum für 2025 profitiert von einem erheblichen Einmaleffekt, der sich aus der Verlagerung von Rechten an geistigem Eigentum großer multinationaler Unternehmen nach Irland ergibt. Derzeit verzeichnet die Wirtschaft der Eurozone weiterhin ein solides Wachstum, das durch den robusten privaten Konsum, der von steigenden Reallöhnen profitiert, und durch die von günstigen Finanzierungsbedingungen getriebene Investitionstätigkeit gestützt wird. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks aus China und der von den Vereinigten Staaten auferlegten Handelsbarrieren bleiben die Aussichten für den Außenhandel verhalten.
Mittelfristig haben sich die Wachstumsaussichten leicht verbessert, unterstützt durch die Ankündigung Deutschlands, in den nächsten zehn Jahren ein Konjunkturprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro umzusetzen, sowie durch die Lockerung der EU-Haushaltsregeln, um den erhöhten Verteidigungsausgaben der Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen. Mit einem Einlagensatz von 2 % gilt der aktuelle Zinssenkungszyklus der EZB als beendet. Die Risiken für Prognosen auf die Leitzinsen sind nun ausgewogener, verglichen mit der zuvor bis Mitte 2025 vorherrschenden Abwärtsneigung. Unter der Annahme, dass die makroökonomischen Grunddaten stabil bleiben und die Finanzierungsbedingungen günstig sind, ist keine weitere geldpolitische Lockerung durch die EZB zu erwarten.
Abwärtsrisiken für das Basisszenario
Zu den wichtigsten Abwärtsrisiken zählt der anhaltende Konflikt in der Ukraine. Darüber hinaus bleibt die Unsicherheit hinsichtlich der handelspolitischen Ausrichtung der neuen US-Regierung unter Präsident Trump eine große Herausforderung. Die Ankündigung eines Rahmens für ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU hat die Unsicherheit bis zu einem gewissen Grad verringert. Die anschließenden zusätzlichen Forderungen der US-Regierung sowie die erneute Spannung in Bezug auf Grönland zeigen jedoch, wie fragil das derzeitige Verhandlungsklima ist. Eine Verschlechterung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU würde ein klares Abwärtsrisiko für die Wirtschaftsaussichten darstellen, insbesondere für die Exportleistung und das Investitionswachstum.
Angesichts des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine bleibt auch die Energiesicherheit ein wichtiges Anliegen für die EU. Die Region ist zunehmend abhängig von Flüssigerdgasimporten (LNG) aus geografisch weit entfernten Lieferländern wie den Vereinigten Staaten und Ländern des Nahen Ostens. Gleichzeitig hat die rasante Zunahme energieintensiver Rechenzentren in den USA, die durch die rasche Verbreitung von KI-Anwendungen vorangetrieben wird, zu einem erheblichen Anstieg des inländischen Energiebedarfs geführt. Dies könnte das für den Export nach Europa verfügbare LNG-Volumen einschränken. Jede Störung der globalen LNG-Lieferketten könnte zu einem starken Anstieg der Energiepreise führen und die EZB dazu zwingen, eine restriktivere Geldpolitik zu verfolgen, um die Inflation einzudämmen, was sich auf die gesamte Zinsstrukturkurve auswirken würde.
Darüber hinaus führt die rasche Ausweitung der Investitionen in grüne Energie zu einer erhöhten Volatilität des europäischen Stromsystems. Schwankungen in der Erzeugung erneuerbarer Energien können zu vorübergehenden Strompreisspitzen führen, wie beispielsweise die jüngsten Preisanstiege in Spanien, die sich negativ auf die Industrieproduktion auswirken und die Kaufkraft der Verbraucher:innen schwächen können.00
Ein deutlicher Anstieg der Zinssätze würde auch Abwärtsrisiken für die Investitionen von Unternehmen und privaten Haushalten mit sich bringen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit eines starken Zinsanstiegs in letzter Zeit zurückgegangen, doch könnte ein solches Szenario dennoch dazu führen, dass die Investitionstätigkeit unter das in der Basisprognose angenommene Niveau fällt.
Ein höherer harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), insbesondere bei den Energiekosten, würde das verfügbare Einkommen verringern und den Konsum dämpfen. In Verbindung mit der hohen Verschuldung nach der Pandemie, steigenden Militärausgaben und einer expansiven Fiskalpolitik, insbesondere in Frankreich, könnte dies die Bedenken der Anleger:innen hinsichtlich der Tragfähigkeit der Verschuldung in bestimmten EU-Mitgliedstaaten verstärken.
Aufwärtsrisiko für das Basisszenario
Eine stärkere und schnellere Erholung der weltweiten Industriekonjunktur könnte der Wirtschaft der Eurozone ein beträchtliches Aufwärtspotenzial verschaffen. Davon würde insbesondere Deutschland profitieren, das 2025 voraussichtlich ein leichtes BIP-
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Seite 191
Wachstum verzeichnen wird das erste seit drei Jahren. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen Deutschlands mit anderen wichtigen Volkswirtschaften der Eurozone würde eine Erholung der deutschen Industrieproduktion wahrscheinlich positive Auswirkungen auf die gesamte Region haben.
In einem solchen Aufwärtsszenario würde das BIP-Wachstum der Eurozone im Jahr 2026 einen zusätzlichen Schub erhalten, der in erster Linie auf eine dynamischere Erholung der Investitionstätigkeit als erwartet zurückzuführen wäre. Eine verbesserte Verbraucherstimmung würde den privaten Konsum weiter stützen und zu einem stärkeren Beitrag zum Gesamtwachstum im Vergleich zum Basisszenario führen. Auch der Dienstleistungssektor würde von steigendem Vertrauen und höheren Ausgaben der privaten Haushalte profitieren.
Damit dieses optimistische Szenario eintritt, ist ein anhaltender und allmählicher Rückgang der Inflation insbesondere im Dienstleistungsbereich nach wie vor unerlässlich. Dies würde dazu beitragen, den Einlagensatz der EZB bei 2 % zu halten und günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten.
Überblick über die Basis-, Aufwärts- und Abwärtsszenarien 
Im Folgenden werden die erwartete Entwicklung des BIP für Österreich, alle Szenarien und Szenariogewichte als Hauptindikator für die makroökonomische Lage zusammengefasst. Im Falle der Group (Large) Corporates betragen die verwendeten Szenariogewichte 21 %, 50 % und 29 % für das Positiv-, das Basis- und das Negativszenario. Die berücksichtigten BIP-Szenarien sind jedoch die gleichen wie unten für Österreich dargestellt. 
Außerdem legen wir die wichtigsten Variablen für die Makro-Shift-Modelle für Österreich offen.
Basis-, Positiv- und Negativszenarien des BIP-Wachstums in Kernmärkten
 
 
 
 
 
Eintrittswahrscheinlichkeit
BIP-Wachstum in %
Dez 2025
 
 
Szenario
2026-2028
2026
2027
2028
Österreich
Positiv
21%
3,3
3,7
3,7
Basis
50%
0,7
1,1
1,1
Negativ
29%
-2,0
-1,6
-1,6
Basis-Szenario und szenariogewichtete Ergebnisse der wichtigsten Variablen in den wichtigsten Kernmärkten
 
 
 
 
Basis-Szenario
Szenariogewichtetes Ergebnis
Dez 2025
 
 
2026
2027
2028
2026
2027
2028
Österreich
 
 
 
 
 
 
 
 
BIP-Wachstum
0,7%
1,1%
1,1%
0,5%
0,9%
0,9%
Inflation
2,0%
2,2%
2,0%
2,1%
2,3%
2,1%
Nominaler Zinssatz (10J)
 
2,8%
2,7%
2,7%
2,8%
2,7%
2,2%
Kollektive Bewertung
Zusätzlich zur standardmäßigen Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wendet die Erste Group eine kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos an, d.h. eine Verschiebung in die Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale angesichts neu auftretender Risiken, die von Standardmodellen nicht erfasst werden.
Ausnahmen von der kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Im Dezember 2025 wandte die Erste Group die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Industry Stage Overlay), welche 2024 implementiert wurde, auf jene Branchen an, die entsprechend der Branchenstrategie ausgewählt wurden, um sicherzustellen, dass sie die Risiken und Veränderungen in der Risikobeurteilung widerspiegelt, denen unser Portfolio ausgesetzt ist.
Im Laufe des Jahres 2025 wurden mehrere Anpassungen des Industry Overlay vorgenommen, die sich an den Aktualisierungen der Risikostrategie der Erste Group und den beobachteten Portfolioentwicklungen orientierten.
Im September wurde nach einer Überprüfung der Branchenstrategie die Teilbranche Bauwesen und Baumaterialien aus dem Anwendungsbereich des Industry Overlay entfernt. Diese Aktualisierung führte zu einer geringfügigen Reduktion des erwarteten Kreditverlustes in Höhe von EUR 0,3 Mio.
Im Dezember wurde die Branche „Metalle (Eisen/Stahl)“ aufgrund einer Änderung der Risikostrategie der Erste Group in den Industry Stage Overlay aufgenommen. Diese Anpassung wurde durch die sinkende Nachfrage in bestimmten wichtigen Endverbraucherindustrien (z. B. Bauwesen), den zunehmenden Preiswettbewerb durch Importe aus Asien und den anhaltenden strukturellen Kostendruck aufgrund gestiegener Energie- und Arbeitskosten motiviert. Diese Aktualisierung führte zu einer geringfügigen Erhöhung des erwarteten Kreditverlusts in Höhe von EUR 0,1 Mio.
Vom gesamten Kreditrisikovolumen in Höhe von EUR 19.881,5 Mio. (2024: EUR 18.315,2 Mio.) entfallen auf das Portfolio, das einer kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos unterliegt (Industrie Stage Overlay) EUR 622,9 Mio. in Stufe 2, dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von EUR 4,0 Mio. angefallen.
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Seite 191
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Die Szenariosimulation beinhaltet Sensitivitätsanalysen, die ausschließlich Veränderungen aufgrund der unterschiedlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen, die sich aus einer jeweils 100%igen Gewichtung des Basis-, Positiv- oder Negativszenarios für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Die für diese Szenarien berechneten Werte werden mit den auf Basis der aktuell verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelten Werten verglichen, die sich nach Berücksichtigung von gewichteten Szenarien für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Die Gewichtungen und Szenarien werden oben im Abschnitt „Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen“ dargestellt. Die Simulation mit Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den drei Szenarien umfasst sowohl die Stufenverschiebungen beim Kreditrisikovolumen als auch den daraus resultierenden erwarteten Kreditverlust.
41.Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Forbearance-Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungskonditionen. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance-Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
die Kund:innen würden ohne Forbearance-Maßnahme notleidend werden.
Zusätzlich für Non-Retail Kund:innen gelten:
Kund:innen mit Frühwarnsignalen (verschlechterte wirtschaftliche Situation, erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit);
Kund:innen, die in einer Workout Einheit betreut werden;
Forbearance-Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht-finanzielle Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50 % der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkund:innen);
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retailkund:innen)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance-Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
Performing-Forbearance-Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
Seite 95
Seite 191
vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
eine weitere Forbearance-Maßnahme wird ergriffen;
die Kund:innen waren hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einem Rückstand von mehr als 30 Tagen und in der Vergangenheit bereits in der Non-Perfoming Forbearance-Kategorie eingestuft;
die Kund:innen erfüllen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien;
es kann, bei Nicht-Retail Kund:innen, keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden.
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
es liegen keine Gründe für eine Einstufung als notleidend vor,
die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen,
es ist mindestens ein Jahr vergangen seit einem der nachfolgenden Ereignisse:
seitdem weitere Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden,
seit dem Stundungsende,
seit der Einstufung der Kund:innen als notleidend,
seitdem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde.
Kreditrisikovolumen, Risikopositionen im Forbearance-Status und Wertberichtigungen
in EUR Mio.
Kredite und Darlehen
Schuldverschreibungen
Sonstige
Positionen
Kredit-
zusagen
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
 
 
12.031,6
2.417,4
3.058,1
2.374,2
19.881,4
davon im Forbearance Status gesamt
 
 
 
 
429,1
0,0
0,0
11,4
440,5
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
11.681,8
2.417,4
3.048,1
2.368,4
19.515,8
davon im Forbearance Status
 
 
212,6
0,0
0,0
10,2
222,8
Wertberichtigungen für nicht notleid. Kreditrisikovolumen
 
 
-51,7
-0,5
-12,6
-9,6
-74,5
davon für nicht notleid. Forderungen im Forb. Status
 
 
 
 
-9,3
0,0
-0,5
-0,5
-10,3
notleidendes Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
349,8
0,0
10,0
5,8
365,6
davon im Forbearance Status
 
216,5
0,0
0,0
1,2
217,8
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
-114,3
0,0
-6,6
-1,8
-122,7
davon für notleid. Forderungen im Forbearance Status
-57,5
0,0
-0,2
-0,1
-57,8
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
11.029,6
2.321,7
2.758,4
2.205,6
18.315,2
davon im Forbearance Status gesamt
 
 
 
 
446,2
0,0
0,0
20,0
466,2
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
10.696,2
2.321,7
2.748,0
2.196,6
17.962,5
davon im Forbearance Status
 
 
 
 
253,7
0,0
0,0
17,9
271,6
Wertberichtigungen für nicht notleid. Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
-51,0
-0,5
-12,2
-9,1
-72,8
davon für nicht notleid. Forderungen im Forb. Status
 
 
 
 
-7,8
0,0
-0,5
-0,5
-8,8
notleidendes Kreditrisikovolumen
 
 
 
 
333,4
0,0
10,3
9,0
352,7
davon im Forbearance Status
 
192,5
0,0
0,0
2,2
194,6
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
-132,6
0,0
-7,0
-5,5
-145,1
davon für notleid. Ford. im Forbearance Status
-63,2
0,0
-0,1
-1,3
-64,6
Auswirkungen von unwesentlichen vertraglichen Modifikationen von Schuldinstrumenten AC der Stufe 2 und 3
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
Fortgeführte
Anschaffungskosten vor
Modifikation
Modifikations-
gewinne/-verluste
(netto)
Fortgeführte
Anschaffungskosten vor
Modifikation
Modifikations-
gewinne/-verluste (netto)
Kredite und Forderungen
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
 
 
 
 
 
0,2
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
1,1
0,0
1,2
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
278,3
-0,2
295,3
-0,1
Haushalte
 
 
 
 
 
 
 
43,3
0,0
27,8
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
322,9
-0,2
324,3
-0,1
Seite 96
Seite 191
42.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden und sonstige Forderungen nach Business Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Notleidend
Kundenkredite
Wert-
berichtig
ungen
Sicherheiten für
NPL
NPL-Quote
NPL
Deckung
squote
NPL-
Besicherungsquot
e
in EUR Mio.
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
66,4
66,4
3.124,2
3.124,2
24,4
23,8
23,8
2,1%
2,1%
36,8%
35,9%
35,9%
Corporate Banking
280,8
280,8
6.454,2
6.454,2
140,2
182,6
182,6
4,4%
4,4%
49,9%
65,0%
65,0%
Priv. Banking & Wealth Management
1,9
1,9
227,4
227,4
1,0
1,2
1,2
0,8%
0,8%
51,9%
65,7%
65,7%
Treasury
0,0
0,0
5,1
5,1
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
0,7
0,7
333,3
333,3
0,0
0,0
0,0
0,2%
0,2%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
349,8
349,8
10.144,2
10.144,2
165,6
207,6
207,6
3,4%
3,4%
47,4%
59,4%
59,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
74,3
74,3
3.639,7
3.639,6
44,7
35,3
35,3
2,0%
2,0%
60,2%
47,5%
47,5%
Corporate Banking
256,4
256,4
5.247,9
5.247,9
136,8
139,8
139,8
4,9%
4,9%
53,3%
54,5%
54,5%
Priv. Banking & Wealth Management
2,5
2,5
217,2
217,2
1,3
1,2
1,2
1,1%
1,1%
53,0%
49,7%
49,7%
Treasury
0,0
0,0
5,8
5,8
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
0,0
0,0
336,6
336,6
0,5
0,0
0,0
0,1%
0,1%
100,0%
100,0%
100,1%
Gesamt
333,4
333,3
9.447,2
9.447,1
183,3
176,3
176,3
3,5%
3,5%
54,9%
53,0%
53,0%
Segmentierung 2024
 
 
 
 
Notleidend
Kundenkredite
Wert-
Bericht-
igungen
Sicherheiten für
NPL
NPL-Quote
NPL
Deckungsq
uote
NPL-Besicher-
ungsquote
in EUR Mio.
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
74,5
74,5
3.641,3
3.641,2
44,8
35,4
35,4
2,0%
2,0%
60,1%
47,6%
47,6%
Corporate Banking
 
 
258,9
258,9
5.467,0
5.466,9
138,0
140,9
140,9
4,7%
4,7%
53,3%
54,4%
54,4%
Treasury
 
 
0,0
0,0
5,8
5,8
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
 
0,0
0,0
333,1
333,1
0,5
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
333,4
333,3
9.447,2
9.447,1
183,3
176,3
176,3
3,5%
3,5%
55,0%
52,9%
52,9%
Zum 31. Dezember 2025 war das ausgewiesene notleidende, bilanzielle und außerbilanzielle, Kreditrisikovolumen durch Wertberichtigungen (über alle Stufen) zu 47,4 % (2024: 54,9 %.) gedeckt.
Im Verlauf des Jahres 2025 erhöhte sich das notleidende Kreditrisikovolumen um EUR 16,4 Mio. bzw. um 4,9 %. Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Risikopositionen sowie Rückstellungen für andere Zusagen sanken um EUR 17,5 Mio. oder 9,6 %. Aus dieser Entwicklung resultierte ein Abstieg des Deckungsgrades des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen um 7,5 Prozentpunkte.
Die NPE-Quote (Non-Performing Exposure-Ratio NPE-Ratio) errechnet sich aus dem notleidenden Kreditrisikovolumen dividiert durch das gesamte Kreditrisikovolumen. Die NPE-Deckungsquote entspricht dem Quotienten aus gesamten Wertberichtigungen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und notleidendem Kreditrisikovolumen in den AC und FVOCI Portfolios. Sicherheiten werden in der NPE-Deckungsquote nicht berücksichtigt.
43.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kund:innen umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL;
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC;
Forderungen aus Finanzierungsleasing;
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Seite 97
Seite 191
Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
2.868,6
127,1
77,7
51,6
3.125,0
Corporate Banking
 
 
 
5.128,8
773,8
254,6
296,1
6.453,3
Priv. Banking & Wealth Management
 
219,5
5,7
0,1
2,1
227,5
Treasury
 
 
 
5,1
0,0
0,0
0,0
5,1
Corporate Center
 
 
 
330,2
0,0
3,1
0,0
333,4
Gesamt
 
 
 
8.552,2
906,7
335,6
349,8
10.144,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.240,6
214,2
110,7
74,3
3.639,9
Corporates
 
 
 
4.045,0
651,5
294,8
256,4
5.247,6
Priv. Banking & Wealth Management
 
208,8
5,3
0,6
2,5
217,2
Treasury
 
 
 
5,8
0,0
0,0
0,0
5,8
Corporate Center
 
333,0
0,0
3,4
0,2
336,6
Gesamt
 
 
 
7.833,3
871,0
409,5
333,4
9.447,1
Segmentierung 2024
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.019,2
335,7
157,8
128,5
3.641,3
Corporate Banking
 
 
 
4.533,1
504,0
237,0
192,9
5.467,0
Treasury
 
 
 
4,8
0,5
0,2
0,2
5,8
Corporate Center
 
 
 
276,2
30,7
14,4
11,8
333,1
Gesamt
 
 
 
7.833,3
871,0
409,5
333,4
9.447,1
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen (non-performing loans NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.829,9
243,4
51,1
0,6
1,2
7,5
22,8
0,0
3,1%
44,5%
0,0%
Corporate Banking
 
 
4.956,2
1.200,7
296,1
0,1
7,3
34,8
90,8
0,0
2,9%
30,7%
0,0%
Priv. Banking & Wealth Management
213,2
12,2
2,1
0,0
0,1
0,1
0,7
0,0
0,8%
34,1%
0,0%
Treasury
 
 
5,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
 
333,4
0,0
0,0
0,0
0,3
0,0
0,0
0,0
2,3%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
8.337,8
1.456,3
349,3
0,7
8,9
42,4
114,3
0,0
2,9%
32,7%
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.163,2
402,9
73,3
0,5
1,7
12,3
30,2
0,0
3,1%
41,3%
0,0%
Corporate Banking
 
 
3.820,9
1.169,8
256,9
0,1
5,0
31,0
101,2
0,0
2,6%
39,4%
0,0%
Priv. Banking & Wealth Management
199,2
15,5
2,5
0,0
0,1
0,1
1,2
0,0
0,6%
46,9%
0,0%
Treasury
 
 
5,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
 
336,4
0,0
0,2
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
1,4%
4,0%
0,0%
Gesamt
 
 
7.525,4
1.588,1
332,9
0,6
7,1
43,4
132,6
0,0
2,7%
39,8%
0,0%
Segmentierung 2024
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.900,6
612,1
128,3
0,6
1,7
10,6
32,4
0,0
1,7%
25,3%
0,0%
Corporate Banking
 
 
4.354,9
919,0
192,6
0,0
5,4
32,7
100,0
0,0
3,6%
51,9%
0,0%
Treasury
 
 
4,6
1,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
 
265,4
56,0
11,7
0,0
0,0
0,1
0,3
0,0
0,0%
2,3%
0,0%
Gesamt
 
 
7.525,4
1.588,1
332,9
0,6
7,1
43,4
132,6
0,0
2,7%
39,8%
0,0%
Die oben dargestellten NPL-Kredite beinhalten keine nach IFRS 9 erfassten Abschreibungen. Die Sparkasse unterscheidet zwischen vertraglichen Abschreibungen (Schuldenerlass gegenüber der ausgefallenen Kund:in, entweder bedingungslos oder unter Auflagen) und technischen Abschreibungen (Forderungsbeseitigung) aus den Büchern mangels vernünftiger Erwartung der Verwertung, wobei der Rechtsanspruch gegenüber der Kund:in noch besteht. Beide Arten von Abschreibungen haben zur Voraussetzung, dass alle angemessenen Workout-Maßnahmen und Betreibungsverfahren für einen optimalen Zahlungsrückfluss angewendet wurden. Im Falle von besicherten Krediten ist eine Abschreibung vor der Verwertung der Sicherheiten nicht zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zusätzliche technische Abschreibungsauslöser umfassen: Vollstreckung, Wertlosigkeit der Forderung/Sicherheiten, rechtsverbindlicher Konkurs/Liquidation oder anderer wirtschaftlicher Verlust der Ansprüche, Verkäufe. Der Gesamtbetrag von Abschreibungen während des Jahres 2025, die noch immer Gegenstand von Vollzugsmaßnahmen sind, beläuft sich auf EUR 71,1 Mio. (2024: EUR 16,3 Mio.).
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44.Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
In der Sparkasse erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk“ (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer, basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.
Für das Handelsbuch basiert die Berechnung auf der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem Tag und einem historischen Simulationszeitraum von zwei Jahren.
Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.
Der VaR der Bankbuchpositionen basiert auf der ICAAP-Berechnung, bei der 250.000 historische Szenarien mit einer theoretischen Halteperiode von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,90 % berechnet werden. Die Ergebnisse werden im Gremium Risiko regelmäßig dem Vorstand präsentiert
Eine bekannte Einschränkung des VaR-Ansatzes ist, dass zum einen das Konfidenzniveau mit 99 % beschränkt ist, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des historischen Simulationszeitraumes beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen, die nicht durch den VaR-Ansatz abgedeckt werden, beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Stresstests durchgeführt. Diese Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit aber hoher Auswirkung.
Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt.
Stressszenarien werden berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse OÖ für Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet.
„Historical Worst Case“ ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrunde gelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
In der Sparkasse werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.
Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR-Limits.
Die Einhaltung der Limits wird durch das strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch die einzelnen Händler:innen angefordert werden.
Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händler:innen und den Leiter:innen der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Limite für die Zinsrisikokennzahlen Economic Value of Equity und Nettozinsertrag werden im Zuge der Validierung des „Risk Appetite Statements“ (RAS) festgelegt. Die Limit-Überwachung wird durch das Strategische Risikomanagement durchgeführt. Im Falle einer Limit-Verletzung tritt die Limit Escalation Procedure in Kraft.
Analyse des Marktrisikos
Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag).
Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs
in EUR Mio.
 
 
Gesamt
Zinsen
Währung
Aktien
Credit Spread
Volatilität
VaR Dez 2025
 
 
2,9
2,4
1,0
1,0
1,3
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VaR Dez 2024
 
 
3,5
3,2
1,4
0,7
1,0
0,1
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Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs. Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderungen der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Im Jahr 2024 wurden alle wesentlichen Verhaltensmodelle aktualisiert. Die Überarbeitung umfasst unter anderem die Verlängerung der historischen Beobachtungsperiode, sodass jetzt auch die aktuelle Zinsentwicklung und kontenspezifischen Informationen in die Modelle einfließen.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR, USD und CZK werden die Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Wechselkursrisiko. Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.
Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.
Credit-Spread-Risiko. Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität einer Emittent:in, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.
Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird ein VaR-Ansatz verwendet.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Z-Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das in die Berechnung einbezogene Portfolio umfasst alle Anleihen, die um Fair Value bewertet werden, sowie seit 2024 zusätzlich jene At-Cost bewertete Anleihen, die nicht zentralbankfähig sind. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Für Bankbuch Positionen wird das Risiko einer Veränderung des Spreads (abgeleitet aus historischen Daten) eines Instruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h. wie sich der Kreditspread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung/eines bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeitsbereichs bewegt, in Bezug auf den Economic Value (Barwert) bzw. des Nettozinsertrages berechnet.
Hedging. Das Ziel des Marktrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging“ eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges“ Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges“ innerhalb der Sparkasse wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet.
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Seite 191
45.Liquiditätsrisiko
Liquiditätsstrategie
2025 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse OÖ.
Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse im Jahr 2025 ein Volumen von rund EUR 178 Mio. (2024: EUR 204 Mio.). Hypothekenpfandbriefe wurden in Höhe von EUR 40 Mio. (2024: EUR 123 Mio.) emittiert. Im Jahr 2025 wurde keine Tier 2 Nachranganleihe begeben (2024: EUR 27,5 Mio.). Die durchschnittliche Laufzeit der Neuemissionen 2025 betrug etwa 7 Jahre (2024: 9 Jahre).
Liquiditätskennzahlen und Berichte
Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Verordnung (EU) 2015/61 und Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI RMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung betrachtet. Dementsprechend wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko unterschieden, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse OÖ betrifft.
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut in der Sparkasse verankert. Die LCR entsprechend der Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß Verordnung (EU) 575/2013 in der jeweils aktuell gültigen Fassung werden in der Sparkasse auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet.
Die Berechnung der LCR findet in der Sparkasse auf täglicher Basis statt und der Bericht an die Aufsicht erfolgt monatlich. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Die NSFR wird monatlich berechnet und jedes Quartal an die Aufsicht berichtet. Gleich wie bei der LCR ist die NSFR Teil des internen RAS. Um eine NSFR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period Analyse“ (SPA) gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschiedenen definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systematischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab. Sie wird wöchentlich und monatlich berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird monatlich berechnet.
Alle oben genannten Metriken und Berichte (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig im Gremium Risiko berichtet.
Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) der Sparkasse wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period“-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse OÖ ist das FTP-System.
Der umfassende Liquiditätsnotfallplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.
Seite 101
Seite 191
Analyse des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse OÖ wird durch folgende Methoden analysiert.
Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche LCR wird von der Sparkasse für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity“, CBC).
Liquiditätsdeckungsquote
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Liquiditätspuffer
 
 
 
 
 
 
4,743
3.898
Netto-Liquiditätsabfluss
 
 
 
 
 
1,548
1.437
Liquiditätsdeckungsquote
 
 
 
 
 
306,5%
271,2%
Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Der weitere Ausbau des Liquiditätspuffers hat analog zur LCR auch eine positive Entwicklung sichtbar im ersten Jahr des strukturellen Liquiditäts-Gaps.
Strukturelles Liquiditäts-Gap
 
 
 
 
0-12 Monate
1-3 Jahre
3-5 Jahre
> 5 Jahre
in EUR Mio.
 
 
Dez.24
Dez.25
Dez.24
Dez.25
Dez.24
Dez.25
Dez.24
Dez.25
Liquiditäts-GAP
 
708
598
712
230
529
126
-4.800
-4.169
Ein Überhang der Aktiva wird mit positivem Vorzeichen, ein Überhang der Passiva mit negativem Vorzeichen dargestellt. Zuflüsse aus liquiden Wertpapieren bzw. Credit Claims in der Höhe von EUR 2,8 Mrd. (2024: EUR 2,2 Mrd.), die als Sicherheit bei der Zentralbank verwendet werden können, werden nicht mit der vertraglichen Fälligkeit, sondern im ersten Laufzeitband berücksichtigt.
Realisierbare Liquidität. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren. Die Sparkasse beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die allfälligen Auswirkungen von Repo-Geschäften sowie von Wertpapierleihegeschäften sind entsprechend berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2025 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).
Terminstruktur der realisierbaren Liquidität
in EUR Mio.
 
 
 
bis 3 Monat
3-12 Monate
1-5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
 
1.055,4
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva
 
 
 
1.467,0
-83,1
-507,1
-876,5
Andere zentralbankfähige Aktiva
 
 
1.522,7
-62,8
-513,8
-946,1
davon Kreditforderungen
 
 
838,9
0,0
0,0
-838,9
Belastungskapazität
 
 
4.045,1
-145,9
-1.020,9
-1.822,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
 
1.928,6
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva
 
 
 
1.425,7
-323,1
-484,4
-618,2
Andere zentralbankfähige Aktiva
 
 
1.220,8
-66,1
-224,3
-930,4
davon Kreditforderungen
 
 
 
880,9
0,0
0,0
-880,9
Belastungskapazität
 
 
4.576,0
-389,0
-708,0
-1.548,0
Die Zahlen in der obigen Tabelle zeigen die Summe der möglichen realisierbaren Liquidität in einem „Going Concern“ unter Berücksichtigung von Abschlägen der Zentralbanken. In einem Krisenszenario können widrige Marktentwicklungen das Gesamtvolumen reduzieren. Negative Zahlen stellen fällige Positionen der verfügbaren Liquiditätsreserve dar. Positive Zahlen mit Termin über drei Monate sind Positionen, die nicht unmittelbar als realisierbare Liquidität zur Verfügung stehen.
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Seite 191
Finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 3 Monat
3 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.151,8
15.267,9
10.962,8
1.085,3
1.438,8
1.781,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
664,5
1.234,8
104,5
314,3
403,1
412,9
Einlagen von Kunden
 
11.823,5
11.905,5
10.816,2
712,8
312,5
64,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.437,6
1.868,4
38,8
54,3
617,9
1.157,4
Nachrangige Verbindlichkeiten
 
226,2
259,2
3,3
3,9
105,3
146,7
Derivative Verbindlichkeiten
 
37,5
47,2
-0,7
3,9
12,0
32,0
Derivative Verbindlichkeiten mit genetteten Cash-Flows
37,5
47,2
-0,7
3,9
12,0
32,0
Eventualverbindlichkeiten
 
0,0
5.357,5
5.357,5
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
 
0,0
2.563,3
2.563,3
0,0
0,0
0,0
Zusagen
 
 
0,0
2.794,2
2.794,2
0,0
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
7,6
7,6
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
14.196,9
20.680,2
16.319,6
1.089,2
1.450,8
1.813,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.009,4
15.123,9
11.162,0
814,2
1.277,3
1.870,5
Einlagen von Kreditinstituten
 
738,8
1.243,7
119,1
328,4
393,3
402,9
Einlagen von Kunden
 
11.712,6
11.724,3
10.989,6
427,3
235,3
72,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.303,6
1.866,0
20,7
54,7
571,9
1.218,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
 
254,4
289,9
32,6
3,8
76,8
176,7
Derivative Verbindlichkeiten
 
29,2
10,1
1,9
3,7
8,6
-4,1
Derivative Verbindlichkeiten mit genetteten Cash-Flows
29,2
10,1
1,9
3,7
8,6
-4,1
Eventualverbindlichkeiten
 
0,0
4.850,4
4.850,4
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
 
0,0
2.395,0
2.395,0
0,0
0,0
0,0
Zusagen
 
 
0,0
2.455,3
2.455,3
0,0
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
7,5
7,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
14.046,1
19.991,9
16.014,3
817,9
1.285,9
1.866,4
In der Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Kapitalzahlungen finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt.
46.Operationelles Risiko
In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse das operationelle Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt, verursacht werden. Der operationelle Risikoappetit der Sparkasse legt die Limits und Eskalationsstufen im Einklang mit der Risikostrategie für das Eingehen von Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit fest. Das OpRisk Regelwerk ist ein modularer, vernetzter und umfassender Ansatz, der in das Steuerungs- und Risikomanagementsystem des Konzerns integriert ist. Das OpRisk Regelwerk erfüllt das interne Risikomanagement und externe regulatorische Anforderungen.
Organisation und Governance
Die Aufgaben des Operationellen Risikomanagements sind als „three lines of defence model“ definiert. Das tägliche Management des operationellen Risikos liegt in der Hauptverantwortung des Linienmanagements. Das Linienmanagement ist verantwortlich für Identifizierung, Bewertung und Management des Risikos von Produkten, Aktivitäten, Prozessen und Systemen durch Verwendung von operationellen Risikomanagementinstrumenten.
Nichtfinanzielles Risiko Regelwerk und Quantifizierung
Das OpRisk Regelwerk besteht aus verschiedenen Elementen. Die Risikoidentifikation erfolgt durch die Erfassung interner Verlustdaten und Key Risk Indicators (KRI) zur Messung der Änderungen des Risikoniveaus. Risikoindikatoren werden periodisch überprüft, um Risikopotenziale für Verluste frühzeitig zu erkennen. Der Prozess der Risikoidentifizierung umfasst einen fortlaufenden Mechanismus zur Identifizierung neuer Risikotypen, Risikotreiber und zunehmende Risiken. Die Risikobewertung ist ein fortlaufender Prozess im Linienmanagement, das proaktiv relevante nichtfinanzielle Risiken identifiziert, analysiert und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Minderung dieser Risiken bewertet. Dies gilt sowohl für den Betrieb als auch für die Änderung der Bankprozesse (z. B. Zulassung neuer Produkte, Outsourcings). Das Linienmanagement bewertet die Risiken entsprechend dem Risikoappetit und meldet die Restrisiken an die Geschäftsleitung oder Risikoausschüsse zur Risikosteuerung. Das akzeptierte Niveau der nicht finanziellen Risiken wird anhand einer Risikoskalierungsmatrix ermittelt, die die Grenzen des von der Sparkasse tolerierten, operationellen Restrisikos festlegt. Die Risikoüberwachung von Korrekturmaßnahmen erfolgt regelmäßig. Die regelmäßige Risikoberichterstattung bietet detaillierte Informationen für den Vorstand.
Die Verordnung über Eigenmittelanforderungen (CRR3) hat die bisherigen Ansätze für operationelle Risiken durch einen einzigen, nicht modellbasierten Ansatz, den Standardisierter Bewertungsansatz (SMA) ersetzt. Nach CRR3 wird das regulatorische Kapital für operationelles Risiko berechnet, indem der Geschäftsindikator (BI) mit einem Koeffizienten multipliziert wird, der sich nach der BI-
Seite 103
Seite 191
Größenordnung richtet, um die Geschäftsindikatorkomponente (BIC) zu bestimmen. Die BI setzt sich aus Gewinn- und Verlust-Positionen zusammen, die auch in der Zusammensetzung des Bruttoeinkommens (GI) zu finden sind. Der interne Verlustmultiplikator (ILM) ist ein Skalierungsfaktor, der auf den durchschnittlichen historischen Verlusten der Bank und dem BIC basiert und auf 1 festgelegt ist. Die Eigenkapitalanforderung für operationelle Risiken (ORC) oder das Eigenmittelerfordernis wird durch Multiplikation des BIC und mit dem ILM berechnet.
Seite 104
Seite 191
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva
47.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Gebäude
 
 
 
 
 
 
 
 
15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
 
3-10
Personenkraftwagen
 
 
 
 
 
 
5-8
IT-Hardware
 
 
 
 
 
 
 
4-5
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude(-teile) bzw. beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst & sonstigen Operating Leasing-Verträgen“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ dargestellt.
Wertminderungen
Die Sparkasse ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ansonsten erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE), der der Vermögenswert angehört.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2024
 
 
 
110,5
55,6
13,8
179,8
73,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
10,4
5,5
2,3
18,2
0,1
Abgänge (-)
 
 
 
0,0
-0,5
-0,1
-0,6
-0,1
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
120,9
60,7
15,9
197,5
73,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
18,5
9,5
2,5
30,6
15,0
Abgänge (-)
 
 
 
-0,3
-4,0
-0,2
-4,4
-0,3
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2025
 
 
 
139,1
66,2
18,3
223,6
88,6
Seite 105
Seite 191
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2024
45,0
0,8
0,0
45,9
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
4,4
0,3
0,0
4,6
0,0
Abgänge (-)
-1,9
-0,1
0,0
-2,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
47,5
0,8
0,0
48,5
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
2,2
0,2
0,0
2,4
0,0
Abgänge (-)
-2,2
0,0
0,0
-2,2
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2025
47,5
1,0
0,0
48,7
0,0
Kumulierte Abschreibungen
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige
Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2024
 
 
 
-66,7
-31,7
-10,3
-108,6
-34,6
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
-2,3
-3,8
-1,6
-7,6
-2,1
Abgänge (+)
 
 
 
0,0
0,4
0,1
0,4
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
-69,0
-35,1
-11,8
-115,8
-36,7
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-3,8
-4,0
-1,6
-9,4
-3,8
Abgänge (-)
 
 
 
0,3
3,7
0,1
4,1
0,2
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2025
 
 
 
-72,4
-35,4
-13,3
-121,0
-40,3
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Jän 2024
 
 
 
-13,2
-0,3
0,0
-13,5
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-4,8
-0,2
0,0
-5,0
0,0
Abgänge (-)
 
1,9
0,1
0,0
2,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
-16,1
-0,3
0,0
-16,4
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-3,5
-0,2
0,0
-3,7
0,0
Abgänge (-)
 
2,2
0,0
0,0
2,2
0,0
Dez 2025
 
 
 
-17,3
-0,5
0,0
-17,8
0,0
Restbuchwerte
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 2024
52,1
25,6
4,1
81,7
37,2
Dez 2025
66,7
30,8
5,0
102,6
48,3
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 2024
31,4
0,5
0,0
32,1
0,0
Dez 2025
30,1
0,5
0,0
30,9
0,0
Gesamte Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 2024
 
 
83,5
26,1
4,1
113,8
37,2
Dez 2025
 
 
96,9
31,4
5,0
133,4
48,3
In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 48,3 Mio. (2024: EUR 37,2 Mio.) enthalten.
Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 24,2 Mio. (2024: EUR 6,1 Mio.).
Die Fair Values von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden von Expert:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt. Für gewerblich genutzte Immobilien wird der Fair Value basierend auf Bewertungsgutachten festgelegt, die zu einem großen Teil, jedoch nicht vollständig, auf beobachtbaren Marktdaten (wie z.B. Verkaufspreis pro Quadratmeter, berechnet nach aktuellen, beobachtbaren Markttransaktionen für ähnliche Vermögenswerte) beruhen. Grundlagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettransaktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Verpflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet.
Seite 106
Seite 191
48.Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Computersoftware
 
 
 
 
 
 
4-8
Wertminderungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte
Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten dieselben Regelungen wie für jene, die in Note 47 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ dargestellt sind.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
29,5
0,8
30,2
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
 
0,7
0,0
0,7
Abgänge (-)
 
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
30,3
0,8
30,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
 
0,8
0,0
0,8
Abgänge (-)
 
 
 
 
 
 
 
-10,6
0,0
-10,6
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
20,5
0,8
21,1
Kumulierte Abschreibung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
-25,7
0,0
-25,7
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
 
-1,3
0,0
-1,3
Abgänge (+)
 
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
-26,9
0,0
-27,0
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
 
-1,1
0,0
-1,1
Abgänge (+)
 
 
 
 
 
 
 
10,6
0,0
10,6
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
-17,4
0,0
-17,5
Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
3,4
0,8
3,9
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
3,1
0,8
3,7
49.Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
0,9
2,0
Vorräte
 
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Übrige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
20,8
27,7
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
21,7
29,7
Treuhandvermögen
Die Sparkasse bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse OÖ sind.
Seite 107
Seite 191
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.
Sparkasse OÖ als Leasinggeberin
Auf Leasinggeberseite wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist die Sparkasse eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände in der Position „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst.
Die Sparkasse mindert Risiken aus allen etwaigen Rechten, die sie an den zugrundeliegenden Vermögenswerten behält. Dies wird vor allem durch Restwertgarantien, variable Leasingzahlungen in Fällen, in denen vereinbarte Obergrenzen überschritten werden, und Rückkaufvereinbarungen mit Dritten, erreicht.
Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert die Sparkasse (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse als Leasinggeberin tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Operating Leasing
Die Sparkasse OÖ verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
4,2
5,0
1-2 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
4,2
5,2
2-3 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
4,5
5,3
3-4 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
4,5
5,5
4-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
4,6
5,6
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
22,9
27,9
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
44,9
54,5
Im Jahr 2025 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (2024: EUR 4,4 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“.
Sparkasse OÖ als Leasingnehmerin
Gemäß IFRS 16 weist die Sparkasse als Leasingnehmerin sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus.
Das Nutzungsrecht wird über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption und berücksichtigen Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern die Ausübung dieser Optionen durch die Sparkasse hinreichend sicher ist. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind insbesondere in einer Reihe von Immobilienmietverträgen innerhalb der Sparkasse enthalten. Die Verwendung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen bietet der Sparkasse zusätzliche Flexibilität für den Fall, dass hinsichtlich der Kosten und/oder des Standorts geeignetere Räumlichkeiten identifiziert werden oder festgestellt wird, dass es vorteilhaft ist, über die ursprüngliche Mietdauer hinaus am selben Standort zu bleiben.
Seite 108
Seite 191
Bei der Ermittlung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Sparkasse üblicherweise den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Für Mobilien besteht der Grenzfremdkapitalzinssatz aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierte Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse OÖ als Leasingnehmer:in verweisen wir auf Note 47 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
4,2
4,1
1-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
15,1
15,6
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
 
16,4
14,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
35,8
34,2
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,3 Mio. (2024: EUR 0,4 Mio.). Darüber hinaus wurden, wie im Vorjahr, keine Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, erfasst. Im Jahr 2025 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 4,5 Mio. (2024: EUR 4,5 Mio.).
Seite 109
Seite 191
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten
50.Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Erhaltene Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
1,1
1,1
Übrige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
62,0
81,2
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
63,1
82,3
Zum 31. Dezember 2025 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2024: EUR 0,9 Mio.) erfasst.
Der Posten „Übrige Verbindlichkeiten“ enthält insbesondere offene Verrechnungsposten sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen.
51.Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Bilanzposition „Rückstellungen“ beinhaltet:
Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen, die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 bilanziert werden;
Rückstellungen für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen und Finanzgarantien, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 9 bilanziert werden; und
übrige Arten von Rückstellungen, die nach IAS 37 bilanziert werden wie z.B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit die Sparkasse aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 35 „Kreditrisikovolumen“ und Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“ ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 52 „Eventualverbindlichkeiten“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter
 
 
 
 
 
 
 
 
108,4
96,6
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
 
 
 
 
 
 
 
 
33,3
30,3
Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten
 
 
 
 
 
 
 
 
0,4
3,5
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
 
 
 
 
 
 
 
 
0,5
0,3
Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
 
10,3
10,5
Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
 
152,8
141,2
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen.
Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter:innen vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher:innen werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeber:in oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Für andere Arbeitnehmer:innen ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Seite 110
Seite 191
Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses und sind ebenfalls leistungsorientierten Versorgungsplänen zuzuordnen.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ enthalten. In der Sparkasse handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ erfasst.
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio.
 
 
 
Pensionen
Abfertigung
Jubiläumsgeld
Gesamt
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2024
 
74,8
36,0
8,1
119,0
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,5
0,5
1,0
Zinsaufwand
 
 
 
 
2,3
1,2
0,3
3,7
Zahlungen
 
 
 
 
 
-7,7
-2,3
-0,2
-10,1
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
-1,8
0,4
0,0
-1,3
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
 
-1,8
0,4
0,0
-1,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
0,5
0,5
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
 
0,0
0,0
0,5
0,5
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2024
 
67,8
35,8
9,1
112,8
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
3,7
0,7
4,4
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
67,7
32,1
8,4
108,3
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,7
0,7
4,4
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2024
 
 
 
67,7
32,1
8,4
108,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2025
 
67,8
35,8
9,1
112,8
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,4
0,5
0,8
Zinsaufwand
 
 
 
 
2,2
1,2
0,3
3,8
Zahlungen
 
 
 
 
 
-6,9
-2,0
-0,6
-9,4
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
-3,6
-2,7
0,0
-6,3
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
 
-3,6
-2,7
0,0
-6,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
-1,0
-1,0
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
 
0,0
0,0
-1,0
-1,0
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2025
 
59,5
32,8
8,3
100,7
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
3,5
0,7
4,1
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
59,5
29,3
7,6
96,5
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,5
0,7
4,1
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2025
 
 
 
59,5
29,3
7,6
96,5
Versicherungsmathematische Annahmen
Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Zinssätzen, künftigen Pensionsanhebungen, künftigen Gehaltsentwicklungen und Sterblichkeit.
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Zinssatz
 
 
 
 
 
 
 
3,48
3,99
Erwartete Pensionserhöhung
 
 
 
 
 
3,10
3,10
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter:in individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Seite 111
Seite 191
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Zinssatz
 
 
 
 
 
 
 
3,48
3,99
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
 
 
 
 
4,00
4,00
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR Mio.
 
 
 
 
Abfertigungen
Jubiläumsgeld
Gesamt
Fair Value des Planvermögens - Jän 2024
 
 
 
3,8
0,7
4,4
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
 
0,1
0,0
0,1
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,4
-0,1
-0,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
0,3
0,1
0,3
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2024
 
 
 
3,7
0,7
4,3
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
 
0,1
0,0
0,1
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,3
0,0
-0,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
-0,1
0,0
-0,1
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2025
 
 
 
3,5
0,7
4,1
Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2026 auf EUR 0,0 Mio. (2025: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2025 auf EUR -0,3 Mio. (2024: EUR -0,4 Mio.).
In den nachfolgenden Tabellen wird die Vermögensverteilung in den verschiedenen Anlageklassen dargestellt:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
3,0
2,9
Aktien
 
 
 
 
 
 
 
 
1,2
1,1
Sonstige
 
 
 
 
 
 
 
0,3
0,1
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
4,4
4,1
Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Dienstzeitaufwand
 
 
 
 
 
0,9
0,9
Netto-Zinsen
 
 
 
 
 
 
3,6
3,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
4,5
4,5
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
 
65,5
34,0
99,4
57,6
31,2
88,8
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
 
70,2
37,6
107,8
61,5
34,3
95,9
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
 
0,0
37,6
37,6
0,0
34,3
34,3
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
 
0,0
34,0
34,0
0,0
31,2
31,2
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
 
71,9
0,0
71,9
62,9
0,0
62,9
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
 
63,8
0,0
63,8
56,3
0,0
56,3
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
Voraussichtliche Leistungsauszahlung in jeder der Folgeperioden
in EUR Mio.
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
2026
 
 
 
 
 
 
 
6,7
1,4
8,1
2027
 
 
 
 
 
 
 
6,3
1,1
7,4
2028
 
 
 
 
 
 
 
5,9
2,3
8,3
2029
 
 
 
 
 
 
 
5,5
2,2
7,7
2030
 
 
 
 
 
 
 
5,1
2,5
7,6
Seite 112
Seite 191
Laufzeit
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in Jahren
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Laufzeit
 
 
 
 
 
10,86
11,99
10,38
11,39
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit wird von Bestandsänderungen sowie von der Änderung der Sterbetafeln beeinflusst.
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Die Sparkasse als Garantiegeberin erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartnerin wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in der Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer:innen in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kreditzusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“ unter „Kreditzusagen und Finanzgarantien“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien“.
IAS 37 Rückstellungen
Aufwendungen oder Erträge aus diesen Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Entwicklung der IAS 37 Rückstellungen
in EUR Mio.
 
Jän 2025
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Aufzinsung
Dez 2025
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in
Steuerangelegenheiten
0,4
3,8
-0,4
0,0
-0,3
3,5
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
0,5
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,3
Sonstige Rückstellungen
 
12,3
1,4
-1,4
-1,1
0,3
11,4
Rückstellungen
 
13,1
5,2
-1,8
-1,3
0,0
15,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
Dez 2024
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in
Steuerangelegenheiten
2,1
0,2
0,0
-1,9
0,0
0,4
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
1,5
1,2
0,0
-2,3
0,0
0,5
Sonstige Rückstellungen
 
3,5
16,3
-2,9
-4,6
0,0
12,3
Rückstellungen
 
7,1
17,7
-2,9
-8,8
0,0
13,1
Der oberste Gerichtshof (OHG) veröffentlichte am 24.03.2025 eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen einen Mitbewerber hinsichtlich der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren. Etwaige Auswirkungen werden geprüft. Als Vorsorge für allfällige Rückforderungen wurde eine sonstige Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 3,5 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) erfasst.
52.Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kund:innen entsprechen zu können, schließt die Sparkasse verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos der Sparkasse (siehe Note 35 „Kreditrisikovolumen“ und Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“).
Seite 113
Seite 191
Eigenkapital inklusive Rücklagen
53.Kapital
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
52,9
52,9
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
124,6
124,6
Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen
 
 
 
 
 
906,5
1.035,4
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
 
 
 
1.084,0
1.212,9
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
 
0,4
0,4
Zusätzliches Eigenkapital
 
 
 
 
 
80,0
80,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
1.164,4
1.293,3
Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschafter:innen eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2025 durch 728.557 Stück (2024: 728.557 Stück) auf Inhaber:innen lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente
Darüber hinaus hat die Sparkasse zusätzliches Kernkapital (AT1-Anleihen) begeben. AT 1-Anleihen sind unbesicherte und nachrangige Anleihen. Diese Anleihen sind unbefristet und können zu bestimmten Terminen durch die Emittent:in gekündigt werden. Sie sind mit nicht-kumulativen Kuponzahlungen ausgestattet. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert.
AT1 Emissionen
Nominale
Währung
Ausgabe
Ausgabe-Zinssatz
Zinssatz nach erstem Call-Termin
Kuponzahlungen
Erster und folgende Call-Termine
80 Mio.
EUR
April 2022
6,0 %
5 Jahres-Swapsatz plus 4,65 %
Halbjährlich per 27. April und 27. Oktober
27.10.2028 + danachzu jedem Kuponzahlungstermin
Fällt die Kernkapitalquote der Sparkasse unter 7,00 % (auslösendes Ereignis) wird die AT1-Anleihe vollständig oder teilweise temporär abgeschrieben. Die vollständige oder teilweise Zuschreibung eines zuvor abgeschriebenen Betrages liegt im Ermessen des Emittenten, vorausgesetzt, es wurde ein Gewinn erzielt und das auslösende Ereignis liegt nicht mehr vor.
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse OÖ benötigen.
Seite 114
Seite 191
54.Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Gesamt
Sparkasse Oberösterreich
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
5%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
0,2
0,2
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
0,3
0,3
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
8,4
8,4
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
4,1
4,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
3,6
3,6
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
12,5
12,5
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
5,7
5,7
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
5,7
5,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
5%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
0,2
0,2
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
0,2
0,2
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
7,0
7,0
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
4,2
4,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
3,1
3,1
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
11,3
11,3
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
4,9
4,9
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
4,9
4,9
Seite 115
Seite 191
Konsolidierungskreis
Der IFRS-Konsolidierungskreis der Sparkasse umfasst zum 31. Dezember 2025 neben der Sparkasse Oberösterreich Bank AG auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., die Sparkasse Beteiligungsholding GmbH und deren Tochtergesellschaften SPK OÖ Immobilien GmbH und SPK OÖ R6-8 Immobilien GmbH & Co KG.
Im Jahr 2025 gab es in der Sparkasse einen Zugang. Die SPK R6-8 Immobilien GmbH & Co KG wurde in den Teilkonzern aufgenommen. Es gab keine Abgänge.
Im Jahr 2024 gab es in der Sparkasse OÖ keine Zugänge und Abgänge.
Tochtergesellschaften
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2025 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Sparkasse weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, setzt erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen, wie:
die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem),
Risiken von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus einem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen, die sich aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem) ergeben.
Im Falle der Sparkasse sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse OÖ verwalteten Investmentfonds relevant.
Die Sparkasse hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse als Fondsmanager:in bestimmt wird. Seitens der Investor:innen bestehen keine substanziellen Rechte, die Fondsmanager:in abzulösen. Weiters ist die Sparkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zur Vereinnahmung von Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanager:in und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern – direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft – in wesentlichem Umfang Fondsanteile hält.
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55.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Anteile an strukturierten Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.
Für Investmentfonds hat die Sparkasse festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse kumulativ weniger als 20 % der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabe-Erfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Die Sparkasse hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ ausgewiesen.
Darüber hinaus erzielt die Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanager (durch Tochtergesellschaften der Sparkasse OÖ) Erträge aus Management-Vergütungen für das Management von Investmentfonds; das heißt für das Treffen von Anlageentscheidungen für die den jeweiligen Investmentfonds zur Verfügung stehenden Mittel.
Neben Management-Vergütungen für die Tätigkeit als Fondsmanager erzielt die Sparkasse Ausschüttungen aus gehaltenen Anteilen an Investmentfonds. Dem gegenüber stehen Ausgaben für die Verwaltung von Investmentfonds sowie Gebühren für die Abwicklung der Geschäftstätigkeit von Investmentfonds, insbesondere Depotgebühren und Gebühren für die Abwicklung des Wertpapierhandels. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit geht die Sparkasse mit eigenverwalteten, nicht konsolidierten Fonds Geschäftsbeziehungen im Bereich des Derivatehandel ein. Darüber hinaus sind über unterschiedlich lange Zeiträume eigenverwaltete, nicht konsolidierte Fonds auch in von der Sparkasse emittierte Schuldverschreibungen oder Bankeinlagen investiert. Die Höhe der Konzernbeteiligungen an nicht konsolidierten Investmentfonds könnte künftig, abhängig von dem Ergebnis der zugrunde liegenden Vermögenswerte, relevanten Marktbedingungen und Gelegenheiten oder behördlichen Vorschriften, schwanken.
Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
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Investmentfonds
 
Verbriefungsgesellschaften
 
 
in EUR Mio.
unter
Eigenverwaltung
von Dritter
Partei verwaltet
Gesamt
unter
Eigenverwaltung
von Dritter
Partei verwaltet
Gesamt
Gesamt
Dez 2025
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
99,3
31,8
131,2
0,0
0,3
0,3
131,5
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,4
4,0
4,5
0,0
0,0
0,0
4,5
FVPL
98,9
27,8
126,7
0,0
0,3
0,3
127,0
Summe der Aktiva
99,3
31,8
131,1
0,0
0,3
0,3
131,4
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach
geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
99,3
27,8
127,2
0,0
0,0
0,0
127,2
Zentral- und Osteuropa
0,0
1,6
1,6
0,0
0,3
0,3
1,9
Andere Staaten
0,0
2,4
2,4
0,0
0,0
0,0
2,4
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
8,8
6,6
15,3
0,0
0,0
0,0
15,3
Einlagen
67,3
0,0
67,3
0,0
0,0
0,0
67,3
Summe der Passiva
76,1
6,6
82,7
0,0
0,0
0,0
82,7
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
1,0
0,0
1,0
0,0
0,0
0,0
1,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
94,0
28,5
122,4
0,0
1,1
1,1
123,5
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,3
4,2
4,5
0,0
0,0
0,0
4,5
FVPL
93,7
24,3
118,0
0,0
1,1
1,1
119,1
Summe der Aktiva
94,0
28,5
122,5
0,0
1,1
1,1
123,6
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach
geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
Österreich
 
 
94,0
24,3
118,4
0,0
0,0
0,0
118,4
Zentral- und Osteuropa
0,0
1,6
1,6
0,0
1,1
1,1
2,7
Andere Staaten
0,0
2,6
2,6
0,0
0,0
0,0
2,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
9,6
6,6
16,2
0,0
0,0
0,0
16,2
Einlagen
 
 
63,1
0,0
63,1
0,0
0,0
0,0
63,1
Summe der Passiva
72,7
6,6
79,3
0,0
0,0
0,0
79,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 118
Seite 191
Sonstige Angaben
56.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen bei der Sparkasse Oberösterreich Bank AG sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen.
Geschäfte zwischen der Sparkasse und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen („at arm´s length“).
Wesentliche Aktionär:innen
Per 31. Dezember 2025 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Sparkasse Oberösterreich Bank AG durch die Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich (im Folgenden kurz „Anteilsverwaltung“) im Ausmaß von 85,71 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größte Einzelaktionärin.
Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreichmit85,71 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AGmit10,00 %
Sonstige Kleinaktionär:innenmit4,29 %
Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionär:innen stellen sich per 31. Dezember 2025 insgesamt wie folgt dar:
Forderungen und Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich
Forderungen
 
 
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
11,9
13,4
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG
Forderungen
 
 
0,6
1,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
0,4
0,0
Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend die Anteile an der Sparkasse Oberösterreich Bank AG zugunsten der Anteilsverwaltung.
Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG besteht eine Syndikatsbestimmung, die ein Nominierungs- und Entsendungsrecht eines Aufsichtsratsmitglieds der Sparkasse Oberösterreich Bank AG regelt.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechend den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen.
Die im Geschäftsjahr 2025 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 2.280 Tsd. (2024: EUR 2.134 Tsd.), das sind rund 2,2 % (2024: 1,7 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse OÖ.
Der Vorstand der Sparkasse erhielt im Geschäftsjahr 2025 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Konzerns keine sonstigen Bezüge.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 351 Tsd. (2024: EUR 348 Tsd.) ausbezahlt.
Seite 119
Seite 191
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
6,9
22,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
6,9
22,3
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
323,3
322,3
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
0,6
0,0
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
10,3
9,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
334,2
331,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
23,0
20,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
23,0
20,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
1,8
1,2
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
0,5
1,4
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
0,6
1,1
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
2,9
3,6
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
 
 
 
 
 
Forderungen
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten, Haftungen, Garantien
in EUR Mio.
Dez 2024
Dez 2025
Dez 2024
Dez 2025
Dez 2024
Dez 2025
Vorstände
 
 
 
0,5
0,5
1,3
1,7
0,0
0,0
Aufsichtsräte
 
 
18,5
48,7
50,7
52,6
1,9
0,5
Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG
2,7
4,1
0,1
0,1
0,0
0,0
Sparkassenräte
 
0,5
13,6
40,7
45,0
0,0
0,0
Mitarbeiter Schlüsselpositionen
 
1,8
1,8
11,8
63,1
0,1
0,0
Anteilsverwaltung und deren Vorstände
 
0,0
0,1
12,9
13,8
0,0
0,0
Unternehmen
 
 
2.239,3
2.409,2
344,0
374,8
1.261,9
1.523,2
Gesamt
 
 
 
2.263,3
2.478,0
461,4
551,2
1.263,9
1.523,7
Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Rückzahlungen erfolgten vertragskonform.
Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 27 Tsd. (2024: EUR 257 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 320 Tsd. (2024: EUR 141 Tsd.).
57.Anteilsbasierte Vergütungen
Mitarbeiteraktienprogramm
Das WeShare-Participation-Programm ist eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Das Programm wird Mitarbeiter:innen der Sparkasse angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Participation-Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2025 mindestens 6 Monate in der Sparkasse beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2026 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse OÖ befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto.
Die erwartete Anzahl der für den Berichtszeitraum im Rahmen dieses Programms gewährten Gratisaktien beträgt 6.901 Stück (2024: 11.983 Stück). Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter:innen, Personalaufwand in Höhe von EUR 0,6 Mio. (2024: EUR 0,5 Mio.) erfasst und eine entsprechende Gewinnrücklage gebildet. Darüber hinaus wurde im Jahr 2025 ein Aufwand in Höhe von EUR 0,6 Mio. (2024: EUR 0,6 Mio.) verbucht, der im Zusammenhang mit der aktiven Beschäftigungspflicht des WeShare by Erste Group-Participation Programm steht, das den Mitarbeitern in 2025 angeboten wurde.
58.Honorare der Abschlussprüfer
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfer:innen (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d.s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband und PWC) in den Berichtsjahren 2025 und 2024 verrechnet wurden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses
 
 
 
 
 
0,4
0,6
Andere Bestätigungsleistungen
 
 
 
 
 
0,1
0,0
Steuerberatungsleistungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Leistungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
0,5
0,6
Seite 120
Seite 191
59.Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
318,9
236,3
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
179,4
123,1
60.Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
 
 
 
 
 
Dez 2024
Dez 2025
in EUR Mio.
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.978,7
0,0
1.097,5
0,0
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
16,2
44,1
9,7
25,8
Derivate
 
 
 
9,4
24,0
2,9
13,1
Sonstige Handelsaktiva
 
6,8
20,2
6,8
12,7
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
1,6
152,3
0,1
150,6
Eigenkapitalinstrumente
 
1,6
33,1
0,0
23,6
Schuldverschreibungen
 
0,0
119,1
0,0
127,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
0,1
0,0
0,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
28,2
240,1
31,1
286,7
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
125,0
0,0
181,2
Schuldverschreibungen
 
28,2
115,2
31,1
105,5
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
3.980,1
8.914,6
4.491,3
9.518,5
Kredite und Darlehen an Banken
 
1.581,9
0,0
1.581,7
305,2
Kredite und Darlehen an Kunden
 
1.974,6
7.285,6
2.687,0
7.286,2
Schuldverschreibungen
 
423,6
1.629,1
222,6
1.927,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
4,5
0,7
2,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,8
0,0
5,3
0,0
Sachanlagen
 
 
0,0
113,8
0,0
133,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
0,0
37,3
0,0
48,4
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
0,0
4,1
0,0
3,8
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen
0,0
1,3
0,0
1,3
Laufende Steuerforderungen
 
0,3
0,0
7,1
0,0
Latente Steuerforderungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Aktiva
 
21,7
0,0
29,7
0,0
Summe der Vermögenswerte
 
6.030,6
9.512,3
5.672,5
10.171,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
7,2
13,4
2,5
26,2
Derivate
 
 
 
7,2
13,4
2,5
26,2
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
60,3
543,9
28,3
533,4
Einlagen
 
 
 
0,0
63,5
0,0
61,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
60,3
480,4
28,3
471,5
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
11.341,2
2.135,0
5.545,0
8.114,6
Einlagen von Banken
 
738,8
0,0
254,5
409,9
Einlagen von Kunden
 
6.495,8
5.216,8
5.255,6
6.568,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
5,0
1.012,3
27,3
1.136,7
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
7,5
0,0
7,6
0,0
Leasingverbindlichkeiten
 
3,9
30,9
3,8
29,2
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
8,5
0,0
8,7
Rückstellungen
 
0,0
152,8
0,0
141,2
Laufende Steuerverpflichtungen
 
2,4
0,0
3,1
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
 
0,0
15,8
0,0
31,9
Sonstige Passiva
 
63,1
0,0
82,3
0,0
Summe der Verbindlichkeiten
 
11.477,1
2.901,4
5.665,1
8.885,2
In der Zeile „Einlagen von Kunden“ wurden die Beträge nach folgenden Grundsätzen den Spalten „< 1 Jahr“ und „> 1 Jahr“ zugeordnet. Für Einlagen ohne feste Laufzeit wie Girokonten und Spareinlagen wurde das Liquiditätsmodell angewendet, das für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch verwendet wird. Kerneinlagen, von denen angenommen wird, dass sie der Bank über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben, werden der Laufzeitkategorie „> 1 Jahr“ zugeordnet. Nicht Kerneinlagen, bei denen ein Abfluss innerhalb eines Jahres erwartet wird, sind daher in der Laufzeitkategorie „< 1 Jahr“ enthalten. Alle Einlagen mit vertraglicher Laufzeit, wie zum Beispiel Termineinlagen, werden entsprechend ihrer verbleibenden Restlaufzeit zugeordnet. Um dieser Methode zu entsprechen, wurde die Vorjahreszahl angepasst.
61.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind folgende eingetreten:
Die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten wird fortlaufend beobachtet und die potenziellen Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte evaluiert. Aus aktueller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
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Seite 191
62.Organe der Sparkasse OÖ
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
Mag. Manuel MOLNAR, MBA (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied bis 31.01.2026)
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Michael NÖSSLBÖCK (Vorsitzender ab 28.05.2025, 1. Vorsitzender-Stellvertreterin bis 27.05.2025)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (1. Vorsitzender-Stellvertreter ab 28.05.2025, 2. Vorsitzender-Stellvertreter bis 27.05.2025)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin ab 28.05.2025)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender bis 28.05.2025)
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
Petra LIEDL (BR-Vorsitzende)
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Staatskommissärin:
Mag. Magdalena LÖTTNER-BIGONSKI (Direktorin für Inneres und Kommunales Land OÖ)
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Mag. Wolfgang LANGEDER (stv. Büroleitung Landeshauptmann Thomas Stelzer)
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Seite 191
63.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse OÖ zum 31. Dezember 2025
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2025 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
 
 
 
 
Sitz der Firma
 
Stamm-
kapital (in EUR Tsd.)
Kapitalanteil direkt in %
Kapitalanteil insgesamt
in %
Eigenkapital (in EUR Tsd.)
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres (in EUR Tsd.)
Einstufung 1)
Ein-
beziehung in den
Konzern 2)
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
95,00
95,00
7.838
4.886
T
V
AS LEASING Gesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
73
100,00
100,00
68
-1
T
N
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Real-
tätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,29
1361
371
T
N
Sport- und Freizeitanlagen
Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
378
-46
A
N
LV Holding GmbH
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2.785
391
T
N
AS Support GmbH
Linz
EUR
35
100,00
100,00
359
92
T
N
FLiP Linz GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur
Förderung finanzieller Bildung
Linz
EUR
10
100,00
100,00
10
-3
T
N
SPK OÖ Beteiligungsholding GmbH
Linz
EUR
36
100,00
100,00
77.808
4765
T
V
1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen
2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert
Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).
Seite 123
Linz, den 20. März 2026
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Seite 124
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GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio-Fair-Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
Seite 125
Seite 191
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen an den gesamten Krediten und Darlehen an Kund:innen.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Sparkasse basierend auf den internen Ratings der Sparkasse OÖ. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Sparkasse oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retailkund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Sparkasse oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retailkund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retailkund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf die Kreditnehmer:in zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retailkund:innen, wird die Kundensicht angewendet; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
Seite 126
Seite 191
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AC
Amortized cost
AT1
Additional Tier 1
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG
Bankwesengesetz
CCF
Credit Conversion Factor
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit Value Adjustments
DVA
Debit Value Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECL
Expected Credit Loss
EIR
Effective interest rate
FVO
Fair value option-designated at fair value
FVOCI
Fair value through other comprehensive income
FVPL
Fair value through profit or loss
FX
Foreign exchange
HFT
Held for trading
IAS
International Accounting Standards
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS
International Financial Reporting Standards
LGD
Loss Given Default
LT PD
Lifetime Probability of Default
OCI
Other comprehensive income
P&L
Profit or loss
PD
Probability of Default
POCI
Purchased or originated credit impaired
RAS
Risk Appetite Statement
SICR
Significant increase in credit risk
Sparkasse OÖ
Sparkasse Oberösterreich Bank AG Konzern
SPPI
Solely payments of principal and interest
T1
Tier 1
T2
Tier 2
UGB
Unternehmensgesetzbuch
VAR
Value at Risk
Seite 127
Seite 191
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden und statistische Modelle angewandt, die spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios sind. Die eingesetzten Modelle berücksichtigen neben historischen und aktuellen Informationen auch Prognosen über die zukünftige Entwicklung ausgewählter makroökonomischer Faktoren, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements. Details zur Ermittlung der Wertminderungen von Krediten und Darlehen werden vom Vorstand im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallsrisiken" ausgeführt.
Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2025 erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat diesem Umstand durch einen speziellen Overlay (kollektive Stufenzuteilung für potenziell besonders betroffene Kundengruppen) Rechnung getragen.
Details zur Methodik des eingesetzten Overlays werden im Anhang der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, dargestellt.
Aufgrund
-des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung des Overlays,
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-der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
-der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwandes und
-der Höhe der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Einhaltung der Anforderungen von IFRS 9 in Übereinstimmung mit AFRAC 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) überprüft.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse betreffend die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstandes im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallsrisiken“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
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Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
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besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
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Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Walter Benes, Wirtschaftsprüfer, als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
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Jahresabschluss 2025
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, 20. März 2026
Sparkassen-Prüfungsverband*
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
MMag. Herwig Hierzer, MBAMag. Walter Benes
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
* Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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BANK AG LAGEBERICHT 2025
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1.Rahmenbedingungen
Ökonomisch
Österreichs Wirtschaft befand sich 2025 nach zwei Rezessionsjahren in einer leichten Erholungsphase. Das nominelle Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % an. Bei sehr hoher Inflation lag das reale Wirtschafstwachstum jedoch bei nur 0,4 % laut Erste Group Research und 0,5 % laut WIFO und IHS.
Im monatlichen Verlauf stieg die Teuerung gegen Jahresende noch deutlich, um im Gesamtjahr mit 3,6 % über dem EZB-Ziel von 2 % zu liegen. Die im Jahresvergleich gestiegenen Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Restaurants und Hotels haben Österreichs Inflation sehr stark erhöht.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2025 nach zwei rückläufigen Jahren in Summe wieder positiv (+0,6 %). Das Gesundheits- und Sozialwesen legte mit +2,8 % am stärksten zu. Die Industrieproduktion und der Dienstleistungssektor wiesen trotz Erholungstendenzen ab etwa der Jahresmitte noch Schrumpfungsraten von jeweils -0,5 % gegen das Vorjahr auf. Auch das Bauwesen war mit -0,8% rückläufig. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten hingegen einen geringen Anstieg von +0,4 %. Der Verkehrssektor (-1,0 %) war leicht rückläufig, während der Handel (+1,3 %) zulegte. Die Land- und Forstwirtschaft erreichte mit +0,5 % ebenfalls einen Anstieg.
Die schwache Entwicklung in Deutschland sowie die US-Zollpolitik belasteten Österreichs Außenhandel, so dass Warenexporte (-0,7 %) sanken. Importe von Waren (+1,4 %) legten hingegen leicht zu. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 0,7 % des BIP nach 1,5 % im Vorjahr abermals einen positiven Wert.
Die Investitionen stabilisierten sich wieder (+1 %), obwohl die handelspolitische Unsicherheit und der Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit belastend wirkten. Der mehrjährige Rückgang der Bauinvestitionen setzte sich 2025 fort (-0,8 %), während Ausrüstungen und Waffensysteme einen Anstieg verzeichneten (+4,5 %).
Die leichte Erholung 2025 wurde in geringerem Ausmaß vom privaten Konsum getragen (+0,7 %). Besonders dauerhafte Konsumgüter (+3,5 %) wie PKW-Käufe legten zu, wie auch die Statistik der Neuzulassungen zeigt (+12,3 % gegenüber 2024). Staatliche Konsumausgaben stiegen um 2,8 %.
Die moderate Wirtschaftsentwicklung schlug zeitverzögert auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch, allerdings dürfte die Arbeitslosenquote mit vorläufig 5,5 % den Plafond erreicht haben. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4.625 Personen auf 3.936.684 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich um +2,0 % auf 434.572 Personen (Stand Dezember).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2025 mit 6.810 Fällen um 3,4 % höher als 2024. Trotz dieses Anstiegs sind die vorläufigen Passiva im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ausschlaggebend für die im Jahr 2025 deutlich niedrigere Anzahl an Passiva (-55,2 % auf EUR 8,5 Mrd.) war das Ausbleiben größerer Insolvenzen mit Passiva von mehr als EUR 200 Mio.
Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.766 Fällen (-0,6 %) unter dem Vorjahr. Allerdings lag die durchschnittliche Verschuldung von Euro 153.434 pro Verfahren um 35,8 % über dem Vorjahr.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2025 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2025 83,7 % des BIP oder EUR 423,9 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60 % vereinbart sind. Zum 4. Quartal 2024 lag der Vergleichswert mit EUR 394,8 Mrd. oder 79,9 % des BIP darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2025 gemäß Prognosen auf maximal 4,9 % des BIP angestiegen sein, was deutlich über dem Maastricht-Ziel von maximal 3 % liegt und zu einem EU-Defizitverfahren führte. Gründe für die Entwicklung sind generell die langsame Wirtschaftsentwicklung, stark steigende Staatsausgaben u. a. bei öffentlichen Gehältern sowie Krisen- und Klimaausgaben bzw. ansteigende soziale Transfers. Hinzu kommen moderat gestiegene Einnahmen und historische Belastungen aus frühere Krisen, demographischer Wandel und steigende Zinslast.
Aufgrund der rückläufigen Inflation im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz von 3,0 % in vier Schritten im Jänner, März, April und Juni 2025 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf nunmehr 2,0 %. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute fielen 2025 sowohl in den Beständen als auch im Neugeschäft des Kredit- und Einlagengeschäfts (mit einer Ausnahme bei Fremdwährungskrediten in JPY im Neugeschäft).
Die Banken konnten 2025 die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,7 %. Bei Krediten an den Staat (+16,6 %) war das Wachstum deutlich höher als bei Unternehmenskrediten (+1,3 %) und Privatkrediten
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(+0,7 %). Bei Wohnbaukrediten (+0,8 %) ging der Anstieg mit höheren Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+1,5 % mit Stand von 3. Quartal 2025).
Die Sparquote sank auf 10,2 %, während sie im Vorjahr noch bei 11,7 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte lag. Entsprechend war der Anstieg bei den Bankeinlagen von Retailkunden mit +1,2 % deutlich geringer als im Vorjahr. Bei den Unternehmen waren Einlagen (+0,6 %) angestiegen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) lag mit 94,9 % über dem Vorjahr (2024: 93,9 %).
Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Sitzung vom 12. Dezember, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % zu belassen, da nur zwei der sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hinweisen. Zusätzlich empfahl das Gremium der FMA, den sektoralen Systemrisikopuffer für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite schrittweise auf 3,5  % zu erhöhen. Diese Maßnahme soll zusätzlichen Verlusten bei einem wirtschaftlichen Abschwung entgegenwirken. Laut OeNB sind die Auswirkungen auf Kreditvergabe und Realwirtschaft aber gering, da die Banken über ausreichend Kapital verfügen, um die Kreditnachfrage bedienen zu können.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.663,01 Ende 2024 um 45 % auf 5.326,33 Ende 2025 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2025 mit EUR 10,5 Mrd. um 14,1 % höher als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 10,8 Mrd. (-8,1 %) und der Provisionssaldo EUR 4,1 Mrd. (+6,1 %).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 9,2 Mrd. um 5,6 % über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 5,1 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 3,2 % entsprach. Bei einer um 1,5 % höheren Bilanzsumme von EUR 1.036,6 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,7 Mrd. (+8,5 %).
Regulatorisch
Die CRR III ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen bis 2029 bzw. 2030 vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2025/1496 der Kommission vom 12.06.2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko wurde der Termin für die Anwendung des einzigen in der EU verbleibenden Teils der internationalen Standards von Basel III der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book) um ein weiteres Jahr auf den 01.01.2027 verschoben.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten und die entsprechenden Vorgaben wurden von den Sparkassen bis 17.01.2025 implementiert. Ebenso ist das nationale DORA-Vollzugsgesetz mit 17.01.2025 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt.
Mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (EU AI Act; VO (EU) 2024/1689) wurde im Jahr 2024 erstmals ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen für den sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Systemen geschaffen. Die Verordnung sieht einen risikobasierten Ansatz vor, der insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme umfassende Anforderungen an Governance, Datenqualität, Transparenz, Dokumentation und Überwachung vorsieht. Für Finanzinstitute ergeben sich daraus abhängig vom Einsatz spezifischer KI-Anwendungen zusätzliche organisatorische und technische Pflichten. Die Sparkassen bereiten sich auf die schrittweise Anwendung der Verordnung vor, beobachten laufend die von der EU-Kommission festgelegten Übergangsfristen sowie die Ausarbeitung technischer Normen (Harmonised Standards) und werden die internen Prozesse, Kontrollmechanismen und Dokumentationsanforderungen entsprechend anpassen.
Die KIM-V der FMA, mit der den Banken seit 01.08.2022 kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben wurden, ist mit Ablauf des 30.06.2025 außer Kraft getreten. Die FMA hat Ende Juni 2025 ein Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten 5 Abs. 1 KI-RMV) veröffentlicht, welches grundsätzlich die ursprünglich in der KIM-V vorgeschriebenen Quoten beinhaltet. Auf Empfehlung des FMSG wurde die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung novelliert und gilt seit 01.07.2025 ein sektoraler Systemrisikopuffer von 1 % CET 1 für Gewerbeimmobilienexposure. In seiner Sitzung im Dezember 2025 empfahl das FMSG der FMA weiters eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei Stufen mit einem ersten Schritt auf 2 % ab 01.07.2026 sowie auf 3,5 % ab 01.07.2027.
Am 08.04.2024 ist die EU Instant Payment-Verordnung (VO (EU) 2024/886) in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen seit dem 09.01.2025, und die Bestimmungen für die Versendung von Echtzeitüberweisungen sowie die Bestimmungen zur Vornahme der Empfängerüberprüfung (sowohl bei Echtzeitüberweisungen als auch bei herkömmlichen SEPA-Überweisungen) seit dem 09.10.2025.
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Die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer wurde 2025 in das österreichische Recht umgesetzt. Im Zuge dessen wurde insbesondere ein neues Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) erlassen, welches am 18.03.2025 in Kraft trat.
Noch umzusetzen in das österreichische Recht ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 20.11.2025 vorgesehen, mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Mit seiner Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 ging der OGH von seiner Judikatur aus 2016 zu Kreditbearbeitungsentgelten ab und befand diese als kontrollunterworfen nach § 879 Abs 3 ABGB. Zudem ergingen weitere höchstgerichtliche Entscheidungen betreffend die transparente Ausgestaltung von Kreditbearbeitungsentgelten. Mit weiteren OGH-Judikaten ist auch im Jahr 2026 zu rechnen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Entwicklungen werden laufend beobachtet und analysiert, und bei der Rückstellungsbildung entsprechend berücksichtigt.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Der EuGH hat mit der Entscheidung vom 05.05.2025, Rs C 460/24 das Vorabentscheidungsersuchen des BFG wegen des Verstoßes gegen Art 94 der EU-Verfahrensordnung als unzulässig zurückgewiesen. Ein neuerliches, um den Sachverhalt und eine Begründung ergänztes Vorabentscheidungsersuchen, das aber inhaltlich dem Grunde nach gleich geblieben ist, wurde vom BFG ein weiteres Mal am 30.05.2025 an den EuGH gerichtet. Es ist offen, inwiefern der EuGH final das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem. Art 107 Abs 1 AEUV bezüglich des zweiten Satzes des § 6 Abs 1 Z 28 UStG erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Die Sparkasse wendet die Bestimmungen des UGB gemäß § 908 Abs. 2b UGB in der vor dem Inkrafttreten des Nachhaltigkeitsberichtsgesetztes (NaBeG, BGBl I Nr. 6/2026) geltenden Fassung an. Gemäß § 243b und § 267a UGB a.F. ist die Sparkasse nicht verpflichtet, eine (konsolidierte) nichtfinanzielle Erklärung in ihrem Lagebericht zum 31. Dezember 2025 aufzunehmen.
Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2025 einen konsolidierten Nichtfinanziellen Bericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) unter freiwilliger Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) erstellt.
Seit 01.07.2025 gilt die AMLA-Verordnung (VO (EU) 2024/1620); zudem hat die europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) ihre Tätigkeit mit diesem Datum offiziell aufgenommen. Die direkte Beaufsichtigung von ausgewählten Banken durch die AMLA wird im Jahr 2028 starten.
Die Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse und veröffentlichten Aufsichts- bzw. Arbeitsschwerpunkte der Behörden laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
1.2.Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkasse ist Teil der Erste Bank und Sparkassengruppe und damit in die Erste Group Bank AG eingebunden, welche zu einem der führenden Bankinstitute in Zentral- und Osteuropa (CEE) zählt. Die Sparkasse engagiert sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente Gesellschaft und unterstützt den Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft. Hierfür hat die Sparkasse Dekarbonisierungsziele definiert, die sich am 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens orientieren. Konkret handelt es sich dabei um ein Netto-Null-Ziel für das Portfolio bis 2050 mit sieben definierten Dekarbonisierungspfaden für relevante Sektoren und ein Netto-Null-Ziel für den Bankbetrieb bis 2030. Diese wurden nach den anerkannten Methoden der Science Based Targets Initiative (SBTi) sowie nach dem Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA) entwickelt. Die Dekarbonisierungsziele sind Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie, welche in die Gesamtbankstrategie der Sparkasse OÖ integriert ist.
Aufbauend auf diesen strategischen Zielen wurde im Rahmen einer Analyse des Geschäftsmodells untersucht, wie widerstandsfähig die Sparkasse gegenüber wirtschaftlichen Risiken ist. Ergänzend zu dieser Geschäftsmodellanalyse wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und damit einhergehenden Umweltrisiken
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ergeben, mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht. Als Basis für die Risikobewertung dienten ein Business Environment Scan, der das Geschäftsumfeld der gesamten Erste Group Bank untersucht, um Risiken und Chancen betreffend ESG zu identifizieren, und ein Risk Materiality Assessment der Erste Group Bank, welches explizit Auswirkungen von physischen und Übergangsrisiken auf klassische Risikoarten untersucht, sowie weitere interne Dokumente und Berechnungen der Sparkasse OÖ.
Neben internen Dokumenten wurden auch externe Dokumente, wie Studien, wissenschaftliche Artikel oder nationale Strategieprogramme herangezogen und ausgewertet, um einordnen zu können, inwieweit die Sparkasse und ihr Geschäftsmodell sowie das Land Österreich von den bereits bestehenden Folgen des Klimawandels betroffen sind. Folgende zentrale Dokumente wurden hierzu herangezogen:
Österreichischer Sachstandsbericht zum Klimawandel (AAR2): 2025 wurde der zweite Sachstandsbericht zum Klimawandel veröffentlicht, welcher zeigt, dass Österreichs Temperaturen mehr als doppelt so schnell steigen wie im globalen Durchschnitt. Weitere Ergebnisse des Berichts zeigen einen starken Anstieg von Extremwetterereignissen, wie Hitze und Starkregen, sowie die Notwendigkeit, schneller Maßnahmen umzusetzen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Treibhausgasemissionen in Österreich sind in den letzten Jahren zwar zurückgegangen, aber im internationalen Pro-Kopf-Vergleich sind die nationalen Emissionen nach wie vor hoch. Das Bewusstsein steigt, dass sowohl ehrgeizige Emissionsreduktionen als auch erhebliche Investitionen in Anpassungsmaßnahmen und Klimaresilienz erforderlich sind, um den Wohlstand und die hohe Lebensqualität in Österreich vor negativen Auswirkungen der Erderhitzung zu schützen. Trotzdem sind die derzeit umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichend, um die langfristigen Klimaziele zu erreichen.
European State of the Climate Report 2024: Ähnlich zum Österreichischen Sachstandsbericht beschreibt dieser Bericht die aktuelle Lage in Bezug auf den Klimawandel und klimatische Veränderungen in Europa. Auch hier wird beschrieben, dass die Temperaturen in ganz Europa steigen und dadurch die Wahrscheinlichkeit von Hitzestress (z. B. Dürren, Waldbrände) und Überschwemmungen steigt sowie der Verlust der Gletscher zunimmt und sich Gewässer ebenso erwärmen. Erfreulich ist jedoch der Ausbau von erneuerbaren Energien und die steigende Resilienz von Städten. Dennoch stellen extreme Wetterereignisse Risiken für die europäische Infrastruktur dar, vor allem in Bezug auf Überschwemmungen. Weiters werden sämtliche physische und auch Übergangsrisiken im Bericht beleuchtet, welche in die Bewertung der Risiken für die Sparkasse OÖ eingeflossen sind.
Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2024): Auch auf Bundesebene erkennt man die Folgen des Klimawandels an und fasst in seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel Handlungsfelder zusammen, bei denen Anpassungsmaßnahmen besonders dringend sind. Dabei verfolgt der Bund ein Zwei-Säulen-Prinzip, das einerseits auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und andererseits auf die Anpassung von nicht mehr vermeidbaren Änderungen durch den Klimawandel setzt. Die Handlungsfelder umfassen etwa Land-, Forst-, Wasser- und Elektrizitätswirtschaft (Energie), Tourismus, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Ökosysteme / Biodiversität, Mobilität, Raumordnung und Wirtschaft.
Klimabezogene Analyse des österreichischen Finanzmarkts (2025): Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt untersuchte, wie Finanzunternehmen in Österreich in Bezug auf klimabezogene Einflüsse auf ihr Portfolio aufgestellt sind. Wesentliche Erkenntnisse, die auch Relevanz für die Sparkasse haben, sind, dass im Rahmen von den finanzierten Emissionen einerseits der größte Hebel liegt, andererseits aber auch die meisten Herausforderungen damit verbunden sind. Im Bereich der Veranlagung ist die Exposition von Klimarisiken in den Sektoren der industriellen Produktion und dem verarbeiteten Gewerbe am höchsten. Mit Blick auf die kreditfinanzierten Emissionen sind der Versorgungssektor, Handelssektor und der Sektor Hoch- und Tiefbau am exponiertesten.
Gesamtwirtschaftlicher Investitionsbedarf in Österreich zur Erreichung der Klimaziele (2024): In dieser Studie wird anschaulich dargestellt, welcher Investitionsbedarf in verschiedenen Sektoren nötig sein wird, um die österreichischen Klimaziele zu erreichen. Dabei zeigt sich, dass in den vier wesentlichsten Sektoren Industrie, Energie, Verkehr und Gebäude zwischen EUR 102,5 Mrd. und EUR 178,7 Mrd. an Mehrinvestitionen notwendig sein werden, um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Finanzunternehmen können dies als Chance sehen, da sie betroffene Stakeholder mit Finanzierungsmöglichkeiten zur Dekarbonisierung unterstützen können.
Nationaler Energie- und Klimaplan (2024): Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP)3 beschreibt, mit welchen Maßnahmen und Instrumenten Österreich das langfristige Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen soll. Der Fokus liegt hierbei auf der Dekarbonisierung aller wirtschaftlichen Sektoren, sowie dem intensiven Ausbau von erneuerbarer Energie. Der Bericht zeigt, dass dieses Ziel erreicht werden kann, wenn ein breites Bündel an zusätzlichen Maßnahmen und Instrumenten umgesetzt wird (Szenario „With Additional Measures“ (WAM)). Im Gegensatz dazu werden bei ausschließlicher Fortschreibung der aktuellen Maßnahmen und Instrumente die EU-Ziele nicht erreicht (Szenario „With Existing Measures“ (WEM)). In einem solchen Szenario bleibt eine Lücke bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen von 10,4 Mio. t CO₂e im Jahr 2030 bestehen.
In allen Szenarien, in denen Netto-Null-CO2-Emissionen erreicht werden, bilden Windkraft und Photovoltaik (PV) eine wesentliche Komponente der Stromerzeugung. Dabei liefert Windenergie zwischen 11 % und 21 % und Solarenergie aus Photovoltaik zwischen 7 % und 9 % des Bruttoinlandsverbrauchs im Jahr 2040 (mittlere Evidenz, hohe Übereinstimmung). Die Importabhängigkeit des Bruttoinlandsverbrauchs variiert zwischen 28 % und 40 %, und entsprechende internationale Lieferketten für erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff oder CO2-freie synthetische Brennstoffe müssen zeitnah aufgebaut werden.
3Abrufbar unter https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/klima/nationale-klimapolitik/energie_klimaplan.html (19.01.2026).
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Die Nutzung von Biomasse, z. B. Holzpellets, bleibt in allen Szenarien eine sehr wichtige Ressource im Energiesektor und trägt zwischen 23 % und 31 % zum Bruttoinlandsverbrauch bei; dies birgt jedoch Zielkonflikte mit dem verfügbaren Potenzial zur Kohlenstoffsequestrierung. Alle Szenarien zeigen, dass es einen raschen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen braucht, um Klimaneutralität zu erreichen. Deren Anteil am Bruttoinlandsverbrauch sinkt von 68 % im Jahr 2021 auf 2 % bis 3 % im Jahr 2040. Fossile Flüssigbrennstoffe und fossiles Methan werden teilweise durch unterschiedliche Mengen biogener oder synthetischer Brennstoffe ersetzt.
Damit bis zum Jahr 2040 Netto-Null-CO2-Emissionen im Energiesystem erreicht werden können, sind zusätzliche jährliche Investitionen zwischen EUR 6,4 Mrd. und EUR 11,2 Mrd. erforderlich, was 1,1 % bis 1,9 % des projizierten BIP im Jahresmittel entspricht (Schätzungen aus 2024). Diese Investitionen haben voraussichtlich deutlich positive Auswirkungen auf Beschäftigung, Einkommen und Wohlstand (mittleres Vertrauen). Zusätzliche Investitionen in die Energieversorgung (Erzeugung, Infrastruktur und Speicherung) und in andere Sektoren wie Gebäude, Verkehr und Industrie können die Produktion ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen.4
Aufgrund dieser Erkenntnisse verfolgt die Sparkasse OÖ folgende Schwerpunkte und Themen:
Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Netto-Null bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer ab. Die Sparkasse orientiert sich weiterhin an diesen Zielen und verfolgt in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Erreichung von Netto-Null bis 2030 im Bankbetrieb sowie Netto-Null bis 2050 im Kreditportfolio.
Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl finanzielle Mittel aus der EU als auch die finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern. Als Regionalbank unterstützt die Sparkasse bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und begleitet Kund:innen bei deren Dekarbonisierungsvorhaben.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Unternehmenskund:innen, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordern. Auch die Sparkasse muss regulatorische Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell und ihre Prozesse integriert, die Transparenz verbessert und eine robuste Nachhaltigkeitsgovernance durchsetzt.
Energiewende: Die Energiewende ist der Grundstein für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen. Einerseits setzt die Sparkasse aktiv Maßnahmen, um den eigenen betrieblichen Energieverbauch zu reduzieren und andererseits wurden Dekarbonisierungspfade für das Portfolio betreffend Stromproduzenten definiert, um auch hier die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse. Auch in diesem Bereich setzt die Sparkasse sowohl auf betrieblicher Seite (z.B. aktiver Dialog mit Vermieter:innen zur Sanierung von Mietobjekten), als auch aus Sicht des Portfolios Maßnahmen (z.B. Förderung von Sanierungen), um die Dekarbonisierung von Immobilien voranzutreiben.
Bewältigung physischer Risiken im Portfolio: Da vor allem Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite müssen die physischen und Übergangsrisiken genau überwacht und gut verwaltet werden. Vor allem im Hinblick auf den mittel- bis langfristigen Zeithorizont wird davon ausgegangen, dass es Auswirkungen auf das Kreditrisiko geben kann.
Aufgrund der oben beschrieben Schwerpunkte und Zielsetzungen ergeben sich für die Sparkasse zukünftig auch Chancen und neue Geschäftsmöglichkeiten. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden vor allem Chancen in den Bereichen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, Wasserwirtschaft und Schutz von biologischer Vielfalt identifiziert, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
1.3.Geschäftsverlauf
Die Sparkasse hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld bieten, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Die anhaltend hohe Inflation und Zinssenkungen im Europäischen Raum, die träge Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, sowie die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2025 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie in qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
4Bericht | AAR2
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Trotz des nach wie vor unsicheren Marktumfeldes konnte bei den Kundenforderungen, vor allem im Bereich der Unternehmenskredite, ein signifikatens Wachstum von 7,4 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr war auch wieder ein leichtes Wachstum im Wohnbaugeschäft zu verzeichnen, während die Situation im Konsumkreditgeschäft nach wie vor schwierig bleibt und die Finanzierungsvolumina in diesem Bereich leicht rückläufig sind.
Die Spareinlagen sind demgegenüber nur leicht gestiegen, sodass sich die Loan to Deposit Ratio gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert hat.
Insgesamt konnte der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 7,1 % gesteigert werden.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind insbesondere durch höhere Dividenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Das Provisionsergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf EUR 137,1 Mio. gesteigert werden, wobei vor allem beim Wertpapiergeschäft und bei den Zahlungsverkehrsprovisionen deutliche Zuwächse erzielt werden konnten.
Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund Auflösungen im Sozialkapital geringfügig verringert. Der Sachaufwand einschließlich Abschreibungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2,8 %.
In Summe hat sich dadurch das Betriebsergebnis von EUR 124,6 Mio. auf EUR 157,7 Mio. deutlich gesteigert.
Das Ergebnis aus Wertberichtigungen für Kreditrisiken hat sich aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und auch aufgrund der Entwicklungen im kommerziellen Immobilienfinanzierungsbereich mit EUR -39,0 Mio. (Vorjarh: EUR -19,2 Mio.) etwas mehr als verdoppelt.
Die Sparkasse erreichte somit ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 131,0 Mio. (Vorjahr: EUR 106,2 Mio.).
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse war weiterhin durch die Umsetzung der Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt, mit besonderem Fokus auf die Umsetzung der neuen Vertriebsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet
Die Bilanzsumme konnte um EUR 244,6 Mio. auf EUR 15.709,1 Mio. (Vorjahr: EUR 15.464,5 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 1,6 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 1.053,7 Mio. (Vorjahr: EUR 997,4 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,6 %.
Die geplante Dividende beträgt EUR 40,1 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411 ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse OÖ hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel der Sparkasse betragen EUR 1.357,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.285,7 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 1.085,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1.002,7 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.), was in Summe ein Kernkapital (T1) von EUR 1.165,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1.082,7 Mio.) ergibt. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 191,8 Mio. (Vorjahr: EUR 203,1 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 18,23 % (Vorjahr: 15,93 %).
Kernkapitalquote 19,58 % (Vorjahr: 17,21 %).
Gesamtkapitalquote 22,80 % (Vorjahr: 20,43 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse OÖ unbeschränkt.
Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 3, der Kreditausschuss 6, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 4 und der Bauausschuss 2 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse gab es folgende personelle Veränderungen: Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 28.05.2025 schied Herr Mag. Rudolf Kraus aufgrund des Ablaufs seiner Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Vorsitzenden des Kreditausschusses und des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses,
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zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses, des Risikoausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zur 2. Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Mitglied und zur Vorsitzenden-Stellvertreterin des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses, zum Mitglied des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Gerd Schachermayer zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Bauausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Mag. Wolfgang Sonnleitner zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.05.2025 wurde Herr Georg Starhemberg zum Mitglied des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Kreditausschusses und des Vergütungsausschusses gewählt. Weiters wurde am 17.12.2025 das Vorstandsmandat von Herrn Mag. Manuel Molnar und Herrn Mag. Martin Punzenberger bis 31.12.2030 verlängert.
1.4.Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden 6 Filialen geschlossen und 2 weitere in eine Selbstbedienungs-Stelle (SB-Stelle) umgewandelt. 10 SB-Stellen wurden geschlossen. Die Sparkasse unterhielt zum 31.12.2025 gesamt 115 Standorte, davon 94 Filialen und 21 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse 918 Mitarbeiter:innen beschäftigt (Vorjahr: 920).
1.5.Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und beträgt 9,4 % (Vorjahr: 8,5 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern ohne Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 61,2 % (Vorjahr: 67,1 %) unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 89,6 auf TEUR 115,4 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,61 % (Vorjahr: 1,53 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Umweltbelange
Im Rahmen der Berechnung der finanzierten Emissionen werden im Risikomanagement negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse gemessen und quantifiziert. Durch die Auswahl relevanter Benchmark-Szenarien wird sichergestellt, dass die Ziele zur Dekarbonisierung des Portfolios mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.
Als Methodik für die Dekarbonisierung des Kredit- und Investitionsportfolios wird ein sektoraler Ansatz angewendet. Das bedeutet, dass die Ziele und Dekarbonisierungspfade für einzelne Sektoren in Zusammenarbeit mit der Erste Group Bank erarbeitet und laufend abstimmt werden. Die Ziele zur Dekarbonisierung basieren auf den Methoden der Science Based Targets Initiative (SBTi) und dem Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA).
Die folgende Tabelle zeigt die Klimaszenarien, an denen die Dekarbonisierungspfade nach Teilportfolio/Sektor ausgerichtet wurden:
Sektor
Ziel
Hypothekarkredite
1,9°C
Gewerbeimmobilien
1,8°C
Stromproduzenten
1,5°C
Wärme & Dampferzeugung
1,5°C
Automobilherstellung
1,5°C
Eisen & Stahlproduktion
1,5°C
Zementproduktion
1,5°C
Arbeitnehmerbelange
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Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse 1.635 (Vorjahr: 1.666) Mitarbeiter:innen, davon 1.635 (Vorjahr: 1.666) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter:innen, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 31 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,9 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2025 waren 42 Lehrlinge beschäftigt. 15 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 62,0 %, die Teilzeitquote bei 40,5 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse OÖ absolvierten im Jahr 2025 in Summe 10.670 Schulungstage.
Durch den Abschluss des Sparkassen-Kollektivvertrages Modernisierung kam es mit Wirksamkeit per 01.03.2025 zu einer umfangreichen Novellierung des Sparkassen-Kollektivvertrages. Beispielsweise sind Änderungen hinsichtlich der Schemastruktur, der Kündigungsregelungen und der betrieblichen Gesundheitsvorsorge genauso zu nennen wie die Neuformulierung einer praxistauglichen Disziplinarordnung und Anpassungen an zeitgemäße Compliance-Standards.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Dem Gründungsauftrag, der neben der erforderlichen Wirtschaftlichkeit auch mit einer starken sozialen Komponente verbunden war, ist die Sparkasse bis heute treu geblieben und unterstützt daher zahlreiche soziale Projekte. Das Highlight dieses Jahres war das 100-Jahre-Jubiläum des Weltspartages, bei dem erneut auf die Ausgabe von Erwachsenen-Geschenken verzichtet wurde. Stattdessen spendete die Sparkasse gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse einen namhaften Betrag an MOKI- Mobile Kinderkrankenpflege.
Im Bereich „Bildung“ widmete sich die Sparkasse dem Ausbau der Finanzbildung, um Menschen in der Region zu fundierten finanziellen Entscheidungen zu befähigen. Der Besuch des „FLiP2Go“-Busses mit seinen interaktiven Lernstationen stellt für viele Schulen ein Highlight dar. Zusätzlich stehen die Jugendcoaches der Sparkasse bei interaktiven Schulvorträgen unterstützend zur Seite. Im Rahmen einer Unterrichtsstunde halten die Finanz-Expert:innen Workshops und vermitteln auf abwechslungsreiche sowie spielerische Art auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmtes Finanzwissen. Die Inhalte sind dabei komplett werbefrei und sollen den wichtigen Überblick über das eigene Geldleben ab dem Kindesalter fördern.
Ihrem Ruf als Kultursponsorin wurde die Sparkasse unter anderem durch die Unterstützung von regionalen Kulturinitiativen, die im Rahmen der Sponsoringaktivitäten gefördert werden, gerecht. Dazu gehören Veranstaltungen wie Musikfestival Steyr, TheaterSPECTACEL Wilhering, Attergauer Kultursommer, Opernfest Schärding und viele mehr.
Weiters unterstützte die Sparkasse gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse das Spark(l)assenticket, das Schüler:innen aus einkommensschwächeren Familien einen kostenlosen Theaterbesuch im Landestheater Linz ermöglicht und damit einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bildung leistet.
Neben der Förderung der finanziellen Gesundheit setzte sich die Sparkasse mit der Organisation und Förderung zahlreicher Sportveranstaltungen auch für die körperliche Gesundheit der Menschen ein. Dazu zählen unter anderem der Donautrail, der Linzathlon, der Linzer City Night Run, der Welser Businessrun sowie viele Ortsläufe im Marktgebiet der Sparkasse OÖ. Mit der Förderung des Sportteams JKU Astros, mit den Sportarten Basketball- und Football, setzte die Sparkasse einen weiteren Schritt im Zeichen der finanziellen Gesundheit.
Darüber hinaus hat die Anteilsverwaltung Sparkasse weitere gemeinwohlorientierte Maßnahmen im Rahmen des Gründungsauftrages übernommen.
2.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1.Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Dazu zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie im Gaza-Streifen sowie der Krieg in der Ukraine. Die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten wird fortlaufend beobachtet und die potenziellen Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte evaluiert. Aus aktueller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu erwarten. Auch die restriktive Zollpolitik der USA zählt zu den Abwärtsrisiken. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie verbunden mit einem größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der auch von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO: 1,2 %), des Institutes für Höhere Studien (IHS: 1,0 %) und des Erste Group Research (+0,8 %) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2026 auf einem niedrigen, aber etwas höheren Wachstumspfad als im Vorjahr (+0,4 % laut Erste Group Research bzw. +0,5 % laut WIFO und IHS) bleiben wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2027 gehen die Prognosen von WIFO (+1,4 %), IHS (+1,1 %) und Group Research (+1,1 %) von einer weiteren leichten Konjunkturerholung aus. Die Inflation hat sich 2025 wider Erwarten deutlich erhöht, doch ist laut den Prognosen 2026 ein Rückgang auf 2,4 % (Group Research) bis 2,6 % (WIFO) möglich. Das Erreichen des EZB-Zieles von 2 % ist ambitioniert, doch hat die österreichische Bundesregierung erste Maßnahmen eingeleitet, da die Reduktion der Inflation hohe wirtschaftspolitische Priorität hat.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich 2025 nicht wesentlich verschlechtert. Die Arbeitslosenquote laut Eurostat-Definition dürfte laut Prognosen des Erste Group Research 2026 bei 5,4 % liegen und 2027 auf 5,0 % zurückgehen. WIFO (und IHS) gehen in der Prognose von 5,5 % (5,5 %) im Jahr 2026 und 5,2 % (5,4 %) im Jahr 2027 aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2026 für Kredite mit +1,4 % höher als bei Einlagen mit +1,0 %. Die Unternehmen halten sich bei Erweiterungsinvestitionen zurück und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte reduzieren ihre Sparquote, die das Einlagenwachstum hemmt. Sowohl bei Wohnbau- als auch bei Konsumkrediten dürfte 2026 das leichte Wachstum anhalten und die rückläufige Entwicklung überwunden sein. 2027 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens aber mit +1,0 % moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von +0,7 % prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter vorerst von keinen weiteren Zinssenkungen aus. Begründung dafür ist die Inflationsrate von nahe 2 % im Euroraum.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2025 geführt hätten.
2.2.Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2026 entsprechend der Zinspolitik der EZB nur mehr geringfügig sinken wird. In Bezug auf die Entwicklung der Wertpapierbörsen wurde die Annahme getroffen, dass die Kurse von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Sparkasse auch 2026 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen erwartet die Sparkasse im Einklang mit der gesunkenen Sparquote auf einstellige 9,6 % und den gesunkenen Zinsen geringe Neuzuflüsse im Markt. Im Corporate-Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen, so dass wir weiterhin nur ein Wachstumspotential im länger jährigen Durchschnitt sehen.
Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail- als auch im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen, das Ende der KIM-VO und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Bereits im Jahr 2025 hat sich das Neugeschäft nach den rückläufigen Vorjahren im Einklang mit wieder leicht steigenden Immobilienpreisen deutlich erholt. Bei den Konsumkrediten wird mit ein steigender Trend erwartet. Unternehmenskunden unterstützt die Sparkasse unverändert bei der Finanzierung der Realwirtschaft und sieht hier Potenzial für ein deutliches Wachstum.
Auf der Aufwandseite plant die Sparkasse 2026 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2025 orientieren.
Das Betriebsergebnis im Jahr 2026 wird aufgrund des ambitionierten Plans betreffend Zinsen und Provisionen bzw. dem strikten Kostenmanagement im Jahresvergleich ansteigend geplant.
Die erhöhten Risikokosten im Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem moderaten Wirtschaftsverlauf im Jahr 2025 werden mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft in der Planungsperiode wieder sinken..
Ein negatives Szenario für 2026 wäre eine Stagnation mit deutlich höher als prognostizierter Inflation. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse ermöglicht es aber den Abwärtsrisiken zu begegnen und auch künftig ein verlässlicher Partner für Kunden und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen, als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
2.3.Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien
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sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird der Kunde als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und den unterschiedlichen Effekten auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse im Jahr 2025, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds, welches von geopolitischen und makroökonomischen Schocks geprägt war. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpften weiterhin den privaten Konsum. Gleichzeitig führten die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungskosten zu negativen Auswirkungen auf Investitionen und industrielle Aktivität.
Während sich einige Branchen als widerstandsfähig erwiesen, sahen sich andere weiterhin mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in den Lieferketten, Kosteninflation sowie einer zusätzlich sinkenden Nachfrage konfrontiert. Diese Entwicklung spiegelt sich bislang nicht vollständig in den Finanzdaten der Kunden wider, weshalb eine weitere Verschlechterung von Ratings erwartet wird.
Darüber hinaus haben die von der neuen US-Regierung eingeführten politischen Änderungen die Komplexität in einer ohnehin herausfordernden Weltwirtschaft im Zustand multipler Krisen zusätzlich erhöht.
Um die unterschiedlichen Entwicklungen in den Branchen zu berücksichtigen und eine engere Integration mit den internen Risikomanagementprozessen sicherzustellen, wurde der Stage Overlay für Industriesektoren (Industry Overlay) im Jahr 2025 beibehalten.
Der Stage Overlay und die dazugehörenden Exit Trigger (Risikoeintritt oder Risikoentfall) wurden im Rahmen der regulären vierteljährlichen Bewertung entsprechend der makroökonomischen und geopolitischen Entwicklungen beurteilt. Im Zuge dessen wurde die Branche „Building Construction“ aus dem Stage Overlay entfernt sowie die Branche „Metals – Steel“ hinzugefügt.
Die Regeln für den Industry-Overlay wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkte bei der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2025 wird darüber hinaus keine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) als notwendig erachtet.
2.4.Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
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Als für die Sparkasse wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Europa verfügt auch vier Jahre nach Beginn des Russland-Ukrainekriegs nicht über eine stress-resiliente Energieversorgung. Die Preise für Storm und Gas werden noch immer mit einem geopolitischen Risikoaufschlag gehandelt, was die Unternehmen international betrachtet in einen Wettbewerbsnachteil versetzt. Dazu kommen noch die signifikanten Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Die Probleme Zentraleuropas sind demnach mehr strukturell und weniger zyklisch. Wir werden uns die nächsten Jahre auf unterdurchschnittliches Wachstum und weitere Wohlstandsverluste einstellen müssen.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2025 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Experten zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse als Teil der Erste Group bekennt sich zum Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legte die Sparkasse OÖ auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. ESG Faktoren werden insbesondere auch im Ratingprozess von Unternehmenskunden berücksichtigt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben und in der Bewertung berücksichtigt, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2025 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2025 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden. Das erhöhte Zinsänderungsrisiko hinsichtlich des Barwertes wird verursacht durch langfristige Fixzinskredite.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist.
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.5.Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Seite 144
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren, Kursrisiken von Aktien sowie Partnerrisiken ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
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2.6.Bericht über Bestand und Zugang von eigenen Aktien sowie eigene Werte
Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
4.1.IKS-Rahmenvorgaben
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger-und Kundeninteressen- bzw. der Vermögenswerte des Unternehmens. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen, Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen.
Die Richtlinie zum Internen Kontrollsystem der Sparkasse legt die Rahmenbedingungen für das interne Kontrollsystem fest und definiert sowohl aktuelle Standards zu den allgemeinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten als auch Mindestkriterien für die IKS Dokumentation. In der Sparkasse ist ein top-down, risikoangepasster und dezentralisierter IKS Ansatz mit Fokus auf identifizierte materielle Risiken anzuwenden. Das bedeutet, dass alle materiellen Risiken, die im IKS Prozess identifiziert werden, mittels Kontrollen zu mitigieren sind. Folgende Kriterien werden für ein angemessenes IKS angewandt:
Vollständigkeit: Die Prozesslandkarte sowie die internen Richtlinien und Verfahren, die veröffentlicht wurden, sorgen dafür, dass alle identifizierten Risiken und potenziellen Schadensfälle/Szenarien berücksichtigt, festgelegt und gemanagt werden. Zusätzlich tragen sie zu einem vollständigen und integrierten Kontrollumfeld bei. Alle wesentlichen Risiken sollen durch wesentliche Kontrollen abgedeckt werden.
Effektivität und Nachweisbarkeit: Im Rahmen des Monitorings des Risikoappetits wird die Funktionalität der wesentlichen Kontrollen regelmäßig überprüft, das optimale Kontrollumfeld überwacht und hinterfragt.
Nachvollziehbarkeit: Die identifizierten wesentlichen Kontrollen werden in der Prozesslandkarte sowie den Richtlinien und Verfahren dokumentiert. Dies soll sicherstellen, dass sich die relevanten Mitarbeiter:innen über alle wesentlichen Kontrollen und ihrer Rolle im IKS-Prozess in transparenter Weise innerhalb der gesamten lokalen Einheit bewusst sind. Dadurch wird für die Nachvollziehbarkeit und transparente Darstellung der Verantwortlichkeit gesorgt.
Das Risikoprofil, inklusive der SOLL-IST Situation wird von jeder einzelnen Risikofunktion überwacht und für das Management oder relevante Risikogremium dargestellt.
4.2.Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Der Code of Conduct gibt allen Mitarbeiter:innen der Sparkasse Orientierung, definiert verpflichtende Regeln für das tägliche Geschäftsleben, beschreibt die Unternehmenswerte, bekräftigt die Verpflichtung, als Unternehmen verantwortungsvoll zu agieren und stellt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien (Compliance) sicher.
Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen. Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen für sämtliche Risiken, mit denen die Sparkasse OÖ konfrontiert ist, zu schaffen.
Die dem Bereich Finanzen und Controlling zugeordnete Abteilung Rechnungswesen und Konzernreporting koordiniert und verifiziert die Erstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse OÖ. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind entsprechend der IKS-Policy in den Arbeitsanweisungen definiert.
Seite 146
4.3.Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressat:innen beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Die in den Arbeitsanweisungen des UGB Bilanzierungshandbuch und im Handbuch zur IFRS-Rechnungslegung enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten. Als elementare Bestandteile des IKS innerhalb der Sparkasse OÖ gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung (SAP).
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzipes.
Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.
4.4.Information und Kommunikation
Der UGB-/BWG-Jahresabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter:innen und der Finanzvorstand (CFO) unterziehen den zu veröffentlichenden Jahresabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird quartalsmäßig über das UGB-Ergebnis an den zuständigen Finanzvorstand (CFO) berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
Darüber hinaus befindet sich das Rechnungswesen bei Neueinführungen von Kernbankensystemen und Implementierungen von neuen Produkten im regelmäßigen Austausch mit den relevanten Fachabteilungen, um frühzeitig Auskunft hinsichtlich rechnungswesen-spezifischer Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen zu geben.
4.5.Überwachung
Zur Überwachung und gleichzeitig zur Unterstützung einer starken Governance und eines starken Risikomanagements wendet die Sparkasse das Drei-Linien-Modell an, um die Strukturen und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermöglichen, auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Die erste Linie umfasst dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung einschließlich interner Kontrollen ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Diese Linie ist in einem ständigen Dialog mit den Geschäftsfeldern und berichtet über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.
Die Rolle der zweiten Linie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt und bietet zusätzlich Fachkenntnisse, Unterstützung, Überwachung und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement an. Diese Tätigkeiten werden in der Sparkasse unter anderem von den Bereichen Risikomanagement, BWG-Compliance, WAG-Compliance, Geldwäscheprävention, IT-Security, Physische Sicherheit und Recht wahrgenommen. Sie sollen vor allem die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren, State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement abdecken.
Die dritte Linie ist für die unabhängige und objektive Prüfungssicherheit und Beratung in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance und des Risikomanagements verantwortlich. Diese Aufgaben werden von der Internen Revision erfüllt, welche auf Basis der gesetzlich erforderlichen und der risikoorientiert geplanten Prüfungen entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und zu beurteilen hat. Ein Schwerpunkt der Prüfungshandlungen ist dabei die
Seite 147
Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision berichtet über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Vorstand und Prüfungsausschuss.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an der vorliegenden Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
5.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Jahresabschluss.
Seite 148
Linz, den 20. März 2026
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Seite 149
Bilanz zum 31. Dezember 2025
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva
 
 
 
 
 
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
 
1.927.219
1.059.134.249,41
2. Schuldtitel öffentlicher Stelle und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
800.100
736.325.082,02
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
 
 
800.100
736.325.082,02
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
 
0
0,00
3. Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
1.718.500
2.025.542.238,78
a) täglich fällig
 
 
 
51.006
38.552.296,78
b) sonstige Forderungen
 
 
 
1.667.494
1.986.989.942,00
4. Forderungen an Kunden
 
 
 
9.383.711
10.077.627.576,67
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.228.794
1.382.899.697,28
a) von öffentlichen Emittenten
 
 
 
28.864
17.039.523,54
b) von anderen Emittenten
 
 
 
1.199.930
1.365.860.173,74
darunter: eigene Schuldverschreibungen
 
 
9.525
10.756.521,83
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
85.554
86.778.220,36
7. Beteiligungen
 
 
 
70.015
65.691.439,80
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
0
0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
99.968
102.478.464,57
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
0
8.790.865,59
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
859
842.116,79
10. Sachanlagen
 
 
 
81.638
102.112.399,72
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
51.733
66.481.209,03
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
 
19
18.798,00
darunter: Nennwert
 
 
 
2
2.000,00
12. Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
58.851
62.027.999,73
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht einbezahlt ist
 
0
0,00
14. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
3.128
3.103.158,24
15. Aktive latente Steuern
 
 
 
6.138
4.481.599,12
Summe der Aktiva
 
 
 
15.464.496
15.709.063.040,49
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
1. Auslandsaktiva
 
 
 
2.612.406
2.865.813.256,60
Seite 150
 
 
 
 
 
 
1-12 2024
1-12 2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
749.735
534.252.325,18
a) täglich fällig
 
 
 
 
 
45.870
23.181.509,51
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
703.865
511.070.815,67
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
 
 
 
 
11.784.252
12.036.652.192,23
a) Spareinlagen
 
 
 
 
 
7.064.412
6.730.252.462,23
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
5.501.054
5.072.655.679,28
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
1.563.358
1.657.596.782,95
b) sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
4.719.840
5.306.399.730,00
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
4.209.777
4.836.040.626,90
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
510.063
470.359.103,10
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
1.317.177
1.477.478.302,22
a) begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
1.317.177
1.477.478.302,22
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
0
0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
66.478
80.818.477,33
5. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
3.538
3.423.739,37
6. Rückstellungen
 
 
 
 
 
185.628
171.126.305,77
a) Rückstellungen für Abfertigungen
 
 
 
 
 
35.017
33.444.221,74
b) Rückstellungen für Pensionen
 
 
 
 
 
68.628
62.028.742,94
c) Steuerrückstellungen
 
 
 
 
 
9.145
2.897.741,92
d) sonstige
 
 
 
 
 
72.838
72.755.599,17
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
 
 
197.419
197.418.914,38
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
259.371
230.281.806,78
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
80.857
80.857.142,86
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
 
 
 
0
0,00
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
 
 
 
 
0
0,00
9. Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
52.953
52.952.812,58
Nennbetrag gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
52.953
52.952.812,58
abzüglich Nennbetrag eigene Aktien
 
 
 
 
 
0
0,00
10. Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
125.347
125.346.792,33
a) gebundene
 
 
 
 
 
95.745
95.745.013,45
b) nicht gebundene
 
 
 
 
 
29.602
29.601.778,88
c) Rücklage für eigene Aktien
 
 
 
 
 
0
0,00
11. Gewinnrücklagen
 
 
 
 
 
492.360
548.672.549,85
a) gesetzliche Rücklage
 
 
 
 
 
13.283
13.282.807,74
b) satzungsmäßige Rücklage
 
 
 
 
 
0
0,00
c) andere Rücklagen
 
 
 
 
 
479.058
535.370.944,11
d) Rücklagen für eigene Aktien
 
 
 
 
 
19
18.798,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
 
 
 
129.159
129.159.055,61
13. Bilanzgewinn
 
 
 
 
 
20.039
40.500.000,00
14. Investitionszuschüsse
 
 
 
 
 
184
122.624,00
a) Covid-19 Investitionsprämie
 
 
 
 
 
184
122.624,00
Summe der Passiva
 
 
 
 
 
15.464.496
15.709.063.040,49
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
 
1. Eventualverbindlichkeiten
 
 
 
 
 
2.763.039
2.974.209.059,15
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
 
 
 
0
0,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
 
 
 
2.763.039
2.974.209.059,15
2. Kreditrisiken
 
 
 
 
 
2.441.600
2.621.679.305,46
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
 
 
 
 
0
0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
 
 
 
 
222.368
196.214.740,82
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
1.285.747
1.357.709.888,04
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
203.096
191.813.714,20
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
6.292.579
5.955.701.789,32
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
a) Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
15,93
18,23
b) Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
17,21
19,58
c) Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
 
20,43
22,80
6. Auslandspassiva
 
 
 
 
 
635.012
580.534.389,85
Seite 151
Gewinn- und Verlustrechnung 2025
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 
 
 
 
 
 
2024
2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
 
 
 
 
 
561.812
456.838.498,73
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
 
 
 
 
33.454
45.660.344,12
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
335.797
214.877.382,23
I. NETTOZINSERTRAG
 
 
 
 
 
226.015
241.961.116,50
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
 
 
 
 
11.981
13.192.316,04
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
 
 
973
885.922,11
b) Erträge aus Beteiligungen
 
 
 
 
 
6.922
6.601.103,70
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
 
 
4.086
5.705.290,23
4. Provisionserträge
 
 
 
 
 
145.297
153.956.136,14
5. Provisionsaufwendungen
 
 
 
 
 
16.014
16.818.828,25
6. Erträge aus Finanzgeschäften
 
 
 
 
4.576
5.334.603,56
7. Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
7.059
8.879.180,80
II. BETRIEBSERTRÄGE
 
 
 
 
 
378.914
406.504.524,79
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
 
 
 
 
232.129
232.980.791,29
a) Personalaufwand
 
 
 
 
 
135.981
135.746.175,14
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) Löhne und Gehälter
 
 
 
 
 
100.386
102.464.073,21
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge
 
 
25.813
26.860.013,45
cc) sonstiger Sozialaufwand
 
 
 
 
2.338
2.295.917,78
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
 
 
 
2.806
3.011.342,54
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
 
 
 
 
858
0,00
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
 
 
3.781
1.114.828,16
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
 
 
96.148
97.234.616,15
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
 
 
8.039
9.807.364,04
abzüglich:
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
 
 
 
-73
-61.420,00
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
 
14.169
6.069.583,80
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
 
 
 
 
 
254.265
248.796.319,13
IV. BETRIEBSERGEBNIS
 
 
 
 
 
124.649
157.708.205,66
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
19.157
38.981.872,79
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen
686
12.259.232,51
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
 
 
106.178
130.985.565,38
15.Außerordentliche Erträge
 
 
 
 
 
0
0,00
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
0
0,00
16. Außerordentliche Aufwendungen
 
 
 
 
0
0,00
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
0
0,00
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
 
 
 
0
0,00
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
 
 
 
21.392
27.692.764,02
darunter: Aufwand aus latenten Steuern
 
 
 
 
2.426
1.656.793,99
19.Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
 
 
 
2.230
6.479.830,71
19a. Ergebnis aus Spaltungen
 
 
 
 
 
0
0,00
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
 
 
 
 
 
82.555
96.812.970,65
20. Rücklagenbewegung
 
 
 
 
 
62.517
56.312.970,65
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
Dotierung der Haftrücklage
 
 
 
 
 
0
0,00
Auflösung der Haftrücklage
 
 
 
 
 
0
0,00
VII. JAHRESGEWINN
 
 
 
 
 
20.039
40.500.000,00
21. Gewinnvortrag
 
 
 
 
 
0
0,00
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
 
 
0
0,00
VIII. BILANZGEWINN
 
 
 
 
 
20.039
40.500.000,00
Seite 152
Anhang zum Jahresabschluss 2025
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
1Allgemeine Angaben153
1.1Einleitung...........................................................................................................................................................................................153
1.2Haftungsverbund...............................................................................................................................................................................153
1.3Offenlegung........................................................................................................................................................................................153
1.4Größenklassen gemäß § 221 UGB....................................................................................................................................................154
1.5Angaben gemäß § 243 b Abs. 7 UGB (in der Fassung vom 31.12.2025).......................................................................................154
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden154
2.1Generalnorm......................................................................................................................................................................................154
2.2Bewertungsmethoden........................................................................................................................................................................154
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten...................................................................................................................154
2.2.2Beteiligungen und Anteile an nicht verbundenen Unternehmen................................................................................................154
2.2.3Forderungen.......................................................................................................................................................................................155
2.2.4Wertpapiere........................................................................................................................................................................................155
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode.......................................................................................................155
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen...........................................................................................................................................156
2.2.7Wertminderungen für Ausfallrisiken..............................................................................................................................................156
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen...............................................................................................................158
2.2.9Derivate...............................................................................................................................................................................................158
2.2.10Verbindlichkeiten..............................................................................................................................................................................159
2.2.11Rückstellungen...................................................................................................................................................................................159
2.2.12Investitionszuschüsse........................................................................................................................................................................160
3Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden160
4Angaben zur Bilanz161
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen...............................................................................................161
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung.........................................................................................................................161
4.3.Forderngen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestelt..................................................................................................................................161
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.................................................................................................................................161
4.5Nachrangige Vermögensgegenstände..............................................................................................................................................161
4.6Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.......................................................................................................161
4.7Andere Treuhandgeschäfte...............................................................................................................................................................161
4.8Handelsbuch.......................................................................................................................................................................................162
4.9Wertpapiere........................................................................................................................................................................................162
4.10Finanzinstrumente des Anlagevermögens......................................................................................................................................162
4.11Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapieren...............................................163
4.12Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere.....................................................................................................................................163
4.13Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen..........................................................................................................163
4.14Anlagevermögen................................................................................................................................................................................163
4.15Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.......................................................................................................167
4.16Investitionszuschüsse........................................................................................................................................................................167
4.17Sonstige Vermögensgegenstände.....................................................................................................................................................167
4.18Derivative Finanzinstrumente..........................................................................................................................................................167
4.19Eingebettete Derivate........................................................................................................................................................................168
4.20Interne Derivate.................................................................................................................................................................................168
4.21CVA/DVA...........................................................................................................................................................................................169
4.22Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften..................................................................................................169
4.23Aktive latente Steuern.......................................................................................................................................................................170
4.24Mündelgeldspareinlagen...................................................................................................................................................................170
4.25Sonstige Verbindlichkeiten...............................................................................................................................................................170
4.26Leasing- und Mietverpflichtungen...................................................................................................................................................170
4.27Rückstellungen für Pensionen.........................................................................................................................................................170
4.28Sonstige Rückstellungen...................................................................................................................................................................170
4.29Bestand und Zugang von eigenen Aktien.......................................................................................................................................170
4.30Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten und nachrangiges Kapital..............................................................................171
Seite 153
4.31Grundkapital......................................................................................................................................................................................171
4.32Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG.........................................171
4.33Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind.....................................................................172
4.34Eventualverbindichkeiten.................................................................................................................................................................172
4.35Bedeutende Kreditrisiken.................................................................................................................................................................172
4.36Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche.....................................172
4.36.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)................................................................................172
4.36.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)...........................................................................................................................173
4.36.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)..............................................................................................................................................................173
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung173
5.1Negativzinsen.....................................................................................................................................................................................173
5.2Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten......................................................................................................................173
5.3Erträge für Verwaltungs-und Agenturdienstleitungen gegenüber Dritten.................................................................................173
5.4Sonstige betriebliche Erträge............................................................................................................................................................173
5.5Aufwendungen für Abfertigungen...................................................................................................................................................173
5.6Aufwendungen für Abschlussprüfer...............................................................................................................................................173
5.7Sonstige betriebliche Aufwendungen..............................................................................................................................................174
5.8Rücklagenzuführung.........................................................................................................................................................................174
5.9Gesamtkapitalrentabilität.................................................................................................................................................................174
5.10Gewinnverteilungsvorschlag............................................................................................................................................................174
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern174
6.1Anzahl der Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................174
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat.............................................................................................................................................174
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen........................................................................................................................174
6.4Organbezüge.......................................................................................................................................................................................174
6.5Anteilsbasierte Vergütung................................................................................................................................................................174
6.6Namen der Organmitglieder.............................................................................................................................................................175
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag175
Seite 154
1.Allgemeine Angaben
1.1Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu entnehmen.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG (im Folgenden Sparkasse OÖ) hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59a BWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Sparkasse OÖ ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.
1.2Haftungsverbund
Die Sparkasse ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 Capital Requirements Regulation (CRR) und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen der Sparkassengruppe an.
Nach den Bestimmungen zum HV ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen), abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder, gegeben. Für neue Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen wurde diese Bestimmung ab 1. September 2024 aufgehoben; Verbindlichkeiten bis 30. August 2024 unterliegen einer Abschmelzlösung.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Falle des Konkurses eines Mitgliedes.
Aufgrund der Anforderungen an ein IPS wurde ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt. Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.36 „Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche“ behandelt.
Die Mitglieder des HV/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i.S.d. Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des HV in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3Offenlegung
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“ des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß Artikel 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) erfolgt auf der Webseite der Erste Group Bank AG.
Seite 155
Ein entsprechender Link ist unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht.
1.4Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Sparkasse OÖ ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkasse und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß § 243b und § 267a UGB (in der Fassung vom 31.12.2025) erstellten und offengelegten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB (in der Fassung vom 31.12.2025) von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt. Dieser ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2025 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) erstellt. Dieser Bericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und verwendet die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk, zusammen mit den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2026/73 (EU-Taxonomie).
2.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1Generalnorm
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Bilanzstichtag bewertet. Jene Währungen, für die die EZB keinen Referenzkurs veröffentlicht, werden mit dem Devisen-Mittelkurs der Erste Group Bank AG zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) (Dezember 2022)) bewertet.
Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wird der Barwert der künftigen Zahlungsströme des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um eine erhöhte Planungsunsicherheit anlässlich des aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen, werden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Seite 156
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson-Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
2.2.3Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften der AFRAC-Stellungnahme 14 Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
2.2.4Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie abhängig davon, ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt, wie folgt bewertet:
Wertpapiere des Handelsbestands werden zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit.
Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potenziell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
Wertpapiere des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechend der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft getretenen Regelwerke festgelegt.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, sofern diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag gemäß § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig
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zu- bzw. abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert.
Eine Schätzungsänderung liegt vor, wenn sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen während der Vertragslaufzeit ändern und es sich weder um eine Vertragsanpassung noch eine Änderung des nominellen Zinssatzes handelt. Die Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Im Zeitpunkt der Schätzungsänderung wird der Buchwert erfolgswirksam über das Zinsergebnis auf den neuen Barwert angepasst.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so wird diese Änderungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt.
Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden ebenfalls durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Marktbasierte Anpassungen beziehen sich, in der Regel, auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden.
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten im Wege eines Vergleichs des Vertrags vor und nach der Änderung beurteilt, um festzustellen, ob eine erhebliche oder nicht erhebliche Vertragsanpassung vorliegt. Die qualitative Erheblichkeit einer Vertragsanpassung wird anhand des dem Finanzinstrument inhärenten Risikos beurteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei Krediten wird zum Beispiel eine Vertragsanpassung als erheblich beurteilt, die zu einem Schuldnerwechsel oder zu einer Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war) führt. Bei nicht ausgefallenen Krediten zählen zu den erheblichen Vertragsanpassungen solche, die zu einer Barwertänderung in einem bestimmten Ausmaß führen.
Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen und zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögensgegenstandes. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ursprünglichen Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes, die Auflösungen der Wertminderung für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen führen nicht zu einer Ausbuchung des Kredits. Sie werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7Wertminderungen für Ausfallrisiken
Wertminderungen für Ausfallrisiken werden für Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente erfasst. Wertminderungen für Ausfallrisiken werden insbesondere für Kreditforderungen, bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 bis 14 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL) spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
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Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Der Stufe 2 sind auch jene nicht wertgeminderten Vermögensgegenstände zugeordnet, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko vom Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn die Kundin ausfällt.
Die in der Sparkasse angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Sparkassensektor generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“-Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-)Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Forbearance-Maßnahmen (z.B. Stundungen) und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Für die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren ist eine sachkundige Beurteilung erforderlich, wofür gruppenweite und institutsspezifische Richtlinien und Prozesse den erforderlichen Steuerungsrahmen gewährleisten. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2024 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung“ beschrieben werden.
Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kund:innen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch die Workout-Riskmanager:in. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
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Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und den unterschiedlichen Effekten auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse im Jahr 2025, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds, welches von geopolitischen und makroökonomischen Schocks geprägt war. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpften weiterhin den privaten Konsum. Gleichzeitig führten die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungskosten zu negativen Auswirkungen auf Investitionen und industrielle Aktivität.
Während sich einige Branchen als widerstandsfähig erwiesen, sahen sich andere weiterhin mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in den Lieferketten, Kosteninflation sowie einer zusätzlich sinkenden Nachfrage konfrontiert. Diese Entwicklung spiegelt sich bislang nicht vollständig in den Finanzdaten der Kund:innen wider, weshalb eine weitere Verschlechterung von Ratings erwartet wird.
Darüber hinaus haben die von der neuen US-Regierung eingeführten politischen Änderungen die Komplexität in einer ohnehin herausfordernden Weltwirtschaft im Zustand multipler Krisen zusätzlich erhöht.
Um die unterschiedlichen Entwicklungen in den Branchen zu berücksichtigen und eine engere Integration mit den internen Risikomanagementprozessen sicherzustellen, wurde der Stage Overlay für bestimmte Industriesektoren (Industry Overlay) im Jahr 2025 beibehalten.
Die Regeln für den Industry-Overlay wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkte bei der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Der Stage Overlay und die dazugehörenden Exit-Trigger (Risikoeintritt oder Risikoentfall) wurden im Rahmen der regulären vierteljährlichen Bewertung entsprechend den makroökonomischen und geopolitischen Entwicklungen beurteilt. Im Zuge dessen wurde die Branche „Building Construction“ aus dem Stage Overlay entfernt sowie die Branche „Metals – Steel“ hinzugefügt.
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die entgeltlich erworben wurden, und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
2.2.9Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß der AFRAC-Stellungnahme 15: „Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB) (Dezember 2023)“ stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Die Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Beendigung von Sicherungsgeschäften wird bei verzinslichen Grundgeschäften als nachträgliches Agio oder Disagio behandelt und über aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung so verteilt, dass die erhöhten zukünftigen Zinsaufwendungen oder Zinserträge entsprechend angepasst werden. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC 15 (Dezember 2023) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese
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zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreis berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen werden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren für symmetrische Derivate wie Swaps, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle und Hull-White-Modelle. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Beendigung von Sicherungsgeschäften werden bei verzinslichen Grundgeschäften als nachträgliches Agio oder Disagio behandelt und über aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung so verteilt, dass die erhöhten zukünftigen Zinsaufwendungen oder Zinserträge entsprechend angepasst werden.
Die Sparkasse wendet die AFRAC-Stellungnahme 15 (Dezember 2023) hinsichtlich des Ausweises interner Derivate in Sicherungsbeziehungen an.
Die Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Beendigung von Sicherungsgeschäften wird bei verzinslichen Grundgeschäften als nachträgliches Agio oder Disagio behandelt und über aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung so verteilt, dass die erhöhten zukünftigen Zinsaufwendungen oder Zinserträge entsprechend angepasst werden.
2.2.10Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben. Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten erfolgswirksam gebucht.
2.2.11Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist. Die Berechnungen in Bezug auf Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder und Auslagerungen erfolgen unter Beachtung der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) (Juni 2022) sowie unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P.
Abfertigungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,39 % (Vorjahr: 2,13 %) ermittelt, das sind 98,55 % des Erfordernisses (Vorjahr: 99,97 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 749.734,77 (Vorjahr: TEUR 677) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,59 % (Vorjahr: 3,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Pensionsdatum angesetzt.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,39 % (Vorjahr: 2,13 %) bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.389.827,35 (Vorjahr: TEUR 1.423) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,59 % (Vorjahr: 3,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionist:innen von 2,33 % (Vorjahr: 2,19 %) angenommen.
Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Pensionsrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.
Änderungen der Rückstellung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
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Jubiläumsgelder
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,39 % (Vorjahr: 2,13 %) ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 184.381,98 (Vorjahr: TEUR 158) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenem der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,59 % (Vorjahr: 3,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Anfallsalter angesetzt.
Im Rahmen der Berechnung werden ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 4,50 % (Vorjahr: 6,65 %) sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 16,00 % (Vorjahr: 17,00 %) zur Anwendung gebracht.
Die Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen, die in den Posten Löhne und Gehälter enthalten sind, betragen EUR -501.731,41 (Vorjahr: TEUR 1.108).
Auslagerung
Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der EBOe FD Haag ex. West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 3.325.189,38 (Vorjahr: TEUR 3.616) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 658.484,73 (Vorjahr: TEUR 628) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,39 % (Vorjahr: 2,13 %) ermittelt.
Für die Ermittlung des Barwertes werden folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 3,59 % (Vorjahr: 3,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), und Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.
Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 4,50 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.
Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.119.248,89 (Vorjahr: TEUR 4.389). Dieser Forderungsbetrag wird gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und dem Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 135.574,78 (Vorjahr: TEUR 146) und ist in der Bilanz unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
Sonstige langfristige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wird jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können. In Abhängigkeit der jeweiligen Restlaufzeit kommen Zinssätze zwischen 2,21 % und 4,11 % zur Anwendung.
2.2.12Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode, auf der Passivseite, im Posten 14 Investitionszuschüsse, ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
3.Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr werden im Berichtsjahr keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
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4.Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte erstmals inklusive der zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben ist daher nicht gegeben.
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
2.117.411
2.326.353.705,90
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
 
1.006.738
969.136.277,83
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
 
1.869.711
2.115.328.188,15
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
5.229.739
5.639.005.333,67
nicht täglich fällige Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
526.075
470.441.049,61
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
 
581.331
655.458.751,73
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
 
501.341
478.580.758,25
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
915.551
803.130.647,29
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung
In Fremdwährung sind Aktivposten im Gesamtbetrag von EUR 239.378.991,33 (Vorjahr: TEUR 321.208) und Passivposten im Gesamtbetrag von EUR 123.065.640,86 (Vorjahr: TEUR 179.607) vorhanden.
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
 
 
 
Verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2024
31.12.2025
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
TEUR
EUR
TEUR
EUR
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
1.569.518
1.897.879.829,78
0
0,00
Forderungen an Kunden
 
 
 
299.364
292.907.090,50
10.117
9.263.368,93
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
 
 
 
15.217
16.670.552,04
0
0,00
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
 
 
 
12.742
13.120.446,41
684
1.062.227,75
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
0
0,00
0
13.054.486,61
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I
 
 
 
 
 
 
 
Kap 4 der CRR
 
 
 
0
1.003.335,43
0
0,00
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen werden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
4.5Nachrangige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
914
563.141,50
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
155.180
152.384.863,62
4.6Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
4.7Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gemäß § 14 Abs. 2 PfandBG
 
 
 
 
 
1.291.597
1.473.876.483,93
Seite 163
4.8Handelsbuch
Die Sparkasse führt ein Handelsbuch gemäß CRR Art. 94 (3) b und c mit einem Volumen von EUR 36.386.102,72 per 31. Dezember 2025 (Vorjahr: TEUR 36.632).
Die Publikation des neuen finalen RTS der EBA zur Ermittlung der Long/Short-Klassifizierung führte zu einer entsprechenden Anpassung unserer Methodik zur Ermittlung des Handelsbuchvolumens.
4.9Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
 
 
 
 
zum Börsehandel zugelassen
davon bewertet wie
 
 
 
 
börsenotiert
nicht börsenotiert
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
31.12.2025
in EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.382.899.697,37
0,02
1.369.148.832,18
0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
5.698.348,18
632.900,96
0,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.228.794
0
1.207.412
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
2.792
3.663
0
0
4.10Finanzinstrumente des Anlagevermögens
Die angeführten Werte in der folgenden Tabelle verstehen sich ohne vertragliche Zinsabgrenzung.
31.12.2025
 
 
 
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
430.299.980,23
398.064.037,85
32.235.942,38
 
 
 
 
 
297.328.257,27
302.040.603,00
 
4.712.345,73
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
40.787.371,65
38.235.989,00
2.551.382,65
 
 
 
 
 
57.454.372,48
57.984.675,00
 
530.302,52
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
73.120.055,70
70.515.183,58
2.604.872,12
 
 
 
 
 
9.617.935,74
9.785.280,28
 
167.344,54
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
939.519.526,86
907.393.146,90
32.126.379,96
 
 
 
 
 
413.725.483,47
419.410.936,31
 
5.685.452,84
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
29.487.811,38
29.487.811,38
0,00
 
 
 
 
 
10.000,00
10.113,98
 
113,98
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
1.513.214.745,82
1.443.696.168,71
69.518.577,11
 
 
 
 
 
778.136.048,96
789.231.608,57
 
11.095.559,61
31.12.2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
605.668
567.944
37.724
 
 
 
 
 
188.286
195.001
 
6.715
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
17.526
14.783
2.743
 
 
 
 
 
66.653
68.155
 
1.502
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
100.413
96.226
4.187
 
 
 
 
 
5.975
6.232
 
258
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
798.475
754.707
43.768
 
 
 
 
 
397.393
405.934
 
8.542
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
29.444
29.444
0
 
 
 
 
 
0
0
 
0
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
1.551.525
1.463.104
88.421
 
 
 
 
 
658.307
675.323
 
17.016
Die Abschreibung von Finanzinstrumenten des Anlagevermögens wird unterlassen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind.
Seite 164
Bei Anlagevermögen, das Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente darstellt, werden pauschale Wertberichtigungen, die für das Kreditrisiko gebildet werden, als dauernde Wertminderung berücksichtigt und es erfolgt eine Abwertung auf den beizulegenden Wert.
Wertpapiere, die nicht den Forderungen und forderungsähnlichen Finanzinstrumenten zugeordnet werden, werden hinsichtlich zinsinduzierter Wertminderung nicht abgewertet, da eine Halteabsicht bis zum Laufzeitende gegeben ist oder eine Realisierung stiller Lasten durch vorzeitige Verkäufe ausgeschlossen wird. Da auch keine bonitätsbedingten Kriterien gemäß AFRAC 14 (Juni 2021) Rz 66 vorliegen, wird keine Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Die Sparkasse verwendet theoretische Preise für die Bewertung von Wertpapieren, deren Markt inaktiv ist. Die Annahme eines inaktiven Marktes wird vor allem dann getroffen, wenn für das betreffende Wertpapier nur sporadisch Kurse gebildet werden, nur geringe Volumina am Markt gehandelt werden oder keine aktuellen Kurse verfügbar sind.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kurs auf dem inaktiven Markt und dem Buchwert beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 2).
4.11Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 6.833.871,95 (Vorjahr: TEUR 8.841).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 13.586.813,39 (Vorjahr: TEUR 8.957).
4.12Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva 05
 
 
 
 
 
156.779
204.074.290,41
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
40.627
57.331.250,38
4.13Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an den folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Firma und Sitz der Gesellschaft
 
 
Anteile am Kapital
gesamt (davon
indirekt) in %
Eigenkapital (i. S. UGB) TEUR
letztes Ergebnis TEUR
Jahresabschluss
per Jahr
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz
95,00 (95,00)
7.838
4.886
2024
AS LEASING Gesellschaft m.b.H., Linz
 
 
100,00 (100,00)
68
-1
2024
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen
Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H., Wien
25,00 (43,31)
1.361
371
2024
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H., Schwanenstadt
 
33,00 (33,00)
378
-46
2024
LV Holding GmbH, Linz
 
 
72,36 (72,36)
2.785
391
2024
AS Support GmbH, Linz
 
 
100,00 (100,00)
359
92
2024
FLIP Linz GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
finanzieller Bildung, Linz
100,00 (100,00)
10
-3
2024
SPK OÖ Beteiligungsholding GmbH, Linz
 
100,00 (100,00)
77.808
4.765
2024
4.14Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke beträgt EUR 9.320.480,05 (Vorjahr: TEUR 9.196).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Seite 165
Bank AG 2024
Anlagespiegel (Teil 1 – Anschaffungs- oder Herstellungskosten)
 
 
Anschaffungskosten per 1.1.2025
Sonstiges 2025
Zugänge 2025
Abgänge 2025
Umbuchungen 2025
Anschaffungskosten per 31.12.2025
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
802.128.717,33
0,00
206.037.722,00
270.465.524,00
0,00
737.700.915,33
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
84.208.746,00
0,00
8.988.680,00
0,00
5.450.000,00
98.647.426,00
c) Forderungen an Kunden
 
108.863.284,23
0,00
8.092.610,00
32.000.270,13
0,00
84.955.624,10
d) Schuldverschreibungen
 
1.195.354.347,47
0,00
319.946.340,00
157.254.814,89
-5.450.000,00
1.352.595.872,58
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
32.881.178,24
0,00
0,00
0,00
0,00
32.881.178,24
Summe
 
2.223.436.273,27
0,00
543.065.352,00
459.720.609,02
0,00
2.306.781.016,25
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
70.533.110,94
0,00
0,04
4.323.540,00
0,00
66.209.570,98
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
100.099.972,88
0,00
2.510.184,81
0,00
0,00
102.610.157,69
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
979.037,12
0,00
0,00
0,00
0,00
979.037,12
Summe
 
979.037,12
0,00
0,00
0,00
0,00
979.037,12
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
 
125.047.699,46
0,00
18.522.393,66
395.996,41
0,00
143.174.096,71
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
77.165.424,58
0,00
11.996.665,34
4.147.954,32
0,00
85.014.135,60
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
202.213.124,04
0,00
30.519.059,00
4.543.950,73
0,00
228.188.232,31
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
18.798,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
2.597.280.316,25
0,00
576.094.595,85
468.588.099,75
0,00
2.704.786.812,35
Seite 166
Anlagespiegel (Teil 2 – Kumulierte Abschreibungen)
 
 
Kumulierte Abschreibung
per 1.1.2025
Abschreibung 2025
Zuschreibung 2025
Kum. Abschr. Abgänge
per 31.12.2025
Kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2025
Kumulierte Abschreibung per 31.12.2025
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
8.174.716,43
1.193.761,93
1.129.283,84
-1.833.483,32
-0,07
10.072.677,91
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
29.576,96
83.164,23
7.385,19
0,00
-300.325,87
405.681,87
c) Forderungen an Kunden
 
2.475.507,51
634.017,12
296.733,82
595.158,14
0,04
2.217.632,63
d) Schuldverschreibungen
 
-513.248,50
7.886.174,20
2.099.521,50
5.622.216,03
300.325,88
-649.137,71
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
3.437.656,53
202.768,90
257.058,59
0,00
-0,02
3.383.366,86
Summe
 
13.604.208,93
9.999.886,38
3.789.982,94
4.383.890,85
-0,04
15.430.221,56
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
518.131,14
0,04
0,00
0,00
0,00
518.131,18
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
131.693,12
0,00
0,00
0,00
0,00
131.693,12
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
119.827,33
17.093,00
0,00
0,00
0,00
136.920,33
Summe
 
119.827,33
17.093,00
0,00
0,00
0,00
136.920,33
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
 
71.711.193,55
3.814.991,03
0,00
373.697,80
0,00
75.152.486,78
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
48.863.586,12
5.975.280,01
0,00
3.915.520,32
0,00
50.923.345,81
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
120.574.779,67
9.790.271,04
0,00
4.289.218,12
0,00
126.075.832,59
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
134.948.640,19
19.807.250,46
3.789.982,94
8.673.108,97
-0,04
142.292.798,78
Seite 167
Anlagespiegel (Teil 3 – Buchwert)
 
Buchwert ohne vertragliche Zinsabgrenzung
per 31.12.2025
Vertragliche Zinsabgrenzung
per 31.12.2025
Buchwert per 31.12.2025
Buchwert ohne vertragliche
Zinsabgrenzung per 1.1.2025
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
727.628.237,42
8.696.844,60
736.325.082,02
793.954.000,90
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
98.241.744,13
1.719.477,17
99.961.221,30
84.179.169,04
c) Forderungen an Kunden
 
82.737.991,47
647.400,70
83.385.392,17
106.387.776,72
d) Schuldverschreibungen
 
1.353.245.010,29
15.903.821,89
1.369.148.832,18
1.195.867.595,97
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
29.497.811,38
0,00
29.497.811,38
29.443.521,71
Summe
 
2.291.350.794,69
26.967.544,36
2.318.318.339,05
2.209.832.064,34
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
65.691.439,80
0,00
65.691.439,80
70.014.979,80
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
102.478.464,57
0,00
102.478.464,57
99.968.279,76
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
842.116,79
0,00
842.116,79
859.209,79
Summe
 
842.116,79
0,00
842.116,79
859.209,79
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
 
68.021.609,93
0,00
68.021.609,93
53.336.505,91
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
34.090.789,79
0,00
34.090.789,79
28.301.838,46
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
102.112.399,72
0,00
102.112.399,72
81.638.344,37
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
18.798,00
0,00
18.798,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
2.562.494.013,57
26.967.544,36
2.589.461.557,93
2.462.331.676,06
Seite 168
Seite 191
4.15Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 825.959,79 (Vorjahr: TEUR 827) enthalten, die von einem verbundenen Unternehmen oder von einer Gesellschafter:in mit einer Beteiligung erworben worden sind.
Die Abschreibungsdauer wird bei vorsichtiger Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig mit 10 Jahren angesetzt.
4.16Investitionszuschüsse
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
in EUR
 
 
Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Stand 31.12.2024
 
 
179.588,00
4.456,00
Zugänge
 
 
0,00
0,00
Verbrauch
 
 
59.192,00
2.228,00
Stand 31.12.2025
 
 
120.396,00
2.228,00
4.17Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Finanzamt
 
 
 
 
 
7.146
7.109.395,61
Derivate
 
 
 
 
 
26.954
20.796.744,72
Sonstige Verrechnungsforderungen
 
 
 
 
 
3.268
10.209.800,49
Gold/Silber/Platinmünzen
 
 
 
 
 
8.014
12.441.532,97
Erfolgsabgrenzung
 
 
 
 
 
3.746
3.406.035,73
Liegenschaftsverrechnung
 
 
 
 
 
0
0,00
Forderungen laufender Zahlungsverkehr
 
 
 
 
5.402
4.173.439,30
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -260.323,55 (Vorjahr: TEUR -465), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -380.278,06 (Vorjahr: TEUR -222) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 950.136,14 (Vorjahr: TEUR 974) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 309.534,53 (Vorjahr: TEUR 107) aufgerechnet.
4.18Derivative Finanzinstrumente
in EUR
31.12.2025
 
 
 
 
 
Nominalwert
Davon:
Verkaufsnominale für Optionen und CDS
 
Buchwert Aktiv+/Passiv-
 
Zeitwert positiv
 
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
 
1.702.026.728,64
157.754.537,63
6.104.430,40
28.751.476,21
56.876.068,47
OTC-Produkte
 
 
1.699.477.128,64
157.754.537,63
6.104.430,40
28.751.476,21
56.876.068,47
Optionen
 
 
370.686.847,46
157.754.537,63
1.086.347,28
3.710.720,34
2.914.208,92
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
 
1.328.790.281,18
 
5.018.083,12
25.040.755,87
53.961.859,55
Börsegehandelte Produkte
 
 
2.549.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
 
 
2.549.600,00
 
0,00
0,00
0,00
WP-bezogene Geschäfte
 
 
1.240.000,00
0,00
101.257,10
101.257,10
0,00
OTC-Produkte
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Aktienswaps)
0,00
0,00
0,00
0,00
Börsegehandelte Produkte
 
 
1.240.000,00
0,00
101.257,10
101.257,10
0,00
Optionen
 
 
1.240.000,00
0,00
101.257,10
101.257,10
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
 
 
0,00
 
0,00
0,00
0,00
Wechselkursverträge
 
 
588.533.563,66
1.291.654,67
162.681,40
2.980.370,78
2.622.946,17
OTC-Produkte
 
 
588.533.563,66
1.291.654,67
162.681,40
2.980.370,78
2.622.946,17
Optionen
 
 
2.583.309,34
1.291.654,67
0,65
41.787,66
41.787,01
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
 
585.950.254,32
 
162.680,75
2.938.583,12
2.581.159,16
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.291.800.292,30
159.046.192,30
6.368.368,90
31.833.104,09
59.499.014,64
davon OTC-Produkte
 
 
2.288.010.692,30
159.046.192,30
6.267.111,80
31.731.846,99
59.499.014,64
davon börsegehandelte Produkte
 
3.789.600,00
0,00
101.257,10
101.257,10
0,00
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
 
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
20.796.744,73
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
0,00
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
10.153.682,81
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
901.819,83
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
3.372.873,19
Seite 169
Seite 191
in TEUR
31.12.2024
 
 
 
 
 
Nominalwert
Davon:
Verkaufsnominale für Optionen und CDS
 
Buchwert Aktiv+/Passiv-
 
Zeitwert positiv
 
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
 
1.763.749
151.035
6.609
43.608
43.312
OTC-Produkte
 
 
1.758.392
151.035
6.609
43.608
43.312
Optionen
 
 
370.627
151.035
1.531
2.828
1.861
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
 
1.387.766
 
5.078
40.780
41.451
Börsegehandelte Produkte
 
 
5.357
 
0
0
0
Optionen
 
 
0
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Futures)
 
 
5.357
0
0
0
0
WP-bezogene Geschäfte
 
 
25.724
11.950
78
110
32
OTC-Produkte
 
 
0
0
0
0
0
Optionen
 
 
0
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Aktienswaps)
0
0
0
0
Börsegehandelte Produkte
 
 
25.724
11.950
78
110
32
Optionen
 
 
25.724
11.950
78
110
32
Sonstige (z.B. Futures)
 
 
0
 
0
0
0
Wechselkursverträge
 
 
686.279
2.843
1.430
9.108
7.104
OTC-Produkte
 
 
686.279
2.843
1.430
9.108
7.104
Optionen
 
 
5.667
2.843
-1
65
66
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
 
680.612
 
1.432
9.043
7.038
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.475.752
165.828
8.117
52.826
50.448
davon OTC-Produkte
 
 
2.444.671
153.878
8.039
52.716
50.416
davon börsegehandelte Produkte
 
31.081
11.950
78
110
32
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
in TEUR
A12
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
26.955
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
0
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
15.506
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.135
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
2.197
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
4.19Eingebettete Derivate
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2025
 
 
 
 
Nominalwert
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Sonstige
 
 
 
 
61.100.000,00
290.415,78
-3.415.600,16
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
 
 
 
 
Nominalwert
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Sonstige
 
 
 
 
45.000
0
-4.177
Eingebettete Derivate werden gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (2023) gemeinsam mit der Basis-Verbindlichkeit bilanziert, da die eingebetteten Derivate vollständig abgesichert sind. Die Tabelle enthält daher keine Buchwerte.
Verbesserte interne Berichte ermöglichen eine präzisere Identifikation der eingebetteten Derivate. Die Vergleichswerte für das Jahr 2024 wurden entsprechend angepasst.
4.20Interne Derivate
Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2025
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Externe Derivate
 
 
2.046.004.701,89
110.355.319,57
8.949.668,82
27.464.578,66
55.130.489,21
Interne Derivate
 
 
245.795.590,41
48.690.872,73
-2.581.299,92
4.368.525,43
4.368.525,43
Gesamt
 
 
2.291.800.292,30
159.046.192,30
6.368.368,90
31.833.104,09
59.499.014,64
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
Externe Derivate
 
 
2.160.636
108.502
12.418
46.677
44.299
Interne Derivate
 
 
315.116
57.326
-4.301
6.149
6.149
Gesamt
 
 
2.475.752
165.828
8.117
52.826
50.448
Seite 170
Seite 191
4.21CVA/DVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität der Geschäftspartner:in bestimmt.
DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure“) und durch die Kreditqualität der Sparkasse bestimmt.
Das in der Sparkasse implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterparties wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterparties mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterparties berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.
Für besicherte Counterparties die einer Credit Support Annex (CSA) Vereinbarung unterliegen wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.
4.22Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkasse verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten,…) schwebenden Geschäften (Kundenderivate) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen,…) einzeln (Microhedge) abzusichern.
in EUR
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
Anleihen
 
 
 
 
 
50.000.000,00
50.000.000,00
Kredite
 
 
 
 
 
28.405.787,12
22.752.272,25
Schwebende Geschäfte
 
 
 
 
 
 
 
Kundenderivate
 
 
 
 
 
74.249.996,11
54.398.563,43
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Eigene Emissionen
 
 
 
 
 
863.231.171,48
850.019.912,18
Schuldscheindarlehen
 
 
 
 
 
117.000.000,00
102.000.000,00
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis 2045 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
in EUR
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
Veränderung
Fair Value Hedge
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
28.004.994,26
15.330.136,81
-12.674.857,45
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
35.882.739,05
51.706.151,91
15.823.412,86
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert
 
 
 
 
28.004.994,26
15.330.136,81
-12.674.857,45
Negativer Zeitwert
 
 
 
 
35.882.739,05
51.706.151,91
15.823.412,86
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird.
Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung. Für Neugeschäfte erfolgt die Effektivitätsmessung mittels Critical Terms Matching.
Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes bei einer angenommenen Änderung der Zinskurve miteinander verglichen.
Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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4.23Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag beträgt unter Anwendung eines Steuersatzes von 23 % EUR 4.481.599,12 (Vorjahr: TEUR 6.138). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern werden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.24Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz sind Mündelgeldspareinlagen von EUR 180.361.521,37 (Vorjahr: TEUR 166.021) enthalten. Eigenemissionen, welche in 2021 bzw. 2022 vollständig rückgekauft wurden und zusätzlich zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125.000.000 (Vorjahr: TEUR 125.000) und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB wurden im Jahr 2024 Eigenemissionen iHv EUR 25 Mio. (2024: EUR 25 Mio.) begeben und vollständig rückgekauft.
4.25Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Derivate
 
 
 
 
 
15.494
10.153.682,81
Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung
 
 
 
24.035
25.163.930,92
Refinanzierung Darlehen
 
 
 
 
 
0
0,00
Altersteilzeitansprüche
 
 
 
 
 
321
246.813,34
Zahlungsverkehr
 
 
 
 
 
17.736
36.592.579,63
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -260.323,55 (Vorjahr: TEUR -465), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -380.278,06 (Vorjahr: TEUR -222) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 950.136,14 (Vorjahr: TEUR 974) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 309.534,53 (Vorjahr: TEUR 107) aufgerechnet.
4.26Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 5.303.046,20 (Vorjahr: TEUR 5.204); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 26.855.767,63 (Vorjahr: TEUR 26.393).
4.27Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergeben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 62.028.742,94 (Vorjahr: TEUR 68.628).
4.28Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung, nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand sowie Beratungs-, Prüfungs- und Sachverständigenkosten in Höhe von EUR 72.755.599,17 (Vorjahr: TEUR 72.838) gebildet.
Im Juli 2024 legte das Bundesfinanzgericht im Verfahren einer österreichischen Bank dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt. Mit einer Entscheidung kann im Laufe des Jahres 2026 gerechnet werden. Aus heutiger Sicht besteht nach unserer Einschätzung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe bejahen wird. Zudem kann die EU-Kommission in einem gesonderten Beihilfenverfahren feststellen, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar und damit auch materiell rechtswidrig ist, und auf dieser Grundlage einen Rückforderungsbeschluss fassen. Auch dies wird als wahrscheinlich eingestuft.
Der Rückstellungsberechnung liegt eine bestmögliche Schätzung zugrunde. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt EUR 10.529.814,20 (Vorjahr: TEUR 10.277).
Der oberste Gerichtshof (OHG) veröffentlichte am 24.03.2025 eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen einen Mitbewerber hinsichtlich der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren. Etwaige Auswirkungen werden geprüft. Als Vorsorge für allfällige Rückforderungen wurde eine sonstige Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 3.500.000,00 (2024: TEUR 0) erfasst.
4.29Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im Geschäftsjahr sind keine eigenen Aktien im Bestand gewesen.
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4.30Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten und nachrangiges Kapital
Der Begriff der nachrangigen Verbindlichkeiten richtet sich nach § 51 Abs. 9 BWG. Folgende, im Berichtsjahr bestehenden nachrangigen Verbindlichkeiten überstiegen 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Betrag in EUR
Währung
Zinssatz
Fällig am
a.o. Kündigungsrecht
35.223.000,00
EUR
2,75%
19.12.2027
nein
80.000.000,00
EUR
6,00%
 
ja
Es handelt sich einerseits um Ergänzungskapital (Tier 2) gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und andererseits um zusätzliches Kernkapital (Tier 1) gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Eine Umwandlungsmöglichkeit bei nachrangigen Verbindlichkeiten besteht ausschließlich bei Schuldverschreibungen des zusätzlichen Kernkapitals, bei erreichen einer CET1-Quote von 7,00 %.
Als nachrangiges Kapital werden solche Verbindungen angesehen, bei denen aufgrund einer Vereinbarung mit der Gläubiger:in eine Rückzahlungsverpflichtung im Liquidations- oder Insolvenzfall nur nach Maßgabe der vorangehenden Befriedigung der anderen Gläubiger:innen besteht. In den Verbindlichkeiten der Sparkasse ist nachrangiges Kapital gemäß § 241 Z 5 UGB von EUR 311.138.949,64 (Vorjahr: TEUR 340.229) enthalten:
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
259.371
230.281.806,78
Zusätzliches Kernkapital
 
 
 
 
 
80.857
80.857.142,86
4.31Grundkapital
Das Grundkapital setzt sich zusammen aus:
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
Erhöhung
 
 
 
 
 
in TEUR
in EUR
EUR
Stammaktien
 
 
 
 
 
 
 
Stückaktien
 
 
 
 
52.944
52.944.237,19
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Partizipationskapital
 
 
 
 
9
8.575,39
0,00
4.32Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die nach IFRS ermittelten Werte werden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gesamtrisikobetrag
 
 
 
 
 
6.292.579
5.955.701.789,32
Kernkapital (T1)
 
 
 
 
 
1.082.651
1.165.896.173,84
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
1.002.651
1.085.896.173,84
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
 
 
 
 
 
80.000
80.000.000,00
Ergänzungskapital (T2)
 
 
 
 
 
203.096
191.813.714,20
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
1.285.747
1.357.709.888,04
 
 
 
 
 
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
15,93%
18,23%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 4,5%
 
 
 
719.485
817.889.593,32
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
17,21%
19,58%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6%
 
 
 
705.096
808.554.066,48
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
 
20,43%
22,80%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezügl. Gesamtkapitalquote von 8%
 
 
 
782.341
881.253.744,89
Die Sparkasse OÖ hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
Erste Group Bank AG
AT0000652011
1.000,00
Seite 173
Seite 191
4.33Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstituten, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 3.377.358.058,60 (Vorjahr: TEUR 3.130.535) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse OÖ sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertpapier-Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen (Passiva 02)
 
 
 
79.087
96.301.029,47
Wertpapier-Deckungsstock für fundierte Anleihen (Passiva 03)
 
 
 
0
10.088.446,87
Wertpapier-Deckungsstock für Pensionsrückstellung (Passiva 06)
 
 
 
43.736
42.548.274,83
Wertpapier-Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe von Erste Group Bank AG emittiert (Passiva U1)
 
 
1.291.597
1.473.876.483,93
Collateral Management
 
 
 
 
 
13.050
19.430.000,00
Credit Claims
 
 
 
 
 
0
0,00
Central Counterparty Clearing
 
 
 
 
 
18.072
18.495.585,78
Kredit-Deckungsstock für fundierte Anleihen (Passiva 03)
 
 
 
 
1.684.993
1.716.618.237,72
4.34Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
31.12.2025
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
 
 
 
 
1.291.597
1.473.876.483,93
Bürgschaften und Garantien
 
 
 
 
 
1.040.706
1.025.591.700,23
Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive
 
 
 
 
2.107
1.747.069,68
Eventualverbindlichkeit Haftungsverbundvereinbarung
 
 
 
 
423.276
468.022.619,42
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter
 
 
 
4.389
4.119.248,89
Pensionsverpflichtungen des Hauptverbandes
 
 
 
 
963
851.937,00
Die Eventualverbindlichkeit aus der Haftungsverbundvereinbarung bezieht sich auf die wechselseitige Verpflichtung der Haftungsverbundmitglieder, (i) finanzielle Unterstützung für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Sparkassen zu leisten, oder (ii) im Absicherungsfall die zeitgerechte Erfüllung von bestimmten Geldforderungen von Kund:innen an ein anderes Haftungsverbundmitglied abzusichern. Bei einem Absicherungsfall handelt es sich um die Eröffnung des Konkurses über ein Haftungsverbundmitglied. Betreffend die Abschaffung der erweiterten Einlagensicherung des Haftungsverbunds wird auf Kapitel 1.2 Haftungsverbund verwiesen.
4.35Bedeutende Kreditrisiken
Es bestehen Kreditrisiken aus noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen i.H.v. EUR 2.621.679.305,46 (Vorjahr: TEUR 2.441.600), die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind.
4.36Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche werden (erfolgswirksam) erfasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.36.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein einheitlicher Abwicklungs-mechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass ein einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Die 8-jährige Aufbauphase endete per 31. Dezember 2023, die finanziellen Mittel des SRF belaufen sich auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute. 2025 sind keine Beiträge für den SRF erhoben worden.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des beitragspflichtigen Instituts.
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Seite 191
4.36.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Seit 1. Jänner 2019 besteht die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) des Haftungsverbundes. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und hat die Zielausstattung von 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute erreicht.
4.36.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, dass der Ex-Ante-Fonds bis Ende 2031 ein Zielvolumen von 0,5 % der Gesamtforderungen gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR (Total Risk Exposure Amount) der konsolidierten Gruppe erreicht. Die Mitglieder haben die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine gesonderte Rücklage, ausgewiesen in den Gewinnrücklagen, dotiert, welche auf der Mitgliedsebene nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles und nicht intern zur Verlustabdeckung erfolgen.
Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
5.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation in den vergangenen Jahren sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 34.924,64 (Vorjahr: TEUR 725) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 404,83 (Vorjahr: TEUR 1) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.2Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital werden EUR 7.297.282,54 (Vorjahr: TEUR 9.342) aufgewendet.
5.3Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen sind Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 22.488.165,39 (Vorjahr: TEUR 22.868) enthalten.
5.4Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von EUR 271.552,31 (Vorjahr: TEUR 5) aus der Veräußerung von Liegenschaften sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten.
Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betragen EUR 755.646,10 (Vorjahr: TEUR 608).
Weiters sind Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 1.034.076,13 (Vorjahr: TEUR 647), Erträge aus der Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher von EUR 670.376,79 (Vorjahr: TEUR 925) sowie Lehrlingsausbildungsförderungen und Bildungsprämien in Höhe von EUR 121.467,31 (Vorjahr: TEUR 117) enthalten.
5.5Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 51.500,00 (Vorjahr: TEUR 2.793) enthalten.
5.6Aufwendungen für Abschlussprüfer:innen
Die Sparkasse ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für die Abschlussprüfer:innen im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
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5.7Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von EUR 354.915,74 (Vorjahr: TEUR 243) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.
In der Position sind auch die Zahlungen für die Dotierungen von Rückstellungen betreffend § 6 (1) 28 UStG in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 10.227) und Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 1.682.890,55 (Vorjahr: TEUR 1.675) sowie eine Dotierung für eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten i.Z.m. Kreditbearbeitungsgebühren (Verbandsklage OGH) in Höhe von EUR 3.500.000,00 enthalten.
5.8Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 96.812.970,65 (Vorjahr: TEUR 82.555) wurde der Betrag von EUR 56.312.970,65 (Vorjahr: TEUR 62.517) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.9Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,6163 % (Vorjahr: 0,5338 %).
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2025 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 55,00 je Aktie in Höhe von EUR 40.070.635,00 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 55,00 je Partizipationsschein in Höhe von EUR 6.490,00 – das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 40.077.125,00 – vorzunehmen.
6.Angaben zu Organen und Arbeitnehmer:innen
6.1Anzahl der Arbeitnehmer:innen
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen betrug 1.337 Angestellte (Vorjahr 1.358)
Davon war in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 1 Person (Vorjahr: 1) tätig. Der Kostenersatz wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 7 ausgewiesen.
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes haften Kredite von EUR 465.733,07 (Vorjahr: TEUR 492) aus.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates haften Kredite von EUR 384.224,09 (Vorjahr: TEUR 648) aus.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes sind Kredite von EUR 26.674,74 (Vorjahr: TEUR 257) zurückbezahlt worden.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates sind Kredite von EUR 319.627,96 (Vorjahr: TEUR 141) zurückbezahlt worden.
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen werden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 210.945,24 (Vorjahr: TEUR 203) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer:innen sowie deren Hinterbliebene werden EUR 3.863.725,46 (Vorjahr: TEUR 4.981) aufgewendet.
6.4Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf EUR 2.491.925,56 (Vorjahr: TEUR 2.341).
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates belaufen sich auf EUR 351.259,47 (Vorjahr: TEUR 348).
6.5Anteilsbasierte Vergütung
Der gesamte in der Berichtsperiode erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,63 Mio. (Vorjahr: EUR 0,46 Mio.) Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Buchwert der Rückstellung aus anteilsbasierten Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,55 Mio. (Vorjahr: EUR 0,55 Mio.).
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WeShare Programm
Das WeShare-Participation Programm ist eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien der Erste Group Bank AG. Dieses Programm wird Mitarbeiter:innen der Sparkasse angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen, beschlossene Dividendenausschüttung, EZB-Genehmigung) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2025 mindestens 6 Monate bei der Sparkassen beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2026 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter:innen eine entsprechende Rückstellung gebildet. Der Buchwert der Rückstellung beläuft sich auf EUR 550.000,00 (Vorjahr: TEUR 550).
6.6Namen der Organmitglieder
Folgende Personen sind als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
MBA Mag. Manuel MOLNAR (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied bis 31.01.2026)
Folgende Personen sind als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Michael NÖSSLBÖCK (Vorsitzender ab 28.05.2025, 1. Vorsitzender-Stellvertreter bis 27.05.2025)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (1. Vorsitzender-Stellvertreter ab 28.05.2025, 2. Vorsitzender-Stellvertreter bis 27.05.2025)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (2. Vorsitzender-Stellvertreterin ab 28.05.2025)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender bis 28.05.2025)
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
Petra LIEDL (BR-Vorsitzende)
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende-Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Staatskommissärin:
Mag. Magdalena LÖTTNER-BIGONSKI (Direktorin für Inneres und Kommunales Land OÖ)
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Mag. Wolfgang LANGEDER (stv. Büroleitung Landeshauptmann Thomas Stelzer)
7.Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind folgende eingetreten:
Die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten wird fortlaufend beobachtet und die potenziellen Auswirkungen auf die Finanz- und Kapitalmärkte evaluiert. Aus aktueller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu erwarten.
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Linz, den 20. März 2026
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Die Sparkasse OÖ ist im Firmenbuch beim Landesgericht Linz als Handelsgericht unter der FN 078633m eingetragen.
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